Acht Jahre nach der WHO-Sepsis-Resolution - Stand einer nationalen Sepsis-Strategie in Deutschland
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Acht Jahre nach der WHO-Sepsis-Resolution - Stand einer nationalen Sepsis-Strategie in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7789
21. Wahlperiode 01.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Linda Heitmann,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Dr. Armin Grau, Dr. Paula
Piechotta und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Acht Jahre nach der WHO-Sepsis-Resolution – Stand einer nationalen Sepsis-
Strategie in Deutschland
Die Sepsis (auch „Blutvergiftung“ genannt) bezeichnet eine lebensbedrohliche
Fehlregulation der körpereigenen Immunantwort auf eine Infektion, die
unbehandelt zu Organversagen und Tod führen kann. Aufgrund des raschen
Fortschreitens der Sepsis und damit einhergehenden schwerwiegenden und
langanhaltenden Folgen, ist eine schnelle Diagnose und zeitnahe Behandlung
überlebenswichtig. Nach aktuellen Schätzungen erkranken in Deutschland jährlich
mindestens 230 000 Menschen an einer Sepsis, mindestens 85 000 von ihnen
versterben daran. Damit zählt die Sepsis zu den häufigsten Todesursachen des
Landes und wird vielfach als dritthäufigste Todesursache eingeordnet (www.de
utschland-erkennt-sepsis.de/wissen-und-informieren/).
In der Schwangerschaft und nach der Geburt ist das Risiko für eine Sepsis für
Schwangere, Gebärende und ihre Kinder erhöht. Das Risiko für Neugeborene,
an einer Sepsis zu versterben, ist in Deutschland mit zwölf Todesfällen pro
100 000 Geburten verglichen mit beispielsweise Norwegen (7,5 pro 100 000
Geburten) erhöht (https://idw-online.de/de/news860234). Da Sepsis im
klinischen und präklinischen Versorgungssetting nicht immer kodiert und damit
statistisch nicht erfasst wird, liegt die tatsächliche Fallzahl unter Umständen höher
(https://sepsis-stiftung.de/disclaimer-zu-den-verwendeten-zahlen-zur-sepsis-ha
ufigkeit).
Rund drei Viertel der Überlebenden leiden unter schwerwiegenden
körperlichen, kognitiven oder psychischen Langzeitfolgen (z. B. Muskelschwäche und
Organschäden, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen oder eine
posttraumatische Belastungsstörung). Etwa ein Drittel ist nach einer überstandenen
Sepsis pflegebedürftig (www.vdek.com/magazin/ausgaben/2022-03/deutschlan
d-erkennt-sepsis-kampagne-erfolg.html). Ein Drittel der Überlebenden verstirbt
zudem im ersten Jahr nach der Entlassung aus dem Krankenhaus (www.charit
e.de/service/pressemitteilung/artikel/detail/sepsis_langzeitfolgen_jahrelanger_b
ehandlungs_und_pflegebedarf).
Auch die ökonomische Dimension ist erheblich. So werden die jährlichen
Behandlungskosten in Deutschland auf rund 32,7 Mrd. Euro geschätzt (www.hc
m-magazin.de/sepsis-sterblichkeit-stagniert-handlungsbedarf-in-deutschland-42
6660/).
Mit der maßgeblich von der Bundesrepublik Deutschland initiierten Resolution
WHA70.7 forderte die Weltgesundheitsversammlung (WHO) bereits im Mai
2017 alle Mitgliedstaaten auf, die Prävention, Diagnose und Behandlung von
Sepsis zu verbessern (WHO, Resolution WHA70.7, 29. Mai 2017, https://apps.
who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA70/A70_R7-en.pdf). Zahlreiche Staaten,
darunter Frankreich, Schweden, das Vereinigte Königreich und Australien,
haben in der Folge nationale Sepsis-Strategien auf den Weg gebracht (https://glob
alsepsisalliance.org/news/2023/9/7/the-berlin-declaration-on-sepsis-an-urgent-c
all-for-the-enforcement-of-the-wha-resolution-707-and-reinvigorated-global-ac
tion-on-sepsis). Deutschland, das die Resolution einst international
vorangetrieben hat, verfügt bislang über keine eigene nationale Sepsis-Strategie.
Durch die Verabschiedung konsolidierter Maßnahmenpakete ist die Sepsis-
Sterblichkeit in Ländern wie Australien, Schweden oder der Schweiz in den
letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Hierzulande stagniert sie hingegen seit
rund 30 Jahren auf hohem Niveau und liegt etwa doppelt so hoch wie in den
genannten Vergleichsländern (www.hcm-magazin.de/sepsis-sterblichkeit-stagni
ert-handlungsbedarf-in-deutschland-426660/). Erfahrungen aus dem Ausland
zeigen zugleich, dass sich die Sterblichkeit durch frühzeitiges Erkennen und
Aufklärung deutlich senken lässt. Mit der Umsetzung holistischer
Aufklärungskampagnen sank die Sterblichkeit in Großbritannien im Zeitraum von 2000 bis
2012 von 45,5 auf 32,1 Prozent, in Australien im selben Zeitraum von 35,0 auf
18,5 Prozent (www.vdek.com/magazin/ausgaben/2022-03/deutschland-erkennt-
sepsis-kampagne-erfolg.html).
Im internationalen Vergleich besteht in Deutschland bei der Erkennung und
Behandlung von Sepsis Verbesserungsbedarf. Strukturelle Defizite erschweren die
Versorgungssituation. So fehlt es vielfach an einheitlichen Standards in der
Notfallkette, an verbindlichen Schulungen des medizinischen Personals und an
Wissen über die Erkrankung in der Bevölkerung. Zudem mangelt es an einer
belastbaren Datengrundlage zur tatsächlichen Versorgungssituation (www.bvm
ed.de/verband/presse/pressemeldungen/hohe-sepsis-sterblichkeit-in-deutschlan
d-durch-gezielte-praeventionsstrategien-senken).
Darüber hinaus ist mit Blick auf den Klimawandel und eine damit verbundene
mögliche Zunahme von Infektionserkrankungen mittelfristig mit einer
steigenden Krankheitslast zu rechnen (www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesel
lschaft/Klimawandel/Projekte/Klimawandel_Infektionskrankheiten.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
Verabschiedung der WHO-Resolution 2017 ergriffen, um die Diagnostik,
Therapie und die Versorgung von Sepsis in Deutschland zu verbessern?
2. Welche Erkenntnisse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
angesichts der vergleichsweise jahrzehntelangen hohen Sepsis-Sterblichkeit in
Deutschland in Bezug auf diese Maßnahmen?
3. Welchen Stand der Umsetzung der von Deutschland mitinitiierten WHO-
Resolution WHA70.7 aus dem Jahr 2017 sieht die Bundesregierung im
eigenen Land erreicht?
4. Sieht die Bundesregierung Verbesserungspotenzial in der Erkennung und
Versorgung von Sepsis in Deutschland, und bedarf es aus Sicht der
Bundesregierung konkreter Screening-Standards und sektorenübergreifender
Sepsis-Versorgungspfade?
5. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Sepsis-
Surveillance des Robert Koch-Instituts, und welche Weiterentwicklungen
sind geplant?
6. Welche Datenlücken sieht die Bundesregierung in der Erfassung und
Versorgung von Sepsis in Deutschland?
7. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Mortalität aufgrund von
Sepsis bei Schwangeren und Gebärenden sowie Neugeborenen vor, und
welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung
daraus zur Prävention von Sepsis im Kontext der Schwangerschaft und der
Geburtshilfe sowie zur Senkung der Mortalität von Neugeborenen
aufgrund von Sepsis?
8. Wie begründet die Bundesregierung die vergleichsweise niedrige
Kodierung von Sepsis in der Versorgung, und sieht sie Bedarf, bestehende
Regelungen anzupassen, um eine flächendeckende und einheitliche Kodierung
von Sepsis sicherzustellen und damit eine belastbare Datengrundlage zur
Evaluation der Versorgungssituation zu schaffen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Bedarf eines nationalen Sepsis-
Registers, um Langzeitfolgen von Sepsis-Betroffenen sowie
Veränderungen in der Versorgungslandschaft festzuhalten und zu evaluieren?
10. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die Standardisierung
und Vereinheitlichung in den notrufannehmenden Leitstellen
(insbesondere deren Notrufabfrageprotokolle sowie die Disposition der Einsatzmittel)
bei der frühzeitigen Erkennung von Sepsis?
11. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung eine solche Standardisierung,
und welcher Zeitplan und welche Evaluation der Maßnahmen sind
vorgesehen?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Erkennung von
Sepsis bei der Ersteinschätzung von Patientinnen und Patienten in
Notaufnahmen vor, und welche Maßnahmen sind geplant, um sicherzustellen, dass
die Erkennung von Sepsis im Rahmen der Einrichtung von Integrierten
Notfallzentren und der damit verbundenen Ersteinschätzungssysteme
verbessert wird?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer S3‑Leitlinie
zur Sepsis-Erkennung und Sepsis-Versorgung in der Präklinik (u. a.
ambulanter Bereich und Rettungsdienst)?
14. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Erkennung von Sepsis
durch die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland
(SmED) vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
15. Welche Vorgaben bestehen im Bereich der Telemedizin der
Kassenärztlichen Vereinigungen zur Erkennung von Sepsis, und welche Daten liegen
der Bundesregierung hierzu vor?
16. Welche Vorgaben bestehen für ambulante Pflegedienste, denen bei der
Früherkennung von Sepsis eine besondere Bedeutung zukommt?
17. Sieht die Bundesregierung Bedarf, verbindliche Vorgaben zur
Früherkennung von Sepsis-Anzeichen in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die
vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) sowie in den Maßstäben und
Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) zu verankern,
und wenn ja, welche?
18. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das nach Kenntnis
der Fragesteller ab dem Jahr 2026 vorgesehene bundesweite
Qualitätssicherungsverfahren zur Sepsis-Erkennung zunächst ausschließlich für
Krankenhäuser vorgesehen ist, und beabsichtigt sie, auf eine Übertragung
entsprechender Qualitätsstandards auf die stationäre Langzeitpflege
hinzuwirken?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Bedeutung von
Präventionsmaßnahmen, insbesondere einer hohen Impfquote gegen
Pneumokokken und Influenza sowie der Einhaltung von Hygienestandards, für die
Vermeidung von Sepsis in stationären Pflegeeinrichtungen vor, und sieht
sie insoweit Handlungsbedarf?
20. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, gemeinsam mit der
Fachkommission nach § 53 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) auf eine
verbindlichere curriculare Verankerung der Sepsis-Erkennung in der
generalistischen Pflegeausbildung sowie gemeinsam mit den Ländern auf den
Ausbau entsprechender Fort- und Weiterbildungsangebote für bereits
examinierte Pflegefachpersonen hinzuwirken, und wenn ja, welche Maßnahmen
beabsichtigt sie hierzu?
21. Inwiefern wird Sepsis in den Erste-Hilfe-Kursen der
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen berücksichtigt?
22. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Aufklärung der
Bevölkerung und des Gesundheitspersonals, und welche Mittel sind im
Einzelplan 15, Kapitel 15 03, Titel 684 02‑314 „Projekte und Maßnahmen zur
Stärkung der Patientensicherheit“ des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2027
für die bundesweite Aufklärung zur Sepsis-Prävention vorgesehen?
23. Wie unterstützt die Bundesregierung die Kampagne „Deutschland erkennt
Sepsis“, und in welcher Höhe wurden dafür bisher Mittel aus dem
Bundeshaushalt verwendet?
24. Wie plant die Bundesregierung, die Kampagne zukünftig fortzuführen und
finanziell zu unterstützen?
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Bedarf an
niedrigschwelligen, speziell auf pflegende Angehörige zugeschnittenen
Informationsangeboten zur Früherkennung von Sepsis vor, insbesondere mit Blick
auf die im Rahmen der Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“
entwickelten Schulungsangebote (z. B. Schulungsvideos)?
26. Sieht die Bundesregierung Bedarf, die Früherkennung von Sepsis als
festen Bestandteil der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zu verankern,
insbesondere für Angehörige von Pflegebedürftigen mit einem erhöhten Sepsis-
Risiko, und wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt sie hierzu?
27. Welche Forschungsmittel hat die Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren für die Erforschung von Sepsis bereitgestellt, auch im
Rahmen von Projekten des Innovationsfonds?
28. Wie ist der aktuelle Projektstand der vom Innovationsfonds geförderten
Sepsis-Projekte, und welche Aspekte aus beendeten Projekten wurden
bereits in die Regelversorgung überführt?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Behandlungsqualität bei Sepsis in
Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Zeit bis zur ersten
Antibiotikagabe, der Einhaltung leitliniengerechter Behandlungsbündel („Sepsis-
Bundles“) sowie des Vorliegens verbindlicher Qualitätsindikatoren bzw.
Mindestanforderungen (etwa durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
[G‑BA]), und sieht sie hier Regelungsbedarf?
30. Inwiefern ist Sepsis Teil des Entlassmanagements beim Übergang von der
stationären in die ambulante Versorgung, sowohl für Patientinnen und
Patienten, die bereits eine Sepsis erlitten haben, als auch für solche mit
erhöhtem Risiko?
31. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Patientinnen und Patienten
nach einer überstandenen Sepsis sowie ihre Angehörigen im Rahmen des
Entlassmanagements systematisch und verständlich über mögliche
Langzeitfolgen, Warnzeichen, erforderliche Nachsorge sowie bestehende
Unterstützungs- und Versorgungsangebote informiert werden, und
welches Verbesserungspotenzial sieht die Bundesregierung in diesem
Bereich?
32. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die strukturierte
Nachsorge von Sepsis-Überlebenden mit Langzeitfolgen zu verbessern?
33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Behandlungsfehlern
im Zusammenhang mit Sepsis vor, insbesondere zu verspäteten oder
unterbliebenen Diagnosen und Behandlungen, und inwiefern werden diese
Erkenntnisse für konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der
Patientensicherheit genutzt?
34. Inwiefern ist Sepsis in anderen gesundheitsbezogenen Strategien (wie der
Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie [DART]) berücksichtigt und die
Verbesserung der Sepsis-Versorgung als Querschnittsziel verankert?
35. Welche Entwicklung der Prävalenz von Sepsis in Deutschland erwartet die
Bundesregierung in den kommenden Jahren, insbesondere vor dem
Hintergrund des Klimawandels und einer damit verbundenen möglichen
Zunahme von Infektionserkrankungen, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um auf diese zu erwartenden Entwicklungen zu
reagieren?
36. Plant die Bundesregierung die Erarbeitung einer nationalen Sepsis-
Strategie nach dem Vorbild anderer Staaten wie Frankreich, Schweden,
des Vereinigten Königreichs oder Australien, wenn ja, in welchem
zeitlichen Rahmen, und wenn nein, warum nicht?
37. Sofern die Bundesregierung eine nationale Sepsis-Strategie plant, welche
Bestandteile soll die Strategie umfassen, und welche Akteure aus der
Selbstverwaltung plant sie, bei der Erarbeitung mit einzubeziehen?
38. Welcher Zeitplan und welche Evaluationsmechanismen sind für die
bereits ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Sepsis-
Versorgung vorgesehen?
39. Hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG – ehemals
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) in der Vergangenheit bereits
Aufklärungskampagnen zur Sepsis umgesetzt, und wenn nein, warum
nicht?
40. Ist eine Aufklärungskampagne des BIÖG zum Thema Sepsis geplant, und
wenn nein, warum nicht?
41. Wie häufig wird die Themenseite des Nationalen Gesundheitsportals ge-
sund.bund.de zu Sepsis aufgerufen (bitte nach Gesamtzahl der Aufrufe
seit Einrichtung der Seite sowie aktuellen wöchentlichen Aufrufzahlen im
Jahr 2026 aufschlüsseln)?
a) Wie haben sich die Aufrufzahlen seit Einrichtung der Themenseite
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie viel Zeit verbringen die Besucher der Themenseite im Schnitt auf
der Seite, und welche inhaltlichen Abschnitte werden von den
Besuchern vor allem angewählt?
c) Welche weiteren Informationen liegen der Bundesregierung über die
Besucher der Themenseite vor?
Berlin, den 27. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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