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Rede von Joachim Stünker (SPD) – Von der

dip / rede 27.04.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Rede von Joachim Stünker (SPD) – Von der Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Notwendigkeit und Einrichtung des Maßregelvollzugs folgt aus dem ehernen Grundsatz, dass es keine Strafe ohne Schuld gibt. Darum ist es notwendig, bestimmte Täter, die straffällig geworden sind, ohne dass man ihnen einen Schuldvorwurf machen kann, in einem entsprechenden Vollzug, entweder in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt, zu therapieren. Schließlich gibt es ja auch noch die Möglichkeit, beides sozusagen nebeneinander anzuordnen. Dass es diese Möglichkeiten geben muss, steht, Frau Jelpke, wie ich glaube, seit gut 100 Jahren im StGB, das heißt also schon zu Zeiten, als über Hartz IV und solche Dinge noch kein Mensch in diesem Land gesprochen hat. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Als es mehr Elend in Deutschland gab als heute! – Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Ich habe von Therapie statt Strafe gesprochen!) Das hat sich ganz einfach und notwendigerweise aus gesellschaftlichen Zusammenhängen und Bedingungen ergeben. Es gab auch Zeiten, zu denen die entsprechenden Einrichtungen stärker belegt waren als heute. Ich weiß, worüber ich rede; denn ich habe fast 25 Jahre im Bereich des Strafrechts gearbeitet. Bezüglich der Zahl der Betroffenen kann man eine Wellenbewegung mit Tälern und Höhen konstatieren. Hier nun aber einen Zusammenhang mit Hartz IV herzustellen, ist wirklich absurd. Ich warte nun wirklich seit fast zwei Jahren darauf, in einer rechtspolitischen Debatte einmal eine gehaltvolle Rede von der Fraktion Die Linke hier im Deutschen Bundestag zu hören. (Beifall bei der SPD – Dr. Jürgen Gehb [CDU/ CSU]: Das Warten habe ich aufgegeben!) Sie entziehen sich ja nun wirklich laufend der Fachdiskussion. Vorschläge werden überhaupt nicht unterbreitet. Die Personen, die bei Ihnen handeln, wechseln ständig. Wenn Sie wirklich ernsthaft mitdiskutieren wollen, dann tun Sie es bitte, aber nicht so, wie Sie es heute hier wieder versucht haben. Aus dem Grundsatz, den ich eben genannt habe, ergibt sich ein zweiter Ansatz: Herr Kollege Montag, Sie müssen es doch der deutschen Öffentlichkeit irgendwie deutlich oder begreifbar machen, was Sie mit jemanden, der einen Totschlag begangen hat, aber bei dem nach § 20 die Schuldunfähigkeit festgestellt wurde und dessen Joachim StünkerUnterbringung angeordnet wurde, dann, wenn bei einer von ihm eingelegten Revision festgestellt wird, er war nicht schuldunfähig, sondern schuldfähig, geschehen soll. Wollen Sie den nun laufen lassen, oder was wollen Sie mit ihm machen? (Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Nein, ich möchte zum Schluss kommen. – Das heißt also, die von Ihnen hier begonnene Grundsatzdiskussion geht ein Stück weit an den Notwendigkeiten vorbei. Deshalb haben wir uns auf Anregung der Länder sehr wohl dazu entschieden, die Durchbrechung des Verschlechterungsgrundsatzes in diesem Fall zu gestatten.

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