Schriftliche Frage 47 von Markus Matzerath (AfD): Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz jemals eine Bestrebung gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien – der nach meiner Ansi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 47 von Markus Matzerath (AfD): Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz jemals eine Bestrebung gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien – der nach meiner Ansi…
Frage 47 (Markus Matzerath, AfD):
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz jemals eine Bestrebung gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien – der nach meiner Ansicht als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) verstanden werden muss – bei Bürgermeistern ausgemacht, die öffentliche Einrichtungen (etwa Veranstaltungsräume) für Parteiveranstaltungen trotz Rechtspflicht und entgegen der Selbstbindung der Verwaltung bestimmten, ihnen unliebsamen politischen Parteien nicht zur Verfügung gestellt oder den Nutzungsvertrag gekündigt haben oder dies versucht haben, vor dem Hintergrund zahlreicher mir bekannter und in den Medien dokumentierter Fälle, und wenn nein, warum nicht, auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz auf seinem Instagram-Kanal selbst von der Chancengleichheit der Parteien als Teil der fdGO berichtet hat (https://instagram.com/p/DXYnSoo itmQ)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG sind Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen, die darauf gerichtet sind, einen der in § 4 Absatz 2 BVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Der Bundesregierung sind keine Sachverhalte bekannt, in denen mit den in Ihrer Frage beschriebenen Mitteln Bestrebungen betrieben werden, Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
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