Frage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen zu sichern?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels:
In Deutschland besteht insgesamt ein breitangelegtes, niedrigschwellig zugängliches und ausdifferenziertes medizinisches Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowohl im ambulanten wie auch im teilstationären und stationären Bereich.
In den vergangenen Jahren wurden durch die jeweilige Bundesregierung und durch die gemeinsame Selbstverwaltung eine Vielzahl an Maßnahmen für Menschen in akuten psychischen Krisen umgesetzt. So wurde beispielsweise das Angebotsspektrum der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung stark erweitert, der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) stetig überarbeitet und neue Behandlungsmöglichkeiten für schwer psychisch kranke Kinder und Erwachsene mit komplexem Behandlungsbedarf geschaffen (KSVPsych-RL und KJ-KSVPsych-RL). Auch die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.
Die Bundesregierung wird zudem zeitnah die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, schaffen. Mit diesem Vorhaben können weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder-und-Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und Kinder-und-Jugendlichen-Psychotherapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden.
Darüber hinaus bieten auch die Länder niedrigschwellige Hilfen zur Unterstützung von Menschen in psychischen Krisen an, beispielsweise durch die Sozialpsychiatrischen Dienste des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Aufgaben umfassen regelhaft die Krisenintervention sowie die Vermittlung von Hilfen für psychisch erkrankte Menschen. Diesen ambulanten, niederschwelligen Hilfen vor Ort kommt eine erhebliche Bedeutung in der Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen zu. Sie werden flankiert durch zivilgesellschaftliche Angebote der Krisenhilfe, unter anderem der Kirchen oder der Wohlfahrtsverbände.
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