Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der
Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden, ist im Kern
und im Grundsatz gut. Er ist durch die Beratung im
Parlament und durch die Arbeit im Rechtsausschuss in
einigen wesentlichen Punkten noch verbessert worden. Ich
will an dieser Stelle zu Ihnen, Frau Kollegin Jelpke,
sagen: Ich bin fast geneigt, zu bewundern, wie Sie es
schaffen, nun wirklich jedes Thema in diesem Hause mit
Hartz IV in Verbindung zu bringen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei
der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Was nun der Maßregelvollzug mit dem psychiatrischen
Krankenhaus und mit der Entziehungsanstalt mit
Hartz IV zu tun hat, erschließt sich niemandem außer
Ihnen.
Natürlich hat es viel zu lange gedauert, bis dieser
Gesetzentwurf vorlag. Ich will an dieser Stelle daran
erinnern: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994
entschieden, dass in eine Entziehungsanstalt nur
derjenige verbracht werden kann, bei dem konkrete
Heilungschancen bestehen, und dass ein solcher Aufenthalt
zu beenden ist, wenn sich zeigt, dass eine Heilung nicht
möglich ist. Warum es eigentlich 14 Jahre gedauert hat,
bis diese Einsicht heute gesetzlich verankert wird, ist im
Nachhinein nur schwer nachzuvollziehen. Jeder, der
daran beteiligt war – auch wir –, sollte sich da an die
eigene Nase fassen.
Für die Verzögerung hat es natürlich Gründe gegeben.
Darüber habe ich aber eine etwas andere Auffassung als
der Kollege Kauder. Die Verzögerung hängt zum Teil
auch damit zusammen, dass in vielen wichtigen Punkten
die Vorschläge der Länder und die Vorschläge des Bun-
Jerzy Montagdes in einem unversöhnlichen Gegensatz standen.
Deswegen mussten alle Vorschläge der Länder, die im
Widerspruch zu den bundespolitischen Rechtsauffassungen
standen, abgelehnt werden. Aus dieser
Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern resultiert unter
anderem die Länge des Verfahrens.
Ich will einige Punkte nennen, die die Vorteile dieses
Gesetzentwurfs deutlich machen. Ein Aufenthalt in einer
Entziehungsanstalt nur bei konkreter Heilungsaussicht
ist ein Fortschritt. Dass die Einweisung in eine
Drogenentziehungsanstalt Ausländern, die sprachunkundig sind,
nicht verweigert werden kann, ist ebenfalls ein
Fortschritt, der durch dieses Gesetz bewirkt wird. Dieser
Punkt war bisher durchaus streitig. Ich halte es für
notwendig, dass bei Freiheitsstrafen über drei Jahren – wir
hätten gerne eine Grenze von vier Jahren gehabt –
der Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe angewendet
wird. Denn: Wenn zum Schluss noch eine
Behandlungsbedürftigkeit besteht, dann hat der Betroffene die
Möglichkeit, nach dieser Behandlung in einer
Entziehungsanstalt sofort in Freiheit zu kommen. Es ist gut, dass wir
festgehalten haben, dass dem Betroffenen durch die
recht komplizierten Anrechnungen kein Nachteil
erwachsen soll.
Ich will noch Folgendes klarstellen: Wenn die
nachfolgende Maßregel bei ausreisepflichtigen Ausländern
wegfallen würde, wie Sie, Frau Ministerin Zypries,
gesagt haben, dann würden die Grünen diesem
Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir haben im Rechtsausschuss
genau diese Vorschrift geändert. Jetzt heißt es, dass eine
solche Möglichkeit der Versagung der Maßregel nur
besteht, wenn ein Ausländer ausreisepflichtig ist und die
Ausreise sicher zu erwarten ist. Damit ist sichergestellt,
dass all diejenigen, bei denen Ausreisehindernisse
bestehen – das sind sehr viele; diese Menschen sind zwar
ausreisepflichtig, aber sie können nicht ausreisen und
bleiben im Lande –, selbstverständlich in den Genuss einer
Drogenentziehungsmaßnahme kommen können.
Zum Schluss will ich noch eines sagen: Natürlich ist
auch dieser Gesetzentwurf mit einem Fehler bemakelt.
Ich beziehe mich auf § 358 Abs. 2 der
Strafprozessordnung. Die Bundesregierung war einmal der Meinung:
Der Vorschlag höhlt das Verschlechterungsverbot,
einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechtes,
der zu einer fairen Prozessgestaltung beiträgt, in
unvertretbarer Weise aus.
(Beifall des Abg. Jörn Wunderlich [DIE
LINKE])
Dieser Satz stammt aus dem Hause Zypries. Anderthalb
Jahre später heißt es aus dem gleichen Hause: Die
Bundesregierung steht der Prüfung des Vorschlags der
Durchbrechung des Verschlechterungsverbots
aufgeschlossen gegenüber.
Wir haben gesagt, dass wir das nicht wollen, und
haben deshalb einen Änderungsantrag gestellt. Er ist von
Ihnen leider abgelehnt worden. Aber das hindert unsnicht daran, dem Gesetzentwurf zur Reform des
Maßregelrechts zuzustimmen; denn es ist ein guter
Gesetzentwurf geworden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der FDP)