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Frage von Kathrin Gebel (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)

dip / rede 06.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Kathrin Gebel (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662) Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarfe hinsichtlich der Fälle mangelnder Wirkung von Betäubung beim Kaiserschnitt, und, wenn ja, welche sind dies konkret? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Medizinisch-wissenschaftliche Leitlinien werden in eigener Verantwortung der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften erstellt und regelmäßig überarbeitet. Bei der Überarbeitung von Leitlinien werden bekannte medizinische Probleme evidenzbasiert adressiert. Im Bereich der Geburtshilfe ist die Leitlinie der höchsten Evidenzstufe zur Kaiserschnittgeburt die S3-Leitlinie „Die Sectio caesarea“, Stand 1. Juni 2020, welche derzeit überarbeitet wird. Die Leitlinie wurde unter Beteiligung von Fachärztinnen und Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie für Kinder- und Jugendmedizin und von Hebammen erstellt und unterstützt damit die interprofessionelle Zusammenarbeit. So finden sich wissenschaftliche Hinweise zu Faktoren, die die Entscheidung von Schwangeren beeinflussen. Umfangreiche Empfehlungen zur Aufklärung und Beratung sollen schwangere Frauen über die Risiken und Vorteile einer Sectio caesarea gegenüber einer vaginalen Geburt informieren und sie bei einer individuellen Entscheidung zur Wahl des Geburtsmodus unterstützen. Daneben finden sich etwa auch Empfehlungen zur Indikationsstellung: im Kapitel 7 „Anästhesiologische Maßnahmen“ wird ausführlich auf verschiedenste Aspekte anästhesiologischer Maßnahmen und insbesondere in Kapitel 7.3 auf Anästhesieverfahren zur Sectio eingegangen. Aus Sicht der Bundesregierung besteht deshalb derzeit kein weitergehender Handlungsbedarf.

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