Schriftliche Frage 35 von Markus Matzerath (AfD): Sieht oder sah die Bundesregierung Anlass zu prüfen, ob sich aus ihrer Sicht „tatsächliche Anhaltspunkte“ für „Bestrebungen gegen die freihe…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 35 von Markus Matzerath (AfD): Sieht oder sah die Bundesregierung Anlass zu prüfen, ob sich aus ihrer Sicht „tatsächliche Anhaltspunkte“ für „Bestrebungen gegen die freihe…
Frage 35 (Markus Matzerath, AfD):
Sieht oder sah die Bundesregierung Anlass zu prüfen, ob sich aus ihrer Sicht „tatsächliche Anhaltspunkte“ für „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ im Sinne des § 4 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes in konkreten Aussagen von Vertretern der Grünen Jugend, beispielhaft aber nicht beschränkt auf Aussagen, die Polizeibeamten die Menschenwürde absprechen (www.nius.de/politik/news/niet zard-verherrlicht-gewalt/e3c16462-97c1-4cef-816 0-6db8f7548d55), manifestiert haben, und wenn ja, welche konkreten Prüfungen wurden vorgenommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. Juni 2025:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe с BVerfSchG definiert derartige Bestrebungen als politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete „Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.“ Als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind daher solche anzusehen, die über die bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen hinaus Aktivitäten zu deren Beseitigung (so BVerfGE 113, 63 [81 f.]; BVerwGE 137, 275 Rn. 61) oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in Richtung einer mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Ordnung entfalten (so BVerwGE 137, 275 Rn. 40). Eine öffentliche Einschätzung bzw. eine Stellungnahme zu einzelnen Organisationen nimmt das BfV auf dieser Grundlage in dem jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht vor. Der in der Fragestellung genannte Verband wird im Verfassungsschutzbericht des Bundes derzeit nicht erwähnt.
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