Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Antwort zu Drs. 21/7563)
Text
Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Antwort zu Drs. 21/7563)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7982
21. Wahlperiode 10.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia
Verlinden, Hanna Steinmüller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7563 –
Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
streicht die Bundesregierung die 65‑Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz
(GEG), nach der neu eingebaute Heizungen seit dem 1. Januar 2024
überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen (§ 71 GEG). Mit der Abschaffung
dieser Regel wird eine zentrale Klimaschutzmaßnahme im Gebäudesektor
aufgehoben. Nach Einschätzung der Fragestellenden kann dies für viele
Menschen in Deutschland, insbesondere Mieterinnen und Mieter, zu einer
stärkeren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und steigenden Heizkosten
führen.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erlaubt fossile Heizungen
auch über das Jahr 2045 hinaus. Das GModG sieht ab 2028 eine Grüngasquote
(GGQ) für die Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen vor, und ab 2029
sollen stufenweise fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen privater Haushalte
durch sog. grüne Gase und Öle ersetzt werden („Bio-Treppe“).
In der öffentlichen Anhörung (www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaf
t/wp21_a09_Anhoerungen/1184258-1184258) und während des
Gesetzgebungsprozesses wurde von einer Vielzahl von Akteuren scharfe Kritik am
Gesetz geäußert (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/normenkontrollrat-geba
eudemodernisierungsgesetz-100.html, www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeld
ungen-1191030, www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gebaeudemodernisier
ungsgesetz-wirtschaftsausschuss-bundestag-100.html). Dennoch haben die
Bundesregierung und die Regierungskoalitionen CDU, CSU und SPD dieses
Gesetz verabschiedet. Es stellt sich daher die Frage, welche Interessen die
Bundesregierung mit diesem Gesetz verfolgt, wie die Entscheidungen
zustande gekommen sind und welche Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess
stattgefunden hat, insbesondere durch Vertreterinnen und Vertreter der
Gasindustrie (www.lobbycontrol.de/pipelines-in-die-politik-die-macht-der-gaslobb
y-in-deutschland/).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
10. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht
ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu
gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der
Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und
Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen
Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung,
parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht,
wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen
kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78
[125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich
grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die
Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen
einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]).
1. Welche Treffen (persönlich, digital, telefonisch) fanden seit Amtsantritt
der Regierung (6. Mai 2025 bis heute) mit Vertreterinnen und Vertretern
der Gaswirtschaft (Unternehmen, Verbände wie die „Gas- und
Wasserstoffwirtschaft“ oder „Initiative Grüngasquote“, professionelle
Interessenvertretende wie PR-Agenturen, Kanzleien oder Berater im Auftrag
von Unternehmen oder Verbänden) zur Reform des
Gebäudeenergiegesetzes statt (bitte jeweils Datum, beteiligte Personen mit Funktion und
Thema des Gesprächs nennen)
a) der Bundesministerin Katherina Reiche,
b) der Staatssekretäre (parlamentarisch und verbeamtet),
c) und der leitenden Beamten (Abteilungs- und Referatsebene) des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)?
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter
der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen
und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der
Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den Informationsaustausch mit einer
Vielzahl von Personen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte –
einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht,
und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt
siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1174. Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig. Unterhalb der Leitungsebene gab es
aufgabenbedingt in dem durch den Fragesteller abgefragten Zeitraum vielfältige
dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung.
Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert
nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen
Personalwechsel, auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen des
Bundeskanzleramtes und der Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt
daher nicht.
Datum Vertreter/
Vertreterin der
Bundesregierung
Teilnehmer/
Gesprächspartner inklusive
Funktion
Thema des Gesprächs
23. Juli 2025 BMin Reiche Stefan Dohler,
Kerstin Andreae
(BDEW)
u. a.
Wärmewende/GModG
12. Januar 2026 BMin Reiche BDEW:
Vorstand,
Hauptgeschäftsführung
und
Lenkungskreise
u. a.
Wärmewende/GModG
2. Gab es vergleichbare Treffen mit anderen Interessengruppen zum
GModG (z. B. Wärmepumpenindustrie, Umweltverbände) im gleichen
Zeitraum, und wie viele waren es im Vergleich (bitte das Datum,
beteiligte Personen mit Funktion und Thema des Gesprächs angeben)?
Es wird auf die einleitenden Ausführungen in der Antwort auf Frage 1
verwiesen.
Datum Vertreter/
Vertreterin der
Bundesregierung
Teilnehmer/
Gesprächspartner
inklusive Funktion
Thema des
Gesprächs
20. August 2025 PSt Rouenhoff Industrieverband
Technische
Gebäudeausrüstung
(ITGA-NRW) und
HGF des
Bundesverbands BTGA
GModG
16. März 2026 PSt Rouenhoff BDI und
Unternehmensvertreter
GModG
3. Welcher Schriftverkehr (digital und postalisch) fand seit Amtsantritt der
Regierung (6. Mai 2025 bis heute) mit Vertreterinnen und Vertretern der
Gaswirtschaft (Unternehmen, Verbände wie die „Gas- und
Wasserstoffwirtschaft“ oder „Initiative Grüngasquote“, professionelle
Interessenvertretende wie PR-Agenturen, Kanzleien oder Berater im Auftrag von
Unternehmen oder Verbänden) zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes
statt (bitte jeweils Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema
der Kommunikation nennen)
a) der Bundesministerin Katherina Reiche,
b) der Staatssekretäre (parlamentarisch und verbeamtet),
c) und der leitenden Beamten (Abteilungs- und Referatsebene) des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)?
Es wird Fehlanzeige mitgeteilt.
4. Welche schriftlichen Stellungnahmen, Positionspapiere oder
Formulierungsvorschläge wurden bezüglich der Reform des
Gebäudeenergiegesetzes an das BMWE durch „die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“
und von ihr beauftragte Unternehmen übermittelt (bitte den Titel und
Verfasser sowie das Datum der Übermittlung angeben)?
Die Stellungnahmen der Länder und Verbände zum Entwurf des
Gebäudemodernisierungsgesetzes sind auf der Internetseite des BMWE abrufbar: www.bun
deswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/
20260513-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-gebaeudeenergiegesetze
s.html
5. Wurden Formulierungsvorschläge der „Gas- und Wasserstoffwirtschaft
e. V.“ ganz oder teilweise in das Eckpunktepapier, den Gesetzestext oder
den Referentenentwurf übernommen, wenn ja, welche konkret, und
wurden Formulierungsvorschläge eines anderen Akteurs ganz oder teilweise
in das Eckpunktepapier, den Gesetzestext oder den Referentenentwurf
übernommen, und wenn ja, von welchen, und welche konkret?
In der Begründung des Gesetzentwurfs gibt die Bundesregierung Auskunft zum
„Exekutiven Fußabdruck“: „Die für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
(EU) 2024/1275 relevanten Fragestellungen wurden im Gutachten zur
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Efficiency in Buildings Directive –
EPBD), welches im Auftrag des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle erstellt wurde, erarbeitet. Aufbauend auf dem Gutachten hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in mehreren Terminen unter
Beteiligung der Forschungsteilnehmenden und der relevanten Verbände und
Unternehmen Fragestellungen zur Umsetzung der EPBD erörtert. Im Übrigen
haben die relevanten Verbände und Unternehmen sich mit eigenen Vorschlägen
und Stellungnahmen mit hohem Engagement beteiligt.“
6. Wann wurde innerhalb des BMWE erstmals (seit Mai 2025) über eine
Abschaffung der 65-Prozent-Regel (§ 71 GEG) diskutiert?
Die Festlegung des Koalitionsvertrags („… Wir werden das Heizungsgesetz
abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und
einfacher. …“) war von Beginn des Amtsantritts der Bundesregierung an zu
beachten.
7. Welche politischen Akteure haben sich für eine Abschaffung der 65‑
Prozent-Regel eingesetzt, und welche Argumente wurden diesbezüglich
eingebracht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab
es im BMWE mit externen Personen explizit zur Abschaffung der
65‑Prozent-Regel für Erneuerbares Heizen (§ 71 GEG) (bitte die
Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie das
Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich zusammenfassen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
9. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab
es im BMWE mit externen Personen explizit zur Abschaffung des
Betriebsverbots für fossile Heizkessel ab 2045 (§ 72 (4) GEG) (bitte die
Kommunikationsteilnehmerinnen und Kommunikationsteilnehmer sowie
das Datum angeben und jene Kommunikation schriftlich
zusammenfassen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
10. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab
es im BMWE mit Vertreterinnen und Vertretern der
a) „Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ und
b) „Initiative Grüngasquote e. V.“ explizit zur Einführung einer
Grüngasquote (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und
Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene
Kommunikation schriftlich zusammenfassen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
11. Mit welchen weiteren Akteuren gab es im BMWE Kommunikation
(persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) explizit zur Einführung einer
Grüngasquote (bitte die Kommunikationsteilnehmerinnen und
Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene Kommunikation
schriftlich zusammenfassen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Wie nimmt die Bundesregierung zu der Tatsache Stellung, dass „Die Gas
und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ im November 2024 bereits vor dem
Regierungswechsel die Forderung nach einer Grüngasquote an die künftige
Bundesregierung richtete (www.zfk.de/politik/deutschland/zukunft-
gaswarum-sich-der-verband-umbenennt) und diese nun umgesetzt wird?
Es steht jedem frei, für seine Anliegen zu werben, auch im politischen Prozess.
13. Wann, und durch wen wurde der Vorschlag von Gas- und Ölheizungen
im Zusammenhang mit einer Biotreppe (§ 42 und § 43 GModG) als
Erfüllungsoption erstmals in den Reformprozess eingebracht?
Die Beratungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hatten
zahlreiche Fragestellungen zum Gegenstand. Dazu gehörte auch die Frage der
Nutzung biogener Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden.
14. Welche Akteure (Bundesministerien, Verbände, Unternehmen) haben
sich für die Einführung einer Biotreppe und Grüngasquote eingesetzt,
und welche Argumente wurden hierfür jeweils vorgebracht?
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf für das
Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Ressorts
abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
15. Auf welcher fachlichen bzw. gutachterlichen Grundlage wurden bzw.
werden die jeweiligen Stufen der
a) Biotreppe und
b) Grüngasquote festgelegt?
Die der „Bio-Treppe“ des § 43 Absatz 1 GModG ähnliche Regelung des § 71
Absatz 9 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde mit dem
Gebäudemodernisierungsgesetz aufgehoben. Die neue Regelung des GModG sieht am Anfang
eine moderatere Stufenfolge vor.
Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der
Vorbereitung.
16. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Kritik oder Zweifel an
der Umsetzbarkeit der Grüngasquote, etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit
von Biomethan oder Wasserstoff, und wenn ja, von wem, und wie wird
hiermit umgegangen?
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf für das
Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Ressorts
abgestimmt. In der Ressortabstimmung wurde insbesondere das Für und Wider
der Beibehaltung des Maisdeckels für die Produktion von Biogas erörtert.
Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der
Vorbereitung.
17. Wie plant die Bundesregierung, die Einhaltung der
a) Biotreppe durch Verbraucherinnen und Verbraucher und
b) der Grüngasquote durch Versorgungsunternehmen zu kontrollieren?
Der Lieferant des Brennstoffes bestätigt mit der Abrechnung die Erfüllung der
Bio-Treppe. Mit dieser Bestätigung kann der Eigentümer bzw. Betreiber der
Heizungsanlage der zuständigen Landesbehörde auf deren Verlangen
nachweisen, dass die Verpflichtungen aus der Bio-Treppe erfüllt werden.
Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der
Vorbereitung.
18. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Kritik oder Zweifel an
der Kontrollierbarkeit der Grüngasquote, und wenn ja, von wem, und
welche, und wie wird hiermit umgegangen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
19. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Austausch bezüglich der
Flächenverfügbarkeit und Nutzungskonkurrenzen von Biogas und
Biomethan, und wenn ja, zwischen welchen Akteuren und
Bundesministerien, und mit welcher Einschätzung als Ergebnis, gibt es hier einen
Dissens zwischen den Bundesministerien, und wenn ja, welchen?
Die angesprochenen Aspekte werden regelmäßig innerhalb der
Bundesregierung geprüft und erörtert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16
verwiesen.
20. Wie plant die Bundesregierung, eine potenzielle Nichteinhaltung
a) der Biotreppe durch Verbraucherinnen und Verbraucher und
b) der Grüngasquote durch einzelne Inverkehrbringer zu sanktionieren?
Die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Bio-Treppe ist bußgeldbewehrt.
Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der
Vorbereitung.
21. Welche Rolle spielten Prognosen zur Verfügbarkeit von sog. grünen
Gasen und Ölen (Biogas; Biomethan; grüner, blauer, orangener und türkiser
Wasserstoff; Wasserstoffderivate; synthetisches Methan und von
Bioölen) bei der Ausgestaltung der Biotreppe und Erlaubnis von Öl- und
Gasheizungen (§ 42 und § 43 GModG), liegen der Bundesregierung
Prognosen vor, und wenn ja, welche?
Annahmen für die künftige Entwicklung der Nachfrage, der Verfügbarkeit und
der Preise biogener Brennstoffe sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Es ist
davon auszugehen, dass zusätzlich zur steigenden Nachfrage im Industriesektor
und im Verkehr sowohl aufgrund der „Bio-Treppe“ als auch aufgrund der
geplanten Einführung einer Grüngas-/Grünheizölquote die Nachfrage nach
biogenen Brennstoffen kontinuierlich steigen wird und diese Nachfrage auch gedeckt
werden kann. In welchem Umfang die Produktionskapazitäten für biogene
Brennstoffe in Deutschland und im Ausland steigen werden, wird
nachfrageseitig von der Entwicklung des Heizungsmarkts beeinflusst. Angebotsseitig
spielen Faktoren wie die Flächenverfügbarkeit, Nachhaltigkeitsanforderungen und
Importmöglichkeiten eine maßgebliche Rolle. Die derzeit verfügbaren
Prognosen zur Entwicklung der Potenziale von biogenen Brennstoffen weisen eine so
große Bandbreite auf, dass sie für die Gesetzesfolgenabschätzung nicht
herangezogen werden können.
22. Welche Rolle spielten Prognosen zu Kosten von sog. grünen Gasen und
Ölen (Biogas; Biomethan; grüner, blauer, orangener und türkiser
Wasserstoff; Wasserstoffderivate; synthetisches Methan und von Bioölen) bei
der Ausgestaltung der Biotreppe und Erlaubnis von Öl- und
Gasheizungen (§ 42 und § 43 GModG), liegen der Bundesregierung Prognosen vor,
und wenn ja, welche?
Die Preise für biogene Brennstoffe in der Zukunft können nicht vorhergesagt
werden. Annahmen für die Preisentwicklung sind mit großen Unsicherheiten
behaftet. Die Preisentwicklung hängt einerseits von der Entwicklung des
Heizungsmarkt und der damit einhergehenden Entwicklung der Nachfrage nach
biogenen Brennstoffen ab, andererseits auch von dem Angebot durch heimische
Produktion und Importe. Auch die aktuell verfügbaren Prognosen zur
Preisentwicklung bei biogenen Brennstoffen weisen eine so große Bandbreite auf, dass
sie für die Gesetzesfolgenabschätzung nicht herangezogen werden können.
23. Welche Rolle spielen Prognosen zu Kosten und Verfügbarkeiten von sog.
grünen Gasen und Ölen bei der Ausgestaltung der Grüngasquote?
Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der
Vorbereitung.
24. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die
gesetzliche Regelung einer Grüngasquote (bitte das Datum für Eckpunkte,
Referentenentwurf, parlamentarisches Verfahren und Beschlussfassung
angeben)?
Das Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote befindet sich in der
Vorbereitung.
25. Welche Vorschläge und Einwände hat das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen der
Ressortabstimmung zum Gesetzgebungsverfahren eingebracht, welche
Vorschläge und Einwände wurden in das Gebäudemodernisierungsgesetz
übernommen, und welche nicht?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben einen gemeinsamen
Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt.
26. In welchen Punkten bestand zwischen dem BMWE und dem BMWSB
Dissens (bitte unter Angabe des Gegenstands und des Zeitpunkts), auf
welcher Ebene wurden verbliebene Uneinigkeiten entschieden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Welche Position hat das BMWSB in der Ressortabstimmung zur
Streichung der 65‑Prozent-Regel vertreten, und welchen Einfluss hatte die
breite öffentliche Kritik an dieser Streichung auf das
Gesetzgebungsverfahren (www.vdk.de/presse/pressemitteilung/offener-verbaendebrief-zu
m-erhalt-der-65-prozent-regelung-im-geg/)?
Es wird auf die Antworten zu Frage 4 und zu Frage 25 verwiesen.
28. Welche der Regelungen zum begleitenden Mieterschutz im
Kohlendioxidaufteilungsgesetz gehen auf einen Vorschlag des BMWSB zurück,
und wurde auch geprüft, die Kosten für den fossilen Brennstoff selbst mit
einzubeziehen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Im Rahmen der Erarbeitung wurden unterschiedliche Modelle für den
begleitenden Mieterschutz geprüft. Dazu gehörten auch Ansätze, bei denen nicht
einzelne Kostenpositionen, sondern die laufenden Kosten der gewählten
Heizungsversorgung insgesamt betrachtet wurden. Mit der gesetzlichen
Ausgestaltung wird die hälftige Kostenaufteilung gezielt auf Kostenpositionen
konzentriert, bei denen die maßgebliche Entstehung von Mehrkosten durch den
Neueinbau einer fossilen Heizung zu erwarten ist. Mit dieser Ausgestaltung sollen
zugleich der Schutz der Mietenden beim Heizungstausch gestärkt, die
Technologieoffenheit gewahrt und Planungssicherheit für Eigentümerinnen und
Eigentümer geschaffen werden.
29. Wie hat die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit des GModG
geprüft?
Die Bundesregierung prüft im Rahmen der Ressortabstimmung die
Vereinbarkeit von Vorhaben mit verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Bundesregierung
hat den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz sorgfältig geprüft.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf
verfassungskonform.
30. Welche juristischen Gutachten oder Stellungnahmen wurden bezüglich
der Verfassungsmäßigkeit des GModG an die Bundesregierung
übermittelt (bitte den Titel und Verfasser sowie das Datum der Übermittlung
angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
31. Welche Einschätzungen gab es seitens der Prüfstellen und Gutachten
(intern sowie extern) bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des GModG
(bitte nach Autorin bzw. Autor und rechtlicher Einschätzung zur
Verfassungsmäßigkeit tabellarisch auflisten), welcher Einschätzung ist die
Bundesregierung gefolgt, und mit welcher Begründung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
32. Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch) gab es
vonseiten der Bundesregierung mit externen Personen explizit zur
Verfassungsmäßigkeit des GModG (bitte Kommunikationsteilnehmerinnen und
Kommunikationsteilnehmer sowie das Datum angeben und jene
Kommunikation schriftlich zusammenfassen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
33. Was prognostiziert die Bundesregierung, wie verändert sich die
Klimawirkung des GModG im Vergleich zum GEG (bitte Berechnungen oder
Abschätzungen sowie CO2-Äquivalente pro Jahr für die Jahre 2026 bis
2035 angeben), wenn die Bundesregierung die Klimawirkung weiterhin
nicht abschätzen kann (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 54 des
Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi auf Bundestagsdrucksache 21/7434),
bis wann wird die Bundesregierung diese Abschätzung vorlegen können?
Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 den Gesetzentwurf der
Bundesregierung für das Gebäudemodernisierungsgesetz mit Änderungen beschlossen.
Der Bundesrat hat keine Einwände erhoben. Eine Abschätzung der
Klimawirkung des Gesetzes kann nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
erfolgen. Diese wird derzeit vorbereitet.
34. Welche Auswirkungen hat laut Bundesregierung der durch § 42 Absatz 2
Nummer 1 des GModG weiterhin erlaubte Einbau von Öl- und
Gasheizungen auf die Klimaziele?
Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
35. Was prognostiziert die Bundesregierung, wie viele neue Gasheizungen
nach Einführung des GModG jährlich eingebaut werden (bitte
tabellarisch nach Jahren bis 2045 aufschlüsseln)?
Es lassen sich keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in
diesem Segment treffen. Die Wahl der Heizungsart ist den Eigentümern
freigestellt. Es ist offen, wie viele Eigentümer sich künftig für den Austausch einer
Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung durch eine Heizung mit diesen Brennstoffen,
durch eine Hybridheizung, durch eine Wärmepumpe oder durch einen
Fernwärmeanschluss entscheiden. Der Eigentümer wird seine Entscheidung vor
allem aus wirtschaftlichen Gründen treffen. Fördermöglichkeiten wie die
Bundesförderung für effiziente Gebäude oder landesrechtliche Fördermöglichkeiten
werden in die Entscheidungsfindung einfließen. Die Planungen vieler
Unternehmen für den Fernwärmeausbau sind noch nicht abgeschlossen, so dass es
derzeit unsicher ist, wann und in welchem Umfang neue Fernwärmeangebote
zur Verfügung stehen. Je weiter die Planungen gediehen sind, desto mehr kann
der Eigentümer die Fernwärme als Option in sein Kalkül einbeziehen.
36. Wieso hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage „Gaskostenfalle
abwenden, Mietende schützen – Auswirkungen der Eckpunkte zum
Gebäudemodernisierungsgesetz“ auf Bundestagsdrucksache 21/6229 vom
16. März 2026 erst am 29. Mai 2026 beantwortet (die ursprüngliche Frist
vom 30. März 2026 wurde um drei Wochen verlängert, aber auch nach
dem 20. April 2026 erhielten die Fragestellenden keine Mitteilung und
keine Antwort auf diese Kleine Anfrage bis zum 29. Mai)?
Die Beantwortung der Kleinen Anfrage bedurfte aufgrund von umfangreichen
Ressortabstimmungen sowie einer aufwendigen Recherche und
Zusammenstellung der benötigten Informationen eines erhöhten Zeitaufwandes. Die
Bundesregierung strebt die fristgemäße Beantwortung parlamentarischer Anfragen an.
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Maßnahmen ergriffen, um parlamentarische Fragen zukünftig schneller
beantworten zu können, was bereits Wirkung zeigt.
37. Inwiefern hält die Bundesregierung eine solche Antwortzeit und ein
solches Vorgehen bei einem Projekt, das laut Pressemitteilung des BMWE
ein „zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages“ umsetzt, für
angemessen, insbesondere angesichts der herausgehobenen Bedeutung des
parlamentarischen Fragerechts für die verfassungsmäßig gebotene
Kontrolle der Bundesregierung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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