Weibliche Genitalverstümmelung - Lagebild, Schutz, Versorgung, Asylpraxis und internationale Kooperation
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Weibliche Genitalverstümmelung - Lagebild, Schutz, Versorgung, Asylpraxis und internationale Kooperation
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7720
21. Wahlperiode 25.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir, Kathrin Gebel, Desiree Becker, Doris
Achelwilm, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Mandy
Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser,
Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Weibliche Genitalverstümmelung – Lagebild, Schutz, Versorgung, Asylpraxis und
internationale Kooperation
Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation/Cutting, FGM/C)
bezeichnet nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle
Eingriffe, die eine teilweise oder vollständige Entfernung der äußeren
weiblichen Genitalien oder sonstige Verletzungen der weiblichen Genitalorgane ohne
medizinische Indikation beinhalten (www.who.int/news-room/fact-sheets/detai
l/female-genital-mutilation). FGM/C ist eine schwere
Menschenrechtsverletzung. Weltweit sind nach Angaben von UNICEF mindestens 230 Millionen
Frauen und Mädchen betroffen; die Praxis ist in mehr als 90 Ländern
dokumentiert (https://data.unicef.org/topic/child-protection/female-genital-mutilation/).
Auch in Deutschland ist FGM/C ein hochrelevantes menschenrechtliches,
gesundheitliches, kinderrechtliches und gleichstellungspolitisches Problem. Nach
aktuellen Schätzungen lebten Ende 2024 rund 123 000 Frauen und Mädchen in
Deutschland, die bereits von FGM/C betroffen sind oder als gefährdet gelten.
Zugleich weist die Bundesregierung selbst auf methodische Grenzen der
vorliegenden Schätzungen hin. Da diese insbesondere auf der Ausländerstatistik
beruhen, bleiben eingebürgerte Betroffene sowie Frauen und Mädchen ohne
registrierten Aufenthaltsstatus nur unzureichend erfasst (www.bmbfsfj.bund.de/re
source/blob/276906/0c2d32f2ab0cd6aac58c828cfea8e752/20251210-prognos-
weibliche-genitalverstuemmelung-data.pdf). Es ist daher davon auszugehen,
dass das tatsächliche Ausmaß von FGM/C in Deutschland höher liegt als
bislang amtlich abgebildet.
FGM/C kann mit lebenslangen körperlichen, sexuellen, reproduktiven und
psychischen Folgen verbunden sein. Betroffene und gefährdete Mädchen und
Frauen benötigen wirksamen Schutz, frühzeitige Identifikation von
Gefährdungslagen, kultursensible Prävention, niedrigschwellige Beratungsstrukturen
sowie einen flächendeckenden Zugang zu qualifizierter medizinischer,
psychotherapeutischer, psychosozialer und rechtlicher Unterstützung (www.bmz.de/re
source/blob/23728/5735340fd66d2073ae8462bdd14660dc/strategiepapier350-f
emale-genital-mutilation-data.pdf). Fachstellen, Wissenschaft und
internationale Gremien verweisen zugleich seit Jahren auf Defizite bei Datenerhebung,
Versorgung, Qualifizierung relevanter Berufsgruppen, ressortübergreifender
Koordinierung und einheitlicher Verfahrenspraxis.
Auch im Asylverfahren kommt FGM/C als geschlechtsspezifischer
Fluchtgrund besondere Bedeutung zu. Für Betroffene bestehen jedoch weiterhin
Hürden, etwa bei der frühzeitigen Identifikation besonderer Schutzbedarfe, der
Durchführung traumasensibler Anhörungen, der Beweisführung, der
Beschaffung ärztlicher Atteste sowie der Verweisung in innerstaatliche
Fluchtalternativen (www.bundestag.de/resource/blob/989100/20_14-1_0061_TOP-2a_Dr-Chr
istoph-Zern-Integra.pdf). Gleichzeitig bedarf es einer wirksamen
Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden, Ländern, Jugendämtern, Gesundheitswesen
und Fachberatungsstellen, um gefährdete oder betroffene Mädchen und Frauen
wirksam zu schützen.
Darüber hinaus ist FGM/C Gegenstand internationaler und europäischer
Zusammenarbeit, etwa im Rahmen von Programmen von UNFPA (United Nations
Population Fund) und UNICEF sowie bei der Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer
transparenten Darstellung der Datengrundlagen, Maßnahmen, Zuständigkeiten
und Mittelansätze der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Ausmaß
von FGM/C in Deutschland vor, und welche methodischen
Einschränkungen weist die derzeitige Schätzgrundlage auf?
2. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
Datenlage zu FGM/C in Deutschland zu verbessern, die Dunkelziffer
besser abzuschätzen und bestehende Erfassungslücken zu verringern?
3. Welche quantitativen und qualitativen Erhebungsinstrumente werden
hierfür derzeit genutzt oder sind geplant, und mit welchem Zeitplan sowie
Mitteleinsatz sollen diese weiterentwickelt oder eingeführt werden?
4. Welche seit 2020 mit Bundesmitteln geförderten Forschungsprojekte zu
FGM/C sind der Bundesregierung bekannt, und welche Forschungslücken
leitet sie daraus ab (bitte nach Projekt, Laufzeit, Fördervolumen und
Durchführungseinrichtung aufschlüsseln)?
5. Welche ressortübergreifenden Strategien, Programme oder Maßnahmen
der Bundesregierung adressieren FGM/C ausdrücklich, welche messbaren
Ziele und Indikatoren sind damit jeweils verbunden, und wie ist der
aktuelle Umsetzungsstand?
6. Welche konkreten Beschlüsse, Empfehlungen oder Maßnahmen sind seit
2020 aus der ressortübergreifenden Zusammenarbeit des Bundes sowie
aus Bund-Länder-Strukturen zu FGM/C hervorgegangen, welche
Monitoring- oder Berichtsmechanismen bestehen hierzu, und wie ist deren
Umsetzungsstand in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Bundesland,
Maßnahme und Jahr aufschlüsseln)?
7. Inwiefern ist FGM/C nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den
Ausbildungen, Studiengängen, Fort- und Weiterbildungen von Ärztinnen
und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Hebammen,
Pflegekräften (und gegebenenfalls weiterer Gesundheitsberufe),
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Mitarbeitenden von Jugendämtern sowie
pädagogischen Fachkräften verankert, und welchen weiteren
Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung (bitte nach Berufsgruppen
aufschlüsseln)?
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 ergriffen, um die
Qualifizierung der genannten Berufsgruppen zu FGM/C zu stärken,
insbesondere im Hinblick auf Diagnostik, Versorgung, Beratung, Prävention,
Kinderschutz und traumasensible Kommunikation?
9. Hat die Bundesregierung seit 2020 die Erarbeitung oder Anpassung
medizinischer Leitlinien, Qualitätsstandards oder Fortbildungskonzepte zu
FGM/C gefördert oder initiiert, insbesondere mit Blick auf
gynäkologische, geburtshilfliche, psychotherapeutische und
rekonstruktivchirurgische Versorgung, und wenn ja, in welchem Umfang?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur regionalen
Verfügbarkeit sowie zur Entwicklung spezialisierter medizinischer,
psychotherapeutischer und psychosozialer Versorgungs- und Beratungsangebote für
von FGM/C betroffene oder bedrohte Mädchen und Frauen in den
vergangenen zehn Jahren vor, insbesondere in ländlichen Räumen und kleineren
Städten, und welche Veränderungen hinsichtlich Ausbau, Abbau oder
Wegfall solcher Angebote sind der Bundesregierung bekannt?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele
dieser Angebote oder Stellen über nachweisliche Erfahrung in der Erstellung
medizinischer Gutachten oder Atteste verfügen, die für Asylverfahren
oder aufenthaltsrechtliche Verfahren relevant sein können?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einen zeitnahen
und diskriminierungsarmen Zugang zu trauma- und kultursensibler
gesundheitlicher Versorgung für von FGM/C betroffene oder bedrohte
Mädchen und Frauen sicherzustellen, und welche Unterschiede bestehen
hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und der Regelversorgung nach dem Fünften
Buch Sozialgesetzbuch?
13. Wie viele Kliniken oder Praxen bieten nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland rekonstruktive chirurgische Eingriffe nach FGM/C
an, und in wie vielen Fällen wurden entsprechende Eingriffe seit 2020
über die gesetzliche Krankenversicherung oder nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz abgerechnet (bitte nach Jahr und Bundesland
aufschlüsseln)?
14. Welche spezialisierten Beratungsangebote, Fachstellen oder
Communitybasierten Projekte zu FGM/C existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit, wie sind diese regional verteilt, und in welchem Umfang
werden sie seit 2020 durch Bund, Länder oder Kommunen gefördert?
15. Welche Präventions-, Aufklärungs- und Empowerment-Maßnahmen mit
FGM/C-Bezug fördert oder koordiniert die Bundesregierung seit 2020,
insbesondere in betroffenen Communitys, in Schulen,
Kindertageseinrichtungen, im Gesundheitswesen und in der Kinder- und Jugendhilfe, und
wie werden diese Maßnahmen evaluiert?
16. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Schulärztinnen und
Schulärzte, schulpsychologische Dienste und Kindertagespflegepersonen
in Strategien zur Früherkennung und Prävention von FGM/C einbezogen,
und welche Handlungsleitfäden oder Protokolle bestehen für den Umgang
mit Verdachtsfällen?
17. Welche digitalen oder anonymen Beratungsangebote zu FGM/C,
insbesondere bundesweite Hotlines, Onlineberatungen oder Chat-Angebote,
werden von der Bundesregierung gefördert oder unterstützt (bitte nach
Angebot, Träger und Fördervolumen darstellen)?
18. In welcher Weise werden Betroffenenorganisationen, migrantische
Selbstorganisationen und Community-Akteurinnen und Community-Akteure in
Konzeption, Umsetzung und Evaluation staatlicher Maßnahmen gegen
FGM/C einbezogen?
19. Welchen aktuellen Stand hat der Schutzbrief gegen weibliche
Genitalverstümmelung hinsichtlich Auflage, verfügbarer Sprachen,
Verbreitungswegen, Barrierefreiheit, Aktualisierung und Evaluation seiner Reichweite
und Wirksamkeit?
20. Über welche Kanäle wird der Schutzbrief gegen weibliche
Genitalverstümmelung verbreitet, insbesondere in Hinblick auf
Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, Jugendämter, Schulen, gynäkologische Praxen,
Geburtskliniken, Beratungsstellen und Onlineangebote, und in welchen
Stückzahlen pro Kanal und Jahr erfolgt diese Verbreitung?
21. Welche Schutzmechanismen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
für in Deutschland lebende oder aufhältige Mädchen und Frauen, die sich
vorübergehend im Ausland aufhalten und dort von FGM/C bedroht sind,
insbesondere während Urlaubs- oder Familienaufenthalten, und welche
Unterstützung können deutsche Auslandsvertretungen in solchen Fällen
konkret leisten?
a) Welche Vorgaben, Handlungsleitfäden oder Notfallverfahren bestehen
für deutsche Auslandsvertretungen im Umgang mit entsprechenden
Gefährdungslagen?
b) Welche Möglichkeiten der niedrigschwelligen Kontaktaufnahme –
insbesondere Notfallhotlines, rund um die Uhr erreichbare
Ansprechstellen, digitale Notfallkontakte oder andere vereinbarte
Schutzmechanismen – bestehen in solchen Fällen?
c) Inwiefern ist vorgesehen oder geprüft worden, für akute
Gefährdungslagen standardisierte Notfallsignale oder vergleichbare
Schutzmechanismen vorzusehen?
22. Welche durch den Bund initiierten, finanzierten oder mitfinanzierten
Handreichungen, Leitfäden, Fortbildungsansätze oder Modellprojekte zu
§ 226a StGB bestehen seit 2020 für Strafverfolgungsbehörden und
Gerichte, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung
gemeinsam mit den Ländern zur einheitlichen Qualifizierung?
23. In wie vielen Asylverfahren wurde FGM/C seit 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung ausdrücklich als bereits erlittene oder drohende
geschlechtsspezifische Verfolgung geltend gemacht oder festgestellt, und
wie wurden diese Verfahren entschieden (bitte nach Jahr und
Entscheidungsart aufschlüsseln)?
24. Führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine gesonderte
statistische oder sonstige systematische Erfassung von Asylverfahren mit
FGM/C-Bezug?
a) Wenn ja, wie viele Fälle wurden seit 2020 erfasst, und wie verteilen
sich diese nach Jahr, Herkunftsstaat, Alter, geltend gemachter oder
festgestellter Betroffenheit bzw. Bedrohung, Entscheidungsart und
Schutzstatus?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt keine gesonderte Erfassung,
und mit welchen Alternativen arbeitet die Bundesregierung?
25. Welche internen Vorgaben, Handreichungen, Leitlinien und
Schulungsunterlagen bestehen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum
Umgang mit FGM/C als Fluchtgrund, zur Identifikation besonderer
Vulnerabilität sowie zur Durchführung traumasensibler Anhörungen?
26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass von FGM/C betroffene oder
bedrohte Asylsuchende möglichst frühzeitig als besonders schutzbedürftig
erkannt, informiert und an geeignete medizinische, psychosoziale,
behördenunabhängige oder kinderschutzbezogene Angebote weitergeleitet
werden?
27. Welche Standards gelten im Asylverfahren für die Glaubhaftmachung
oder den Nachweis von FGM/C, insbesondere im Hinblick auf ärztliche
Atteste oder sonstige Nachweise, und welche Unterstützung erhalten
Betroffene bei deren Beschaffung?
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, in welchem
Umfang Entscheidungen in Asylverfahren mit FGM/C-Bezug im
gerichtlichen oder behördlichen Nachgang verändert werden, insbesondere wenn
medizinische Nachweise oder weitere Erkenntnisse erst später vorgelegt
werden?
29. Welche Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems für das Screening, die Identifikation
und den Schutz von Personen mit FGM/C-Bezug geplant?
30. Welche Bundesförderprogramme finanzieren seit 2020
Qualifizierungsmaßnahmen zum Umgang mit FGM/C für Personal in
Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften, Jugendämtern, Gesundheitsämtern
oder anderen relevanten Einrichtungen, und welche Reichweite wurde
damit erzielt?
31. Welche bilateralen und multilateralen Programme zur Bekämpfung von
FGM/C in Hochprävalenzländern unterstützt Deutschland seit 2020, und
welche Mittel wurden hierfür jährlich bereitgestellt (bitte nach Programm,
Jahr, gegebenenfalls Land und Förderhöhe aufschlüsseln)?
32. In welcher Höhe hat sich die Bundesregierung seit 2020 an internationalen
Programmen von UNFPA, UNICEF und vergleichbaren Organisationen
zur Bekämpfung von FGM/C beteiligt (bitte nach Organisation, Jahr,
gegebenenfalls Land und Förderhöhe aufschlüsseln)?
33. Welche Kürzungen von Bundesmitteln bei bilateralen und multilateralen
Programmen zur Bekämpfung von FGM/C in Hochprävalenzländern
sowie bei internationalen Programmen von UNFPA, UNICEF und
vergleichbaren Organisationen hat es seit 2020 gegeben, und in welcher Höhe
wurden die Mittel jeweils gekürzt (bitte nach Programm, Organisation,
Jahr, gegebenenfalls Land und Kürzungshöhe aufschlüsseln)?
34. Welche Initiativen, Positionierungen oder Beiträge hat die
Bundesregierung seit 2019 auf EU-Ebene unternommen, um einheitliche Standards für
den Schutz von FGM/C betroffenen oder bedrohten Mädchen und Frauen
zu fördern, insbesondere mit Blick auf Asylpraxis, Opferschutz,
Prävention und Strafverfolgung (bitte nach Gremium, Initiative und Jahr
aufschlüsseln)?
35. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung und Umsetzung von Artikel 3
Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2024/1385 in nationales Recht, und
welche gesetzgeberischen oder administrativen Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus mit Blick auf FGM/C?
Berlin, den 11. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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