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Schriftliche Frage 14 von Peter Felser (AfD): Sieht die Bundesregierung aufgrund der öffentlich geäußerten Absicht und in dem hiermit nach meiner Interpretation verbundenen Gewaltaufruf,…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 14 von Peter Felser (AfD): Sieht die Bundesregierung aufgrund der öffentlich geäußerten Absicht und in dem hiermit nach meiner Interpretation verbundenen Gewaltaufruf,… Frage 14 (Peter Felser, AfD): Sieht die Bundesregierung aufgrund der öffentlich geäußerten Absicht und in dem hiermit nach meiner Interpretation verbundenen Gewaltaufruf, das Medium Apollo News aus Berlin-Treptow zu vertreiben, von dem sich die Bundespartei Die Linke bislang nicht distanzierte (https://apoll o-news.net/keine-distanzierung-bundes-linke-sch weigt-zu-gewaltrhetorik-gegen-apollo-news/) Anlass zu prüfen, ob insoweit tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorliegen, und sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Beteiligung einer als solcher auftretenden Beschäftigten der staatlich geförderten Amadeu-Antonio-Stiftung (www.berliner-zeitun g.de/politik-gesellschaft/aus-den-koepfentreibenwie-linke-und-eine-bundesstiftung-gegen-ein-med ium-mobilisieren-aus-den-koepfen-treibenwenndie-linke-und-eine-stiftung-die-pressefreiheitinsvisier-nehmen-li.2360906) einen Anlass zur Prüfung der Beendigung der staatlichen Förderung für die Amadeu-Antonio-Stiftung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Oktober 2025: Die Bundesregierung lehnt jede Form der Gewaltanwendung entschieden ab und verurteilt Aufrufe zur Gewalt uneingeschränkt. Der Bundesregierung ist die von Ihnen in Bezug genommene Äußerung, die im Rahmen einer Veranstaltung des Bezirksverbands Treptow-Köpenick der Partei Die Linke erfolgte, bekannt. Diese Veranstaltung, an der auch weitere Organisationen wie z. B. eine Repräsentantin der Amadeu Antonio Stiftung teilnahmen, wurde von der Bundesregierung weder gefördert noch gebilligt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG definiert derartige Bestrebungen als politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete „Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.“ Als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind daher solche anzusehen, die über die bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen hinaus Aktivitäten zu deren Beseitigung (so BVerfGE 113, 63 [81 f.]; BVerwGE 137, 275 Rn. 61) oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in Richtung einer mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Ordnung entfalten (so BVerwGE 137, 275 Rn. 40). Eine öffentliche Einschätzung bzw. eine Stellungnahme zu einzelnen Organisationen nimmt das BfV auf dieser Grundlage im jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht vor. Weder die Partei Die Linke bzw. einzelne Bezirksverbände dieser Partei noch die Amadeu Antonio Stiftung werden derzeit im Verfassungsschutzbericht des Bundes als extremistische Bestrebung erwähnt.

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