Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz jemals Bestrebungen registriert und in seinen Verfassungsschutzberichten erwähnt, die das Existenzrecht Deutschlands bestreiten – auch vor dem Hintergrund der jedenfalls dahin gehend klaren Rechtslage („Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen“, § 4 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes) –, und, wenn ja, welche (bitte die 14 letzten Fälle mit Jahreszahl der Erwähnung angeben)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Bei den von Ihnen in Bezug genommenen Bestrebungen im Sinne des § 4 Absatz 1 a) des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) handelt es sich um politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die staatliche Einheit zu beseitigen. Die staatliche Einheit meint dabei den Bestand der Bundesrepublik Deutschland als Bundesstaat, gerade auch im Sinne der territorialen Integrität des Bundes und der Länder. Sollte das Existenzrecht Deutschlands bestritten oder sollten sezessionistische Bestrebungen verfolgt werden, kann es sich um eine solche Bestrebung im Sinne der Fragestellung handeln.
Viele Bestrebungen richten sich jedoch primär gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Absatz 1c) BVerfSchG. Infolgedessen können exakte statistische Kennzahlen im Sinne der Fragestellung nicht mitgeteilt werden.
Festzuhalten ist aber: Verfassungsschutzrelevante Bestrebungen werden registriert und beobachtet – gleich, unter welche Rechtsgrundlage diese konkret subsumiert werden.
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