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Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Wie viele der im Jahr 2026 von der Bundesagentur für Arbeit eingeleiteten 133 640 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unberechtigten bzw. betrügerischen Bezugs von Sozialleistungen (www.jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/so-viele-faelle-von-sozialleistungsbetrug-fliegen-auf/) entfallen auf Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft (bitte Gesamtzahl der betroffenen Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft sowie die 13 Nationalitäten mit der höchsten Zahl betroffener Leistungsbezieher angeben), und wie stellt die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die 104 zugelassenen kommunalen Träger („Optionskommunen“) sicher, dass insoweit für die auf den Bund entfallenden Kosten der Leistungsgewährung eine ordnungsgemäße Verwendung der Bundesmittel gewährleistet ist und unberechtigter bzw. betrügerischer Leistungsbezug verfolgt wird, wenn die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Jahresbilanz zu den auf die „Optionskommunen“ entfallenden Fällen von Leistungsmissbrauch keine Angaben machen kann? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Der Bundesregierung liegen keine nach Staatsangehörigkeit differenzierten Daten zum Leistungsmissbrauch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die in der Fragestellung erwähnte Anzahl von 133 640 Ermittlungsverfahren der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit zum Leistungsmissbrauch im SGB II für das Jahr 2025 zu entnehmen ist. Die zugrunde liegenden Daten können nicht nach Staatsangehörigkeiten ausgewertet werden. Bei den erfassten Fällen handelt es sich um eingeleitete Verfahren bzw. Verdachtsfälle. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass in allen Fällen ein unberechtigter oder betrügerischer Leistungsbezug tatsächlich festgestellt wurde. Die von der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesenen Zahlen beziehen sich auf die ihr vorliegenden Daten aus dem Bereich der gemeinsamen Einrichtungen. Für den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.

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