Straftäter im Bürgergeldbezug - Aktuelle Entwicklungen (Antwort zu Drs. 21/764)
Text
Straftäter im Bürgergeldbezug - Aktuelle Entwicklungen (Antwort zu Drs. 21/764)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/925
21. Wahlperiode 17.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit
Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/764 –
Straftäter im Bürgergeldbezug – Aktuelle Entwicklungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum Stichtag 1. April 2025 waren laut Bundesregierung insgesamt 148 515
Personen mit einem offenen Haftbefehl im polizeilichen Informationssystem
INPOL-Z registriert. 88 Prozent davon waren ausländische Staatsangehörige
(Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/69).
Der Erlass eines Haftbefehls führt nicht automatisch zum Ausschluss von
Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14630). Diese Regelungslücke ermöglicht
es, trotz bestehender Haftbefehle weiterhin steuerfinanzierte Sozialleistungen
zu beziehen – ein Zustand, der nach Auffassung der Fragesteller das Vertrauen
in den Rechtsstaat untergräbt.
Erst mit tatsächlicher Inhaftierung greift der Ausschluss vom Bürgergeld
gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die
Inhaftierten sind dann nicht mehr leistungsberechtigt (vgl. Antwort zu Frage 1
auf Bundestagsdrucksache 20/14630).
1. Wie viele Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und
wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte, sofern
möglich, untergliedert nach Jahren und Haftarten, tabellarisch
darstellen)?
2. Wie viele Leistungsbezieher nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und
wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte, sofern
möglich, untergliedert nach Jahren und Haftarten, tabellarisch
darstellen)?
3. Wie viele Bezieher von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; ohne Analogleistungen nach § 2 AsylbLG) wurden in
den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit
deren Leistungsbezug verfahren (bitte tabellarisch darstellen)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juli 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Wie viele Bezieher sogenannter Analogleistungen nach § 2 AsylbLG
wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde
jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte tabellarisch
darstellen)?
Die Fragen 1 bis 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
5. Wie viele ausländische Staatsangehörige waren in den Jahren 2015 bis
2024 im Ausländerzentralregister (AZR) als Sozialleistungsempfänger
registriert und wie viele davon gleichzeitig mit einem nicht vollstreckten
Haftbefehl versehen (bitte tabellarisch darstellen und nach Art der
Sozialleistung differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da derartige
Angaben nicht im Ausländerzentralregister erfasst werden.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aufenthaltsorten
und Mobilitätsverhalten von Bürgergeldbeziehern mit offenem
Haftbefehl vor, insbesondere im Hinblick auf EU-Binnenmigration und
Pendelmigration, etwa in die Ukraine oder andere Drittstaaten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
7. Welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten bestehen aktuell für
einen automatisierten Datenabgleich zwischen Strafverfolgungsbehörden
(Polizei, Staatsanwaltschaften) und Sozialbehörden (z. B. Jobcenter), und
welche weiteren Maßnahmen sind ggf. geplant, um einen solchen
Datenabgleich in Zukunft zu ermöglichen oder zu verbessern?
Ein automatisierter Abgleich polizeilicher Daten mit Daten der Sozialbehörden
ist derzeit nicht vorgesehen.
8. Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Stichtag 1. Juni 2025 mit Haftbefehl gesucht?
Zum Stichtag 1. Juli 2025 bestehen zu 147 995 Personen im gemeinsamen
Informations- und Fahndungssystem der Polizeien des Bundes und der Länder
(INPOL-Z) Ausschreibungen zu nicht vollstreckten Haftbefehlen. Die Anzahl
der gesuchten Personen entspricht nicht der Anzahl an Ausschreibungen zu
offenen Haftbefehlen in INPOL-Z. Zu einer Person können mehrere Fahndungen
bestehen.
Betrachtungen zu einem bestimmten Stichtag geben allerdings keinen
hinreichenden Aufschluss darüber, wie sich die Anzahl gesuchter Personen und
dazugehörigen Fahndungen über einen bestimmten Zeitraum entwickelt. So werden
beispielsweise offene Haftbefehle täglich vollstreckt, die Fahndungsnotierung
nach der Person wird dann umgehend gelöscht. Gleichzeitig werden auch neue
Haftbefehle erlassen und Personen zur Fahndung ausgeschrieben. Bei
Stichtagserhebungen handelt es sich demzufolge immer nur um eine Momentaufnahme.
Für eine umfassende Betrachtung der Entwicklung ist es folglich notwendig,
sowohl die neu erfassten als auch die erledigten Fahndungen zu zählen.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wurden 131 271
Fahndungen zu offenen Haftbefehlen neu in INPOL-Z erfasst (dies entspricht
einem Rückgang von 11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), gleichzeitig
wurden in diesem Zeitraum 138 419 der in INPOL-Z ausgeschriebenen offenen
Haftbefehle erledigt. Es wurden 2024 demzufolge mehr Ausschreibungen zu
offenen Haftbefehlen erledigt als neu ausgeschrieben.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 wurden 65 277 Fahndungen
zu offenen Haftbefehlen neu in INPOL-Z erfasst (dies entspricht einem
Rückgang von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum), gleichzeitig
wurden in diesem Zeitraum 65 736 der in INPOL-Z ausgeschriebenen offenen
Haftbefehle erledigt.
9. Wie viele der zum Stichtag 1. Juni 2025 mit Haftbefehl gesuchten
Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche
Staatsangehörigkeit bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte die zehn
häufigsten Herkunftsstaaten sowie Staatenlose gesondert aufführen)?
Zum Stichtag 1. Juli 2025 sind 19 257 (13 Prozent) der mit Haftbefehl
gesuchten Personen deutsche Staatsangehörige und 128 738 (87 Prozent) ausländische
Staatsangehörige bzw. werden als „staatenlos“ oder mit Staatsangehörigkeit
„unbekannt“ erfasst.
Die Reihenfolge der zehn häufigsten Nationalitäten stellt sich zum Stichtag
1. Juli 2025 wie folgt dar.
Nationalität mit Haftbefehl gesuchte Personen
Deutschland 19 257
Rumänien 16 281
Polen 12 828
Georgien 7 343
Türkei 6 382
Bulgarien 5 317
Algerien 4 200
Albanien 4 124
Ukraine 3 726
Moldau, Republik 3 574
190 Personen sind in INPOL-Z zum 1. Juli 2025 mit Haftbefehl und der
Staatsangehörigkeit „staatenlos“ ausgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort
zur Frage 8 verwiesen.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl offener
Haftbefehle gegen ausländische Staatsangehörige in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte die zehn häufigsten ausländischen
Herkunftsländer sowie Staatenlose gesondert angeben)?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil
ausländischer Staatsangehöriger an allen offenen Haftbefehlen seit 2010
verändert?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der Fragestellung werden für die Beantwortung dieser Frage die
Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen eines Jahres betrachtet und nicht
mehr – wie in den Fragestellungen zuvor – die Anzahl gesuchter Personen zu
einem bestimmten Stichtag. In diesem Zusammenhang wird daher die
Formulierung Erfassungsjahr verwendet. Infolge von Umstellungen an Datenstruktur
und Auswertung können nur die Verlaufszahlen der letzten fünf Jahre
dargestellt werden.
Für die Erfassungsjahre 2020 bis 2024 stellen sich die Reihenfolgen der zehn
häufigsten Nationalitäten und die für „Staatenlose“ wie folgt dar.
Im Erfassungsjahr 2020 gab es 42 601 (45,5 Prozent) Neuausschreibungen zu
offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 51 103
(54,5 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder
„staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Deutschland 42 601
Rumänien 6 478
Polen 5 991
Türkei 3 495
Bulgarien 2 447
Georgien 1 905
Serbien 1 593
Syrien, arabische Republik 1 318
Albanien 1 259
Italien 1 096
Algerien 1 049
staatenlos 134
Im Erfassungsjahr 2021 gab es 49 193 (38,7 Prozent) Neuausschreibungen zu
offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 77 920
(61,3 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder
„staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Deutschland 49 193
Rumänien 10 700
Polen 8 315
Türkei 4 130
Bulgarien 3 842
Georgien 3 074
Serbien 2 227
Albanien 1 982
Syrien, arabische Republik 1 846
Algerien 1 775
Ukraine 1 663
staatenlos 163
Im Erfassungsjahr 2022 gab es 57 053 (40,9 Prozent) Neuausschreibungen zu
offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 82 324
(59,1 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder
„staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Deutschland 57 053
Rumänien 11 482
Polen 8 768
Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Türkei 4 738
Bulgarien 4 486
Georgien 3 112
Syrien, arabische Republik 2 436
Serbien 2 379
Algerien 2 179
Moldau, Republik 1 897
Italien 1 844
staatenlos 157
Im Erfassungsjahr 2023 gab es 58 839 (39,6 Prozent) Neuausschreibungen zu
offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 89 886
(60,4 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder
„staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Deutschland 58 839
Rumänien 12 142
Polen 9 151
Türkei 5 388
Bulgarien 4 969
Georgien 4 595
Syrien 2 960
Algerien 2 743
Republik Moldau 2 685
Serbien 2 417
Marokko 1 798
staatenlos 179
Im Erfassungsjahr 2024 gab es 50 737 (38,7 Prozent) Neuausschreibungen zu
offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 80 534
(61,3 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder
„staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen
Deutschland 50 737
Rumänien 10 419
Polen 8 240
Türkei 4 703
Bulgarien 4 338
Georgien 3 957
Algerien 2 670
Syrien 2 566
Serbien 2 412
Ukraine 2 319
Republik Moldau 2 111
staatenlos 167
12. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer, die Haftbefehle gegen deutsche
bzw. ausländische Staatsangehörige im Zeitraum von 2020 bis 2024
offen bleiben, differenziert nach Art des Haftbefehls (z. B.
Untersuchungshaft, Strafvollstreckungshaft usw.; bitte jährlich tabellarisch darstellen)?
Valide Aussagen zur durchschnittlichen Fahndungsdauer bei offenen
Haftbefehlen können nicht getroffen werden. Dies liegt unter anderem daran, dass
z. B. teilweise Haftbefehle gegen ausländische Staatsbürger, die nach Verbüßen
eines Großteils ihrer Haftstrafe abgeschoben wurden, dazu dienen, deren
Wiedereinreise in das Bundesgebiet für den Zeitraum der Restfreiheitsstrafe zu
verhindern. Diese sind daher bis zum Fristablauf in INPOL-Z aktiv.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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