Erfassung psychischer Vorerkrankungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Geschlechtsdysphorie-Diagnose vor und nach Transitionierungsmaßnahmen - Transparenz über Komorbiditäten, Screeningverfahren und Langzeitfolgen (Antwort zu Drs. 21/5111)
Text
Erfassung psychischer Vorerkrankungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Geschlechtsdysphorie-Diagnose vor und nach Transitionierungsmaßnahmen - Transparenz über Komorbiditäten, Screeningverfahren und Langzeitfolgen (Antwort zu Drs. 21/5111)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5505
21. Wahlperiode 21.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Claudia Weiss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5111 –
Erfassung psychischer Vorerkrankungen bei Jugendlichen und
jungen Erwachsenen mit Geschlechtsdysphorie-Diagnose vor und
nach Transitionierungsmaßnahmen – Transparenz über Komorbiditäten,
Screeningverfahren und Langzeitfolgen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland ist die Zahl der Diagnosen zu Störungen der
Geschlechtsidentität (F64.x nach ICD-10/11) bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Alter
15 bis 24 Jahre) von 2013 bis 2022 um das Achtfache auf über 24 600 Fälle
gestiegen, wobei 72,4 Prozent der Betroffenen mindestens eine weitere
psychiatrische Diagnose aufweisen – darunter Depressionen (ca. 50 bis 58 Prozent),
Angststörungen (23 bis 34 Prozent), emotional instabile
Persönlichkeitsstörungen (12 bis 18 Prozent) sowie posttraumatische Belastungsstörungen (10
bis 14 Prozent) (https://transteens-sorge-berechtigt.net/486-transgender-diagn
osen-zahlen-und-fakten.html, www.corrigenda.online/politik/oesterreich-kuen
ftig-strafe-fuer-eltern-und-aerzte-die-von-trans-ops-abraten, Internationale
Studien wie die Cass Review [UK, 2024] und europäische Analysen
beispielsweise aus Schweden, Finnland, die hohe Komorbiditätsraten und niedrige
Persistenzraten der Dysphorie unter 50 Prozent nach fünf Jahren zeigen, was die
Notwendigkeit umfassender psychischer Screenings vor irreversiblen
Maßnahmen wie Pubertätsblockern oder Hormontherapien unterstreicht, https://tra
nsteens-sorge-berechtigt.net/486-transgender-diagnosen-zahlen-und-fakte
n.html, www.imabe.org/bioethikaktuell/einzelansicht/transgender-operatione
n-wie-der-traum-vom-neuen-koerper-an-der-psyche-zerbricht).
1. Welche genauen Zahlen liegen der Bundesregierung zu den Personen mit
Geschlechtsdysphorie-Diagnose (F64.x) im Alter von 12 bis 25 Jahren
vor, die bis Ende 2025 eine Transition (Pubertätsblocker,
Hormontherapie oder chirurgische Maßnahmen) durchgeführt haben (bitte nach Jahr,
Geschlecht bei Geburt und Bundesland differenzieren)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. April 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
genannten transitionierten Personen (Alter 12 bis 25 Jahre), die vor der
Transition mindestens eine psychische Vorerkrankung im Bereich
Persönlichkeitsstörungen (z. B. Borderline-Typus) aufwiesen (bitte unter Angabe
der Prozentsätze und absoluten Zahlen seit 2020 angeben)?
3. Welche Prävalenz von Depressionen wird nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Pubertät bis
25 Jahre) mit abgeschlossener Transition dokumentiert, im Vergleich zur
Allgemeinbevölkerung (Deutsches Ärzteblatt, https://transteens-sorge-be
rechtigt.net/486-transgender-diagnosen-zahlen-und-fakten.html)?
4. Liegen der Bundesregierung Daten zur Häufigkeit von Angststörungen
(z. B. generalisierte Angststörung) vor der Hormonbehandlung bei
Transitionierten im Alter 12 bis 25 Jahren vor, und wenn ja, wie hoch ist
dieser Anteil, und wie wird er erfasst?
5. Wie viele der betroffenen Personen (Alter Pubertät bis junges
Erwachsenenalter) weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Traumata oder
posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) als Vorerkrankung auf,
und welche Rolle spielen diese in der Diagnostik (https://transteens-sorg
e-berechtigt.net/486-transgender-diagnosen-zahlen-und-fakten.html)?
6. Existieren bundesweite Statistiken zur Kombination von
Geschlechtsdysphorie mit ADHD (Attention Deficit Hyperactivity Disorder) oder
Autismus-Spektrum-Störungen bei transitionierten Jugendlichen, und wenn ja,
welche, und wie beeinflusst dies nach Kenntnis der Bundesregierung die
Therapieempfehlungen?
7. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anstieg der F64.x-Diagnosen
um Faktor 8 (2013 bis 2022) bei 15- bis 24‑Jährigen mit einer parallelen
Zunahme psychischer Komorbiditäten korreliert, und hat das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ursachenanalysen durchgeführt, und
wenn ja, welche (https://transteens-sorge-berechtigt.net/486-transgender-
diagnosen-zahlen-und-fakten.html)?
8. Wie viele Transitionen bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung von 2024 bis 2025 durchgeführt,
und welchen Anteil hatten Personen mit dokumentierten
Persönlichkeitsstörungen?
9. Welche Langzeitdaten (mindestens fünf Jahre Follow-up) liegen nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Persistenz der Dysphorie-Diagnose
nach Transition vor, insbesondere bei Komorbiditäten wie Depressionen
(Persistenz nur 36,4 Prozent overall; SEGM (Society for Evidence-Based
Gender Medicin)-Analyse, https://transteens-sorge-berechtigt.net/486-tra
nsgender-diagnosen-zahlen-und-fakten.html)?
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Raten an
Detransitionierungen oder Reue bei Jugendlichen mit Komorbiditäten (10 bis
30 Prozent medizinische Detransitionen), und bietet der Staat
Unterstützung an, und wenn ja, welche (https://transteens-sorge-berechtigt.net/48
6-transgender-diagnosen-zahlen-und-fakten.html)?
Die Fragen 1 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Studien zu diesen Sachverhalten sind nur begrenzt verfügbar. Bachmann et al
(2024) hat aus bundesweiten Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen
Vereinigungen die Prävalenz von F64-Diagnosen ausgewertet (Störungen der
Geschlechtsidentität bei jungen Menschen in Deutschland: Häufigkeit und Trends
2013 bis 2022. Dtsch Arztebl Int 2024; 121: 370–1.).
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine für die Beantwortung
notwendigen Abrechnungsdaten aus der ambulanten ärztlichen Behandlung der
gesetzlich Krankenversicherten oder weitergehende Informationen vor.
11. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung vor jeder Hormonbehandlung
eine obligatorische psychiatrische Voruntersuchung durchgeführt, und
wenn ja, nach welchen standardisierten Kriterien (z. B. DSM‑5/ICD‑11)?
12. Welche Screening-Instrumente (z. B. Fragebögen zu Trauma,
Depressionen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Trans-
Ambulanzen vorgeschrieben, und wie wird die Komorbiditätsrate (72,4
Prozent) vor Transition therapiert (https://transteens-sorge-berechtigt.net/48
6-transgender-diagnosen-zahlen-und-fakten.html)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Insgesamt gilt, dass die Behandlung dem allgemein anerkannten Stand
medizinischer Erkenntnisse entsprechen und im Rahmen geltender rechtlicher
Regelungen erfolgen muss. Entsprechende Leitlinien in Verantwortung der
Fachgesellschaften, Richtlinien sowie gesetzliche Regelungen sind öffentlich
einsehbar.
13. Gibt es ein nationales Register zur Erfassung psychischer
Vorerkrankungen vor Transition, und warum fehlen detaillierte Daten zu
Komorbiditäten in BMG-Statistiken?
Ein nationales Register zur Erfassung psychischer Vorerkrankungen vor
Transition existiert nicht.
14. Berücksichtigt die Bundesregierung ggf. Empfehlungen der Cass Review
bezüglich unzureichender Evidenz für Hormontherapien bei
Jugendlichen mit hohen Komorbiditätsraten, und wenn ja, wie?
15. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
interdisziplinäre Indikationsausschüsse (wie in Zürich vorgeschlagen) zur Prüfung
von Komorbiditäten vor irreversiblen Maßnahmen?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt die nationale und internationale
wissenschaftliche Diskussion zum Thema Geschlechtsdysphorie und
Geschlechtsinkongruenz aufmerksam. Die Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung dieser
Personengruppen liegt in Zuständigkeit der Selbstverwaltung.
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Inzidenz
psychischer Erkrankungen (z. B. Depressionen plus 25 Prozent bei Trans-
Frauen) nach Hormontherapie entwickelt, basierend auf US-Daten bzw.
Deutschland-Daten (www.imabe.org/bioethikaktuell/einzelansicht/transg
ender-operationen-wie-der-traum-vom-neuen-koerper-an-der-psyche-zer
bricht)?
17. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Gesundheitssystem durch Nachbehandlungen von Transitionierten mit
unerkannten Komorbiditäten (z. B. Suizidprävention)?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen die für die Beantwortung notwendigen
Abrechnungsdaten aus der ambulanten ärztlichen Behandlung der gesetzlich
Krankenversicherten nicht vor.
18. Sind der Bundesregierung österreichische Gesetzentwürfe zu Strafen für
Abmahnungen vor OP (bis 30 000 Euro) angesichts hoher
Komorbiditäten bekannt, und gibt es Überlegungen, ähnliche Maßnahmen in
Deutschland einzuführen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Leitlinien (z. B. S2k-Entwurf)
angepasst worden, um Komorbiditäten priorisiert zu therapieren, statt
direkt zu transitionieren?
Die S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-
Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung“ wurde unter der Federführung
der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung e. V. (DGfS) mit Stand vom
9. Oktober 2018 auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften veröffentlicht. Die Leitlinie
wird derzeit unter Federführung der DGfS und der Deutschen Gesellschaft für
Urologie überarbeitet und soll zukünftig gemeinsam mit der S2k-Leitlinie
„Geschlechtsangleichende chirurgische Maßnahmen bei Geschlechtsinkongruenz
und Geschlechtsdysphorie“ unter dem Titel S3-Leitlinie „Interdisziplinäre,
integrierte Gesundheitsversorgung bei Geschlechtsinkongruenz“ zusammengeführt
werden. Ziel ist es, eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung bei
Geschlechtsinkongruenz mit besonderer Aufmerksamkeit sowohl für die
Integration von psychosozialen und somatischen Verfahren in der Behandlung als auch
für die Optimierung von Schnittstellen der interdisziplinären Kooperation
sicherzustellen.
Des Weiteren wurden eine S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und
Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“
(Stand: 30. September 2024), eine S2k-Leitlinie „Chirurgische Maßnahmen bei
Geschlechtsinkongruenz“ (Stand: 15. Juni 2025) sowie eine S2k-Leitlinie
„Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (Stand: 31. August 2024) interdisziplinär
erarbeitet. Eine S2k-Leitlinie „Geschlechtsangleichende Hormontherapie bei
Geschlechtsinkongruenz im Erwachsenenalter“ wird derzeit erarbeitet.
20. Plant das BMG evidenzbasierte Studien zur Persistenz und
Komorbiditäten in Deutschland, ähnlich der niederländischen Protokollkritik, und
wenn ja, welche?
Das Bundesministerium für Gesundheit plant derzeit keine Studien zur
Persistenz und assoziierten psychischen Gesundheitsproblemen in Deutschland.
21. Wie viele Klagen von Detransitionierern (z. B. aufgrund unzureichender
Screenings) gibt es seit 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung, und
welche Lehren zieht das BMG ggf. aus dieser Entwicklung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
22. Warum existieren nach Kenntnis der Bundesregierung keine
Einschränkungen wie im Vereinigten Königreich, in Schweden und in Finnland für
Minderjährige mit Komorbiditäten?
Die S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im
Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ (Stand: 30. September
2024) geht ausführlich auf Diagnostik und Differentialdiagnostik assoziierter
psychischer Gesundheitsprobleme bei Kindern und Jugendlichen ein und
unterstützt damit die Entscheidungsfindung von Ärztinnen und Ärzten sowie
Angehörigen von weiteren Gesundheitsberufen und Patientinnen und Patienten für
eine angemessene Versorgung.
23. Welche Aufklärungsmaßnahmen für Eltern zu Risiken sind nach
Kenntnis der Bundesregierung für Beratungsstellen (Komorbiditäten,
Infertilität) vor Zustimmung zu Therapien verpflichtend?
Im Rahmen einer medizinischen Behandlung gelten die Regelungen des § 630a
ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Anforderungen an die
Aufklärung durch die Behandelnden ergeben sich aus § 630e BGB. Danach ist die
oder der Behandelnde verpflichtet, die Patientin oder den Patienten über
sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören
insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken
der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und
Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung
ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere
medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich
unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
24. Fordert die Bundesregierung ein Verbot irreversibler Maßnahmen bei
Minderjährigen mit psychischen Vorerkrankungen?
25. Plant die Bundesregierung ggf. gesetzlichen Änderungen, um eine
obligatorische zwölfmonatige psychotherapeutische Probe vor
Hormontherapie einzuführen, unter Berücksichtigung der 72-Prozent-
Komorbiditätsrate (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung plant aktuell keine Gesetzesänderungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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