Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz
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Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7563
21. Wahlperiode 13.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden, Hanna Steinmüller, Lisa
Badum, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin
Uhlig, Dr. Ophelia Nick, Dr. Konstantin v. Notz, Stefan Schmidt, Dr. Till Steffen,
Mayra Vriesema und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
streicht die Bundesregierung die 65‑Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz
(GEG), nach der neu eingebaute Heizungen seit dem 1. Januar 2024
überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen (§ 71 GEG). Mit der Abschaffung
dieser Regel wird eine zentrale Klimaschutzmaßnahme im Gebäudesektor
aufgehoben. Nach Einschätzung der Fragestellenden kann dies für viele Menschen
in Deutschland, insbesondere Mieterinnen und Mieter, zu einer stärkeren
Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und steigenden Heizkosten führen.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erlaubt fossile Heizungen
auch über das Jahr 2045 hinaus. Das GModG sieht ab 2028 eine Grüngasquote
(GGQ) für die Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen vor, und ab 2029
sollen stufenweise fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen privater Haushalte
durch sog. grüne Gase und Öle ersetzt werden („Bio-Treppe“).
In der öffentlichen Anhörung (www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaft/
wp21_a09_Anhoerungen/1184258-1184258) und während des
Gesetzgebungsprozesses wurde von einer Vielzahl von Akteuren scharfe Kritik am Gesetz
geäußert (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/normenkontrollrat-gebaeudemo
dernisierungsgesetz-100.html, www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1
191030, www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gebaeudemodernisierungsgese
tz-wirtschaftsausschuss-bundestag-100.html). Dennoch haben die
Bundesregierung und die Regierungskoalitionen CDU, CSU und SPD dieses Gesetz
verabschiedet. Es stellt sich daher die Frage, welche Interessen die Bundesregierung
mit diesem Gesetz verfolgt, wie die Entscheidungen zustande gekommen sind
und welche Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess stattgefunden hat,
insbesondere durch Vertreterinnen und Vertreter der Gasindustrie (www.lobbyc
ontrol.de/pipelines-in-die-politik-die-macht-der-gaslobby-in-deutschland/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Treffen (persönlich, digital, telefonisch) fanden seit Amtsantritt
der Regierung (6. Mai 2025 bis heute) mit Vertreterinnen und Vertretern
der Gaswirtschaft (Unternehmen, Verbände wie die „Gas- und
Wasserstoffwirtschaft“ oder „Initiative Grüngasquote“, professionelle
Interessenvertretende wie PR-Agenturen, Kanzleien oder Berater im Auftrag von
Unternehmen oder Verbänden) zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes
statt (bitte jeweils Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema
des Gesprächs nennen)
a) der Bundesministerin Katherina Reiche,
b) der Staatssekretäre (parlamentarisch und verbeamtet),
c) und der leitenden Beamten (Abteilungs- und Referatsebene) des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)?
2. Gab es vergleichbare Treffen mit anderen Interessengruppen zum GModG
(z. B. Wärmepumpenindustrie, Umweltverbände) im gleichen Zeitraum,
und wie viele waren es im Vergleich (bitte das Datum, beteiligte Personen
mit Funktion und Thema des Gesprächs angeben)?
3. Welcher Schriftverkehr (digital und postalisch) fand seit Amtsantritt der
Regierung (6. Mai 2025 bis heute) mit Vertreterinnen und Vertretern der
Gaswirtschaft (Unternehmen, Verbände wie die „Gas- und
Wasserstoffwirtschaft“ oder „Initiative Grüngasquote“, professionelle
Interessenvertretende wie PR-Agenturen, Kanzleien oder Berater im Auftrag von
Unternehmen oder Verbänden) zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes statt
(bitte jeweils Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema der
Kommunikation nennen)
a) der Bundesministerin Katherina Reiche,
b) der Staatssekretäre (parlamentarisch und verbeamtet),
c) und der leitenden Beamten (Abteilungs- und Referatsebene) des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)?
4. Welche schriftlichen Stellungnahmen, Positionspapiere oder
Formulierungsvorschläge wurden bezüglich der Reform des
Gebäudeenergiegesetzes an das BMWE durch „die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ und
von ihr beauftragte Unternehmen übermittelt (bitte den Titel und Verfasser
sowie das Datum der Übermittlung angeben)?
5. Wurden Formulierungsvorschläge der „Gas- und Wasserstoffwirtschaft
e. V.“ ganz oder teilweise in das Eckpunktepapier, den Gesetzestext oder
den Referentenentwurf übernommen, wenn ja, welche konkret, und
wurden Formulierungsvorschläge eines anderen Akteurs ganz oder teilweise
in das Eckpunktepapier, den Gesetzestext oder den Referentenentwurf
übernommen, und wenn ja, von welchen, und welche konkret?
6. Wann wurde innerhalb des BMWE erstmals (seit Mai 2025) über eine
Abschaffung der 65-Prozent-Regel (§ 71 GEG) diskutiert?
7. Welche politischen Akteure haben sich für eine Abschaffung der
65‑Prozent-Regel eingesetzt, und welche Argumente wurden
diesbezüglich eingebracht?
8. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab
es im BMWE mit externen Personen explizit zur Abschaffung der
65‑Prozent-Regel für Erneuerbares Heizen (§ 71 GEG) (bitte die
Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das
Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)?
9. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab
es im BMWE mit externen Personen explizit zur Abschaffung des
Betriebsverbots für fossile Heizkessel ab 2045 (§ 72 (4) GEG) (bitte die
Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie
das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich
zusammenfassen)?
10. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab
es im BMWE mit Vertreterinnen und Vertretern der
a) „Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ und
b) „Initiative Grüngasquote e. V.“ explizit zur Einführung einer
Grüngasquote (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und
Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation
schriftlich zusammenfassen)?
11. Mit welchen weiteren Akteuren gab es im BMWE Kommunikation
(persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) explizit zur Einführung einer
Grüngasquote (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und
Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation
schriftlich zusammenfassen)?
12. Wie nimmt die Bundesregierung zu der Tatsache Stellung, dass „Die Gas
und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ im November 2024 bereits vor dem
Regierungswechsel die Forderung nach einer Grüngasquote an die künftige
Bundesregierung richtete (www.zfk.de/politik/deutschland/zukunft-gas-w
arum-sich-der-verband-umbenennt) und diese nun umgesetzt wird?
13. Wann, und durch wen wurde der Vorschlag von Gas- und Ölheizungen im
Zusammenhang mit einer Biotreppe (§ 42 und § 43 GModG) als
Erfüllungsoption erstmals in den Reformprozess eingebracht?
14. Welche Akteure (Bundesministerien, Verbände, Unternehmen) haben sich
für die Einführung einer Biotreppe und Grüngasquote eingesetzt, und
welche Argumente wurden hierfür jeweils vorgebracht?
15. Auf welcher fachlichen bzw. gutachterlichen Grundlage wurden bzw.
werden die jeweiligen Stufen der
a) Biotreppe und
b) Grüngasquote festgelegt?
16. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Kritik oder Zweifel an
der Umsetzbarkeit der Grüngasquote, etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit
von Biomethan oder Wasserstoff, und wenn ja, von wem, und wie wird
hiermit umgegangen?
17. Wie plant die Bundesregierung, die Einhaltung der
a) Biotreppe durch Verbraucherinnen und Verbraucher und
b) der Grüngasquote durch Versorgungsunternehmen zu kontrollieren?
18. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Kritik oder Zweifel an
der Kontrollierbarkeit der Grüngasquote, und wenn ja, von wem, und
welche, und wie wird hiermit umgegangen?
19. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Austausch bezüglich der
Flächenverfügbarkeit und Nutzungskonkurrenzen von Biogas und
Biomethan, und wenn ja, zwischen welchen Akteuren und Bundesministerien,
und mit welcher Einschätzung als Ergebnis, gibt es hier einen Dissens
zwischen den Bundesministerien, und wenn ja, welchen?
20. Wie plant die Bundesregierung, eine potenzielle Nichteinhaltung
a) der Biotreppe durch Verbraucherinnen und Verbraucher und
b) der Grüngasquote durch einzelne Inverkehrbringer zu sanktionieren?
21. Welche Rolle spielten Prognosen zur Verfügbarkeit von sog. grünen
Gasen und Ölen (Biogas; Biomethan; grüner, blauer, orangener und türkiser
Wasserstoff; Wasserstoffderivate; synthetisches Methan und von Bioölen)
bei der Ausgestaltung der Biotreppe und Erlaubnis von Öl- und
Gasheizungen (§ 42 und § 43 GModG), liegen der Bundesregierung Prognosen
vor, und wenn ja, welche?
22. Welche Rolle spielten Prognosen zu Kosten von sog. grünen Gasen und
Ölen (Biogas; Biomethan; grüner, blauer, orangener und türkiser
Wasserstoff; Wasserstoffderivate; synthetisches Methan und von Bioölen) bei der
Ausgestaltung der Biotreppe und Erlaubnis von Öl- und Gasheizungen
(§ 42 und § 43 GModG), liegen der Bundesregierung Prognosen vor, und
wenn ja, welche?
23. Welche Rolle spielen Prognosen zu Kosten und Verfügbarkeiten von sog.
grünen Gasen und Ölen bei der Ausgestaltung der Grüngasquote?
24. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die
gesetzliche Regelung einer Grüngasquote (bitte das Datum für Eckpunkte,
Referentenentwurf, parlamentarisches Verfahren und Beschlussfassung
angeben)?
25. Welche Vorschläge und Einwände hat das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen der
Ressortabstimmung zum Gesetzgebungsverfahren eingebracht, welche
Vorschläge und Einwände wurden in das Gebäudemodernisierungsgesetz
übernommen, und welche nicht?
26. In welchen Punkten bestand zwischen dem BMWE und dem BMWSB
Dissens (bitte unter Angabe des Gegenstands und des Zeitpunkts), auf
welcher Ebene wurden verbliebene Uneinigkeiten entschieden?
27. Welche Position hat das BMWSB in der Ressortabstimmung zur
Streichung der 65‑Prozent-Regel vertreten, und welchen Einfluss hatte die
breite öffentliche Kritik an dieser Streichung auf das
Gesetzgebungsverfahren (www.vdk.de/presse/pressemitteilung/offener-verbaendebrief-
zumerhalt-der-65-prozent-regelung-im-geg/)?
28. Welche der Regelungen zum begleitenden Mieterschutz im
Kohlendioxidaufteilungsgesetz gehen auf einen Vorschlag des BMWSB zurück, und
wurde auch geprüft, die Kosten für den fossilen Brennstoff selbst mit
einzubeziehen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
29. Wie hat die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit des GModG
geprüft?
30. Welche juristischen Gutachten oder Stellungnahmen wurden bezüglich der
Verfassungsmäßigkeit des GModG an die Bundesregierung übermittelt
(bitte den Titel und Verfasser sowie das Datum der Übermittlung
angeben)?
31. Welche Einschätzungen gab es seitens der Prüfstellen und Gutachten
(intern sowie extern) bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des GModG (bitte
nach Autorin bzw. Autor und rechtlicher Einschätzung zur
Verfassungsmäßigkeit tabellarisch auflisten), welcher Einschätzung ist die
Bundesregierung gefolgt, und mit welcher Begründung?
32. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch) gab es vonseiten
der Bundesregierung mit externen Personen explizit zur
Verfassungsmäßigkeit des GModG (bitte Kommunikationsteilnehmerinnen und
Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation
schriftlich zusammenfassen)?
33. Was prognostiziert die Bundesregierung, wie verändert sich die
Klimawirkung des GModG im Vergleich zum GEG (bitte Berechnungen oder
Abschätzungen sowie CO2-Äquivalente pro Jahr für die Jahre 2026 bis 2035
angeben), wenn die Bundesregierung die Klimawirkung weiterhin nicht
abschätzen kann (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 54 des
Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi auf Bundestagsdrucksache 21/7434), bis wann
wird die Bundesregierung diese Abschätzung vorlegen können?
34. Welche Auswirkungen hat laut Bundesregierung der durch § 42 Absatz 2
Nummer 1 des GModG weiterhin erlaubte Einbau von Öl- und
Gasheizungen auf die Klimaziele?
35. Was prognostiziert die Bundesregierung, wie viele neue Gasheizungen
nach Einführung des GModG jährlich eingebaut werden (bitte tabellarisch
nach Jahren bis 2045 aufschlüsseln)?
36. Wieso hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage „Gaskostenfalle
abwenden, Mietende schützen – Auswirkungen der Eckpunkte zum
Gebäudemodernisierungsgesetz“ auf Bundestagsdrucksache 21/6229 vom
16. März 2026 erst am 29. Mai 2026 beantwortet (die ursprüngliche Frist
vom 30. März 2026 wurde um drei Wochen verlängert, aber auch nach
dem 20. April 2026 erhielten die Fragestellenden keine Mitteilung und
keine Antwort auf diese Kleine Anfrage bis zum 29. Mai)?
37. Inwiefern hält die Bundesregierung eine solche Antwortzeit und ein
solches Vorgehen bei einem Projekt, das laut Pressemitteilung des BMWE
ein „zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages“ umsetzt, für
angemessen, insbesondere angesichts der herausgehobenen Bedeutung des
parlamentarischen Fragerechts für die verfassungsmäßig gebotene Kontrolle
der Bundesregierung?
Berlin, den 6. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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