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Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Antwort zu Drs. 21/7563)

dip / drucksache 10.09.2026 · WP 21 · 21/7982 · Antwort · Original ↗

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Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Antwort zu Drs. 21/7563) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7982 21. Wahlperiode 10.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden, Hanna Steinmüller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7563 – Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) streicht die Bundesregierung die 65‑Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach der neu eingebaute Heizungen seit dem 1. Januar 2024 überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen (§ 71 GEG). Mit der Abschaffung dieser Regel wird eine zentrale Klimaschutzmaßnahme im Gebäudesektor aufgehoben. Nach Einschätzung der Fragestellenden kann dies für viele Menschen in Deutschland, insbesondere Mieterinnen und Mieter, zu einer stärkeren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und steigenden Heizkosten führen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erlaubt fossile Heizungen auch über das Jahr 2045 hinaus. Das GModG sieht ab 2028 eine Grüngasquote (GGQ) für die Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen vor, und ab 2029 sollen stufenweise fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen privater Haushalte durch sog. grüne Gase und Öle ersetzt werden („Bio-Treppe“). In der öffentlichen Anhörung (www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaf t/wp21_a09_Anhoerungen/1184258-1184258) und während des Gesetzgebungsprozesses wurde von einer Vielzahl von Akteuren scharfe Kritik am Gesetz geäußert (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/normenkontrollrat-geba eudemodernisierungsgesetz-100.html, www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeld ungen-1191030, www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gebaeudemodernisier ungsgesetz-wirtschaftsausschuss-bundestag-100.html). Dennoch haben die Bundesregierung und die Regierungskoalitionen CDU, CSU und SPD dieses Gesetz verabschiedet. Es stellt sich daher die Frage, welche Interessen die Bundesregierung mit diesem Gesetz verfolgt, wie die Entscheidungen zustande gekommen sind und welche Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess stattgefunden hat, insbesondere durch Vertreterinnen und Vertreter der Gasindustrie (www.lobbycontrol.de/pipelines-in-die-politik-die-macht-der-gaslobb y-in-deutschland/). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]).  1. Welche Treffen (persönlich, digital, telefonisch) fanden seit Amtsantritt der Regierung (6. Mai 2025 bis heute) mit Vertreterinnen und Vertretern der Gaswirtschaft (Unternehmen, Verbände wie die „Gas- und Wasserstoffwirtschaft“ oder „Initiative Grüngasquote“, professionelle Interessenvertretende wie PR-Agenturen, Kanzleien oder Berater im Auftrag von Unternehmen oder Verbänden) zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes statt (bitte jeweils Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema des Gesprächs nennen) a) der Bundesministerin Katherina Reiche, b) der Staatssekretäre (parlamentarisch und verbeamtet), c) und der leitenden Beamten (Abteilungs- und Referatsebene) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)? Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1174. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt in dem durch den Fragesteller abgefragten Zeitraum vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsel, auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen des Bundeskanzleramtes und der Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht. Datum Vertreter/ Vertreterin der Bundesregierung Teilnehmer/ Gesprächspartner inklusive Funktion Thema des Gesprächs 23. Juli 2025 BMin Reiche Stefan Dohler, Kerstin Andreae (BDEW) u. a. Wärmewende/GModG 12. Januar 2026 BMin Reiche BDEW: Vorstand, Hauptgeschäftsführung und Lenkungskreise u. a. Wärmewende/GModG  2. Gab es vergleichbare Treffen mit anderen Interessengruppen zum GModG (z. B. Wärmepumpenindustrie, Umweltverbände) im gleichen Zeitraum, und wie viele waren es im Vergleich (bitte das Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema des Gesprächs angeben)? Es wird auf die einleitenden Ausführungen in der Antwort auf Frage 1 verwiesen. Datum Vertreter/ Vertreterin der Bundesregierung Teilnehmer/ Gesprächspartner inklusive Funktion Thema des Gesprächs 20. August 2025 PSt Rouenhoff Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung (ITGA-NRW) und HGF des Bundesverbands BTGA GModG 16. März 2026 PSt Rouenhoff BDI und Unternehmensvertreter GModG  3. Welcher Schriftverkehr (digital und postalisch) fand seit Amtsantritt der Regierung (6. Mai 2025 bis heute) mit Vertreterinnen und Vertretern der Gaswirtschaft (Unternehmen, Verbände wie die „Gas- und Wasserstoffwirtschaft“ oder „Initiative Grüngasquote“, professionelle Interessenvertretende wie PR-Agenturen, Kanzleien oder Berater im Auftrag von Unternehmen oder Verbänden) zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes statt (bitte jeweils Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema der Kommunikation nennen) a) der Bundesministerin Katherina Reiche, b) der Staatssekretäre (parlamentarisch und verbeamtet), c) und der leitenden Beamten (Abteilungs- und Referatsebene) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)? Es wird Fehlanzeige mitgeteilt.  4. Welche schriftlichen Stellungnahmen, Positionspapiere oder Formulierungsvorschläge wurden bezüglich der Reform des Gebäudeenergiegesetzes an das BMWE durch „die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ und von ihr beauftragte Unternehmen übermittelt (bitte den Titel und Verfasser sowie das Datum der Übermittlung angeben)? Die Stellungnahmen der Länder und Verbände zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind auf der Internetseite des BMWE abrufbar: www.bun deswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/ 20260513-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-gebaeudeenergiegesetze s.html  5. Wurden Formulierungsvorschläge der „Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ ganz oder teilweise in das Eckpunktepapier, den Gesetzestext oder den Referentenentwurf übernommen, wenn ja, welche konkret, und wurden Formulierungsvorschläge eines anderen Akteurs ganz oder teilweise in das Eckpunktepapier, den Gesetzestext oder den Referentenentwurf übernommen, und wenn ja, von welchen, und welche konkret? In der Begründung des Gesetzentwurfs gibt die Bundesregierung Auskunft zum „Exekutiven Fußabdruck“: „Die für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 relevanten Fragestellungen wurden im Gutachten zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Efficiency in Buildings Directive – EPBD), welches im Auftrag des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erstellt wurde, erarbeitet. Aufbauend auf dem Gutachten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in mehreren Terminen unter Beteiligung der Forschungsteilnehmenden und der relevanten Verbände und Unternehmen Fragestellungen zur Umsetzung der EPBD erörtert. Im Übrigen haben die relevanten Verbände und Unternehmen sich mit eigenen Vorschlägen und Stellungnahmen mit hohem Engagement beteiligt.“  6. Wann wurde innerhalb des BMWE erstmals (seit Mai 2025) über eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel (§ 71 GEG) diskutiert? Die Festlegung des Koalitionsvertrags („… Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. …“) war von Beginn des Amtsantritts der Bundesregierung an zu beachten.  7. Welche politischen Akteure haben sich für eine Abschaffung der 65‑ Prozent-Regel eingesetzt, und welche Argumente wurden diesbezüglich eingebracht? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  8. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab es im BMWE mit externen Personen explizit zur Abschaffung der 65‑Prozent-Regel für Erneuerbares Heizen (§ 71 GEG) (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  9. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab es im BMWE mit externen Personen explizit zur Abschaffung des Betriebsverbots für fossile Heizkessel ab 2045 (§ 72 (4) GEG) (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 10. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab es im BMWE mit Vertreterinnen und Vertretern der a) „Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ und b) „Initiative Grüngasquote e. V.“ explizit zur Einführung einer Grüngasquote (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 11. Mit welchen weiteren Akteuren gab es im BMWE Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) explizit zur Einführung einer Grüngasquote (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 12. Wie nimmt die Bundesregierung zu der Tatsache Stellung, dass „Die Gas und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ im November 2024 bereits vor dem Regierungswechsel die Forderung nach einer Grüngasquote an die künftige Bundesregierung richtete (www.zfk.de/politik/deutschland/zukunft- gaswarum-sich-der-verband-umbenennt) und diese nun umgesetzt wird? Es steht jedem frei, für seine Anliegen zu werben, auch im politischen Prozess. 13. Wann, und durch wen wurde der Vorschlag von Gas- und Ölheizungen im Zusammenhang mit einer Biotreppe (§ 42 und § 43 GModG) als Erfüllungsoption erstmals in den Reformprozess eingebracht? Die Beratungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hatten zahlreiche Fragestellungen zum Gegenstand. Dazu gehörte auch die Frage der Nutzung biogener Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden. 14. Welche Akteure (Bundesministerien, Verbände, Unternehmen) haben sich für die Einführung einer Biotreppe und Grüngasquote eingesetzt, und welche Argumente wurden hierfür jeweils vorgebracht? Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Ressorts abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 15. Auf welcher fachlichen bzw. gutachterlichen Grundlage wurden bzw. werden die jeweiligen Stufen der a) Biotreppe und b) Grüngasquote festgelegt? Die der „Bio-Treppe“ des § 43 Absatz 1 GModG ähnliche Regelung des § 71 Absatz 9 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz aufgehoben. Die neue Regelung des GModG sieht am Anfang eine moderatere Stufenfolge vor. Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der Vorbereitung. 16. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Kritik oder Zweifel an der Umsetzbarkeit der Grüngasquote, etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit von Biomethan oder Wasserstoff, und wenn ja, von wem, und wie wird hiermit umgegangen? Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Ressorts abgestimmt. In der Ressortabstimmung wurde insbesondere das Für und Wider der Beibehaltung des Maisdeckels für die Produktion von Biogas erörtert. Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der Vorbereitung. 17. Wie plant die Bundesregierung, die Einhaltung der a) Biotreppe durch Verbraucherinnen und Verbraucher und b) der Grüngasquote durch Versorgungsunternehmen zu kontrollieren? Der Lieferant des Brennstoffes bestätigt mit der Abrechnung die Erfüllung der Bio-Treppe. Mit dieser Bestätigung kann der Eigentümer bzw. Betreiber der Heizungsanlage der zuständigen Landesbehörde auf deren Verlangen nachweisen, dass die Verpflichtungen aus der Bio-Treppe erfüllt werden. Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der Vorbereitung. 18. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Kritik oder Zweifel an der Kontrollierbarkeit der Grüngasquote, und wenn ja, von wem, und welche, und wie wird hiermit umgegangen? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 19. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Austausch bezüglich der Flächenverfügbarkeit und Nutzungskonkurrenzen von Biogas und Biomethan, und wenn ja, zwischen welchen Akteuren und Bundesministerien, und mit welcher Einschätzung als Ergebnis, gibt es hier einen Dissens zwischen den Bundesministerien, und wenn ja, welchen? Die angesprochenen Aspekte werden regelmäßig innerhalb der Bundesregierung geprüft und erörtert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 20. Wie plant die Bundesregierung, eine potenzielle Nichteinhaltung a) der Biotreppe durch Verbraucherinnen und Verbraucher und b) der Grüngasquote durch einzelne Inverkehrbringer zu sanktionieren? Die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Bio-Treppe ist bußgeldbewehrt. Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der Vorbereitung. 21. Welche Rolle spielten Prognosen zur Verfügbarkeit von sog. grünen Gasen und Ölen (Biogas; Biomethan; grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff; Wasserstoffderivate; synthetisches Methan und von Bioölen) bei der Ausgestaltung der Biotreppe und Erlaubnis von Öl- und Gasheizungen (§ 42 und § 43 GModG), liegen der Bundesregierung Prognosen vor, und wenn ja, welche? Annahmen für die künftige Entwicklung der Nachfrage, der Verfügbarkeit und der Preise biogener Brennstoffe sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Es ist davon auszugehen, dass zusätzlich zur steigenden Nachfrage im Industriesektor und im Verkehr sowohl aufgrund der „Bio-Treppe“ als auch aufgrund der geplanten Einführung einer Grüngas-/Grünheizölquote die Nachfrage nach biogenen Brennstoffen kontinuierlich steigen wird und diese Nachfrage auch gedeckt werden kann. In welchem Umfang die Produktionskapazitäten für biogene Brennstoffe in Deutschland und im Ausland steigen werden, wird nachfrageseitig von der Entwicklung des Heizungsmarkts beeinflusst. Angebotsseitig spielen Faktoren wie die Flächenverfügbarkeit, Nachhaltigkeitsanforderungen und Importmöglichkeiten eine maßgebliche Rolle. Die derzeit verfügbaren Prognosen zur Entwicklung der Potenziale von biogenen Brennstoffen weisen eine so große Bandbreite auf, dass sie für die Gesetzesfolgenabschätzung nicht herangezogen werden können. 22. Welche Rolle spielten Prognosen zu Kosten von sog. grünen Gasen und Ölen (Biogas; Biomethan; grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff; Wasserstoffderivate; synthetisches Methan und von Bioölen) bei der Ausgestaltung der Biotreppe und Erlaubnis von Öl- und Gasheizungen (§ 42 und § 43 GModG), liegen der Bundesregierung Prognosen vor, und wenn ja, welche? Die Preise für biogene Brennstoffe in der Zukunft können nicht vorhergesagt werden. Annahmen für die Preisentwicklung sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Preisentwicklung hängt einerseits von der Entwicklung des Heizungsmarkt und der damit einhergehenden Entwicklung der Nachfrage nach biogenen Brennstoffen ab, andererseits auch von dem Angebot durch heimische Produktion und Importe. Auch die aktuell verfügbaren Prognosen zur Preisentwicklung bei biogenen Brennstoffen weisen eine so große Bandbreite auf, dass sie für die Gesetzesfolgenabschätzung nicht herangezogen werden können. 23. Welche Rolle spielen Prognosen zu Kosten und Verfügbarkeiten von sog. grünen Gasen und Ölen bei der Ausgestaltung der Grüngasquote? Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der Vorbereitung. 24. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die gesetzliche Regelung einer Grüngasquote (bitte das Datum für Eckpunkte, Referentenentwurf, parlamentarisches Verfahren und Beschlussfassung angeben)? Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der Vorbereitung. 25. Welche Vorschläge und Einwände hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen der Ressortabstimmung zum Gesetzgebungsverfahren eingebracht, welche Vorschläge und Einwände wurden in das Gebäudemodernisierungsgesetz übernommen, und welche nicht? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. 26. In welchen Punkten bestand zwischen dem BMWE und dem BMWSB Dissens (bitte unter Angabe des Gegenstands und des Zeitpunkts), auf welcher Ebene wurden verbliebene Uneinigkeiten entschieden? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27. Welche Position hat das BMWSB in der Ressortabstimmung zur Streichung der 65‑Prozent-Regel vertreten, und welchen Einfluss hatte die breite öffentliche Kritik an dieser Streichung auf das Gesetzgebungsverfahren (www.vdk.de/presse/pressemitteilung/offener-verbaendebrief-zu m-erhalt-der-65-prozent-regelung-im-geg/)? Es wird auf die Antworten zu Frage 4 und zu Frage 25 verwiesen. 28. Welche der Regelungen zum begleitenden Mieterschutz im Kohlendioxidaufteilungsgesetz gehen auf einen Vorschlag des BMWSB zurück, und wurde auch geprüft, die Kosten für den fossilen Brennstoff selbst mit einzubeziehen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Im Rahmen der Erarbeitung wurden unterschiedliche Modelle für den begleitenden Mieterschutz geprüft. Dazu gehörten auch Ansätze, bei denen nicht einzelne Kostenpositionen, sondern die laufenden Kosten der gewählten Heizungsversorgung insgesamt betrachtet wurden. Mit der gesetzlichen Ausgestaltung wird die hälftige Kostenaufteilung gezielt auf Kostenpositionen konzentriert, bei denen die maßgebliche Entstehung von Mehrkosten durch den Neueinbau einer fossilen Heizung zu erwarten ist. Mit dieser Ausgestaltung sollen zugleich der Schutz der Mietenden beim Heizungstausch gestärkt, die Technologieoffenheit gewahrt und Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer geschaffen werden. 29. Wie hat die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit des GModG geprüft? Die Bundesregierung prüft im Rahmen der Ressortabstimmung die Vereinbarkeit von Vorhaben mit verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz sorgfältig geprüft. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf verfassungskonform. 30. Welche juristischen Gutachten oder Stellungnahmen wurden bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des GModG an die Bundesregierung übermittelt (bitte den Titel und Verfasser sowie das Datum der Übermittlung angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 31. Welche Einschätzungen gab es seitens der Prüfstellen und Gutachten (intern sowie extern) bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des GModG (bitte nach Autorin bzw. Autor und rechtlicher Einschätzung zur Verfassungsmäßigkeit tabellarisch auflisten), welcher Einschätzung ist die Bundesregierung gefolgt, und mit welcher Begründung? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 32. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch) gab es vonseiten der Bundesregierung mit externen Personen explizit zur Verfassungsmäßigkeit des GModG (bitte Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 33. Was prognostiziert die Bundesregierung, wie verändert sich die Klimawirkung des GModG im Vergleich zum GEG (bitte Berechnungen oder Abschätzungen sowie CO2-Äquivalente pro Jahr für die Jahre 2026 bis 2035 angeben), wenn die Bundesregierung die Klimawirkung weiterhin nicht abschätzen kann (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 54 des Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi auf Bundestagsdrucksache 21/7434), bis wann wird die Bundesregierung diese Abschätzung vorlegen können? Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Gebäudemodernisierungsgesetz mit Änderungen beschlossen. Der Bundesrat hat keine Einwände erhoben. Eine Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen. Diese wird derzeit vorbereitet. 34. Welche Auswirkungen hat laut Bundesregierung der durch § 42 Absatz 2 Nummer 1 des GModG weiterhin erlaubte Einbau von Öl- und Gasheizungen auf die Klimaziele? Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. 35. Was prognostiziert die Bundesregierung, wie viele neue Gasheizungen nach Einführung des GModG jährlich eingebaut werden (bitte tabellarisch nach Jahren bis 2045 aufschlüsseln)? Es lassen sich keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen. Die Wahl der Heizungsart ist den Eigentümern freigestellt. Es ist offen, wie viele Eigentümer sich künftig für den Austausch einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung durch eine Heizung mit diesen Brennstoffen, durch eine Hybridheizung, durch eine Wärmepumpe oder durch einen Fernwärmeanschluss entscheiden. Der Eigentümer wird seine Entscheidung vor allem aus wirtschaftlichen Gründen treffen. Fördermöglichkeiten wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder landesrechtliche Fördermöglichkeiten werden in die Entscheidungsfindung einfließen. Die Planungen vieler Unternehmen für den Fernwärmeausbau sind noch nicht abgeschlossen, so dass es derzeit unsicher ist, wann und in welchem Umfang neue Fernwärmeangebote zur Verfügung stehen. Je weiter die Planungen gediehen sind, desto mehr kann der Eigentümer die Fernwärme als Option in sein Kalkül einbeziehen. 36. Wieso hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage „Gaskostenfalle abwenden, Mietende schützen – Auswirkungen der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz“ auf Bundestagsdrucksache 21/6229 vom 16. März 2026 erst am 29. Mai 2026 beantwortet (die ursprüngliche Frist vom 30. März 2026 wurde um drei Wochen verlängert, aber auch nach dem 20. April 2026 erhielten die Fragestellenden keine Mitteilung und keine Antwort auf diese Kleine Anfrage bis zum 29. Mai)? Die Beantwortung der Kleinen Anfrage bedurfte aufgrund von umfangreichen Ressortabstimmungen sowie einer aufwendigen Recherche und Zusammenstellung der benötigten Informationen eines erhöhten Zeitaufwandes. Die Bundesregierung strebt die fristgemäße Beantwortung parlamentarischer Anfragen an. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Maßnahmen ergriffen, um parlamentarische Fragen zukünftig schneller beantworten zu können, was bereits Wirkung zeigt. 37. Inwiefern hält die Bundesregierung eine solche Antwortzeit und ein solches Vorgehen bei einem Projekt, das laut Pressemitteilung des BMWE ein „zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages“ umsetzt, für angemessen, insbesondere angesichts der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die verfassungsmäßig gebotene Kontrolle der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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