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Schriftliche Frage 39 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung die Aussagekraft der Erhebungen des Bundeskriminalamts über „Politisch motivierte Kriminalität“ in den jeweiligen…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 39 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung die Aussagekraft der Erhebungen des Bundeskriminalamts über „Politisch motivierte Kriminalität“ in den jeweiligen… Frage 39 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Sieht die Bundesregierung die Aussagekraft der Erhebungen des Bundeskriminalamts über „Politisch motivierte Kriminalität“ in den jeweiligen Phänomenbereichen durch aus meiner Sicht offenkundige Schwierigkeiten in der Zuordnungspraxis als beeinträchtigt an, und wenn ja, wird sie Maßnahmen ergreifen, um dem zukünftig entgegenzuwirken (vgl. https://apollo-news.net/hakenkr euz-schmierereien-auf-cdu-oder-afd-plakaten-wer den-grundsaetzlich-als-rechte-straftaten-eingest uft/, abgerufen am 26. Mai 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Juni 2025: Die Bundesregierung sieht die Aussagekraft insbesondere vor dem folgenden Hintergrund als nicht beeinträchtigt an: Die Erfassung von politisch motivierten Straftaten ist bundesweit gemäß den gültigen Unterlagen für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) geregelt. Diese enthalten im Sinne Ihrer Fragestellung u. a. folgende Regelung: „Von Unbekannt verübte rechte Propagandadelikte, insbesondere die Verbreitung und Verwendung verbotener nationalsozialistischer Symbole, wie z. B. Hakenkreuze und SS-Runen, sind dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnen, wenn keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen.“ „Gegenteilige Tatsachen“ können sich hierbei u. a. aus dem Gesamtkontext der Straftat, etwaig enthaltener Provokation, flankierenden Äußerungen/Schmierereien, Zeugenhinweisen etc. ergeben. Grundsätzlich sind im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung und der dabei vollzogenen Würdigung der Umstände der Tat Ableitungen zur phänomenologischen Zuordnung insbesondere zu folgenden Punkten möglich: – Erkenntnisse zum Angriffsziel der Tat (Person, Institution, Ort, Sache, Veranstaltung) – angegriffene Person (ihr[e] zugeschriebene oder tatsächliche politische Haltung, Einstellung und/oder Engagement, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialer Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität, äußeres Erscheinungsbild) – Tatbegehung (Hinterlassen von Symbolen, Botschaften, Selbstbezichtigungen) – Beobachtungen von Zeugen/Opfern/Geschädigten zum Tatgeschehen (Angaben zum äußeren Erscheinungsbild von [nicht ermittelten] Tatverdächtigen, zur Sprache oder verbalen Äußerungen bei der Tat, verwendeten Symbolen etc.) – aktuelle/historische politische und gesellschaftliche Bezugsereignisse. Die Regelungen des KPMD-PMK erlauben eine zutreffende phänomenologische Zuordnung der Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität. Die Bewertungen im Rahmen des KPMD-PMK unterliegen einer eingehenden, mehrstufigen Qualitätskontrolle in Bund und Ländern. Zur Pflege und Fortentwicklung der Unterlagen zum KPMD-PMK unterhalten Bund und Länder eine ständige Arbeitsgruppe. Zur statistischen Einordnung des in der zitierten Presseberichterstattung „APOLLO NEWS“ genannten Fallbeispiels werden die nachfolgend dargestellten PMK-Fallzahlen übermittelt: Für das Tatzeitjahr 2024 wurden insgesamt 84.172 Straftaten polizeilich registriert, davon 10.808 Straftaten mit dem UAZ „Wahlplakat“. Hiervon entfallen 68 Fälle unter die in der Presseberichterstattung geschilderte Konstellation (Propagandadelikte mit Unterangriffsziel (UAZ) „Wahlplakat“ und dem UAZ „AfD“). Hierbei wurde in elf Fällen der Phänomenbereich PMK -rechts- vergeben. Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- mit dem Angriffsziel „AfD“ UND dem Unterangriffsziel „Wahlplakat“ bilden mithin 0,013 Prozent der PMK- Gesamtstraftaten.

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