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Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz

dip / drucksache 13.08.2026 · WP 21 · 21/7563 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz Deutscher Bundestag Drucksache 21/7563 21. Wahlperiode 13.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden, Hanna Steinmüller, Lisa Badum, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Ophelia Nick, Dr. Konstantin v. Notz, Stefan Schmidt, Dr. Till Steffen, Mayra Vriesema und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz Mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) streicht die Bundesregierung die 65‑Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach der neu eingebaute Heizungen seit dem 1. Januar 2024 überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen (§ 71 GEG). Mit der Abschaffung dieser Regel wird eine zentrale Klimaschutzmaßnahme im Gebäudesektor aufgehoben. Nach Einschätzung der Fragestellenden kann dies für viele Menschen in Deutschland, insbesondere Mieterinnen und Mieter, zu einer stärkeren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und steigenden Heizkosten führen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erlaubt fossile Heizungen auch über das Jahr 2045 hinaus. Das GModG sieht ab 2028 eine Grüngasquote (GGQ) für die Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen vor, und ab 2029 sollen stufenweise fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen privater Haushalte durch sog. grüne Gase und Öle ersetzt werden („Bio-Treppe“). In der öffentlichen Anhörung (www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaft/ wp21_a09_Anhoerungen/1184258-1184258) und während des Gesetzgebungsprozesses wurde von einer Vielzahl von Akteuren scharfe Kritik am Gesetz geäußert (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/normenkontrollrat-gebaeudemo dernisierungsgesetz-100.html, www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1 191030, www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gebaeudemodernisierungsgese tz-wirtschaftsausschuss-bundestag-100.html). Dennoch haben die Bundesregierung und die Regierungskoalitionen CDU, CSU und SPD dieses Gesetz verabschiedet. Es stellt sich daher die Frage, welche Interessen die Bundesregierung mit diesem Gesetz verfolgt, wie die Entscheidungen zustande gekommen sind und welche Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess stattgefunden hat, insbesondere durch Vertreterinnen und Vertreter der Gasindustrie (www.lobbyc ontrol.de/pipelines-in-die-politik-die-macht-der-gaslobby-in-deutschland/). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Treffen (persönlich, digital, telefonisch) fanden seit Amtsantritt der Regierung (6. Mai 2025 bis heute) mit Vertreterinnen und Vertretern der Gaswirtschaft (Unternehmen, Verbände wie die „Gas- und Wasserstoffwirtschaft“ oder „Initiative Grüngasquote“, professionelle Interessenvertretende wie PR-Agenturen, Kanzleien oder Berater im Auftrag von Unternehmen oder Verbänden) zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes statt (bitte jeweils Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema des Gesprächs nennen) a) der Bundesministerin Katherina Reiche, b) der Staatssekretäre (parlamentarisch und verbeamtet), c) und der leitenden Beamten (Abteilungs- und Referatsebene) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)?  2. Gab es vergleichbare Treffen mit anderen Interessengruppen zum GModG (z. B. Wärmepumpenindustrie, Umweltverbände) im gleichen Zeitraum, und wie viele waren es im Vergleich (bitte das Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema des Gesprächs angeben)?  3. Welcher Schriftverkehr (digital und postalisch) fand seit Amtsantritt der Regierung (6. Mai 2025 bis heute) mit Vertreterinnen und Vertretern der Gaswirtschaft (Unternehmen, Verbände wie die „Gas- und Wasserstoffwirtschaft“ oder „Initiative Grüngasquote“, professionelle Interessenvertretende wie PR-Agenturen, Kanzleien oder Berater im Auftrag von Unternehmen oder Verbänden) zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes statt (bitte jeweils Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema der Kommunikation nennen) a) der Bundesministerin Katherina Reiche, b) der Staatssekretäre (parlamentarisch und verbeamtet), c) und der leitenden Beamten (Abteilungs- und Referatsebene) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)?  4. Welche schriftlichen Stellungnahmen, Positionspapiere oder Formulierungsvorschläge wurden bezüglich der Reform des Gebäudeenergiegesetzes an das BMWE durch „die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ und von ihr beauftragte Unternehmen übermittelt (bitte den Titel und Verfasser sowie das Datum der Übermittlung angeben)?  5. Wurden Formulierungsvorschläge der „Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ ganz oder teilweise in das Eckpunktepapier, den Gesetzestext oder den Referentenentwurf übernommen, wenn ja, welche konkret, und wurden Formulierungsvorschläge eines anderen Akteurs ganz oder teilweise in das Eckpunktepapier, den Gesetzestext oder den Referentenentwurf übernommen, und wenn ja, von welchen, und welche konkret?  6. Wann wurde innerhalb des BMWE erstmals (seit Mai 2025) über eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel (§ 71 GEG) diskutiert?  7. Welche politischen Akteure haben sich für eine Abschaffung der 65‑Prozent-Regel eingesetzt, und welche Argumente wurden diesbezüglich eingebracht?  8. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab es im BMWE mit externen Personen explizit zur Abschaffung der 65‑Prozent-Regel für Erneuerbares Heizen (§ 71 GEG) (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)?  9. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab es im BMWE mit externen Personen explizit zur Abschaffung des Betriebsverbots für fossile Heizkessel ab 2045 (§ 72 (4) GEG) (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)? 10. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab es im BMWE mit Vertreterinnen und Vertretern der a) „Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ und b) „Initiative Grüngasquote e. V.“ explizit zur Einführung einer Grüngasquote (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)? 11. Mit welchen weiteren Akteuren gab es im BMWE Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) explizit zur Einführung einer Grüngasquote (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)? 12. Wie nimmt die Bundesregierung zu der Tatsache Stellung, dass „Die Gas und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ im November 2024 bereits vor dem Regierungswechsel die Forderung nach einer Grüngasquote an die künftige Bundesregierung richtete (www.zfk.de/politik/deutschland/zukunft-gas-w arum-sich-der-verband-umbenennt) und diese nun umgesetzt wird? 13. Wann, und durch wen wurde der Vorschlag von Gas- und Ölheizungen im Zusammenhang mit einer Biotreppe (§ 42 und § 43 GModG) als Erfüllungsoption erstmals in den Reformprozess eingebracht? 14. Welche Akteure (Bundesministerien, Verbände, Unternehmen) haben sich für die Einführung einer Biotreppe und Grüngasquote eingesetzt, und welche Argumente wurden hierfür jeweils vorgebracht? 15. Auf welcher fachlichen bzw. gutachterlichen Grundlage wurden bzw. werden die jeweiligen Stufen der a) Biotreppe und b) Grüngasquote festgelegt? 16. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Kritik oder Zweifel an der Umsetzbarkeit der Grüngasquote, etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit von Biomethan oder Wasserstoff, und wenn ja, von wem, und wie wird hiermit umgegangen? 17. Wie plant die Bundesregierung, die Einhaltung der a) Biotreppe durch Verbraucherinnen und Verbraucher und b) der Grüngasquote durch Versorgungsunternehmen zu kontrollieren? 18. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Kritik oder Zweifel an der Kontrollierbarkeit der Grüngasquote, und wenn ja, von wem, und welche, und wie wird hiermit umgegangen? 19. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Austausch bezüglich der Flächenverfügbarkeit und Nutzungskonkurrenzen von Biogas und Biomethan, und wenn ja, zwischen welchen Akteuren und Bundesministerien, und mit welcher Einschätzung als Ergebnis, gibt es hier einen Dissens zwischen den Bundesministerien, und wenn ja, welchen? 20. Wie plant die Bundesregierung, eine potenzielle Nichteinhaltung a) der Biotreppe durch Verbraucherinnen und Verbraucher und b) der Grüngasquote durch einzelne Inverkehrbringer zu sanktionieren? 21. Welche Rolle spielten Prognosen zur Verfügbarkeit von sog. grünen Gasen und Ölen (Biogas; Biomethan; grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff; Wasserstoffderivate; synthetisches Methan und von Bioölen) bei der Ausgestaltung der Biotreppe und Erlaubnis von Öl- und Gasheizungen (§ 42 und § 43 GModG), liegen der Bundesregierung Prognosen vor, und wenn ja, welche? 22. Welche Rolle spielten Prognosen zu Kosten von sog. grünen Gasen und Ölen (Biogas; Biomethan; grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff; Wasserstoffderivate; synthetisches Methan und von Bioölen) bei der Ausgestaltung der Biotreppe und Erlaubnis von Öl- und Gasheizungen (§ 42 und § 43 GModG), liegen der Bundesregierung Prognosen vor, und wenn ja, welche? 23. Welche Rolle spielen Prognosen zu Kosten und Verfügbarkeiten von sog. grünen Gasen und Ölen bei der Ausgestaltung der Grüngasquote? 24. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die gesetzliche Regelung einer Grüngasquote (bitte das Datum für Eckpunkte, Referentenentwurf, parlamentarisches Verfahren und Beschlussfassung angeben)? 25. Welche Vorschläge und Einwände hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen der Ressortabstimmung zum Gesetzgebungsverfahren eingebracht, welche Vorschläge und Einwände wurden in das Gebäudemodernisierungsgesetz übernommen, und welche nicht? 26. In welchen Punkten bestand zwischen dem BMWE und dem BMWSB Dissens (bitte unter Angabe des Gegenstands und des Zeitpunkts), auf welcher Ebene wurden verbliebene Uneinigkeiten entschieden? 27. Welche Position hat das BMWSB in der Ressortabstimmung zur Streichung der 65‑Prozent-Regel vertreten, und welchen Einfluss hatte die breite öffentliche Kritik an dieser Streichung auf das Gesetzgebungsverfahren (www.vdk.de/presse/pressemitteilung/offener-verbaendebrief- zumerhalt-der-65-prozent-regelung-im-geg/)? 28. Welche der Regelungen zum begleitenden Mieterschutz im Kohlendioxidaufteilungsgesetz gehen auf einen Vorschlag des BMWSB zurück, und wurde auch geprüft, die Kosten für den fossilen Brennstoff selbst mit einzubeziehen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 29. Wie hat die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit des GModG geprüft? 30. Welche juristischen Gutachten oder Stellungnahmen wurden bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des GModG an die Bundesregierung übermittelt (bitte den Titel und Verfasser sowie das Datum der Übermittlung angeben)? 31. Welche Einschätzungen gab es seitens der Prüfstellen und Gutachten (intern sowie extern) bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des GModG (bitte nach Autorin bzw. Autor und rechtlicher Einschätzung zur Verfassungsmäßigkeit tabellarisch auflisten), welcher Einschätzung ist die Bundesregierung gefolgt, und mit welcher Begründung? 32. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch) gab es vonseiten der Bundesregierung mit externen Personen explizit zur Verfassungsmäßigkeit des GModG (bitte Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)? 33. Was prognostiziert die Bundesregierung, wie verändert sich die Klimawirkung des GModG im Vergleich zum GEG (bitte Berechnungen oder Abschätzungen sowie CO2-Äquivalente pro Jahr für die Jahre 2026 bis 2035 angeben), wenn die Bundesregierung die Klimawirkung weiterhin nicht abschätzen kann (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 54 des Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi auf Bundestagsdrucksache 21/7434), bis wann wird die Bundesregierung diese Abschätzung vorlegen können? 34. Welche Auswirkungen hat laut Bundesregierung der durch § 42 Absatz 2 Nummer 1 des GModG weiterhin erlaubte Einbau von Öl- und Gasheizungen auf die Klimaziele? 35. Was prognostiziert die Bundesregierung, wie viele neue Gasheizungen nach Einführung des GModG jährlich eingebaut werden (bitte tabellarisch nach Jahren bis 2045 aufschlüsseln)? 36. Wieso hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage „Gaskostenfalle abwenden, Mietende schützen – Auswirkungen der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz“ auf Bundestagsdrucksache 21/6229 vom 16. März 2026 erst am 29. Mai 2026 beantwortet (die ursprüngliche Frist vom 30. März 2026 wurde um drei Wochen verlängert, aber auch nach dem 20. April 2026 erhielten die Fragestellenden keine Mitteilung und keine Antwort auf diese Kleine Anfrage bis zum 29. Mai)? 37. Inwiefern hält die Bundesregierung eine solche Antwortzeit und ein solches Vorgehen bei einem Projekt, das laut Pressemitteilung des BMWE ein „zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages“ umsetzt, für angemessen, insbesondere angesichts der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die verfassungsmäßig gebotene Kontrolle der Bundesregierung? Berlin, den 6. August 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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