Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche strukturelle oder sozial bedingte Hürden in der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen bei Kindern und Jugendlichen vor, und welchen Einfluss haben dabei zum Beispiel die Faktoren soziale Ungleichheit, Bildungsbarrieren oder Diskriminierungserfahrungen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Die Surveybefunde der „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ (KiGGS) 2014 bis 2017 und der Studie des Robert-Koch-Institutes „Kindergesundheit in Deutschland aktuell“ (KIDA) 2022/2023 deuten darauf hin, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem soziökonomischem Status bei vorliegender psychischer Problematik grundsätzlich ähnlich häufig in der fachspezifischen Versorgung ankommen wie Kinder aus sozial besser gestellten Familien.
Das Projekt „Monitor Bildung und Psychische Gesundheit“ (BiPsy-Monitor) gibt Hinweise insbesondere zur Zugänglichkeit von Hilfs- und Versorgungsangeboten. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine umfassenden eigenen Erkenntnisse zu möglichen strukturellen Hürden bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen speziell bei Kindern und Jugendlichen im Kontext der Fragestellung vor.
Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, dass Menschen mit behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung erhalten. Um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen, ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode vereinbart, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen. Mit diesem zeitnah umzusetzenden Vorhaben können weitere Behandlungskapazitäten für Kinder und Jugendliche entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden.
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