polradar

Straftäter im Bürgergeldbezug - Aktuelle Entwicklungen (Antwort zu Drs. 21/764)

dip / drucksache 17.07.2025 · WP 21 · 21/925 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Straftäter im Bürgergeldbezug - Aktuelle Entwicklungen (Antwort zu Drs. 21/764) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/925 21. Wahlperiode 17.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/764 – Straftäter im Bürgergeldbezug – Aktuelle Entwicklungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum Stichtag 1. April 2025 waren laut Bundesregierung insgesamt 148 515 Personen mit einem offenen Haftbefehl im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z registriert. 88 Prozent davon waren ausländische Staatsangehörige (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/69). Der Erlass eines Haftbefehls führt nicht automatisch zum Ausschluss von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14630). Diese Regelungslücke ermöglicht es, trotz bestehender Haftbefehle weiterhin steuerfinanzierte Sozialleistungen zu beziehen – ein Zustand, der nach Auffassung der Fragesteller das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt. Erst mit tatsächlicher Inhaftierung greift der Ausschluss vom Bürgergeld gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Inhaftierten sind dann nicht mehr leistungsberechtigt (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/14630).  1. Wie viele Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte, sofern möglich, untergliedert nach Jahren und Haftarten, tabellarisch darstellen)?  2. Wie viele Leistungsbezieher nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte, sofern möglich, untergliedert nach Jahren und Haftarten, tabellarisch darstellen)?  3. Wie viele Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; ohne Analogleistungen nach § 2 AsylbLG) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte tabellarisch darstellen)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  4. Wie viele Bezieher sogenannter Analogleistungen nach § 2 AsylbLG wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte tabellarisch darstellen)? Die Fragen 1 bis 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.  5. Wie viele ausländische Staatsangehörige waren in den Jahren 2015 bis 2024 im Ausländerzentralregister (AZR) als Sozialleistungsempfänger registriert und wie viele davon gleichzeitig mit einem nicht vollstreckten Haftbefehl versehen (bitte tabellarisch darstellen und nach Art der Sozialleistung differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da derartige Angaben nicht im Ausländerzentralregister erfasst werden.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aufenthaltsorten und Mobilitätsverhalten von Bürgergeldbeziehern mit offenem Haftbefehl vor, insbesondere im Hinblick auf EU-Binnenmigration und Pendelmigration, etwa in die Ukraine oder andere Drittstaaten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  7. Welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten bestehen aktuell für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften) und Sozialbehörden (z. B. Jobcenter), und welche weiteren Maßnahmen sind ggf. geplant, um einen solchen Datenabgleich in Zukunft zu ermöglichen oder zu verbessern? Ein automatisierter Abgleich polizeilicher Daten mit Daten der Sozialbehörden ist derzeit nicht vorgesehen.  8. Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 1. Juni 2025 mit Haftbefehl gesucht? Zum Stichtag 1. Juli 2025 bestehen zu 147 995 Personen im gemeinsamen Informations- und Fahndungssystem der Polizeien des Bundes und der Länder (INPOL-Z) Ausschreibungen zu nicht vollstreckten Haftbefehlen. Die Anzahl der gesuchten Personen entspricht nicht der Anzahl an Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen in INPOL-Z. Zu einer Person können mehrere Fahndungen bestehen. Betrachtungen zu einem bestimmten Stichtag geben allerdings keinen hinreichenden Aufschluss darüber, wie sich die Anzahl gesuchter Personen und dazugehörigen Fahndungen über einen bestimmten Zeitraum entwickelt. So werden beispielsweise offene Haftbefehle täglich vollstreckt, die Fahndungsnotierung nach der Person wird dann umgehend gelöscht. Gleichzeitig werden auch neue Haftbefehle erlassen und Personen zur Fahndung ausgeschrieben. Bei Stichtagserhebungen handelt es sich demzufolge immer nur um eine Momentaufnahme. Für eine umfassende Betrachtung der Entwicklung ist es folglich notwendig, sowohl die neu erfassten als auch die erledigten Fahndungen zu zählen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wurden 131 271 Fahndungen zu offenen Haftbefehlen neu in INPOL-Z erfasst (dies entspricht einem Rückgang von 11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum 138 419 der in INPOL-Z ausgeschriebenen offenen Haftbefehle erledigt. Es wurden 2024 demzufolge mehr Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen erledigt als neu ausgeschrieben. Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 wurden 65 277 Fahndungen zu offenen Haftbefehlen neu in INPOL-Z erfasst (dies entspricht einem Rückgang von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum), gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum 65 736 der in INPOL-Z ausgeschriebenen offenen Haftbefehle erledigt.  9. Wie viele der zum Stichtag 1. Juni 2025 mit Haftbefehl gesuchten Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte die zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie Staatenlose gesondert aufführen)? Zum Stichtag 1. Juli 2025 sind 19 257 (13 Prozent) der mit Haftbefehl gesuchten Personen deutsche Staatsangehörige und 128 738 (87 Prozent) ausländische Staatsangehörige bzw. werden als „staatenlos“ oder mit Staatsangehörigkeit „unbekannt“ erfasst. Die Reihenfolge der zehn häufigsten Nationalitäten stellt sich zum Stichtag 1. Juli 2025 wie folgt dar. Nationalität mit Haftbefehl gesuchte Personen Deutschland 19 257 Rumänien 16 281 Polen 12 828 Georgien 7 343 Türkei 6 382 Bulgarien 5 317 Algerien 4 200 Albanien 4 124 Ukraine 3 726 Moldau, Republik 3 574 190 Personen sind in INPOL-Z zum 1. Juli 2025 mit Haftbefehl und der Staatsangehörigkeit „staatenlos“ ausgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 8 verwiesen. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl offener Haftbefehle gegen ausländische Staatsangehörige in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die zehn häufigsten ausländischen Herkunftsländer sowie Staatenlose gesondert angeben)? 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an allen offenen Haftbefehlen seit 2010 verändert? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aufgrund der Fragestellung werden für die Beantwortung dieser Frage die Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen eines Jahres betrachtet und nicht mehr – wie in den Fragestellungen zuvor – die Anzahl gesuchter Personen zu einem bestimmten Stichtag. In diesem Zusammenhang wird daher die Formulierung Erfassungsjahr verwendet. Infolge von Umstellungen an Datenstruktur und Auswertung können nur die Verlaufszahlen der letzten fünf Jahre dargestellt werden. Für die Erfassungsjahre 2020 bis 2024 stellen sich die Reihenfolgen der zehn häufigsten Nationalitäten und die für „Staatenlose“ wie folgt dar. Im Erfassungsjahr 2020 gab es 42 601 (45,5 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 51 103 (54,5 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder „staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen Deutschland 42 601 Rumänien 6 478 Polen 5 991 Türkei 3 495 Bulgarien 2 447 Georgien 1 905 Serbien 1 593 Syrien, arabische Republik 1 318 Albanien 1 259 Italien 1 096 Algerien 1 049 staatenlos 134 Im Erfassungsjahr 2021 gab es 49 193 (38,7 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 77 920 (61,3 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder „staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen Deutschland 49 193 Rumänien 10 700 Polen 8 315 Türkei 4 130 Bulgarien 3 842 Georgien 3 074 Serbien 2 227 Albanien 1 982 Syrien, arabische Republik 1 846 Algerien 1 775 Ukraine 1 663 staatenlos 163 Im Erfassungsjahr 2022 gab es 57 053 (40,9 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 82 324 (59,1 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder „staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen Deutschland 57 053 Rumänien 11 482 Polen 8 768 Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen Türkei 4 738 Bulgarien 4 486 Georgien 3 112 Syrien, arabische Republik 2 436 Serbien 2 379 Algerien 2 179 Moldau, Republik 1 897 Italien 1 844 staatenlos 157 Im Erfassungsjahr 2023 gab es 58 839 (39,6 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 89 886 (60,4 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder „staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen Deutschland 58 839 Rumänien 12 142 Polen 9 151 Türkei 5 388 Bulgarien 4 969 Georgien 4 595 Syrien 2 960 Algerien 2 743 Republik Moldau 2 685 Serbien 2 417 Marokko 1 798 staatenlos 179 Im Erfassungsjahr 2024 gab es 50 737 (38,7 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 80 534 (61,3 Prozent) Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder „unbekannt“ oder „staatenlos“. Die Nationalitäten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Nationalität Neuausschreibungen zu offenen Haftbefehlen Deutschland 50 737 Rumänien 10 419 Polen 8 240 Türkei 4 703 Bulgarien 4 338 Georgien 3 957 Algerien 2 670 Syrien 2 566 Serbien 2 412 Ukraine 2 319 Republik Moldau 2 111 staatenlos 167 12. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer, die Haftbefehle gegen deutsche bzw. ausländische Staatsangehörige im Zeitraum von 2020 bis 2024 offen bleiben, differenziert nach Art des Haftbefehls (z. B. Untersuchungshaft, Strafvollstreckungshaft usw.; bitte jährlich tabellarisch darstellen)? Valide Aussagen zur durchschnittlichen Fahndungsdauer bei offenen Haftbefehlen können nicht getroffen werden. Dies liegt unter anderem daran, dass z. B. teilweise Haftbefehle gegen ausländische Staatsbürger, die nach Verbüßen eines Großteils ihrer Haftstrafe abgeschoben wurden, dazu dienen, deren Wiedereinreise in das Bundesgebiet für den Zeitraum der Restfreiheitsstrafe zu verhindern. Diese sind daher bis zum Fristablauf in INPOL-Z aktiv. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen