Rede von Joachim Stünker (SPD) – Von der
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Joachim Stünker (SPD) – Von der
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
Notwendigkeit und Einrichtung des Maßregelvollzugs
folgt aus dem ehernen Grundsatz, dass es keine Strafe
ohne Schuld gibt. Darum ist es notwendig, bestimmte
Täter, die straffällig geworden sind, ohne dass man ihnen
einen Schuldvorwurf machen kann, in einem
entsprechenden Vollzug, entweder in einem psychiatrischen
Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt, zu
therapieren. Schließlich gibt es ja auch noch die Möglichkeit,
beides sozusagen nebeneinander anzuordnen.
Dass es diese Möglichkeiten geben muss, steht, Frau
Jelpke, wie ich glaube, seit gut 100 Jahren im StGB, das
heißt also schon zu Zeiten, als über Hartz IV und solche
Dinge noch kein Mensch in diesem Land gesprochen
hat.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Als es mehr Elend in Deutschland gab
als heute! – Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Ich
habe von Therapie statt Strafe gesprochen!)
Das hat sich ganz einfach und notwendigerweise aus
gesellschaftlichen Zusammenhängen und Bedingungen
ergeben. Es gab auch Zeiten, zu denen die entsprechenden
Einrichtungen stärker belegt waren als heute. Ich weiß,
worüber ich rede; denn ich habe fast 25 Jahre im Bereich
des Strafrechts gearbeitet. Bezüglich der Zahl der
Betroffenen kann man eine Wellenbewegung mit Tälern
und Höhen konstatieren. Hier nun aber einen
Zusammenhang mit Hartz IV herzustellen, ist wirklich absurd.
Ich warte nun wirklich seit fast zwei Jahren darauf, in
einer rechtspolitischen Debatte einmal eine gehaltvolle
Rede von der Fraktion Die Linke hier im Deutschen
Bundestag zu hören.
(Beifall bei der SPD – Dr. Jürgen Gehb [CDU/
CSU]: Das Warten habe ich aufgegeben!)
Sie entziehen sich ja nun wirklich laufend der
Fachdiskussion. Vorschläge werden überhaupt nicht unterbreitet.
Die Personen, die bei Ihnen handeln, wechseln ständig.
Wenn Sie wirklich ernsthaft mitdiskutieren wollen, dann
tun Sie es bitte, aber nicht so, wie Sie es heute hier
wieder versucht haben.
Aus dem Grundsatz, den ich eben genannt habe,
ergibt sich ein zweiter Ansatz: Herr Kollege Montag, Sie
müssen es doch der deutschen Öffentlichkeit irgendwie
deutlich oder begreifbar machen, was Sie mit jemanden,
der einen Totschlag begangen hat, aber bei dem nach
§ 20 die Schuldunfähigkeit festgestellt wurde und dessen
Joachim StünkerUnterbringung angeordnet wurde, dann, wenn bei einer
von ihm eingelegten Revision festgestellt wird, er war
nicht schuldunfähig, sondern schuldfähig, geschehen
soll. Wollen Sie den nun laufen lassen, oder was wollen
Sie mit ihm machen?
(Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN] meldet sich zu einer
Zwischenfrage)
– Nein, ich möchte zum Schluss kommen. – Das heißt
also, die von Ihnen hier begonnene Grundsatzdiskussion
geht ein Stück weit an den Notwendigkeiten vorbei.
Deshalb haben wir uns auf Anregung der Länder sehr
wohl dazu entschieden, die Durchbrechung des
Verschlechterungsgrundsatzes in diesem Fall zu gestatten.