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4. Sitzungswoche 2024 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. September bis 4. Oktober 2024 in Straßburg, Frankreich

dip / drucksache 22.04.2025 · WP 21 · 21/30 · Unterrichtung · Original ↗

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4. Sitzungswoche 2024 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. September bis 4. Oktober 2024 in Straßburg, Frankreich [Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 4. Sitzungswoche 2024 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. September bis 4. Oktober 2024 in Straßburg, Frankreich Inhal tsverzeichnis Seite 1 Teilnehmende der deutschen Delegation ......................................... 2 2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................... 3 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................... 5 3.1 Überblick ............................................................................................. 5 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen .............................................. 7 4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder .................. 14 5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder ...................... 16 6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen .................... 17 7 Reden der Delegationsmitglieder ..................................................... 63 Deutscher Bundestag Drucksache 21/30 21. Wahlperiode 22.04.2025 1 Teilnehmende der deutschen Delegation Die 4. Sitzungswoche 2024 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) wurde vom 30. September bis 4. Oktober 2024 veranstaltet. Folgende Delegationsmitglieder nahmen an der Sitzungswoche teil: Abgeordneter Frank Schwabe (SPD), Delegationsleiter Abgeordneter Armin Laschet (CDU/CSU), stellvertretender Delegationsleiter Abgeordnete Heike Engelhardt (SPD) Abgeordneter Fabian Funke (SPD) Abgeordnete Gabriela Heinrich (SPD) Abgeordneter Josip Juratovic (SPD) Abgeordneter Christian Petry (SPD) Abgeordneter Axel Schäfer (SPD) Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD) Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU) Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgeordneter Julian Pahlke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgeordneter Konstantin Kuhle (FDP) Abgeordneter Norbert Kleinwächter (AfD) Abgeordneter Harald Weyel (AfD) Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) 2 Tagesordnung der Sitzungswoche Montag, 30. September 2024 1. Eröffnung der Sitzungswoche 1.1. Bericht des Präsidenten 1.2. Prüfung der Beglaubigungsschreiben 1.3. Wahl eines Vizepräsidenten der Versammlung in Bezug auf San Marino 1.4. Anträge zur Aktualitäts- und Dringlichkeitsdebatten 1.4.1. Dringlichkeitsdebatte: Vermisste Personen aufgrund des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine: Kriegsgefangene und Zivilistinnen und Zivilisten in Gefangenschaft 1.4.2. Dringlichkeitsdebatte: Die medizinische und humanitäre Notlage für Frauen und Kinder im Gazastreifen 1.4.3. Aktualitätsdebatte: Die Situation im Mittleren Osten: Eskalation von Gewalt und zunehmende humanitäre Krise, insbesondere in Gaza 1.4.4. Aktualitätsdebatte: Die Verschlechterung der Lage der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Aserbaidschan 1.5. Annahme der Tagesordnung 2. Václav-Havel-Menschenrechtspreis Erklärung von Herrn Wladimir Kara-Murza, Preisträger des Jahres 2022 3. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses Berichterstatterin für das Präsidium: Ian Liddell-Grainger (Vereinigtes Königreich, EC/DA) 4. Debatte: Die Entwicklungsbank des Europarates und die Umsetzung der Erklärung von Reykjavík Berichterstatterin für den Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Eka Sepashvili (Georgien, EC/DA) Stellungnahme von Carlo Monticelli, Gouverneur der Entwicklungsbank des Europarates Dienstag, 1. Oktober 2024 5. Wahlgang: Wahlen eines Richters für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 6. Debatte: Propaganda und Informationsfreiheit in Europa Berichterstatter für den Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Stefan Schennach (Österreich, SOC) 7. Ansprache des Generalsekretärs des Europarates, Alain Berset 8. Gemeinsame Debatte 8.1. Ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität Berichterstatter für den Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Lord Simon Russell (Großbritannien, EC/DA) 8.2. Aufruf zur Klärung des Schicksals vermisster Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender Berichterstatter für den Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene: Julian Pahlke (Deutschland, SOC) 9. Aktualitätsdebatte: Die Verschlechterung der Lage der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Aserbaidschan 10. Aktualitätsdebatte: Die Situation im Mittleren Osten: Eskalation von Gewalt und zunehmende humanitäre Krise, insbesondere in Gaza 11. Debatte: Die Lage im Iran und der Schutz iranischer Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in den Mitgliedstaaten des Europarates Berichterstatter für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Max Lucks (Deutschland, SOC) Stellungnahme für den Ausschuss Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Frau Mariia Mezentseva-Fedorenko (Ukraine, EPP/CD) Mittwoch, 2. Oktober 2024 12. Debatte: Die Inhaftierung von Julian Assange und ihre abschreckende Wirkung auf die Menschenrechte Berichterstatterin für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Thórhildur Sunna Ævarsdóttir (Island, SOC) 13. Kommunikation mit dem Ministerkomittee, Gabrielius Landsbergis, Außenministerien von Litauen 14. Debatte: Anfrage zur Aufhebung der Immunität von Herrn Marcin Romanowski 15. Dringlichkeitsdebatte: Vermisste Personen aufgrund des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine: Kriegsgefangene und Zivilistinnen und Zivilisten in Gefangenschaft Berichterstatterin für den Ausschuss Migration, Flüchtlinge und Vertriebene: Mariia Mezentseva-Fedorenko (Ukraine, EPP/CD) 16. Debatte: Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina Ko-Berichterstatter für den Monitoringausschuss: Zsolt Nemeth (Ungarn, EC/DA) und Aleksandar Nikoloski (Nordmazedonien, EPP/CD) Donnerstag, 3. Oktober 2024 17. Debatte: Gedenken an den 90. Jahrestag des Holodomor – die Ukraine steht erneut vor der Gefahr eines Völkermords Berichterstatter für den Ausschuss Recht und Menschenrechte: Knut Abraham (Deutschland, EPP/CD) 18. Ansprache des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten und Handel von der Republik von Nordmazedonien, Timco Mucunski 19. Debatte: Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung gegen lesbische, bisexuelle und queere Frauen in Europa Berichterstatterin für den Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Beatrice Fresko-Rolfo (Monaco, ALDE) 20. Debatte: Der Schutz der Menschenrechte und die Verbesserung der Lebensqualität von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern sowie der Opfer von sexueller Ausbeutung Berichterstatter für den Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Fourat Ben Chikha (Belgien, SOC) 21. Debatte: Das Menschenrecht auf Nahrung gewährleisten Berichterstatter für den Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Simon Moutquin (Belgien, SOC) Freitag, 4. Oktober 2024 22. Die Risiken und Chancen des Metaversums Berichterstatter für den Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Andi-Lucian Cristea (Rumänien, SOC) 23. Freie Debatte 24. Tätigkeitsbericht 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche 3.1 Überblick Ein Schwerpunkt der Sitzungswoche lag auf der Entschließung zu Julian Assange und den Implikationen des Falls für die Menschenrechte sowie die Meinungs- und Pressefreiheit. Die Versammlung erkannte Julian Assange als politischen Häftling an und verurteilte seine „unverhältnismäßig harte Behandlung“. Des Weiteren warnte die PVER vor dem „gefährlichen Abschreckungseffekt“ des Falls auf Journalisten und Whistleblower. Die PVER forderte die USA als Beobachterstaat des Europarates dringend auf, das Spionagegesetz von 1917 zu reformieren, und die mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen, die von Wikileaks aufgedeckt wurden, zu untersuchen. Das Versagen der USA die Vorwürfe aufzuklären, würde den Eindruck erwecken, dass die amerikanische Regierung Julian Assanges verfolgt hätte, um mögliches staatliches Fehlverhalten zu verschleiern. Des Weiteren kritisierte die Versammlung die britischen Behörden, die die Assanges Meinungsfreiheit und sein Recht auf Freiheit von Assange nicht wirksam geschützt hätten, indem sie ihn trotz des politischen Charakters des Falles für lange Zeit in einem Hochsicherheitsgefängnis in Haft gehalten hätten. Auf der Basis eines Berichts der Vorsitzenden des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten, Abgeordnete Heike Engelhardt (SPD), hob die Versammlung zum ersten Mal in ihrer Geschichte die Immunität eines PVER-Delegierten auf. Der polnische Generalstaatsanwalt und Justizminister, Adam Bodnar (Partei: Bürgerkoalition), hatte die Aufhebung der Immunität des ehemaligen polnischen Vize- Justizministers, Marcin Romanowski (Partei: PiS), beim PVER-Präsidenten beantragt. Romanowski äußerte sich weder persönlich noch durch ein PVER-Mitglied in Vertretung zu den Vorwürfen vor dem PVER-Ausschuss. Ihm wird unter anderem die Veruntreuung von Geldern aus einem Justizfonds in Höhe von 24 Millionen Euro sowie die Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Unter Berufung auf seine Immunität als PVER-Delegierter war Romanowski zuvor aus der polnischen Haft entlassen worden. Ungarn gewährte Romanowski, dem bis zu 15 Jahre Haft drohen und der mit einem Interpol-Haftbefehl gesucht wird, im Dezember 2024 politisches Asyl. Weiterer Höhepunkt der Sitzungswoche war die Rede von Wladimir Kara-Mursa, der während seiner Inhaftierung im Jahr 2022 mit dem Václav-Havel-Menschenrechtspreis ausgezeichnet worden war. Er wies auf die mehr als 20.000 Menschen in Russland hin, die seit Februar 2022 aufgrund ihrer Kritik am russischen Angriffskrieg in der Ukraine verhaftet wurden. Langfristige Sicherheit und Stabilität in Europa sei nur mit einem demokratischen Russland möglich, so Kara-Mursa. PVER-Präsident, Theodoros Rousopoulos, versprach, die Versammlung werde nicht ruhen, bis alle politischen Gefangenen in Russland und Belarus freigelassen seien. Er erinnerte an die belarussische Oppositionelle, Maria Kalesnikava, die sich seit 2020 in Haft befinde und im Jahr 2021 mit dem Václav-Havel-Menschenrechtspreis ausgezeichnet wurde. In einer Dringlichkeitsdebatte forderte die Versammlung, ukrainische Kriegsgefangene und in russischer Gefangenschaft befindliche Zivilpersonen im Einklang mit internationalem humanitärem Völkerrecht und Menschenrechtsstandards zu behandeln. Familienangehörige erhielten oftmals keine Informationen. Das Internationale Rot Kreuz müsse einen sofortigen und uneingeschränkten Zugang zu allen Haftanstalten erhalten. Laut Schätzungen befinden sich rund 66.000 Soldaten und Zivilpersonen in russischer Gefangenschaft. Die PVER sicherte zu, sich bis zur Freilassung des letzten Gefangenen zu engagieren und international auf das Thema hinzuweisen. Des Weiteren stufte die Versammlung den Holodomor als Völkermord ein. Als Holodomor wird die von der sowjetischen Regierung künstlich herbeigeführte Hungersnot in der Ukraine in den Jahren 1932-33 bezeichnet, die zum Tod von Millionen von Ukrainern geführt hat. In der Entschließung, die vom Abgeordneten Knut Abraham (CDU/CSU) vorbereitet wurde, warnte die PVER vor einer erneuten „genozidalen Bedrohung“ der Ukraine durch den russischen Angriffskrieg. Russland negiere das Existenzrecht einer unabhängigen Ukraine und zerstöre die ukrainische Kultur systematisch. Der diesjährige Vaclav-Havel-Preis wurde an die venezolanische Oppositionspolitikerin, María Corina Machado, verliehen. Nominiert waren auch die georgische Frauenrechtlerin, Babutsa Pataraia, und der seit März 2024 inhaftierte aserbaidschanische Menschenrechtsaktivist, Akif Gurbanov. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Repressionen und Verhaftungen von Journalisten, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Oppositionellen in Aserbaidschan im Kontext der UN-Klimakonferenz COP 29 in Baku diskutierte die Versammlung über die Lage der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Aserbaidschan. Im Januar 2024 hatte die PVER die aserbaidschanische Delegation aufgrund der mangelnden Zusammenarbeit mit der Versammlung sowie der Menschenrechtsverletzungen in Berg-Karabach nicht akkreditiert. Deutlich kritisiert wurden auch die Einreiseverbote nach Aserbaidschan für diejenigen 76 PVER-Delegierten, die für die Nicht- Akkreditierung im Januar 2024 gestimmt hatten. Auf der sogenannten „schwarzen Liste“ der aserbaidschanischen Regierung befinden sich auch die deutschen Abgeordneten Heike Engelhardt (SPD), Frank Schwabe (SPD), Andrej Hunko (Gruppe BSW) und Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen). Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) wies darauf hin, dass der Weg Aserbaidschans zurück in die Organisation grundsätzlich offen sei, sofern das Land die Regeln des Europarates einhalte und deren Werte achte. In einer Aktualitätsdebatte diskutierte die Versammlung über die Lage im Nahen Osten und die zunehmende humanitäre Krise, insbesondere in Gaza. Die Versammlung forderte die sofortige Rückkehr aller israelischen Geiseln und Zugang des Roten Kreuzes zu den Geiseln. Die Versammlung zeigte sich angesichts der Ausweitung des Konfliktes in den Jemen, Syrien und andere Regionen des Nahen Ostens besorgt. Notwendig seien eine sofortige Deeskalation der Situation sowie ein dauerhafter und bedingungsloser Waffenstillstand. Gleichzeitig müssten Israel und die anderen Konfliktparteien darauf achten, dass militärische Operationen keine zivilen Opfer forderten, die Infrastruktur nicht zerstört und der Zugang für humanitäre Hilfe nicht behindert werde. Ferner nahm die Versammlung den Bericht des Abgeordneten Julian Pahlke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) über das Schicksal von verschwundenen Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern an. In der Entschließung forderte die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, stärkere Maßnahmen zur Identifizierung von Menschen, die auf der Flucht gestorben oder verschwunden sind, zu ergreifen. Eine Vielzahl der vermissten Migranten seien Kinder. So solle unter anderem nach Toten an Land und auf See gesucht werden, deren DNA erfasst und eine zentrale Datenbank der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen mit Informationen über die Vermissten eingerichtet werden. Zudem empfiehlt der Bericht einschlägige Dokumente für die Familienangehörigen, zum Beispiel eine Vermisstenbescheinigung, erleichtert auszustellen und Anträge auf Kurzzeitvisa für Familienangehörige beschleunigt zu bearbeiten. Auch der Entschließungsentwurf des Abgeordneten Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Menschenrechtslage im Iran wurde in der Sitzungswoche verabschiedet. Die PVER verurteilte die Situation der Menschenrechte im Iran und forderte einen besseren Schutz von Menschenrechtsaktivisten im Iran und in den Mitgliedstaaten des Europarates vor dem iranischen Regime. Iranische Regimegegner im europäischen Exil seien oft Bedrohungen, Einschüchterungen und Gewalt durch staatliche Strukturen des Irans, die im Ausland operierten, ausgesetzt. Um Solidarität mit den iranischen Menschenrechtsaktivisten zu signalisieren, sollten gezielte Sanktionen gegen Irans Machtelite verhängt werden. Des Weiteren solle die Einstufung der islamischen Revolutionswächter als Terrororganisation geprüft werden. Die Lage der Menschenrechte müsse ein konstantes und zentrales Thema in den diplomatischen Beziehungen der Mitgliedsstaaten mit dem Iran sein. Diplomatische Versuche dürften nicht nur auf das Atomabkommen fokussiert sein. In der Entschließung wurden die Mitgliedstaaten des Europarates zur Entwicklung einer kohärenten und koordinierten aufgerufen. Ferner nahm die Versammlung Entschließungen über den Schutz von lesbischen, bisexuellen und queeren Frauen in Europa vor Gewalt und Diskriminierung sowie über das Recht für alle auf gesunde, angemessene und nachhaltige Nahrung. Im Rahmen des Monitoringverfahrens wurde über die Einhaltung der Rechte und Verpflichtungen von Bosnien und Herzegowina als Mitgliedstaat des Europarates diskutiert. Zwar habe Bosnien und Herzegowina einige Reformen im großen Tempo seit 2022 umgesetzt, jedoch gäbe es fehlende oder unzureichende Fortschritte in einigen Bereichen, die für das Funktionieren demokratischer Institutionen entscheidend sind, wie zum Beispiel bei der Korruptionsbekämpfung, dem Wahlrecht oder dem Verfassungsgericht. Die Versammlung beschloss daher, das Monitoringverfahren für Bosnien-Herzegowina fortzuführen. Eine weitere Debatte behandelte die Frage, inwiefern die Meinungs- und Pressefreiheit eingeschränkt werden darf, um Propaganda zu bekämpfen. Der litauische Außenminister, Gabrielius Landsbergis, sprach zum Abschluss des sechsmonatigen Vorsitzes von Litauen im Ministerkomitee zu den PVER-Delegierten. Wesentliche Errungenschaften des litauischen Vorsitzes seien die Vilnius-Erklärung zur Bekräftigung der Sozialrechte, die Eröffnung der Unterzeichnung des Rahmenabkommens über die Künstliche Intelligenz sowie die Förderung der Medienfreiheit. Ferner sei die Unterstützung für die belarussische Zivilgesellschaft und demokratische Opposition unter dem Vorsitz ausgebaut worden. Auch der Außenminister von Nordmazedonien, Timchko Mucunski, wandte sich an die Versammlung. Er bekannte sich zum Europäischen Integrationsprozess, auch wenn der Weg zum EU-Beitritt steinig sei. Nordmazedonien stehe an unerschütterlich an der Seite der Ukraine. Der Außenminister unterstrich, dass auch wenn Verteidigung zentral sei, Diplomatie der Schlüssel sei, um einen dauerhaften Frieden, der auf internationalem Recht und der Anerkennung der ukrainischen Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität beruhe, zu erreichen. Des Weiteren stellte der im Juni neu gewählte Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, die drei Prioritäten seiner fünfjährigen Amtszeit vor: erstens, weitere Unterstützung für die Ukraine, zweitens, Maßnahmen zur Wiederbelebung und dem Schutz der Demokratie, sowie drittens, die Förderung der Einheit der europäischen Familie in all ihrer Vielfalt. Zur Förderung der Demokratie werde er einen Aktionsplan vorlegen. Der Generalsekretär rief zu einer größeren Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und einem inter-institutionellem Dialog, der die Diversität anerkenne und auf gemeinsamen Werten beruhe, auf. Des Weiteren sprach er über die Möglichkeit regelmäßiger Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates. Anna Adamska-Gallant wurde zur Richterin am EGMR für den auf Polen entfallenden Richterposten gewählt. Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) veranstaltete ein Side event zum Kampf gegen den IS und einem demokratisch geführten Syrien. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) führte den Dokumentarfilm „Am Abgrund – Der Kampf um Rohstoffe“, in dem es um Aserbaidschan, Korruption und Rohstoffe geht, vor. 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen Václav-Havel-Menschenrechtspreis: Erklärung von Herrn Vladimir Kara-Murza, Preisträger des Jahres 2022 und Verleihung des Preises 2024 Der zwölfte Václav-Havel-Menschenrechtspreis für herausragendes Engagement der Zivilgesellschaft zur Verteidigung der Menschenrechte wurde an die Venezolanerin María Corina Machado verliehen. Sie ist Mitbegründerin und ehemalige Leiterin der venezolanischen Wahlbeobachtungs- und Bürgerrechtsgruppe Súmate, ehemaliges Mitglied der venezolanischen Nationalversammlung und derzeit nationale Koordinatorin der politischen Bewegung Vente Venezuela. Im August 2024 tauchte sie unter. Sie fürchte um ihr Leben, ihre Freiheit und das ihrer Mitbürger. Der PVER-Präsident Rousopoulos übergab den Preis stellvertretend an Machados Tochter. In ihrer Online-Rede widmete Machado den Preis allen Venezolanern, die gemeinsam für die Freiheit in Venezuela kämpften und von denen viele heute inhaftiert seien oder verfolgt würden. Über acht Millionen Venezolanern seien auf der Flucht. Im Jahr 2023 seien Vertreter der Opposition ohne Zugang zu Medien, ohne Geld und unter heftiger Verfolgung durch das Land gereist, um die Bevölkerung für die Abhaltung von Vorwahlen zu mobilisieren. Obwohl sie die Vorwahlen gewonnen habe, hinderte das Regime sie gewaltsam, an den Wahlen teilzunehmen. An ihrer Stelle trat Edmundo González Urrutia gegen Nicólas Maduro an. Am 28. Juli 2024 sei es ihnen gelungen, innerhalb von 24 Stunden etwa 84 % der offiziellen Stimmzettel einzusammeln und zu digitalisieren und so den Sieg der Demokraten über die Diktatur zu beweisen. Daraufhin habe das Regime Tausende Menschen festgenommen und gefoltert. Edmundo González Urrutia sei ins spanische Exil geflohen. Der Kampf für die Demokratie gehe aber weiter. Zuvor hatte der Preisträger von 2022, Wladimir Kara-Murza, zu den Delegierten gesprochen. Kara-Murza wurde am 1. August 2024 im Rahmen eines Gefangenenaustauschs aus russischer Gefangenschaft freigelassen. Er rief dazu auf, weiter für die Freilassung von politischen Gefangenen zu kämpfen. Er könne seine Rede nur aufgrund der Bemühungen anderer, für die Demokratie kämpfender Menschen halten. Er erinnerte daran, dass vor zwei Jahren seine Frau den Preis in seinem Namen entgegennehmen musste, weil er in einem Hochsicherheitsgefängnis in Sibirien inhaftiert war. Der Preis sei eine Anerkennung für alle Russinnen und Russen, die sich mutig gegen Putin und sein Regime stellten und den Angriffskrieg auf die Ukraine anprangerten. Laut einiger Menschenrechtsorganisationen seien seit Februar 2022 mehr als 20.000 Menschen in Russland wegen Protesten gegen den Krieg in der Ukraine festgenommen worden. Das beste Versprechen für langfristige Sicherheit, Stabilität und Demokratie sowie ein friedliches, vereintes Europa läge in einem demokratischen Russland. Kara-Mursa rief zur Zusammenarbeit auf, um dieses Ziel zu erreichen. Ansprache des Generalsekretärs des Europarates, Herr Alain Berset Der im Juni 2024 gewählte Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, dankte zunächst der scheidenden Generalsekretärin, Marija Pejčinović Buric, für ihr Engagement und ihre Entschlossenheit. Er freue sich auf die Zusammenarbeit mit der Versammlung und sehe das Amt als Ehre an. Der Gipfel von Reykjavík im Mai 2023 sei ein entscheidender Meilenstein. Die PVER habe dazu entschieden beigetragen. Als Prioritäten seiner Amtszeit führte Berset, erstens, die erneute Unterstützung der Ukraine, zweitens, die Wiederbelebung der Demokratie in Europa, und drittens, die Bewahrung der Einheit der europäischen Familie in all ihrer Vielfalt an. Er wies auf die demokratischen Rückschritte der letzten Jahre hin und rief zum Erhalt der Demokratie auf. Eine wichtige Rolle dabei spiele die Bildung. Des Weiteren ging er auf die Zusammenarbeit zwischen allen 46 Mitgliedsstaaten des Europarates ein. Nur, wenn man bei der Wahrheit bleibe und sich auf die gemeinsamen Werte besinne, könne wieder mehr Konvergenz erreicht werden. Der Generalsekretär forderte eine stärkere Sichtbarkeit der Organisation und befürwortete regelmäßigere Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Für ihn müsse der Mensch im Mittelpunkt des Handelns des Europarates stehen. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) gratulierte dem neuen Generalsekretär und dankte ihm für seine ermutigende Rede. Es gebe eine Krise der internationalen Organisationen und Demokratie. Der Vorteil des Europarates sei, dass er auf gemeinsamen Werten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten basiere und mit qualifizierter Mehrheit Entscheidung getroffen werden können. Ein gemeinsames Handeln der PVER und des Ministerkomitees, das manchmal zögerlich handle, sei notwendig. Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) gratulierte dem Generalsekretär zur Wahl im Namen der UEL-Fraktion. Er verwies auf die Rolle des EGMR und der Nicht-Umsetzung seiner Urteile durch die Türkei. Zudem erkundigte er sich nach der mangelnden Kohärenz zwischen der PVER und dem Ministerkomitee im Fall von Aserbaidschan. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) verweist auf die Ergänzung des Schadensregisters um einen Kompensationsmechanismus. Des Weiteren erkundigt sich nach der Ernennung eines / einer Sonderbeauftragten für ukrainische Kinder, der / die dem Generalsekretär direkt Bericht erstatten soll. Zum Abschluss der Debatte reagierte der Generalsekretär des Europarates auf die Kommentare der PVER-Delegierte. Die geäußerten Erwartungen seien zwar zu hoch, aber man müsse die ambitioniertesten Ziele haben, um etwas gemeinsam zu erreichen, so Berset. Gemeinsame Debatte „Ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität“ und „Aufruf zur Klärung des Schicksals vermisster Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender“ Nachdem der Berichterstatter Lord Simon Russell (Vereinigtes Königreich, EC/DA) seinen Bericht über einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität vorgestellt hatte, fasste Abgeordneter Julian Pahlke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) seinen Berichtsentwurf zusammen. In den vergangenen zehn Jahren seien rund 30.000 Menschen im Mittelmeer verschwunden. Es sei eine Frage der Menschlichkeit jede Information über vermisste Personen aufzubewahren und den Familienangehörigen Klarheit zu geben. Man brauche einen zentralisierten Ansatz, um die DNA der vermissten Personen aufzubewahren. Die Familienangehörigen sollten sich bei ihrer Suche an eine Institution wenden können. Die Mitgliedstaaten sollten den Visazugang für Familienangehörigen verbessern, um sie bei ihrer Trauer zu unterstützen. Es gehe um die Frage, welchen Wert Menschlichkeit habe. Die menschliche Würde gelte auch nach dem Tod. Für den Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O´Flaherty, sei Migration ein Schwerpunktthema seines Amtes. Er kritisierte die verstärkte Sicherung der Grenzen in den Mitgliedstaaten. Eine menschenrechtskonforme Migrations- und Grenzpolitik weise aus seiner Sicht fünf Elemente auf. Das Augenmerk müsste, erstens, stärker auf den Ursachen des Schmuggels liegen. Zweitens müsse man bei Abkommen mit Drittstaaten vorsichtig sein. Des Weiteren dürften geschmuggelte Personen nicht kriminalisiert werden. Die Mitgliedstaaten müssten angemessene Aufnahmebedingungen schaffen und schließlich unabhängige Mechanismen der Überprüfung der Menschenrechte an den Grenzen schaffen. Er erinnerte an die Worte von Papst Franziskus, dass Migration nicht durch strengere Gesetze oder eine Militarisierung der Grenze gelöst werden könne, sondern Gerechtigkeit, Brüderlichkeit und Solidarität erfordere. Petri Honkonen (Finnland, ALDE) kritisierte, vermisste Migranten seien die Konsequenz der Unfähigkeit der Europäer zur Zusammenarbeit sei. Er forderte eine bessere internationale Zusammenarbeit für sichere Migrationsrouten auf sowie eine stärkere Kooperation mit afrikanischen Staaten. Für Paul Gavan (Irland, UEL) sei die legale Migration die Lösung. Paulo Pisco (Portugal, SOC) forderte einen menschlichen Ansatz. Migranten und Menschenrechtsorganisationen seien keine Kriminelle, sondern Opfer. Dora Bakoyannis (Griechenland, EPP/CD) forderte ebenfalls eine engere internationale Zusammenarbeit und rief zu einer größeren Teilung der Verantwortung auf. Europa benötige Migranten für den Arbeitsmarkt. Laut dem Abgeordneten Norbert Kleinwächter (AfD) haben rund 1.4 Millionen Personen im letzten Jahr Asyl in Europa beantragt, die keine Flüchtlinge seien, deren Leben oder Freiheit bedroht werde. Jeder Schmuggler und jeder Rettungshelfer trage Blut an seinen Händen. Er griff dann den Abgeordneten Julian Pahlke für seine Zeit als Seenotretter persönlich an. Migranten seien Kriminelle, da sie illegal Grenzen übertreten würden. Man müsse sie daher verhindern und nicht schützen. Abgeordneter Julian Pahlke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bedankte sich für den Zuspruch vieler Abgeordneter für seinen Bericht und wies den persönlichen Angriff auf seine Person entschieden zurück. Aktualitätsdebatte „Die sich verschlechternde Lage der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Aserbaidschan“ Lise Christoffersen (Norwegen, SOC) kritisierte die Durchführung der aserbaidschanischen Parlamentswahlen im September 2024. Die Wahl habe in einem restriktiven politischen und rechtlichen Umfeld stattgefunden. Es habe viele Fälle von Gewalt gegen unabhängige Kandidaten, Wahlfälschungen, und schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung gegeben. Zudem habe die Wahl vor dem Hintergrund anhaltender Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit von Personen und Medien mit abweichenden Meinungen stattgefunden. Mehrere Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten seien im Vorfeld der Wahl verhaftet worden. Die allgemeine Menschenrechtslage in Aserbaidschan sei katastrophal. Es seien immer noch armenische Kriegsgefangene und Zivilisten in Aserbaidschan inhaftiert. Es gäbe eine Sorge vor ethnischen und kulturellen Säuberungen in Berg-Karabach. Die aserbaidschanischen Behörden würden sich seit Ende Januar 2024 weigern, Gespräche mit dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zu führen. Im vergangenen Juni hätte Aserbaidschan einen Ad-hoc-Besuch des CPT abgelehnt. Zentrale Empfehlungen des CPT seien nicht umgesetzt worden. All das erschwere die Zusammenarbeit Aserbaidschans mit der Versammlung und dem Europarat weiter. Die Versammlung müsse die mangelnde Zusammenarbeit von Aserbaidschan mit dem Europarat verurteilen. Gleichzeitig müsse die Bereitschaft für einen Dialog mit den aserbaidschanischen Behörden aufrechterhalten werden. Ein dauerhafter Bruch der Beziehungen mit den aserbaidschanischen Behörden müsse vermieden werden. Falls sich die Zusammenarbeit jedoch nicht verbessere, müsse die Versammlung ihre Werte verteidigen. Paul Gavan (Irland, UEL) bezeichnete Aserbaidschan als grausame Diktatur, die wie eine Familienmafia geführt werde und für ethnische Säuberungen in Berg-Karabach und die Unterdrückung der eigenen Bürger verantwortlich sei. Willkürliche Verhaftungen, Inhaftierungen und Folter seien zu systematischen Mitteln der Unterdrückung der eigenen Bevölkerung geworden. Er forderte die Einleitung des ergänzenden gemeinsamen Verfahrens zwischen dem Ministerkomitee und der PVER gegenüber Aserbaidschan. Niklaus-Samuel Gugger (Schweiz, EPP/CD) forderte die Aufhebung des Einreiseverbots für die 76 PVER-Delegierten, ein Ende der politischen Verfolgung und der Einschränkungen der Pressefreiheit. Laut Sir Christopher Chope (Großbritannien, EC/DA) solle die Versammlung Aserbaidschan ins Boot holen. Auch die Türkei sei EGMR-Urteilen und Forderungen des Ministerkomitees nicht nachgekommen. Die ungleiche Behandlung der beiden Länder sei Zeugnis einer Doppelmoral. Er rief die PVER auf, Aserbaidschan wieder aufzunehmen und den Dialog fortzusetzen. Aurora Floridia (Italien, SOC) sagte, Aserbaidschan habe die Einreiseverbote bewusst vor der COP 29 verhängt. Die Vermischung von diplomatischer Vergeltung mit Klimaverhandlungen schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall und drohe, sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen zu verhindern. Für Biljana Pantić Pilja (Serbien, EPP/CD) war die Nicht-Akkreditierung der Beglaubigungsschreiben von Aserbaidschan unnötig und kontraproduktiv. Die Folge sei eine weitere Entfremdung. Die Rolle der Versammlung als Plattform für einen sinnvollen Dialog sei untergraben worden. Sie plädierte für die Rückkehr zum Dialog mit Aserbaidschan und die Wiederaufnahme der aserbaidschanischen Delegation in die PVER. Armen Gevorgyan (Armenien, EC/DA) war der Ansicht, Aserbaidschan veranstalte die Klimakonferenz der Vereinten Nationen nur, um die undemokratischen Wahlen und grausamen ethnischen Säuberungen an der gesamten armenischen Bevölkerung in Berg-Karabach zu legitimieren. Aserbaidschan diskreditiere alle demokratischen Menschenrechts- und Rechtsstaatsinitiativen, an denen es beteiligt sei. Er forderte die Freilassung aller politischen Gefangenen und Geiseln vor der Klimakonferenz im November 2024. Elvira Kovács (Serbien, EPP/CD) wies auf die natürlichen Ressourcen von Aserbaidschan hin, die für den Wohlstand Europas entscheidend seien. Der Ausschluss der aserbaidschanischen Delegation sei falsch gewesen. Die Versammlung habe dadurch ihre Legitimität und ihre Glaubwürdigkeit als Plattform des Dialogs untergraben. Sie forderte eine Rückkehr zum Dialog mit Aserbaidschan und die Wiederaufnahme des Landes in die PVER. Auch Zeynep Yildiz (Türkei, fraktionslos) forderte die Wiedereinladung Aserbaidschan in die Versammlung und die Wiederherstellung des Dialogs. Die PVER müsse Konflikte lösen und keine Neuen schaffen. Die pluralistische Zusammensetzung der Versammlung müsse gewahrt werden. Laut dem Abgeordneten Frank Schwabe (SPD), sei es das Ende der Versammlung, wenn man Aserbaidschan erlaube, die Regeln des Europarates nicht einzuhalten, da andere Länder dem Beispiel folgen würden. Im Unterschied zu Aserbaidschan halte die Türkei die grundlegenden Regeln der Organisation ein und arbeite mit der PVER zusammen, zum Beispiel beim Monitoringverfahren. Die Versammlung müsse entscheiden, ob sie Aserbaidschan erlaube, die Werte und Regeln der Organisation zu ändern. Erst wenn Aserbaidschan sich an die Werte und Regeln halte, sei es in der Versammlung wieder willkommen. Aktualitätsdebatte „Die Situation im Mittleren Osten: Eskalation von Gewalt und zunehmende humanitäre Krise, insbesondere in Gaza“ Saskia Kluit (Niederlande, SOC) beschrieb den Konflikt im Nahen Osten als einen Konflikt mit sehr tiefen Wurzeln und Wunden auf allen Seiten. Die Mitglieder der Versammlung seien bei diesem Thema gespalten. Sie appellierte an die Mitglieder jedoch eine gemeinsame Basis unter Achtung der Menschenrechte zu finden. Es sei die gemeinsame Verantwortung der Mitgliedsstaaten, Frieden, Menschenrechte und Sicherheit in dieser Region zu fördern. Deshalb müsse man sich auf die humanitäre Seite dieses Konfliktes konzentrieren und über politische Standpunkte hinausgehen. Die Versammlung habe die Angriffe der Hamas aufs Schärfste verurteilt. Die Täter müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Die Versammlung solle die sofortige Freilassung der Geiseln fordern. Zudem solle die Hamas dem Roten Kreuz unverzüglich Zugang zu den Geiseln gewähren. Die Militäroperationen Israels in Gaza und im Westjordanland dauerten unvermindert an und hätten sich inzwischen auf den Jemen, Syrien und den Libanon ausgeweitet. Kluit forderte die Mitgliedsstaaten des Europarates auf, dem Frieden, der Deeskalation im Libanon und anderen Gebieten sowie dem Schutz der Zivilbevölkerung und der humanitären Helfer sofort Priorität einzuräumen. Man müsse verhindern, dass die Situation auf andere Gebiete im Nahen Osten übergreife. Die Bewohner von Gaza hätten keine Möglichkeit zu fliehen. Neun von zehn Menschen seien aus ihren Häusern vertrieben worden. Rund 41.000 Menschen hätten ihr Leben verloren. 95.000 Personen seien verletzt worden, darunter 70% Frauen und Kinder. Mindestens 250 humanitäre und medizinische Helfer seien getötet worden. Aufgrund des Zusammenbruchs des Gesundheitssystems habe die Bevölkerung keinen Zugang mehr zu einfachen Medikamenten. Eine von Menschen verursachte humanitäre Krise dieses Ausmaßes könne nicht akzeptiert werden. Die PVER müsse auf sofortige Deeskalation und einen dauerhaften und bedingungslosen Waffenstillstand drängen. Bis dahin müssten Israel und alle Konfliktparteien, internationale Grenzen und humanitäres Recht uneingeschränkt zu respektieren. Es dürfe keine Angriffe auf Zivilisten oder humanitäre Strukturen mehr geben. Pierre-Alain Fridez (Schweiz, SOC) bezeichnete die Situation im Nahen Osten als „Apokalypse“. Die Bevölkerung in Gaza habe schon immer in einem Freiluftgefängnis gelebt. Zwar müssten die Verbrechen vom 7. Oktober 2023 entschieden angeprangert werden und die israelischen Geiseln freigelassen werden. Die PVER müsse jedoch auch einen sofortigen Waffenstillstand und humanitäre Hilfe für Gaza fordern. Lőrinc Nacsa (Ungarn, EC/DA) betont, die Hamas habe bei ihrem Terroranschlag am 7. Oktober 2023 gewusst, dass die Reaktion Israels unerbittlich sein würde. Die Hamas sei der schlimmste Feind des palästinensischen Volks. Es spiele keine Rolle, ob es sich bei Kriegsopfern um Palästinenser, Israelis oder Libanesen handele. Ein Ende des Konflikts sei nur am Verhandlungstisch möglich, an dem alle Beteiligten in der Region, einschließlich des Iran, das Recht Israels anerkennen, in Frieden mit sicheren Grenzen zu leben sowie einen lebensfähigen palästinensischen Staat mit anerkannten Grenzen. Carla Moonen (Niederlande, ALDE) forderte die Verurteilung aller Terror- und Gewaltakte, unabhängig von ihrem Ursprung, die Freilassung aller Gefangenen sowie die Unterstützung der Zwei- Staaten-Lösung. George Loucaides (Zypern, UEL) kritisierte, dass die PVER keine Entschlossenheit und Sensibilität gegenüber dem Völkermord in Gaza zeige. Die Glaubwürdigkeit der Versammlung, deren Ziel der Schutz und die Wahrung der Menschenrechte sei, sei beschädigt. Die Versammlung müsse den Schutz des palästinensischen Volkes sowie einen sofortigen Waffenstillstand in Gaza und im Libanon fordern. Die Souveränität und territoriale Integrität des Libanon durch Israel müsse sichergestellt werden. Ebenso müssten die UN-Resolutionen zu Palästina und dem Nahen Osten umgesetzt werden. Die israelische Delegationsleiterin, Meirav Ben Ari (Israel), wirft anderen PVER-Delegierten vor, weder die Hamas noch die Hisbollah erwähnt zu haben. Um Frieden zu erreichen, müssten die Hamas und Hisbollah als Terrororganisationen zerstört werden. Israel stehe der Versammlung dafür als Partner zur Verfügung. Bernard Sabella (Palästina) bezeichnet die Lage im Nahen Osten als das Ergebnis eines ungelösten Konflikts zwischen Arabern und Juden in Palästina und Israel. Die humanitäre Lage im Gazastreifen sei katastrophal. Es gebe keine Hoffnung außer die Beendigung des Krieges. Wenn Israel Frieden wolle, dann brauche es eine Führung, die für den Frieden arbeite und nicht für anhaltende Kriege im gesamten Nahen Osten. Joseph O’Reilly (Irland, EPP/CD) forderte die Versammlung auf anzuerkennen, dass in Gaza ein Völkermord stattgefunden habe. Die Reaktion Israels auf den 7. Oktober 2023 sei unverhältnismäßig, illegal und unmoralisch. Irland habe den palästinensischen Staat zu Recht anerkannt. Alfred Heer (Schweiz, ALDE) forderte die Versammlung auf, den Terroranschlag der Hamas zu verurteilen und das Selbstverteidigungsrecht Israels zu verteidigen. Um den Krieg zu beenden, müssten die Hisbollah und die Hamas gestoppt werden. Israel sei der einzige Staat im Nahen Osten, der die Werte der Demokratie, der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit teile. Die Menschen, die in Palästina leiden, täten dies nicht wegen Israel, sondern wegen der Mullahs, der Hamas und der Hisbollah. Er forderte ein entschiedenes Eintreten für Israel. Debatte „Die Lage im Iran und der Schutz iranischer Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in den Mitgliedstaaten des Europarates“ Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) verwies zunächst auf den Fall von Jina Mahsa Amini, die aufgrund eines schlechtsitzenden Kopftuchs von der iranischen Sittenpolizei misshandelt wurde und an den Folgen verstarb. Der Iran führe einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung. Er kritisierte das Verhalten der EU auf die Zerschlagung der Proteste und forderte eine grundlegende Änderung der Iranpolitik. Man müsse die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einstufen und gemeinsam entschlossen und abgestimmt gegen das iranische Regime handeln. Er forderte die PVER-Delegierten auf, Patenschaften für verfolgte Menschenrechtsaktivisten im Iran zu übernehmen. Mariia Mezentseva-Fedorenko (Ukraine, EPP/CD) wies auf die Menschenrechtsverletzungen des Mullah-Regimes und die Verfolgung von Iranern in den Mitgliedstaaten hin. Die Mitgliedstaaten müssten die Menschenrechtverteidiger schützen. Es dürfe keine Moralpolitik, die vorschreibt, wie man aussieht, wie man sein Haar bedeckt, wie man geht und redet, und ob man Zugang zu Bildung hat, geben. Iran sollte frei sein. Gewalt, Folter, Entführungen und Todesurteile gehörten zur Innenpolitik des Irans, so Joseph O´Reilly (Irland, EPP/CD). Er wies zudem auf die Unterstützung des Irans für den Krieg in der Ukraine und die Angriffe am 7. Oktober 2023 in Israel hin. Diplomatische Initiativen und Druck sollten sich nicht auf die nukleare Bedrohung beschränken. Stattdessen sollten die Menschenrechte im Fokus der Iranpolitik stehen. Oleksii Goncharenko (Ukraine, EC/DA) bezeichnete den Iran als eine verrückte Diktatur, in der Frauen wie Tiere behandelt werden. Man müsse das Böse zerstören. Man müsse Israel, welches alleine die gemeinsamen Werte verteidige, unterstützen. Auch Leslia Vasylenko (Ukraine, ALDE) rief zur Unterstützung von Israel auf. Die Mitgliedstaaten müssten die iranische Opposition unterstützen und die Islamische Revolutionsgarde als Terrororganisation einstufen. Emmanuel Fernandes (Frankreich, UEL) verurteilte das Mullah-Regime, die inakzeptable Gewalt und Brutalität gegen die Demonstranten und forderte die Freilassung der Geiseln in den iranischen Gefängnissen. Man müsse alle ultra-religiösen, fundamentalen Regime sowie die Nutzung von terroristischen Methoden verurteilen. Er forderte ein Ende der Eskalation des Krieges im Nahen Osten. Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD) wies zunächst auf die Verfolgung der iranischen Menschenrechtsaktivisten in den Mitgliedstaaten des Europarates durch das iranische Regime hin. Auch ein Bericht des UN-Menschenrechtsrats führe aus, dass das iranische Regime Menschenrechtsverletzungen gegen sein eigenes Volk durchführe, es gegen internationale Gesetze verstoße und im speziellen Frauen Opfer des Regimes seien. Sie forderte eine klare Positionierung der europäischen Staaten, darunter auch Sanktionen. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) verwies abschließend auf die Gefahr des Irans für Europa und den Nahen und Mittleren Osten. Die PVER müsse für einen Politikwechsel der europäischen Regierungen Druck ausüben und die iranstämmige Diaspora einbinden. Debatte „Die Inhaftierung und Verurteilung von Julian Assange und ihre abschreckende Wirkung auf die Menschenrechte“ Die Berichterstatterin Thórhildur Sunna Ævarsdóttir (Island, SOC) wies auf die möglichen Folgen des Falls von Julian Assange auf die Meinungsfreiheit und die Demokratie insgesamt hin. 2007 habe die Versammlung eine Entschließung über geheime Inhaftierungen, die auf Argumenten nationaler Sicherheit und Staatssicherheit basierten und damit die Untersuchung von Fehlverhalten von Sicherheitsdiensten verhinderten, angenommen. Die Mitgliedstaaten hätten jedoch nicht das Fehlverhalten von Sicherheitsdiensten ins Visier genommen, sondern stattdessen Whistleblower und Publizisten. Laut Lord Richard Keen (Großbritannien, EC/DA) sei es faktisch und legal falsch, Julian Assange als politischen Gefangenen zu bezeichnen. Dies beleidige echte politische Gefangene, wie zum Beispiel Vladimir Kara-Murza oder Osman Kavala. Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) dankte der Berichterstatterin für den großartigen Bericht und begrüßte die auf der Besuchertribüne anwesenden Julian und Stella Assange. Aufgrund der weitreichenden Implikationen für das Verhältnis Staat und Meinungsfreiheit sei der Fall von Julian Assange der wichtigste Fall eines politischen Gefangenen der Gegenwart. Die Möglichkeit eines mächtigen Staates auf der Grundlage eines eigenen Gesetzes weltweit Journalisten zu verhaften, weil diese Kriegsverbrechen öffentlich machen, sei ein fundamentales Problem. Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD) betonte, die Versammlung stehe vor einem entscheidenden Moment beim Schutz der Menschenrechte. Die Verfolgung von Julian Assange durch die USA habe zu Recht die globale Debatte um Pressefreiheit, Menschenrechte und den Schutz von Whistleblowern entfacht. Assange habe die Veröffentlichung von Wahrheiten mit dem Preis der eigenen Freiheit bezahlt. Dies dürfe nicht zu einem gefährlichen Präzedenzfall für die Unterdrückung der freien Presse werden. Dafür müssten Mechanismen gestärkt werden, die Verstöße gegen die Pressefreiheit besser dokumentieren und die Verantwortlichen dafür deutlicher sanktionieren. Paul Gavan (Irland, UEL) wies die Darstellung, Julian Assanges Inhaftierung und Folterung sei nicht politisch motiviert, auf das Schärfste zurück. Es sei offensichtlich, dass es bei dem Fall um Politik ging, insbesondere weil die von ihm aufgedeckten Informationen politischer Natur gewesen seien. Großbritannien habe leider eine lange Tradition politischer Gefangener. Abgeordneter Julian Pahlke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betonte, die Freilassung Assanges sei kein Gewinn für die Presse, sondern ein Deal, der den Vereinigten Staaten zur Wahrung ihres Images verholfen habe. Assange sei zudem kein Whistleblower, da er mit Daten gearbeitet habe, die andere WikiLeaks zur Verfügung gestellt hätten. Assanges Verhalten könne auf moralischer, nicht aber auf rechtlicher Ebene diskutiert werden. Im Zentrum der abschreckenden Wirkung für die Pressefreiheit des Falls stehe das US- Spionagegesetz. Daher sei ein Schutzschirm gegen das Spionagegesetz für die Mitgliedsstaaten des Europarates erforderlich. Die Berichterstatterin Thórhildur Sunna Ævarsdóttir (Island, SOC) betonte, Julian Assange erfülle die Definition eines politischen Gefangenen. Er sei wegen journalistischer Aktivitäten verurteilt worden. Wenn die PVER davor zurückschrecke, jemanden als politischen Gefangenen klar zu benennen, sei ihre Glaubwürdigkeit gefährdet. Der Fall dürfe sich nicht wiederholen. Kein Staat dürfe Journalisten für ihre Arbeit verurteilen, über Grenzen verfolgen und das Signal aussenden, dass Journalisten nicht sicher seien, wenn sie über Geheimnisse wie Kriegsverbrechen, Folter oder geheime Gefängnisse berichten. Debatte „Antrag auf Aufhebung der Immunität von Herrn Marcin Romanowski“ Als Vorsitzende des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten stellte Abgeordnete Heike Engelhardt (SPD) das Ergebnis der Prüfung des Antrags auf Aufhebung der Immunität von Herrn Romanowski vor. Marcin Romanowski habe weder persönlich noch online zu den Vorwürfen Stellung genommen. Der Antrag wurde wie vorgeschrieben unverzüglich vom Ausschuss geprüft. Der Ausschuss komme zu dem Schluss, die Aufhebung der Immunität zu empfehlen. Heike Engelhardt erinnerte an das Ziel der Immunität, die die Unabhängigkeit und die Integrität der Versammlung als Ganzes sowie der einzelnen Mitglieder bei der Ausübung ihrer Funktionen für die Versammlung garantiere. Ryszard Petru (Polen, ALDE) sprach sich für die Aufhebung der Immunität aus. Die möglichen Straftaten von Romanowski hätten sich außerhalb seiner Zeit als PVER-Mitglied ereignet und daher nichts mit der Versammlung zu tun. Auch Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) sprach sich für die Aufhebung der Immunität aus. Er verwies auf den geschichtlichen Hintergrund der Immunität. Die Aufhebung der Immunität sei keine Vorverurteilung. Auch Stefan Schennach (Österreich, SOC) und Vladimir Vardanyan (Armenien, EPP/CD) plädierten im Namen ihrer Fraktionen für die Aufhebung der Immunität, die kein persönliches Recht sei. Paweł Jabłoński (Polen, EC/DA) sprach sich gegen die Aufhebung der Immunität aus. Er kritisierte, Marcin Romawoski hätte nicht ausreichend Zeit zur Vorbereitung gehabt. Die Angelegenheit solle daher wieder an den Ausschuss überwiesen werden. Zsolt Németh (Ungarn, EC/DA) stimmte Jabłoński zu und sprach sich für die Überweisung in den Ausschuss aus. Er warnte vor der Schaffung eines Präzedenzfalls. Die polnische Justiz werde derzeit politisch instrumentalisiert. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) wies den Vorwurf der Politisierung des Verfahrens zurück. Die PVER urteile nicht, sondern folge ihren Verfahren. Immunität bedeute nicht Schutz vor Strafverfolgung. Man solle Vertrauen in die polnische Justiz haben. Magdalena Biejat (Polen, SOC) wies darauf hin, dass die PVER nicht über die Anklagepunkte urteile. Die Aufhebung der Immunität ermögliche dem polnischen Gericht, Recht zu sprechen über Aktivitäten, die sich nicht auf die PVER beziehen würden. Die polnische Delegationsleiterin, Agniezska Pomaska (EPP/CD), unterstrich, dass die Aufhebung der Immunität Marcin Romanowski ermögliche sich vor einem unabhängigen Gericht in Polen zu verteidigen. Die PVER entscheide nicht, ob er schuldig oder unschuldig sei. Debatte „Gedenken an den 90. Jahrestag des Holodomor – die Ukraine steht erneut vor der Gefahr eines Völkermords“ Lord David Blencathra (Großbritannien, EC/DA) bedankte sich beim Berichterstatter, Knut Abraham (CDU/CSU), für den exzellenten Bericht. Aus seiner Sicht sei die Ukraine jedoch nicht erneut der Gefahr eines Völkermordes ausgesetzt. Stattdessen finde dieser Völkermord bereits statt. Seit 2022 seien in der Ukraine 12.000 Zivilisten getötet worden, dies sei der gezielte Versuch, so viele ukrainische Zivilisten wie möglich zu töten und ihre Moral zu brechen. Yelyzaveta Yasko (Ukraine, EPP/CD) bedankte sich ebenfalls bei dem Berichterstatter. Sie betonte, dass die Ukrainer viele Jahre darauf gewartet hätten, dass der Holodomor als Völkermord anerkannt werde. Das internationale Schweigen, als der Holodomor stattgefunden habe, sei unerklärlich. Ein britischer Journalist, der in den 1930er Jahren in die Ukraine gereist sei und über die Hungersnot berichtet habe, sei einige Jahre später, wahrscheinlich vom Volkskommissariats für Inneres der UdSSR, getötet worden. Sie rief die Versammlung auf, über solche Geschehnisse zu berichten. Mariia Mezentseva-Fedorenko (Ukraine, EPP/CD) forderte die nationalen Parlamente auf, den Holodomor ebenfalls als Völkermord anzuerkennen. Zudem solle der Internationale Strafgerichtshof zusätzliche Haftbefehle und Sanktionen erlassen. Iryna Konstankevch (Ukraine, EC/DA) und Olena Moshenets (Ukraine, ALDE) schlossen sich der Forderung von Mezentseva-Fedorenko nach der Anerkennung des Holodomor auf nationaler Ebene an. Moshenets rief die Regierungen auf, alles ihnen Mögliche zu tun, um das ukrainische Volk bei der Abwehr des andauernden Völkermordangriffs der Russen zu unterstützen. Yuriy Kamelchuk (Ukraine, EPP/CD) betonte, das die Geschehnisse in der Ukraine Europa und die ganze Welt bedrohten. Falls der Aggressor seine Ziele in der Ukraine erreiche, werde er niemals aufhören. Er forderte deshalb wirksame Sanktionen, eine wirksame Luftverteidigung und die Zerstörung der Kriegsmittel auf russischem Territorium. Die Ukraine kämpfe nicht nur für ihre Unabhängigkeit, sondern verteidige die Werte, die für jede demokratische Nation grundlegend seien: das Recht auf Leben, Freiheit und Würde. Berlin, den 10. April 2025 Frank Schwabe Delegationsleiter 4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder1 Die PVER hat sechs ständige Fachausschüsse sowie drei besondere Ausschüsse eingerichtet. Während die deutsche Delegation über die Mitgliedschaften in den Fachausschüssen entscheidet, bestimmen die Fraktionen der PVER die Mitglieder in den drei besonderen Ausschüssen. Fachausschüsse Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie (Committee on Political Affairs and Democracy) 1. Armin Laschet 2. Dr. Volker Ullrich 3. Max Lucks 4. Michael Georg Link – Frank Schwabe (ex officio) – Andrej Hunko (ex officio) 1. Axel Schäfer 2. Fabian Funke 3. Nicole Höchst 4. Sevim Dağdelen Ausschuss für Recht und Menschenrechte (Committee on Legal Affairs and Human Rights) 1. Josip Juratovic 2. Knut Abraham 3. Boris Mijatović 4. Norbert Kleinwächter – Frank Schwabe (ex officio) – Andrej Hunko (ex officio) 1. Christian Petry 2. Dr. Johann David Wadephul 3. Konstantin Kuhle 4. Petr Bystron Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung (Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development) 1. Christian Petry 2. Heike Engelhardt 3. Prof. Dr. Harald Weyel 4. Andrej Hunko 1. Martina Stamm-Fibich 2. Dr. Franziska Kersten 3. Katrin Staffler 4. Catarina dos Santos-Wintz Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene (Committee on Migration, Refugees and Displaced Persons) 1. Fabian Funke 2. Catarina dos Santos-Wintz 3. Julian Pahlke 4. Konstantin Kuhle 1. Dr. Katja Leikert 2. Filiz Polat 3. Dr. Christoph Hoffmann 4. Petr Bystron Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien (Committee on Culture, Science, Education and Media) 1. Axel Schäfer 2. Michael Hennrich 3. Gyde Jensen 4. Nicole Höchst 1. Dr. Franziska Kersten 2. Julia Klöckner 3. Jürgen Hardt 4. Tabea Rößner Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung (Committee on Equality and Non- Discrimination) 1. Gabriela Heinrich 2. Derya Türk-Nachbaur 3. Katrin Staffler 4. Filiz Polat 1. Heike Engelhardt 2. Merle Spellerberg 3. Max Lucks 4. Gyde Jensen 1 Stand: 4. Sitzungswoche 2024. Besondere Ausschüsse Ordentliche Mitglieder Fraktion Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangen Verpflichtungen (Monitoringausschuss) Committee on the Honouring of Obligations and Commitments by Member States of the Council of Europe (Monitoring Committee) – Frank Schwabe (ex officio) – Andrej Hunko (ex officio) – Axel Schäfer – Nicole Höchst UEL SOC SOC EC/DA Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten (Committee on Rules of Procedure, Immunities and Institutional Affairs) – Frank Schwabe (ex-officio) – Andrej Hunko (ex-officio) – Heike Engelhardt (Ausschussvorsitzende) Max Lucks SOC UEL SOC SOC Ausschuss für die Wahl der Richter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Committee on the election of judges to the European Court of Human Rights) – Dr. Volker Ullrich – Frank Schwabe (stellvertretendes Mitglied für die Fraktion) EPP/CD SOC 5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder2 Abg. Heike Engelhardt (SPD) „Förderung einer universellen Gesundheitsversorgung“ Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung) (ernannt am 20.06.2023) Abg. Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) „Die Lage im Iran“ Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie (ernannt am 25.04.2022) Abg. Julian Pahlke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) „Vermisste Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber – ein Aufruf zur Klärung ihres Schicksals“ Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene (ernannt am: 23.06.2022) Abg. Frank Schwabe (SPD) „Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung der Korruption im Europarat“ Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten (ernannt am: 27.01.2021) Abg. Axel Schäfer (SPD) „Einhaltung der Verpflichtungen und Zusagen durch Serbien“ Monitoringausschuss, Ko-Berichterstatter: Thibaut François (Frankreich, EC/DA) (ernannt am: 14.12.2022) 2 Stand: 4. Sitzungswoche 2024. 6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen Nummer Titel Seite Empfehlung 2282 (2024) Entschließung 2566 (2024) Die Entwicklungsbank des Europarates und die Umsetzung der Erklärung von Reykjavík 18 18 Empfehlung 2283 (2024) Entschließung 2568 (2024) Ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität 20 22 Empfehlung 2284 (2024) Entschließung 2569 (2024) Aufruf zur Klärung des Schicksals vermisster Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender 25 26 Empfehlung 2285 (2024) Entschließung 2573 (2024) Vermisste Personen, Kriegsgefangene und Zivilistinnen und Zivilisten in Gefangenschaft aufgrund des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine 29 30 Empfehlung 2286 (2024) Entschließung 2577 (2024) Das Menschenrecht auf Nahrung garantieren 37 37 Entschließung 2567 (2024) Propaganda und Informationsfreiheit in Europa 40 Entschließung 2570 (2024) Die Lage im Iran und der Schutz iranischer Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in den Mitgliedstaaten des Europarates 43 Entschließung 2571 (2024) Die Inhaftierung von Julian Assange und ihre abschreckende Wirkung auf die Menschenrechte 46 Entschließung 2572 (2024) Antrag auf Aufhebung der Immunität von Marcin Romanowski 50 Entschließung 2574 (2024) Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Bosnien und Herzegowina 51 Entschließung 2575 (2024) Gedenken an den 90. Jahrestag des Holodomor – die Ukraine steht erneut vor der Gefahr eines Völkermords 53 Entschließung 2576 (2024) Gewalt und Diskriminierung gegen lesbische, bisexuelle und queere Frauen in Europa verhindern und bekämpfen 56 Empfehlung 2282 (2024)3 Die Entwicklungsbank des Europarates und die Umsetzung der Erklärung von Reykjavík 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2566 (2024) „Die Entwicklungsbank des Europarates und die Umsetzung der Erklärung von Reykjavík“ (CEB oder kurz „die Bank“). Sie erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten des Europarates durch ihre Unterstützung der Erklärung von Reykjavík einstimmig den Mehrwert anerkannt haben, den die CEB bei der Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine und von Projekten, die sich auf die sozialen Dimensionen von Klimawandel und Umweltzerstörung konzentrieren, bieten kann. Diese strategischen Tätigkeitsfelder der Bank erfordern erhebliche finanzielle Anstrengungen, eine enge Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern und eine starke Solidarität unter den Mitgliedstaaten. 2. Die Versammlung ruft das Ministerkomitee daher auf, 2.1. die fünf Staaten, die der CEB noch nicht beigetreten sind – Armenien, Aserbaidschan, Monaco, Österreich und das Vereinigte Königreich – erneut aufzufordern, eine schnellstmögliche Mitgliedschaft in der CEB zu erwägen; 2.2. eine enge Koordinierung bei der Umsetzung der Länderaktionspläne sowie der Kooperationsaktivitäten des Europarates mit der einschlägigen Arbeit der CEB zu gewährleisten. Entschließung 2566 (2024)4 Die Entwicklungsbank des Europarates und die Umsetzung der Erklärung von Reykjavík 1. Die Entwicklungsbank des Europarates (CEB oder kurz „die Bank“) ist die älteste multilaterale Entwicklungsbank Europas und ein Erweitertes Teilabkommen des Europarates. Seit ihrer Gründung 1956 fördert die CEB den sozialen Zusammenhalt, indem sie in Menschen, Arbeitsplätze, die sozioökonomische Inklusion und in resiliente Lebensräume investiert. Die Aufgabe der Bank besteht darin, auf vielschichtige soziale Herausforderungen wie die Integration von Migranten, Vertriebenen und Flüchtlingen, die Finanzierung erschwinglichen Wohnraums und lebenswichtiger Infrastrukturen für die Gesundheitsversorgung, Bildung, Ausbildung, Verwaltung und die Justiz zu reagieren. Weitere Bereiche umfassen die Wiederherstellung des kulturellen Erbes, die Bewältigung von Naturkatastrophen, nachhaltige städtische und ländliche Entwicklung, Mikrofinanzierung sowie in jüngerer Zeit den Wiederaufbau der Ukraine. 2. Auf dem Europaratsgipfel von Reykjavík (16.-17. Mai 2023) erkannten die Mitgliedstaaten den Mehrwert an, den die CEB bei der Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine bieten kann, und riefen die Bank auf, sich auf die sozialen Dimensionen von Klimawandel und Umweltzerstörung zu konzentrieren. Diese in der Erklärung von Reykjavík zum Ausdruck gebrachten Erwartungen sind an die Orientierungen des Strategischen Rahmens der CEB für 2023-2027 angepasst, der drei übergeordnete Ziele festlegt: Reaktion auf soziale Entwicklungsbedürfnisse und inklusionsbedingte Herausforderungen, Investitionen in eine umfassende Unterstützung von Flüchtlingen und Migranten (einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten für die Zukunft) sowie Bereitstellung gezielter Unterstützung für die Ukraine (Wiederaufbau und Wiederherstellung verschiedener sozialer Sektoren). 3. Die Parlamentarische Versammlung nimmt die schrittweise Erweiterung der Mitgliedschaft der CEB mit Befriedigung zur Kenntnis. Sie begrüßt den Beitritt Andorras im Jahr 2020 und den der Ukraine im Jahr 2023. Die Versammlung ruft die nachfolgenden fünf Staaten, die nicht Mitglied der CEB sind – Armenien, Aserbaidschan, Monaco, Österreich und das Vereinigte Königreich – auf, ihr bei nächstmöglicher Gelegenheit beizutreten. Ihre Mitgliedschaft würde die Handlungsfähigkeit der CEB angesichts der gewaltigen 3 Versammlungsdebatte vom 30. September 2024 (25. Sitzung) (siehe Dok. 16042, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatterin: Eka Sepaschwili). Von der Versammlung am 30. September 2024 (25. Sitzung) verabschiedeter Text. 4 Versammlungsdebatte vom 30. September 2024 (25. Sitzung) (siehe Dok. 16042, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatterin: Eka Sepaschwili). Von der Versammlung am 30. September 2024 (25. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2282 (2024). sozialen Herausforderungen in ganz Europa verbessern und zur Unterstützung der Ukraine, des neuesten Mitglieds der Bank mit gewaltigen und drängenden sozialen Bedürfnissen in Kriegszeiten, beitragen. 4. Die Versammlung lobt die CEB für ihr fortgesetztes umsichtiges Management der Kapitalressourcen und -reserven, ihr vollständig wiedererlangtes Triple-A-Rating und ihre gesteigerte Sichtbarkeit, ihre führende Rolle bei der Emission von Anleihen für soziale Inklusion sowie ihre zügig umgesetzte Kapitalerhöhung. Sie unterstreicht, dass eine größtmögliche Beteiligung der Mitgliedstaaten an dieser Kapitalerhöhung wünschenswert wäre. Die Versammlung nimmt ebenfalls die Bedeutung von Zuschüssen (für Investitionen und technische Unterstützung) neben Darlehen vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität der von der CEB verwalteten Projekte und der mit Maßnahmen in der Ukraine verbundenen spezifischen Herausforderungen zur Kenntnis. Sie ruft die Mitgliedstaaten daher auf, eine weitere Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Tätigkeit der Bank zu erwägen, damit die in der Erklärung von Reykjavík dargelegten Ziele erreicht werden können. 5. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeit der CEB in den vergangenen fünf Jahren von mehreren störenden Entwicklungen erheblich beeinträchtigt wurde: der Covid-19-Pandemie, dem Angriffskrieg gegen die Ukraine, Naturkatastrophen großen Ausmaßes sowie der Beschleunigung der Klimakrise. Dadurch wurden die sozialen Vulnerabilitäten in den Mitgliedstaaten zusätzlich zu den bereits bestehenden Problemen noch verstärkt. Die Versammlung beglückwünscht die CEB für ihre flexible und individuell zugeschnittene Unterstützung für die Mitgliedstaaten im Kontext von Pandemie und Naturkatastrophen, wie bei den Erdbeben vom Februar 2023 in der Türkei, bei der schnellen Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge sowie dem raschen Beitrittsverfahren der Ukraine zur Bank, was den Beginn von Maßnahmen in dem Land ermöglichte. 6. Die Versammlung erachtet die anhaltende Unterstützung der CEB für ihre Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung als äußerst wertvoll. Die Bilanz der bereits erzielten Fortschritte zeigt, dass zusätzliche Anstrengungen bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) zur Verringerung der Risiken von Armut und sozialer Ausgrenzung erforderlich sind, die noch immer ein Fünftel der Bevölkerung in den europäischen Ländern betreffen. Außerdem ist die Förderung von Resilienz und die Bewältigung des Klimawandels (SDG 13) eine komplexe Herausforderung, die ein stärkeres gemeinsames Handeln sowie einen beschleunigten Übergang zu nachhaltigeren Entwicklungsmodellen auf nationaler Ebene erfordert. Die CEB unterstützte ferner das Erreichen von SDG 11 (nachhaltige Städte und Gemeinden) und trug damit auch zur Verringerung der in SDG 10 genannten Ungleichheiten bei. 7. Die enge Zusammenarbeit der CEB mit internationalen Partnern wie der Europäischen Union, internationalen Finanzinstitutionen sowie den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen ist von außerordentlicher Bedeutung, um eine größtmögliche Wirkung der Projekte zu erzielen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine Koordinierung der Investitionen zur Verwirklichung regionaler Projekte, erleichtert den Zugang zu Finanzmitteln für Länder, die Kandidaten oder potenzielle Kandidaten für einen Beitritt zur Europäischen Union sind, und unterstützt die multilaterale technische Hilfe für einzelne Länder oder sektorbezogene Maßnahmen. Die Versammlung begrüßt diese Anstrengungen und ruft die CEB auf, ihre Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen, insbesondere mit der Europäischen Union sowie mit gleichrangigen multilateralen Entwicklungsbanken, weiter zu verstärken. 8. In Anbetracht der Aufgabe der CEB, des Strategischen Rahmens 2023-2027, der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sowie der Erklärung von Reykjavík ruft die Versammlung die Bank auf, weiterhin 8.1. flexibel auf soziale Entwicklungen und Herausforderungen bei der Inklusion in ihren Mitgliedstaaten zu reagieren, indem sie 8.1.1. die Projekte noch näher an die Begünstigten auf lokaler Ebene heranbringt; 8.1.2. konsequent das Kriterium der Vulnerabilität anwendet, um Projekte mit der stärksten sozialen Wirkung zu identifizieren und zu finanzieren; 8.1.3. ihren Schwerpunkt auf Zielgruppenländer durch die Bereitstellung von mehr Beihilfen, technischer Unterstützung und Kapazitätsaufbau verstärkt, sodass die Ausarbeitung und Umsetzung von sozialen Projekten mit der größtmöglichen potenziellen Wirkung unterstützt werden; 8.1.4. zur Finanzierung von Projekten beiträgt, die das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen von hoher Qualität sowie deren Inanspruchnahme verbessern; 8.1.5. Mikrofinanzierung und die Finanzierung sozialer Unternehmen fördert, insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen, denen es an Zugang zu Krediten und sozioökonomischen Möglichkeiten fehlt (Jungunternehmer, Landwirte, Frauen, Migranten); 8.1.6. speziell auf die Bedürfnisse der vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen, einschließlich der Roma-Gemeinschaften, eingeht; 8.1.7. gegebenenfalls die jährlichen Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) sowie die länderspezifischen Empfehlungen anderer Organe des Europarates berücksichtigt; 8.2. in die Unterstützung von Migranten sowie deren Integration und soziale Inklusion auf lokaler und regionaler Ebene zu investieren; 8.3. nach und nach die Unterstützung für die ukrainische Regierung bei den Wiederaufbau- und Wiederherstellungsbemühungen in den sozialen Sektoren zu verstärken und dabei den Bedürfnissen in Bezug auf Wohnraum, öffentliche Gesundheit sowie den speziellen Bedürfnissen der vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Kindern, alten Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kriegsgeschädigten, besonders Rechnung zu tragen; 8.4. sich auf die sozialen Dimensionen des Klimawandels und der Umweltzerstörung zu konzentrieren, wie in der Erklärung von Reykjavík hervorgehoben, mit dem Ziel, einen sozial gerechten Übergang zu einer grünen Wirtschaft zu fördern und es vulnerablen Gruppen zu ermöglichen, sich so gut wie möglich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen; 8.5. die Emission von Anleihen für eine nachhaltige Entwicklung zu erwägen, um zusätzliche Mittel für Projekte aufzubringen, die den Übergang zu nachhaltigeren Entwicklungsmodellen unterstützen; 8.6. weiterhin mit Partnerinstitutionen wie der Europäischen Union und multilateralen Entwicklungsbanken in Kontakt zu treten und enger mit ihnen zusammenzuarbeiten; 8.7. ihre engen Verbindungen und ihre gemeinsamen Ziele mit dem Europarat sowohl auf Arbeitsebene als auch durch eine strategische Ausrichtung aktiv weiterzuverfolgen; 8.8. sicherzustellen, dass die finanzierten Projekte so ausgewählt und gestaltet werden, dass sie auch zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt beitragen. Empfehlung 2283 (2024)5 Ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2568 (2024) „Ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität“ und die am 16. und 17. Mai 2023 beim 4. Gipfel der Staats- und Regierungschefs angenommene Erklärung von Reykjavík sowie das Bekenntnis der Mitgliedstaaten, mithilfe der internationalen Zusammenarbeit Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu bekämpfen „und dabei weiterhin die Opfer zu schützen und die Menschenrechte von Migranten und Flüchtlingen zu achten sowie die Frontstaaten innerhalb des bestehenden Regelwerks des Europarates zu unterstützen.“ 2. Die Versammlung begrüßt den Beschluss des Ministerkomitees, den Europäischen Ausschuss für Strafrechtsfragen (CDPC) mit einer Zusatzaufgabe zu betrauen, die seinen bis Ende 2024 umzusetzenden Aufgaben und Zuständigkeitsbereichen für 2024-2027 entspricht, d.h.: „innerhalb der vorhandenen Rahmen des Europarates konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu erwägen und zu prüfen, wobei auch der Schutz vor punktuell verschärfter Schleuserkriminalität zu berücksichtigen ist, und dabei die Menschenrechte von Migranten in vollem Umfang zu achten und den einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und einen 5 Versammlungsdebatte vom 1.Oktober 2024 (27. Sitzung) (siehe Dok.16032, Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene, Berichterstatter: Lord Simon Russell). Von der Versammlung am 1. Oktober 2024 (27. Sitzung) verabschiedeter Text. Bericht zu erarbeiten, in dem die Notwendigkeit und Durchführbarkeit eines möglichen Instruments in diesem Bereich zu bewerten ist“ (CDPC (2023)09). 3. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee, ein Instrument zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu erarbeiten und zu verabschieden, das in Bezug auf das Verständnis und die Auslegung dieser Straftat möglichst konsistent ist und das 3.1. die im Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität enthaltene Definition unterstützt, in dem diese Definition strikt auf „die Herbeiführung der unerlaubten Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen Staatsangehörige sie nicht ist oder in dem sie keinen ständigen Aufenthalt hat, mit dem Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen“, begrenzt wird; 3.2. in Erinnerung ruft, dass die „Herbeiführung“ der unerlaubten Einreise nicht gleichbedeutend mit einem irregulären Grenzübertritt ist und dass Schleuserkriminalität notwendigerweise voraussetzt, dass der Schleuser einen materiellen oder immateriellen Gewinn erzielt; 3.3. einen ausdrücklichen Hinweis darauf enthält, dass Migrantinnen und Migranten bei der Schleuserkriminalität nicht die Täter sind und dass eine Reduzierung oder der Verzicht auf die Schleusungsgebühr als Gegenleistung für die Beihilfe zum unerlaubten Grenzübertritt nicht als kriminelle Handlung der geschleusten Person angesehen werden sollte, wenn dies unter Zwang oder Drohung geschah oder wenn sie als schutzbedürftig eingestuft wird (Flüchtlinge, Personen, die humanitären Schutz benötigen, Personen, die Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel zu werden, sowie Opfer von Menschenhandel); 3.4. klarstellt, dass schutzbedürftige Personen gemäß Artikel 31 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und gemäß Artikel 26 des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) nicht für den unerlaubten Grenzübertritt kriminalisiert oder administrativ sanktioniert werden sollten; 3.5. humanitäre Hilfe und jedwede Unterstützung von Migrantinnen und Migranten bei der Durchsetzung ihrer Grundrechte explizit von jeglicher Form der Strafbarkeit ausnimmt, wenn diese Handlungen ohne Streben nach finanziellen oder materiellen Vorteilen jeglicher Art vorgenommen werden; 3.6. klarstellt, dass die Mitgliedstaaten, die den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Protokoll Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 46) ratifiziert haben, rechtlich verpflichtet sind, das Recht, ein Land - einschließlich des eigenen Landes - zu verlassen, zu schützen und zu sichern und dass Einschränkungen in Bezug auf dieses Grundrecht stets rechtmäßig und verhältnismäßig sein und den in Artikel 2 dieses Protokolls genannten Bedingungen entsprechen sollten. 4. Die Versammlung ist der Auffassung, dass das Mandat sowie die Fachkenntnisse, Instrumente, Erfahrungen und die geographische Reichweite des Europarates die Tatsache rechtfertigen, dass die Organisation in Bezug auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Festlegung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität eine führende Rolle spielt. Sie fordert das Ministerkomitee nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass jegliche Diskussionen über ein Instrument zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität, an dem die Europäische Union beteiligt ist, die Koordination verbessert und die Anpassung von Gesetzen und politischen Maßnahmen an die Normen des Europarates und die internationalen Menschenrechtsnormen gewährleistet. Entschließung 2568 (2024)6 Ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität 1. Unter Bezugnahme auf die Erklärung von Reykjavík und die während des 4. Gipfeltreffens erneut bekräftigte Zusage der Staats- und Regierungschefs, die Schleuserkriminalität zu bekämpfen, vertritt die Parlamentarische Versammlung die Auffassung, dass die Schleusung von Migrantinnen und Migranten eine grenzüberschreitende kriminelle Handlung ist, die das souveräne Recht der Staaten, ihre Grenzen zu kontrollieren, unterläuft und die Gefährdung von Menschen auf der Flucht noch erhöht. 2. Die Versammlung ist der Ansicht, dass einer der Schlüssel zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität darin besteht, das Geschäft der Schleuser unrentabel zu machen und den effektiven Zugang zu sicheren und legalen Wegen für die Arbeitsmigration, die Familienzusammenführung und für Personen, die um internationalen Schutz ersuchen, zu verbessern. Ein von den Staaten verfolgter Ansatz sollte darauf abzielen, einerseits die Mobilität der Menschen zu regulieren und zu schützen und andererseits die Mittel zur Ermittlung und Bestrafung organisierter grenzüberschreitender krimineller Gruppen, die an der Schleusung von Migrantinnen und Migranten beteiligt sind, zu verstärken. 3. Die Versammlung ist der Auffassung, dass eine wirksame Strategie gegen die Schleuserkriminalität einen multidisziplinären Ansatz seitens der zuständigen Behörden innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten beinhalten sollte. Ebenso sollte die Zusammenarbeit zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielländern von Migrationsbewegungen auf eine Lösung hinauslaufen, die sowohl die kriminellen als auch die menschlichen Aspekte abdeckt und darauf abzielt, die Ursachen der Schleuserkriminalität mithilfe von Aufklärungskampagnen und einer effektiven Ausweitung sicherer und legaler Migrationswege zu bekämpfen und gleichzeitig die Grundrechte von Menschen auf der Flucht, einschließlich der geschleusten Migrantinnen und Migranten, zu schützen. 4. Die Versammlung unterstreicht, dass es sich bei der Schleuserkriminalität um eine grenzüberschreitende Form der Kriminalität handelt und dass es den Herkunfts-, Transit- und Zielländern nur durch internationale Koordinierung und Zusammenarbeit gelingen wird sicherzustellen, dass die Maßnahmen gegen diese Form der Kriminalität auf dem Rechtsstaatsprinzip und den internationalen Rahmenregelungen zu Menschenrechten beruhen, sodass sowohl das souveräne Recht der Staaten, ihre Grenzen zu kontrollieren, als auch die Rechte von Menschen auf der Flucht geschützt werden können. 5. Die Versammlung begrüßt die Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Staaten weltweit das VN- Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Protokoll von Palermo“) gebilligt hat. Darin ist die Harmonisierung der Rechtsvorschriften durch eine international anerkannte Definition vorgesehen, nach der die Schleusung von Migranten „die Herbeiführung der unerlaubten Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen Staatsangehörige sie nicht ist oder in dem sie keinen ständigen Aufenthalt hat, mit dem Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen“, darstellt (Artikel 3). 6. Die Versammlung ist der Auffassung, dass etwaige Europaratsinitiativen, beispielsweise die Verabschiedung eines regionalen Instruments zur Frage der Schleuserkriminalität, nicht darauf abzielen sollten, neue Straftatbestände zu schaffen, sondern vielmehr das Protokoll von Palermo ergänzen und dessen eindeutige und einheitliche Auslegung im Hinblick auf die heutigen Herausforderungen erleichtern sollten. 7. Die Versammlung erinnert daran, dass Schleuserkriminalität nicht mit dem illegalen Grenzübertritt gleichzusetzen ist. Darüber hinaus dürfen Staaten gemäß Artikel 31 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge keine Strafen wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht waren und die ohne Erlaubnis in ihr Gebiet einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen. Ob ein internationaler Schutz notwendig ist, sollte für jede Person fair und individuell geprüft werden. Die Staaten sollten auch keine Strafen gegen Personen verhängen, die 6 Versammlungsdebatte vom 1. Oktober 2024 (27. Sitzung) (siehe Dok. 16032, Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene, Berichterstatter: Lord Simon Russell). Von der Versammlung am 1. Oktober 2024 (27. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2283 (2024). gemäß Artikel 26 des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) zur Durchführung einer rechtswidrigen Handlung gezwungen wurden. 8. Die Versammlung hebt hervor, dass Schleuserkriminalität und Menschenhandel zwei verschiedene Dinge sind sich ihrer Art nach unterscheiden. Die Versammlung warnt davor, diese beiden Formen der Kriminalität miteinander zu vermengen, da dies die Fähigkeit der Staaten schmälert, wirksam dagegen vorzugehen und diesen kriminellen Aktivitäten ein Ende zu setzen. 9. Die Versammlung stellt mit Besorgnis fest, dass die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität uneinheitlich sind, was sich negativ auf die Menschenrechte auswirken kann. Sie erinnert daran, dass Gesetze oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schleuserkriminalität niemals zur Einschüchterung oder Kriminalisierung von Migrantinnen und Migranten sowie derjenigen, die sich für deren Rechte stark machen, eingesetzt werden sollten. Solche Praktiken erhöhen nicht die Effizienz politischer Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und gefährden darüber hinaus die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) verankerten Rechte, insbesondere Artikel 11 und Artikel 3, wenn sie beispielsweise zur Behinderung humanitärer Hilfe führen. 10. Die Versammlung bekräftigt ihre in Entschließung 2323 (2020) und Empfehlung 2171 (2020) „Abgestimmte Maßnahmen gegen Menschenhandel und Schleusung von Migranten“ zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass ein Instrument des Europarates die im Protokoll von Palermo festgelegten internationalen Standards sinnvoll ergänzen würde, und empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung einer möglichst einheitlichen Auffassung und Auslegung in Bezug auf diese Form der Kriminalität eine präzise Begriffsbestimmung vornehmen und in innerstaatliches Recht umsetzen sollten. Ein solches Instrument sollte insbesondere 10.1. der Definition von Schleuserkriminalität und dem Umfang der Kriminalisierung gemäß den Artikeln 3 und 6 des Protokolls von Palermo, einschließlich erschwerender Umstände, entsprechen; 10.2. berücksichtigen, dass die an der Schleuserkriminalität oder der Beihilfe dazu beteiligten Personen ein heterogenes Profil aufweisen und dass es notwendig ist, die Täter nach einem verhältnismäßigen, abgestuften und differenzierten Ansatz für strafrechtliche Sanktionen zu verfolgen; 10.3. in Erinnerung rufen, dass der „Erwerb“ der unerlaubten Einreise nicht gleichbedeutend mit einem irregulären Grenzübertritt ist und dass Schleuserkriminalität zwangsläufig voraussetzt, dass der jeweilige Schleuser einen materiellen oder immateriellen Gewinn erzielt; 10.4. einen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, dass Migrantinnen und Migranten bei der Schleuserkriminalität nicht die Täter sind und dass die Ermäßigung oder der Verzicht auf die Schleusungsgebühr als Gegenleistung für die Beihilfe zum unerlaubten Grenzübertritt nicht als kriminelle Handlung der geschleusten Person angesehen werden sollte, wenn dies unter Zwang oder Drohung geschah oder wenn sie als schutzbedürftig eingestuft wird (Flüchtlinge, Personen, die humanitären Schutz benötigen; Personen, die Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel zu werden; Opfer von Menschenhandel); 10.5. eine Klarstellung enthalten, dass schutzbedürftige Personen gemäß Artikel 31 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Artikel 26 des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels niemals für den unerlaubten Grenzübertritt kriminalisiert oder verwaltungsrechtlich sanktioniert werden sollten; 10.6. humanitäre Hilfe und jedwede Unterstützung von Migrantinnen und Migranten bei der Durchsetzung ihrer Grundrechte ausdrücklich von jeglicher Form der Strafbarkeit ausnehmen, wenn diese Handlungen ohne Streben nach einem finanziellen Vorteil durchgeführt werden; 10.7. eine Klarstellung enthalten, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, das Recht auf Verlassen jedes Landes, einschließlich des eigenen, zu schützen und zu wahren, wie es in Artikel 2 des Protokolls Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 46) und in Artikel 12 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert ist. 11. Die Versammlung räumt ein, dass die Ermittlung und Bestrafung von Schleusern eine besonders komplexe Herausforderung darstellen, und spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die europäischen Kooperationsbemühungen in erster Linie darauf abzielen, die strafrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität in einer Weise zu stärken, dass die kriminellen Organisationen zerschlagen und der finanzielle Anreiz für dieses Art der Kriminalität beseitigt werden. In diesem Zusammenhang begrüßt die Versammlung die Einrichtung des Europarats-Netzwerks von Staatsanwälten zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und die Zusammenarbeit zwischen diesem Netzwerk und der Fokusgruppe Schleuserkriminalität der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust). 12. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass es ein dichtes Netz regionaler und internationaler Kooperationsinitiativen gibt, die die Mitgliedstaaten und ihre internationalen Partner bereits jetzt bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität unterstützen. Sie ist davon überzeugt, dass eine solche Zusammenarbeit vom Engagement der Mitgliedstaaten des Europarates durch eine gemeinsam vereinbarte Definition in hohem Maße profitieren würde. Die Versammlung schlägt vor, eine solche Definition bei der Anwendung und Überwachung von Normen wie der Konvention des Europarates über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (SEV Nr. 198), dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und seinen Zusatzprotokollen (SEV Nr. 30, 99 und 182), dem Strafrechtsübereinkommen und Zivilrechtsübereinkommen über Korruption (SEV Nr. 173 und 174), dem Übereinkommen über Cyberkriminalität (SEV Nr. 185) und dem Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich des dazugehörigen Änderungsprotokolls (SEV Nr. 108 und SEV Nr. 223, „Übereinkommen 108+“) durchgehend zu berücksichtigen. 13. Die Versammlung unterstreicht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Grundrechte von geschleusten Migrantinnen und Migranten, einschließlich von Kindern, die während der Schleusung besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein könnten, zu schützen. 13.1. Die Instrumente des Europarates sollten im Zusammenhang mit dem Grenzschutz und der Migrationspolitik in vollem Umfang genutzt werden, insbesondere das Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels, das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (SEV Nr. 126), das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV Nr. 210) und das Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (SEV Nr. 201). 13.2. Die Versammlung bekräftigt die aus der Europäischen Sozialcharta in ihrer ursprünglichen Fassung (SEV Nr. 35) und aus dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer (SEV Nr. 93) erwachsenden Verpflichtungen; in letzterem ist insbesondere in den Artikeln 4 und 5 der Schutz von Wanderarbeitnehmern vorgesehen, die Staatsangehörige einer Vertragspartei sind. Sie verweist ferner auf die Empfehlung CM/Rec(2022)211 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und auf die Bedeutung der Durchführung von Arbeitskontrollen, um sicherzustellen, dass alle Migrantinnen und Migranten, einschließlich Wanderarbeitnehmer, menschenwürdig behandelt werden. 13.3. In Bezug auf den Schutz von geschleusten Migrantinnen und Migranten bekräftigt die Versammlung auch die Bedeutung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, insbesondere des Übereinkommens über Wanderarbeitnehmer (ergänzende Bestimmungen) (Nr. 143), des Übereinkommens über die Abschaffung der Zwangsarbeit (Nr. 105) und des Internationalen Übereinkommens zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Die Versammlung legt den Mitgliedstaaten eindringlich nahe, diese Konventionen zu ratifizieren. 14. Die Versammlung unterstreicht die wichtige strategische Rolle der Europäischen Union. Sie ist der Auffassung, dass die Harmonisierung von Normen auf der Grundlage gemeinsamer Menschenrechtsstandards von größter Bedeutung ist, nicht nur im Interesse der Kohärenz zwischen den Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die auch Mitglieder des Europarates sind, sondern auch wegen des Einflusses, den das Unionsrecht gerade im Bereich der Migration und des Grenzschutzes auf die Nicht-EU-Mitgliedstaaten ausübt. Darüber hinaus sollten diese Normen mit den Standards des Europarates im Einklang stehen, wobei sich der Europarat unbedingt aktiv für eine bessere Abstimmung mit der Europäischen Union in diesem Bereich einsetzen muss. 15. Im Zusammenhang mit dem jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung des so genannten „Schleuser-Pakets“ warnt die Versammlung vor einer zu großen Bandbreite an Straftaten, die gemäß der vorgeschlagenen und der Ablösung von Richtlinie 2002/90/EG dienenden Richtlinie unter die Definition des Begriffs „Schleuserkriminalität“ fallen. Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass es bei den europäischen Staaten hinsichtlich ihrer Auffassung und Auslegung dessen, was Schleuserkriminalität beinhalten sollte und was nicht, zu Diskrepanzen kommt. 16. Die Versammlung schließt sich den Bedenken an, die der Europäische Datenschutzbeauftragte zum Vorschlag für eine Verordnung zur Stärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel (Stellungnahme 4/2024) geäußert hat. Sie stimmt mit dem Datenschutzbeauftragten darin überein, dass in dem Vorschlag die Übereinstimmung mit internationalen Datenschutz- und Grundrechtsnormen nicht deutlich wird, was in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die an die Normen des Europarates gebunden sind, möglicherweise zur Einführung miteinander kollidierender Normen führen könnte. Die Versammlung ist der Ansicht, dass dieser Vorschlag womöglich übereilt ist und Politikbereiche berührt, die über die Frage der Schleuserkriminalität hinausgehen. Sie empfiehlt, die Beratungen über diesen Rechtsakt von den Beratungen rund um die Überarbeitung der Richtlinie 2002/90/EG zu trennen. Empfehlung 2284 (2024)7 Aufruf zur Klärung des Schicksals vermisster Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2569 (2024) „Aufruf zur Klärung des Schicksals vermisster Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender“ und fordert das Ministerkomitee auf, die Bereitschaft des Europarates zum Ausdruck zu bringen, entsprechend den Werten und Normen der Organisation mit ihren internationalen Partnern die Kräfte zu bündeln und die Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung und Verstärkung der in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen in Bezug auf vermisste Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende zu unterstützen. 2. Diesbezüglich fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, seine Kooperationsmöglichkeiten mit den wichtigsten Organisationen auf internationaler Ebene zu stärken, insbesondere mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, INTERPOL, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration. 3. Sie ist der Auffassung, dass Fortschritte bei einer gemeinsamen und kohärenten Politik zu diesem Thema darüber hinaus fachliche Diskussionen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erfordern. Sie fordert das Ministerkomitee auf anzuerkennen, dass gemeinsame Standards für alle Mitgliedstaaten dringend erforderlich sind, um die Suchprozesse auf nationaler und transnationaler Ebene sowie den Umgang mit und die Identifizierung von verstorbenen Migrantinnen und Migranten zu verbessern, insbesondere durch 3.1. die Aktualisierung von Empfehlung Nr.R(99)3 über die Harmonisierung medizinisch-rechtlicher Bestimmungen für Obduktionen vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen und Praktiken, insbesondere im Hinblick auf die Dokumentation von Obduktionen zu Identifizierungszwecken, die Standardisierung forensischer Untersuchungen und Bestimmungen für Obduktionen und den besonderen Kontext der grenzüberschreitenden Mobilität; 3.2. die Verabschiedung von Leitlinien für die Datenerfassung und Übertragung und Zentralisierung von Obduktionsdaten zwecks forensischer Identifizierung vermisster Personen in Europa, die Erarbeitung einer Standarddefinition für vermisste Personen und den Schutz der Rechte von Familienangehörigen als Datensubjekte, die nach dem Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (SEV Nr. 108) in der durch das Protokoll SEV Nr. 223 geänderten Fassung („Übereinkommen 108+“) geschützt sind. Diese Leitlinien sollten darüber hinaus die spezifischen rechtlichen und praktischen Fragen beinhalten, um die es in Bezug auf die Situation von vermissten Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie Familien, die vermisste Personen suchen, geht, beispielsweise in einem grenzüberschreitenden Kontext, und die zur Billigung durch Nicht-Mitgliedstaaten, die Vertragspartei des Übereinkommens 108+ sind, freigegeben werden könnten; 3.3. die Unterstützung von Gesprächen zwischen Staatsanwälten in allen Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, die bereits in einer Reihe von Mitgliedstaaten geltenden Standardverfahren zur Identifizierung von und zum Umgang mit Fällen von verstorbenen vermissten 7 Versammlungsdebatte vom 1. Oktober 2024 (27. Sitzung) (siehe Dok. 16037, Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene, Berichterstatter: Julian Pahlke). Von der Versammlung am 1. Oktober 2024 (27. Sitzung) verabschiedeter Text. Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden zu überprüfen, und die Festlegung von Leitlinien für ein Standardprotokoll, das in allen Mitgliedstaaten verwendet wird. Entschließung 2569 (2024)8 Aufruf zur Klärung des Schicksals vermisster Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender 1. Das Phänomen des Verschwindens von Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden ist eine Tragödie, die als Menschenrechtsfrage weitgehend unterschätzt und vernachlässigt wird und in ganz Europa und weltweit politische Antworten im Einklang mit dem von den Vertragsstaaten des Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration gebilligten Ziel Nr. 8 erfordert. 2. Die Parlamentarische Versammlung ist überzeugt, dass abgestimmte Initiativen auf politischer Ebene erforderlich sind, um die bereits unternommenen bedeutenden Anstrengungen durch eine strukturierte, mit angemessenen Mitteln ausgestattete auf der Achtung der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts fußende Strategie, zu untermauern und zu verstärken. 3. Die Versammlung befürwortet uneingeschränkt die Empfehlungen, die in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 1 über das Verschwindenlassen von Personen im Migrationskontext (CED/C/CG/1) des Ausschusses der Vereinten Nationen über das Verschwindenlassen und in dem Bericht „Rechtswidrige Tötung von Flüchtlingen und Migranten“ (A/72/335) des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen enthalten sind. Sie unterstützt zudem die Empfehlungen im Bericht des VN-Sonderberichterstatters über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen mit dem Titel „Protection of the Dead“ („Schutz der Toten“, A/HRC/56/56), einschließlich der Notwendigkeit, auf der Grundlage der Menschenrechte allgemein anwendbare Leitprinzipien für einen umfassenden Schutz zu entwickeln. 4. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die Menschenwürde aller Menschen im Leben und im Tod gewährleistet sein sollte und dass die gesetzliche Verpflichtung, Verstorbene mit Würde zu behandeln, auch in Situationen gelten sollte, in denen das humanitäre Völkerrecht nicht anwendbar ist. 5. Die Versammlung erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) verpflichtet sind, Verletzungen des Rechts auf Leben vorzubeugen und alle Fälle von unnatürlichem Tod oder rechtswidriger Tötung zu untersuchen; auf dieser Grundlage müssen sie festlegen, wie sie mit der Frage vermisster Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender umgehen. 6. Die Versammlung bringt ihr Mitgefühl und ihre Solidarität mit den Familien der Vermissten zum Ausdruck und hält deren Bedürfnis nach Informationen für legitim. Sie erkennt das Recht Erwachsener an, ihren Familien ihren Aufenthaltsort nicht mitzuteilen, aber bejaht auch, dass es sehr wichtig für die Familien ist zu wissen, ob ihre Angehörigen tot oder am Leben sind. 7. Die Versammlung ist der Ansicht, dass sämtliche von staatlichen Behörden eingeleiteten Maßnahmen zur Meldung, Suche oder Identifizierung einer Person niemals administrative Kontrollen oder die Kriminalisierung dieser Person oder einer sie unterstützenden Person aufgrund ihres irregulären Status beinhalten sollten. 8. Im Bereich der Prävention müssen der effektive Zugang zu sicheren und legalen Migrationswegen, einschließlich der Familienzusammenführung, sowie die Bereitstellung humanitärer Hilfe entlang der Migrationsrouten unabhängig vom administrativen Status der Person, die sich auf der Flucht befindet und Unterstützung benötigt, Priorität haben. 9. Die Mitgliedstaaten müssen Such- und Rettungseinsätze auf See und an Land im Einklang mit dem Völkerrecht und in voller Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durchführen. Pushbacks sind rechtswidrige Praktiken, die auch zum Verschwinden von Menschen führen können und umgehend eingestellt werden müssen. 8 Versammlungsdebatte vom 1. Oktober 2024 (27. Sitzung) (siehe Dok. 16037, Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene, Berichterstatter: Julian Pahlke). Von der Versammlung am 1. Oktober 2024 (27. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2284 (2024). 10. Die Versammlung bekräftigt, dass es sehr wichtig ist, das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (SEV Nr. 126), das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) und das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV Nr. 210) uneingeschränkt zu befolgen, und unterstreicht die Notwendigkeit, schutzbedürftige Personen, die auf der Flucht sind und Opfer von Menschenhandel, Folter, Verschwindenlassen oder geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geworden sind oder zu werden drohen, zu schützen und somit das Risiko ihres Verschwindens zu reduzieren. Jede Person, der die Freiheit entzogen wird, sollte registriert werden und gemäß den Standards des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) mit der Außenwelt in Kontakt treten können. Die Inhaftnahme von Migrantinnen und Migranten sollte nur als letztes Mittel und für einen möglichst kurzen Zeitraum erfolgen, bis ein Rückführungsverfahren eingeleitet wird, bei dem der Freiheitsentzug nachweislich notwendig ist, was durch eine entsprechende gerichtliche Prüfung zu bestätigen ist. Flüchtlinge sollten gemäß Artikel 31 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge nicht wegen des unerlaubten Überschreitens einer Grenze kriminalisiert werden. Die Versammlung fordert die zuständigen Gremien des Europarates wie das CPT, die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) und die Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) auf, den Auswirkungen, die die Grenzschutzmaßnahmen auf ihre Fachgebiete in Bezug auf vermisste Migrantinnen und Migranten haben können, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 11. Im Einklang mit der Empfehlung CM/Rec(2019)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Unterstützung junger Flüchtlinge beim Übergang ins Erwachsenenalter und der Empfehlung CM/Rec(2019)11 über eine wirksame Vormundschaft für unbegleitete und getrennte Kinder im Zusammenhang mit Migration betont die Versammlung die Notwendigkeit einer systematischen Registrierung unbegleiteter Kinder, sorgfältiger Suchmaßnahmen, wenn sie vermisst werden, einer sicheren und kindgerechten Vermittlung an geeignete Unterkünfte und Bildungseinrichtungen und gegebenenfalls einer Familienzusammenführung. 12. Hinsichtlich der Melde- und Suchmechanismen betont die Versammlung nachdrücklich, dass es sehr wichtig ist, dafür zu sorgen, dass bei den Melde- und Suchverfahren Erwägungen im Zusammenhang mit dem administrativen Status oder etwaigen Vorstrafen der gesuchten Person keinerlei Rolle spielen. 13. Im Falle einer Katastrophe, die eine große Anzahl von Personen betrifft, sollten Teams zur Identifizierung von Katastrophenopfern eingesetzt werden, um ein standardisiertes grenzüberschreitendes Verfahren zur Identifizierung der Opfer zu vereinfachen. Die Versammlung empfiehlt den Mitgliedstaaten, mögliche Bereiche zu ermitteln, in denen für Ressourcen die wichtigsten Aspekte einer solchen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gemeinschaftlich genutzt werden können. Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (INTERPOL) könnte bei dieser Aufgabe Unterstützung leisten. 14. Die Versammlung warnt vor den Risiken, die sich aus der zentralen Speicherung personenbezogener Daten ergeben können, und erinnert daran, dass es sehr wichtig ist, dass die betroffenen Personen nach vorheriger Aufklärung ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilen und dass eine geeignete Rechtsgrundlage für eine solche Informationsverarbeitung festgelegt wird. Eine solche Bündelung von Informationen sollte nur bei Gewährleistung einer externen Kontrolle durch unabhängige Datenschutzstellen in den an einer solchen Zusammenführung von Daten beteiligten Mitgliedstaaten erfolgen. 15. Im Hinblick auf die Identifizierung von und den Umgang mit dem Leichnam von Verstorbenen unterstreicht die Versammlung, dass dringend zusätzliche Ressourcen für die kriminaltechnischen und gerichtsmedizinischen Dienste bereitzustellen sind, darunter etwa ausreichend Platz in den Leichenhallen vor der Obduktion, Identifizierung, Bestattung oder Rückführung. 16. Die Versammlung empfiehlt, dass Staatsanwälte systematisch die Untersuchung und Obduktion nicht identifizierter Leichen genehmigen, um in der kurzen dazu verfügbaren Zeit im Einklang mit internationalen Standards für die Dokumentation und Aufbewahrung von Daten so viele Informationen wie möglich zu sammeln, unter anderem sekundäre Identifizierungsmerkmale. Die Daten sollten in einem speziellen Verzeichnis gespeichert werden, auf das die Strafverfolgungsbehörden Zugriff haben. 17. In Bezug auf potenziell rechtswidrige Todesfälle legt die Versammlung den Mitgliedstaaten nahe, die verfügbaren internationalen Standards für eine zuverlässige Aufklärungsarbeit zu nutzen, insbesondere das Minnesota-Protokoll über die Untersuchung potenziell rechtswidriger Todesfälle (2016) – überarbeitete Fassung des Handbuchs der Vereinten Nationen zur wirksamen Verhütung und Untersuchung von außergesetzlichen, willkürlichen und summarischen Hinrichtungen. 18. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Rechtsvorschriften an die Rechtsnormen anpassen, die eine ordnungsgemäße Dokumentation über die Verstorbenen ermöglichen, wie in Empfehlung Nr. R(99)3 des Ministerkomitees zur Harmonisierung der Bestimmungen über gerichtsmedizinische Autopsie vorgesehen, und die Übermittlung biometrischer Daten im Rahmen der Suche und Identifizierung in voller Übereinstimmung mit dem Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (SEV Nr. 108) in der durch das Protokoll SEV Nr. 223 geänderten Fassung („Übereinkommen 108+“) ermöglichen. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, den Austausch kriminaltechnischer Kenntnisse und Ressourcen zu erleichtern, um eine Identifizierung innerhalb des kurzen Zeitraums, in dem dies machbar ist, zu ermöglichen. 19. Die Versammlung würdigt die Rolle der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (INTERPOL), die eine solche Harmonisierung möglicherweise erleichtern könnte. Sie betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, eine externe Aufsicht durch Datenschutzgremien in jedem Land zu gewährleisten, in dem eine solche Harmonisierung und Verarbeitung personenbezogener Daten in Betracht gezogen wird. 20. Im Hinblick auf die Möglichkeit der zentralen Speicherung von Post-Mortem- und Ante-Mortem-Daten sollten bei den Bemühungen um die Zusammenführung der verfügbaren fragmentierten Datensätze im Einklang mit dem Übereinkommen 108+ und dem Minnesota-Protokoll die höchsten Datenschutzstandards gewährleistet werden. Es sollte klar unterschieden werden zwischen Daten, die für humanitäre Suchvorgänge bestimmt sind, und solchen, die für andere Zwecke verwendet werden. 21. Die Versammlung fordert die Länder, die dies noch nicht getan haben, auf, das Übereinkommen 108+ zu ratifizieren und dieses Instrument im Zusammenhang mit vermissten und verstorbenen Migrantinnen und Migranten im Einklang mit Absatz 30 seines erläuternden Berichts anzuwenden. Sie verweist auf Instrumente wie die standardisierten Mustervertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen und die Mustervertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten von einem Verantwortlichen an einen Auftragsverarbeiter, um personenbezogene Daten in Länder zu übermitteln, die nicht Vertragspartei des Übereinkommens 108+ sind und in denen keine Datenschutzgesetze existieren oder die in Bezug auf Gesetze kein angemessenes Schutzniveau bieten. 22. Die Versammlung fordert einen verstärkten Austausch zwischen den nationalen und regionalen Behörden, die für Datenschutz, Menschenrechte und Migrationsfragen zuständig sind, um sich untereinander und mit internationalen und VN-Organisationen, die über anerkanntes Fachwissen im Hinblick auf die Zusammenstellung, den Austausch und/oder den Vergleich einschlägiger Informationen verfügen, bestmöglich zu koordinieren. Zu diesen Organisationen sollten unter anderem die Internationale Kommission für vermisste Personen (ICMP), das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC), INTERPOL, die Internationale Organisation für Migration (IOM), das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechte von Migranten, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Sachverständige des Ausschusses der Vereinten Nationen über das Verschwindenlassen und die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zur Frage des Verschwindenlassens von Personen gehören. Soweit möglich müssen Migrantinnen und Migranten, die Familien der Vermissten oder Verstorbenen und die Zivilgesellschaft in die Diskussionen über diese Fragen einbezogen werden. 23. Die Versammlung würde es begrüßen, wenn dem Europarat eine maßgebliche Rolle bei der Gewährleistung von Datenschutzbedingungen zukäme, die standardisierte Prozesse und Plattformen erlauben, um den Abgleich von Daten, die von überprüften Datensammlern und -inhabern stammen, zu ermöglichen und Interoperabilität herzustellen. Solche Maßnahmen können auch zur Einrichtung einer Datenbank führen. 24. Die Versammlung ruft zur regionalen Zusammenarbeit zwischen Staatsanwälten in ganz Europa auf, um zu klären, wie Daten über vermisste Migrantinnen und Migranten und nicht identifizierte Leichen am besten ermittelt und ausgetauscht werden können. 25. Im Zuge der oben genannten Maßnahmen empfiehlt die Versammlung den Mitgliedsstaaten, 25.1. eine gemeinsame Definition einzuführen, die sich an der Standarddefinition des IKRK orientiert, wonach unter vermissten Personen diejenigen Personen zu verstehen sind, „deren Familie keine Kenntnis über deren Verbleib hat und/oder die auf Grundlage zuverlässiger Informationen infolge eines bewaffneten – internationalen oder nationalen – Konflikts oder anderer Gewaltsituationen, Katastrophen bzw. anderer Gegebenheiten, die ggf. ein Eingreifen einer zuständigen staatlichen Stelle erfordern, auch im Kontext der Migration, als vermisst gemeldet wurden“; 25.2. die Ausstellung einschlägiger Dokumente für die Familien der vermissten Person zu erleichtern (z. B. eine Vermisstenbescheinigung), um ihnen den Zugang zu verschiedenen Rechten oder zu Zusammenführungsverfahren zu ermöglichen; 25.3. mit der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zusammenzuarbeiten und an der Koordinierung der Verfahren zur Identifizierung von Katastrophenopfern sowie am Austausch von Informationen über INTERPOL-Datenbanken für die Suche nach und Identifizierung von Vermissten mitzuwirken; 25.4. nationale Anlaufstellen für vermisste Migrantinnen und Migranten zu benennen, die als spezielle Kontaktstellen für Anfragen anderer nationaler Behörden oder ihrer Vertreter bei grenzüberschreitenden Koordinierungsbemühungen fungieren; Mitgliedstaaten, die bereits nationale Anlaufstellen für vermisste Migrantinnen und Migranten benannt haben, können ihre Erfahrungen im Rahmen des vom Sonderbeauftragten des Generalsekretärs des Europarates für Migration und Flüchtlinge koordinierten Netzes der Anlaufstellen für Migration austauschen; 25.5. die Bearbeitung von Anträgen auf Kurzzeitvisa von Familienangehörigen vermisster Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender zu beschleunigen, um die Identifizierung zu erleichtern und die Familien im Hinblick auf die damit verbundenen Verfahren, einschließlich Rückführungen, zu unterstützen; 25.6. ihre Rechtsvorschriften mit Blick auf eine Verbesserung und Harmonisierung der nationalen Verfahren zur Erfassung und Bearbeitung von Fällen vermisster Migrantinnen und Migranten und nicht identifizierter menschlicher Überreste zu überprüfen, auch im Hinblick auf Lücken im gerichtsmedizinischen Regelwerk und die Frage des Austauschs europäischer und internationaler Daten im Einklang mit internationalen Normen und Standards zum Datenschutz; 25.7. sicherzustellen, dass Gräber personalisiert werden, eindeutig identifizierbar sind und dauerhaft entweder namentlich oder numerisch mit eindeutigen Codes gekennzeichnet und erfasst werden und dass alle Anstrengungen unternommen werden, um die religiösen und spirituellen Überzeugungen der Verstorbenen, sofern diese bekannt sind, im Einklang mit dem Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit, das durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird, zu respektieren; 25.8. das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu ratifizieren und umzusetzen. Empfehlung 2285 (2024)9 Vermisste Personen, Kriegsgefangene und Zivilistinnen und Zivilisten in Gefangenschaft aufgrund des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2573 (2024) „Vermisste Personen, Kriegsgefangene und Zivilistinnen und Zivilisten in Gefangenschaft aufgrund des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine“, unterstreicht ihre nicht nachlassende Unterstützung der Ukraine mit dem Ziel der Sicherstellung des entscheidenden Sieges über die Russische Föderation nach der vollumfänglichen militärischen Aggression gegen die Ukraine, die von der Russischen Föderation am 24. Februar 2022 entfesselt wurde, und bekräftigt erneut ihre Verurteilung der Situation in Bezug auf das Schicksal von 9 Versammlungsdebatte vom 2. Oktober 2024 (29. Sitzung) (siehe Dok. 16050, Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene, Berichterstatterin: Mariia Mezentsewa-Fedorenko). Von der Versammlung am 2. Oktober 2024 (29. Sitzung) verabschiedeter Text. Kriegsgefangenen und Zivilisten, die sich in russischer Gefangenschaft befinden, und wird sich weiter mit dieser Frage befassen, bis der letzte Gefangene freigelassen bzw. repatriiert wurde. 2. Die Versammlung ist der Auffassung, dass der Europarat dafür sorgen sollte, dass dieses Thema auf der internationalen politischen Agenda aller Mitgliedstaaten des Europarates sowie der Beobachterstaaten und der Staaten, deren Parlamente den Partner-für-Demokratie-Status bei der Versammlung haben, weiterhin ganz oben steht, um zu verhindern, dass Personen in den Händen der Russischen Föderation verloren gehen, die Identität und den Aufenthaltsort vermisster Personen aufzuklären, und die angemessene Behandlung von ukrainischen Kriegsgefangenen, die sich in russischer Gefangenschaft befinden, im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechtsnormen, deren unverzügliche Freilassung und sozialmedizinische Rehabilitation sowie die Rechenschaftspflicht der Russischen Föderation und der Täter, die für die an diesen Personen begangenen Verbrechen verantwortlich sind, zu gewährleisten. 3. In der Überzeugung, dass sie die gleichen politischen Prioritäten hat, fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, im Zusammenhang mit seinen kontinuierlichen Beratungen über das Register der durch die russische Aggression gegen die Ukraine verursachten Schäden und die nächsten Schritte zur Schaffung eines verlässlichen Mechanismus, der Gerechtigkeit und Entschädigung für die Ukraine und ihr Volk gewährleistet, insbesondere die Einrichtung eines internationalen Opferentschädigungsmechanismus und die Einsetzung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, dieses Thema weiterhin sehr aufmerksam zu verfolgen. 4. Die Versammlung erinnert das Ministerkomitee daran, dass Partnerstaaten, darunter auch die Mitgliedstaaten des Europarates, gezielte internationale Sanktionspakete gegen Vertreter des russischen Staates verhängen können, die für den widerrechtlichen Freiheitsentzug ukrainischer Zivilisten verantwortlich sind. Im gleichen Maße und auf der Grundlage des Grundsatzes der universellen Gerichtsbarkeit können die Partnerstaaten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Vertreter des russischen Staates einleiten, die für den widerrechtlichen Freiheitsentzug ukrainischer Zivilisten verantwortlich sind. 5. Die Versammlung steht weiterhin für Gespräche mit dem Ministerkomitee über mögliche nächste Schritte im Hinblick auf die Frage der ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilisten, die sich in russischer Gefangenschaft befinden, im Rahmen einer künftigen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses zur Verfügung. Entschließung 2573 (2024)10 Vermisste Personen, Kriegsgefangene und Zivilisten, die sich infolge des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine in Gefangenschaft befinden 1. Die Versammlung unterstreicht ihre unerschütterliche Unterstützung der Ukraine, die das Ziel hat, den entscheidenden Sieg über die Russische Föderation nach der von der Russischen Föderation am 24. Februar 2022 entfesselten vollumfänglichen militärischen Aggression gegen die Ukraine zu erringen, und bekräftigt erneut, dass sie die Situation in Bezug auf das Schicksal der ukrainischen Kriegsgefangenen sowie ausländischen Staatsangehörigen, die für die Ukraine kämpfen, und Zivilistinnen und Zivilisten, die sich in russischer Gefangenschaft befinden, verurteilt und sich - im Einklang mit Präsident Selenskyjs Zehn-Punkte- Plan, dessen Ziel die Herbeiführung des Sieges und eines gerechten Friedens ist, und dessen Punkt 4 sich auf die Freilassung aller Gefangenen und verschleppten Personen bezieht - weiterhin damit befassen wird, bis alle Gefangenen freigelassen wurden. 2. Die Zahlen sprechen für sich. Die Versammlung ist entsetzt darüber, dass mit Stand 18. September 2024 insgesamt 65 956 Soldaten und Zivilisten als vermisst oder gefangen registriert wurden; davon waren 50 916 Personen als auf der Grundlage verifizierter Daten vermisst registriert. In Wirklichkeit ist die Zahl der Opfer allerdings weitaus höher. Leid und Furcht müssen nicht nur die Gefangenen selbst erdulden, unabhängig davon, ob sie Soldaten oder Zivilisten sind, sondern auch ihre Familienangehörigen. Zwischen dem 24. Februar 2022 und 17. September 2024 sind 3 672 Personen, darunter 168 ukrainische Zivilisten, aus russischer Gefangenschaft zurückgekehrt. Die Versammlung stellt allerdings mit Besorgnis fest, dass ein Drittel der 10 Versammlungsdebatte vom 2. Oktober 2024 (29. Sitzung) (siehe Dok. 16050, Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene, Berichterstatterin: Mariia Mezentsewa-Fedorenko). Von der Versammlung am 2. Oktober 2024 (29. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2285 (2024). Freigelassenen bis dato als vermisst gegolten hatten, da die Russische Föderation entgegen ihren internationalen Verpflichtungen keine rechtzeitigen Informationen über ihr Schicksal zur Verfügung gestellt hatte. 3. Mit der vorliegenden Entschließung möchte die Versammlung als Stimme der Kriegsgefangenen und Zivilisten, die sich in der Russischen Föderation oder in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine in Gefangenschaft befinden, und ihrer Familienangehörigen fungieren, damit ihr Leid weiterhin ganz oben auf der internationalen politischen Agenda aller Mitgliedstaaten des Europarates sowie der Beobachterstaaten und der Staaten, deren Parlamente Beobachter- oder Partner-für-Demokratie-Status bei der Versammlung haben, steht. Die Frage der vermissten Personen ist eine humanitäre Frage, die mit Blick auf die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu betrachten ist. Die Versammlung betont, dass die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien die Hauptverantwortung für die Verhütung des Verschwindenlassens, die Aufklärung des Schicksals vermisster Personen und die Gewährleistung zeitnaher und effektiver Untersuchungen tragen. Die Versammlung fordert deshalb, diese Personen entsprechend den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechtsnormen angemessen zu behandeln und sie unverzüglich freizulassen und sozialmedizinisch zu rehabilitieren sowie die Russische Föderation und diejenigen, die für die an diesen Personen begangenen Kriegsverbrechen verantwortlich sind, zur Rechenschaft zu ziehen. 4. Die Menschen in der Ukraine haben seit Beginn der vollumfänglichen militärischen Aggression seitens der Russischen Föderation unvorstellbar tragische Erfahrungen machen müssen. Ein Beispiel ist für die vorliegende Entschließung besonders wichtig: der Massenmord an ukrainischen Gefangenen und deren Verstümmelung in der ehemaligen Strafkolonie Nr. 120 in Oleniwka am 28. und 29. Juli 2022 in der Oblast Donezk. Bis heute wurden diese Gräueltaten nicht bestraft, und die verwundeten Verteidiger befinden sich nach wie vor in Gefangenschaft. Bisher gab es keine unabhängige Untersuchung, da die Erkundungsmission der Vereinten Nationen am 5. Januar 2023 „aufgrund des Fehlens der für den Einsatz der Mission vor Ort notwendigen Voraussetzungen“ aufgelöst wurde. Indessen begrüßt die Versammlung die Veröffentlichung der Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen des Massakers an den Kriegsgefangenen von Oleniwka durch die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine am 29. Juli 2024. Diesen Ermittlungen zufolge wurden bislang 49 tote von insgesamt 193 Soldaten identifiziert, die sich zum Zeitpunkt des Angriffs in dem Lager aufhielten. Mindestens 41 Menschen wurden sofort getötet, weitere neun erlagen aufgrund fehlender medizinischer Hilfe ihren Verletzungen, und es gab fast 150 Verletzte. Gegen den Leiter der so genannten „Strafkolonie Wolnowacha“ und seinen ersten Stellvertreter wurde Anklage erhoben, weil sie unter Verstoß gegen die Gesetze und Gewohnheiten der Kriegführung vorsätzlich keine rechtzeitige medizinische Betreuung sichergestellt hatten. Zwar hat die Russische Föderation versucht, die Spuren des Verbrechens zu beseitigen und zu verschleiern, aber der VN-Hochkommissar für Menschenrechte hat die Darstellung der russischen Seite zurückgewiesen, dass die Kolonie Oleniwka vom ukrainischen Militär bombardiert wurde, und die Russische Föderation aufgefordert, das Geschehen zu untersuchen und diejenigen, die für die Toten und Verletzten unter diesen Kriegsgefangenen verantwortlich sind, zur Verantwortung zu ziehen. Bislang wurde auf diese Forderung nicht reagiert, aber an dieser Stelle und anderswo stellt die Versammlung noch einmal heraus, dass die Gerechtigkeit siegen muss und wird. 5. Die Versammlung stellt mit großer Besorgnis fest, dass es sich bei Kriegsgefangenen und Zivilisten, die sich in der Hand der Russischen Föderation befinden, viel zu häufig gleichzeitig um vermisste Personen handelt, da ihre Angehörigen keine Möglichkeit haben, Informationen über ihr Schicksal oder ihren Aufenthaltsort zu erhalten - außer in den Fällen, in denen diese Personen durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) benachrichtigt wurden oder Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen in der Russischen Föderation und in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine sind. In diesem Zusammenhang unterstreicht sie, dass es zwingend notwendig ist, dem IKRK die Möglichkeit zu verschaffen, die in seinem Mandat vorgesehene Aufgabe wahrzunehmen, unter anderem - entsprechend den Vorgaben des humanitären Völkerrechts - regelmäßige Besuche bei Kriegsgefangenen oder Zivilisten (unabhängig von der Frage, ob sie sich aufgrund strafrechtlicher Ermittlungen oder aus Sicherheitsgründen in Haft befinden). 6. Die internationale Aufmerksamkeit war nicht in ausreichendem Maße auf das Thema der ukrainischen Kriegsgefangenen und gefangen gehaltenen Zivilisten gerichtet - ungeachtet der massiven Verstöße gegen das geltende humanitäre Völkerrecht und die geltenden internationalen Menschenrechtsnormen. Die Versammlung weist darauf hin, dass das humanitäre Völkerrecht das Ergreifen und die Gefangennahme von Zivilisten als Geiseln verbietet, was in der Realität von Seiten der Russischen Föderation gegen ukrainische Zivilisten betrieben wird. Die Versammlung möchte diesem Thema mehr Aufmerksamkeit verschaffen und fordert die Mitglied- und Beobachterstaaten sowie die Staaten, deren Parlamente Beobachter- oder Partnerfür-Demokratie-Status bei der Versammlung haben, auf, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um die Freilassung aller ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilisten aus russischer Gefangenschaft zu erwirken und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die für Verbrechen gegen diese Personen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Versammlung ist bereit, dazu beizutragen, dass die Gerechtigkeit obsiegt. 7. Die Versammlung erinnert daran, dass die vielfachen Menschenrechtsverletzungen gegen Kriegsgefangene und Zivilisten, die sich in russischer Gefangenschaft befinden, bereits in der Vergangenheit von der Versammlung benannt wurden, vor allem in Entschließung 2562 (2024), in Form der seit April 2022 in Bezug auf die rechtlichen und menschenrechtlichen Aspekte der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine geleisteten Arbeit sowie der laufenden Arbeit im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die Maßnahmen zur Befreiung ukrainischer Journalisten, die sich in Gefangenschaft befinden (Dok. 16020), zu verstärken, den Entschließungsantrag mit dem Titel „Der Schutz von Zivilisten: dringliche Maßnahmen zur Rettung von Zivilisten, die sich in russischer Gefangenschaft befinden“ (Dok. 16029) und den Entschließungsantrag mit dem Titel „Unterstützung für politische Verhandlungen zur Durchsetzung des Austauschs und der Freilassung von Kriegsgefangenen“ (Dok. 16021), und fordert, neue Impulse zu schaffen, um mehr Druck auf die Russische Föderation auszuüben und die Freilassung dieser Häftlinge sicherzustellen. 8. Die Versammlung begrüßt die Rückkehr von über 3 520 Soldaten der ukrainischen Streitkräfte aus der Gefangenschaft, stellt aber mit großer Besorgnis fest, dass die Abteilung für die Bekämpfung von bei bewaffneten Konflikten begangenen Verbrechen der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine 49 ständige Haftstätten für ukrainische Kriegsgefangene auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und 16 Haftstätten in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine sowie sechs Haftstätten für ukrainische Zivilisten identifiziert hat und dass über 6 000 Soldaten sich nach wie vor in Gefangenschaft befinden. 9. Die Versammlung ist erschüttert über die Feststellungen der internationalen Mechanismen, die die systematische Anwendung von Folter gegen ukrainische Kriegsgefangene und zivile Gefangene belegen. Neben unzureichender und schlechter Nahrung und der Verweigerung angemessener medizinischer Hilfe ist in den Berichten über schlechte Behandlung auch von systematischem Verprügeln, die Anwendung von Elektroschocks und Vergewaltigungen die Rede. Auch von unhygienischen Haftbedingungen, Überfüllung, Erniedrigung, einem übermäßig strengen Regime und Beschimpfungen wurde berichtet. 10. Die Versammlung nimmt die Schlussfolgerungen der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zur Ukraine zur Kenntnis, denen zufolge die russischen Streitkräfte in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine und Angehörige der Sondereinheiten und reguläres Gefängnispersonal des Föderalen Gefängnisdienstes der Russischen Föderation in der Russischen Föderation Akte der Folter begehen. Diese Vorwürfe in Bezug auf Folter, Misshandlungen und Verschwindenlassen wurden auch vom Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe aufgegriffen. Darüber hinaus werden Verhöre von Angehörigen des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation (FSB) durchgeführt. Die Versammlung ist entsetzt darüber, dass die mehr als zwei Jahrzehnte andauernde Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Europarat offenbar keine Spuren hinterlassen hat; während dieser Zeit hätten die Normen und Werte der Organisation genutzt und überall als stabile und dauerhafte Grundlage verbreitet werden sollen, die dafür sorgt, dass die Behörden und ihre Bediensteten auf allen Ebenen, darunter auch im Gefängnisdienst, ihre Pflichten zu jeder Zeit unter vollständiger Achtung der Menschenrechte und der menschlichen Würde erfüllen. Die Versammlung fordert die russischen Behörden und ihre Bediensteten nachdrücklich auf, die internationalen Normen der Menschenrechte und der menschlichen Würde beim Umgang mit Kriegsgefangenen und Zivilisten, die sich in russischer Gefangenschaft befinden, zu berücksichtigen und sich von ihnen leiten zu lassen. Die Versammlung unterstreicht die Notwendigkeit, alle Täter zur Rechenschaft zu ziehen, insbesondere Kommandeure und andere Vorgesetzte sowie diejenigen, die das Begehen von internationalen Verbrechen und weiteren Verstößen gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht befehlen, veranlassen oder dazu anstiften. 11. Es besteht kein Zweifel, dass die Behandlung, die ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilisten zuteil wird, Folter gleichkommt, die nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), wie in der Konvention der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe definiert und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) etabliert, verboten ist. Die Russische Föderation ist nach wie vor Vertragspartei dieser beiden Instrumente. Diese Praktiken könnten darüber hinaus Kriegsverbrechen der Folter und unmenschlichen Behandlung sowie der vorsätzlichen Zufügung großen Leids oder schwerwiegender Verletzungen an Körper oder Gesundheit nach den Genfer Konventionen gleichkommen. 12. Die Versammlung stellt mit Besorgnis fest, dass weder die Ukraine noch die Vereinten Nationen oder eine andere internationale Organisation wie das IKRK über vollständige und genaue Informationen hinsichtlich der Frage verfügt, wie viele ukrainische Bürgerinnen und Bürger in russischer Gefangenschaft ums Leben gekommen sind. Zum einen wird häufig seitens der russischen Behörden der Zugang zu Kriegsgefangenen und zivilen Gefangenen verwehrt, was einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt, und zum anderen hat die Russische Föderation bislang nicht die Identität und den Aufenthaltsort von Kriegsgefangenen und Zivilisten bestätigt, die im Zusammenhang mit dem fortwährenden bewaffneten Konflikt gefangen gehalten werden oder inhaftiert sind. Infolgedessen müssen diese Personen, über die es keine Informationen gibt, zwangsläufig als „vermisste Personen“ betrachtet werden. 13. Darüber hinaus ist die Versammlung entsetzt darüber, dass in der Russischen Föderation etliche Strafverfahren gegen Kriegsgefangene und Zivilisten angestrengt wurden; diese Verfahren werden häufig zusammengelegt. Gegen sie wurden verschiedene Anschuldigungen vorgebracht: Mord, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Bedrohung für die nationale Sicherheit usw. - manchmal sind diese Anschuldigungen kumulativ. So wurde beispielsweise eine einzige Person nach 21 Artikeln des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation angeklagt. Die Versammlung erinnert daran, dass Kombattanten entsprechend den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts nicht dafür belangt werden dürfen, dass sie Streitkräften lediglich angehören und an Feindseligkeiten beteiligt sind; zugleich muss die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsgefangenen im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Genfer Konvention III und des Zusatzprotokolls I sowie des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte stattfinden. Die Versammlung fordert daher, diese Anklagen fallenzulassen, und beharrt darüber hinaus darauf, dass es dringend notwendig ist, den vollumfänglichen Zugang zu einer Rechtsverteidigung und für internationale Beobachter den Zugang zu Gerichtssälen zu gewährleisten sowie Verfahrensgarantien und gerichtliche Garantien und das Recht auf ein faires und reguläres Verfahren zu sichern. Die ukrainischen Zivilisten, die sich zum Zweck der strafrechtlichen Verfolgung oder im Zusammenhang mit dem fortwährenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine in Haft befinden, sollen von den einschlägigen Rechten und Schutzmaßnahmen entsprechend den Bestimmungen der Genfer Konvention IV und des Zusatzprotokolls I sowie des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte profitieren. 14. Darüber hinaus weist die Versammlung darauf hin, dass das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen Bestimmungen und Normen enthalten, die dann gelten, wenn Personen vermisst werden, unter anderem im Hinblick auf die Klärung ihres Schicksals und Aufenthaltsorts, und die Staaten verpflichten, bestimmte Pflichten in Bezug auf die Rechte der Angehörigen vermisster und verstorbener Personen zu beachten, d. h. die Verpflichtung, das Recht auf Leben und menschliche Würde zu sichern, Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie Verschwindenlassen zu verbieten und das Recht auf ein Privat- und Familienleben und auf wirksamen Rechtsbehelf sicherzustellen. 15. Das Recht auf Freiheit und Sicherheit nach Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte beinhaltet die Verpflichtung, über den Aufenthaltsort aller Personen Auskunft zu geben, wenn der hinreichend begründete Verdacht (arguable claim) besteht, dass sie in Gewahrsam genommen wurden und sich an einem unbekannten Ort befinden. Daher fordert die Versammlung die Russische Föderation ungeachtet dessen, dass sie nicht Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ist, nachdrücklich auf, im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen dem IKRK und den entsprechend zuständigen VN- Mechanismen einschließlich der Sonderverfahren den Zugang zu den Orten zu gewähren, an denen ukrainische Kriegsgefangene und Zivilisten festgehalten werden, und sich an den in dem Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen zu orientieren. Die Versammlung erinnert daran, dass das Verschwindenlassen von Personen nicht nur etliche der Rechte verletzt, die vom Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem die Russische Föderation als Vertragspartei angehört, geschützt sind, sondern auch eine Reihe von Gewohnheitsrechten des humanitären Völkerrechts. Diese Praxis kann auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, wenn sie als Teil eines breit angelegten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung angewandt wird. 16. Die Versammlung hat mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass es in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine Fälle von Zwangsarbeit gibt. Allerdings sind nur noch wenige unmittelbare Zeugen am Leben, die davon Zeugnis ablegen können, da viele ums Leben kamen, als sie gezwungen wurden, an Minenräumoperationen teilzunehmen. Die Versammlung verweist auf ihre jüngste Entschließung 2564 (2024) „Die Entschärfung tickender Zeitbomben für eine sichere Rückkehr vertriebener Bevölkerungsgruppen in Post-Konfliktzeiten“, in der sie die Zwangsarbeit von Kriegsgefangenen oder zivilen Gefangenen insbesondere in gefährlichen Gebieten, in denen sie sehr häufig Opfer von Landminen und Blindgängern werden, nachdrücklich verurteilt. 17. Angesichts der Gesamtsituation eines klaren Mangels an Achtung gegenüber den im humanitären Völkerrecht verankerten Grundrechten der ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilisten, die sich in der Russischen Föderation oder den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine in Gefangenschaft befinden, weist die Versammlung auf die Notwendigkeit hin, die vorhandenen internationalen Mechanismen zu stärken, um die zahlreichen Verstöße gegen dieses Recht von Seiten der Russischen Föderation zu überwachen und darüber zu berichten. Die Versammlung fordert die Russische Föderation auf, die Regeln des Gewohnheitsrechts, zu denen sie sich im Rahmen des humanitären Völkerrechts bekannt hat und deren Verletzung Verbrechen darstellen, für die die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, in vollem Umfang zu achten. 18. Die Versammlung bedauert außerordentlich, dass die Russische Föderation entgegen den Vorgaben der Genfer Konventionen III und IV und des Zusatzprotokolls I keinen vollumfänglichen Zugang zu ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilisten gewährt. In Bezug auf Kriegsgefangene hält es die Versammlung für wesentlich, dass das IKRK im Rahmen der Bedingungen und Zuständigkeiten seines Mandats unverzüglichen und ungehinderten Zugang zu allen Hafteinrichtungen erhält. Sie fordert die Russische Föderation auf, dieses Zugangsrecht für das IKRK in vollem Umfang zu achten, und ersucht die internationale Gemeinschaft, die Erfüllung dieses Mandats zu unterstützen und zu fördern. 19. Die Versammlung erinnert an den eigentlichen Kern der Mission des IKRK: die Achtung des humanitären Völkerrechts und weiterer Grundrechte zu sichern. Vor dem Hintergrund der wiederholten Verletzung des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtsnormen seitens der Russischen Föderation fordert sie das IKRK auf zu prüfen, ob eine Ausnahme zu seinem Vertraulichkeitsanspruch möglich ist, indem es öffentlich Informationen über die Probleme zur Verfügung stellt, die in Bezug auf die Erlangung des uneingeschränkten Zugangs zu ukrainischen Kriegsgefangenen bestehen, sofern dies nicht den Interessen der Kriegsgefangenen selbst schaden würde. 20. Die Versammlung erkennt den Umfang des Mandats des IKRK und die sich daraus möglicherweise ergebenden Einschränkungen an. In diesem Zusammenhang begrüßt die Versammlung den Dialog, den sie mit dem IKRK zur Frage der verschleppten Ukrainerinnen und Ukrainer (insbesondere Kinder), Kriegsgefangenen und zivilen Gefangenen geführt hat, und hofft, diesen Dialog auszubauen, um mit dem IKRK bei der Erfüllung seines Mandats und Sicherstellung der sicheren Rückkehr der Menschen in die Ukraine zusammenzuarbeiten und das IKRK zu unterstützen. 21. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung aufgeschlüsselter Daten in den Berichten des IKRK transparentere Informationen über die Orte vermitteln würde, in denen Kriegsgefangene festgehalten werden, da es derzeit unmöglich ist, in diesen Berichten zwischen verschiedenen Arten von Besuchen zu unterscheiden, d.h. zwischen russischen oder ukrainischen Kriegsgefangenen. Während klar ist, dass das IKRK-Zugang zu ukrainischen Haftanstalten, in denen russische Kriegsgefangene einsitzen, erhalten hat, lässt sich weniger eindeutig bestimmen, in welchem Umfang dieser Zugang tatsächlich in der Russischen Föderation oder den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine, in denen Kriegsgefangene festgehalten werden, gewährt wurde. 22. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass Interventionen von Dritten beim Austausch von Kriegsgefangenen (in manchen Fällen auch von gefangenen ukrainischen Zivilisten) eine wichtige Rolle gespielt haben. Die Versammlung begrüßt all diese Austausche, würde aber die Einrichtung eines dauerhafteren Mechanismus für den Austausch oder die Freilassung ukrainischer Kriegsgefangener und ziviler Gefangener in der Russischen Föderation oder den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine unter aktiver Beteiligung des IKRK und weiterer relevanter Akteure begrüßen, was sich positiv auf das Ergebnis auswirken könnte. In diesem Zusammenhang unterstützt die Versammlung die Idee eines „alle für alle“-Austauschs, d.h. einen umfassenden Austausch, bei dem beide Parteien alle gefangenen Personen austauschen würden und niemand zurückbliebe. Ein solcher Ansatz könnte sogar als Mittel zur Herstellung beiderseitigen Vertrauens in dieser Angelegenheit dienen, da es humanitäre Belange beträfe und die von dem Konflikt betroffenen Familien entlasten würde. 23. Die Versammlung verweist auf Entschließung 2482 (2023) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ und begrüßt die Tatsache, dass etliche Länder bereits die universelle Gerichtsbarkeit in Fällen mit Bezug auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine angewandt haben, und zwar unabhängig davon, wo das mutmaßliche Verbrechen begangen wurde, und ungeachtet der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzlandes des Angeklagten oder irgendeiner Verbindung zur Strafverfolgungsbehörde. Sie fordert die Mitgliedstaaten des Europarates und weitere Staaten nachdrücklich auf, den Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit entsprechend ihren nationalen Gesetzen anzuwenden, um mutmaßliche Verbrechen, die in Bezug auf den Freiheitsentzug, die Behandlung und die Verfolgung von ukrainischen Kriegsgefangenen und zivilen Gefangenen begangen wurden, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Die Versammlung fordert darüber hinaus mehr Unterstützung und Beteiligung in Bezug auf die Aktivitäten der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe „Ukraine“ bei Eurojust und die von der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs durchgeführten Untersuchungen. 24. Die Versammlung ist überzeugt, dass Interpol bei der Suche nach Kriegsverbrechern, die Verbrechen gegen die Ukraine bzw. Ukrainerinnen und Ukrainer begangen haben, eine effektive Rolle spielen könnte. Sie fordert weitere internationale Organisationen und alle Staaten auf, die Suche nach Kriegsverbrechern und deren strafrechtliche Verfolgung zu unterstützen und dabei nicht nur das Strafrecht, sondern auch administrative Maßnahmen, z.B. die Ausweisung aus Drittstaaten, zu nutzen. 25. Die Vereinten Nationen und der Moskauer Mechanismus der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) haben festgestellt, dass die russischen Behörden in der Russischen Föderation und den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine verbreitet und systematisch Folter anwenden, insbesondere hervorgehoben wird die furchtbare Behandlung von ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilisten, die in Hafteinrichtungen in der Russischen Föderation einsitzen. Wenn Kriegsgefangene und zivile Gefangene freigelassen und zurückgeschickt werden, ist entscheidend, dass gemeinsam mit den Behörden und den bereits in diesem Bereich tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen geeignete Rehabilitierungsprogramme zur Verfügung gestellt und mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden, um die erforderliche langfristige und umfassende Unterstützung zu leisten. Die Versammlung ist der Auffassung, dass ein gezieltes Programm notwendig sein wird, das mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist und den komplexen medizinischen, psychologischen und sozialen Rehabilitationsbedürfnissen freigelassener Personen gerecht wird. Der Europarat und seine Mitgliedstaaten könnten im Hinblick auf die Bereitstellung von Expertise und finanzieller Unterstützung für eine solche Initiative, für die auch eingefrorene Vermögenswerte der Russischen Föderation herangezogen werden könnten, eine wichtige Rolle spielen. 26. Die Versammlung begrüßt die Einrichtung des Schadensregisters im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine (im Folgenden als „das Register“ bezeichnet) - eine bedeutsame internationale Maßnahme und der erste Schritt in Richtung eines Mechanismus, der Gerechtigkeit und Entschädigungen für die Ukraine und die Menschen in der Ukraine gewährleistet und darauf abzielt, eine faktenbasierte und beweiskräftige Grundlage für Reparationen für die Völkerrechtsverletzungen der Russischen Föderation zu schaffen. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass Kriegsverbrechen ohne entsprechend geeignete Dokumentation häufig nicht bestraft werden können, und ist der Auffassung, dass jeder beim Register geltend gemachte Anspruch die menschlichen Kosten des Krieges deutlich machen wird und dass die Geltendmachung von Ansprüchen einen Schritt in Richtung persönlicher Gerechtigkeit sowie Bestätigung und Anerkennung der erlittenen Schäden symbolisiert - noch bevor in irgendeiner Form Reparationsmaßnahmen ins Werk gesetzt wurden. Die Versammlung unterstützt nachdrücklich die Geltendmachung von Ansprüchen, damit das Register als Archiv für künftige Generationen fungieren kann, das gewährleistet, dass die Erlebnisse der Kriegsgefangenen und ihrer Familienangehörigen im historischen Gedächtnis bleiben. Darüber hinaus ist sie der festen Überzeugung, dass die Geltendmachung von Ansprüchen im Register von grundsätzlicher Bedeutung für die Gewährleistung von Gerechtigkeit, Entschädigungen und Rechenschaftspflicht ist. Die Versammlung betrachtet zudem das Register als wichtiges Instrument zur Befähigung der Opfer und ihrer Familienangehörigen, sich aktiv in die Gestaltung der rechtlichen und humanitären Landschaft nach dem Ende des Krieges einzubringen, die Aggressoren zur Rechenschaft zu ziehen und berechtigte Reparationen geltend zu machen. Die Versammlung fordert daher die Mitglied- und Beobachterstaaten sowie die Staaten, deren Parlamente Beobachter- oder Partner-für-Demokratie-Status bei der Versammlung haben, auf, dem Erweiterten Teilabkommen über das Register der durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden beizutreten, sofern sie dies noch nicht getan haben. 27. Die Versammlung bedauert, dass 30 ukrainische zivile Journalisten und Medienschaffende nach wie vor unter furchtbaren Bedingungen widerrechtlich in der Russischen Föderation inhaftiert sind, und begrüßt die Freilassung der Krimtataren zusammen mit Kriegsgefangenen und Zivilisten aus russischer Gefangenschaft am 28. Juni 2024. Die Versammlung erinnert daran, dass die widerrechtlichen Verhaftungen Russlands bereits 2014 begannen, aber viele der Entführten erst nach Beginn des vollumfänglichen Krieges 2022 gefangen genommen wurden. Die Versammlung hebt hervor, dass die Situation auf der vorübergehend besetzten Krim nach wie vor besonders schwierig ist, und fordert ihre Mitglieder nachdrücklich auf, ihre Regierungen, Zivilgesellschaft und Mediennetzwerke zu bewegen, über die Notlage der ukrainischen Journalisten aufzuklären. Die Versammlung fordert darüber hinaus, nachhaltigen internationalen Druck auf die Russische Föderation auszuüben, die inhaftierten Journalisten freizulassen und unabhängigen internationalen Organisationen unverzüglich Zugang zu gewähren, um die Bedingungen zu prüfen, unter denen diese Journalisten festgehalten werden. Auch hier muss die internationale Gemeinschaft auf Transparenz und Rechenschaftspflicht pochen, um die menschliche Würde und die Rechte der widerrechtlich inhaftierten Menschen zu schützen. 28. Die Versammlung spricht den ukrainischen Behörden, darunter dem Büro des Präsidenten, dem Koordinierungshauptquartier für die Behandlung von Kriegsgefangenen, der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine, dem Sicherheitsdienst der Ukraine, dem Innenministerium, insbesondere dem Amt für unter besonderen Umständen vermisste Personen (Sekretariat des Beauftragten für unter besonderen Umständen vermisste Personen), dem Staatlichen Grenzschutz der Ukraine und dem Bürgerbeauftragten der Ukraine, die sich gemeinsam nach Kräften für die Freilassung der Kriegsgefangenen und Zivilisten, die sich in russischer Gefangenschaft befinden, und die Klärung des Schicksals vermisster Personen einsetzen, ihre Anerkennung für ihre Arbeit aus. 29. Die Versammlung erkennt die Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Unterstützung der Familien von Kriegsgefangenen und zivilen Gefangenen an und empfiehlt, die Zusammenarbeit mit ihnen auszuweiten. Bestandteile dieser Zusammenarbeit wären die Bereitstellung finanzieller Unterstützung, der Austausch über bewährte Verfahren und die Förderung von unterstützenden Maßnahmen mit dem Ziel, die internationale Aufmerksamkeit für dieses Thema aufrechtzuerhalten. 30. Die Versammlung lobt die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine für die Einleitung von Strafverfahren in Bezug auf den Freiheitsentzug von 14 938 Zivilisten und sieht dem Abschluss dieser Verfahren entsprechend den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) und der Gesetze der Ukraine mit Interesse entgegen. 31. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass nicht alle freigelassenen Zivilisten in die Ukraine zurückgekehrt sind, und fordert die Mitgliedstaaten des Europarates auf, deren Umsiedlung in Drittstaaten zu unterstützen, falls sie dies möchten. 32. Die Versammlung ist sich bewusst, dass diese Frage nicht kurzfristig gelöst wird und dass abgestimmte Maßnahmen verstärkt werden müssen. Sie wird die Frage der ukrainischen Kriegsgefangenen und zivilen Gefangenen, die sich in der Hand der Russischen Föderation befinden, weiterhin aufmerksam verfolgen, bis alle Personen freigelassen wurden. Empfehlung 2286 (2024)11 Das Menschenrecht auf Nahrung garantieren 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2577 (2024) „Das Menschenrecht auf Nahrung garantieren“. Sie stellt fest, dass sich der Europarat in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, z. B. der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union (damals Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) aktiv für einen menschenrechtsbasierten Ansatz in Bezug auf gesunde Ernährung eingesetzt hat. 11 Versammlungsdebatte vom 3. Oktober 2024 (31. Sitzung) (siehe Dok. 16041, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatter: Simon Moutquin). Von der Versammlung am 3. Oktober 2024 (31. Sitzung) angenommener Text. 2. Trotz früherer Aktivitäten wie dem Teilabkommen im Bereich der sozialen und öffentlichen Gesundheit und der Arbeit im Bereich der Verbrauchergesundheit und der Lebensmittelqualität ist der Europarat heute weniger präsent in diesem Bereich, in dem die Europäische Union nun die Führung bei der Entwicklung des Lebensmittelrechts übernimmt, wobei der Schwerpunkt auf der Nahrungsmittelsicherheit und dem Verbraucherschutz liegt. 3. Die Versammlung ist der Ansicht, dass es neben den Rechtsvorschriften über Nahrungsmittelsicherheit und Verbraucherschutz Raum für einen umfassenderen Ansatz gibt, der die gesamte Komplexität der Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Nahrung als Grundrecht widerspiegelt. 4. Die Versammlung ist überzeugt, dass nur ein ganzheitlicher menschenrechtsbasierter Ansatz, in dessen Mittelpunkt das Recht auf Nahrung steht, den Übergang zu nachhaltigen und inklusiven Ernährungssystemen gewährleisten kann. 5. Die Versammlung betont in diesem Zusammenhang, dass das Recht auf Nahrung im Völkerrecht als eigenständiges Menschenrecht anerkannt ist, das mit anderen Menschenrechten (insbesondere dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, dem Recht auf eine gesunde Umwelt, dem Recht auf Wasser, dem Recht auf Gesundheit, den Rechten der Landwirte und den Rechten der Arbeitnehmer in Ernährungssystemen) verknüpft und unteilbar ist. 6. Der Menschenrechtsrahmen, der sich auf diese Weise im internationalen Recht herausgebildet hat, stellt die Erfordernisse der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Nachhaltigkeit und Angemessenheit von Nahrung in den Mittelpunkt des Konzepts. Er beruht auf den Grundsätzen der Partizipation, der Rechenschaftspflicht, der Nichtdiskriminierung, der Transparenz, der Menschenwürde, der Rechtsstaatlichkeit und der Solidarität. Er berücksichtigt auch die Ungleichheiten in allen Abschnitten der Nahrungsmittelkette und ermöglicht es, die gemeinsamen Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der Staaten, der Lebensmittelindustrie und möglicherweise auch des Einzelnen zu definieren. 7. Die Versammlung ist der Ansicht, dass dieser An

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