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Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)

dip / rede 06.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662) Ist der Bundesregierung der GIPES-Bericht vom 11. März 2026 bekannt, der im Zusammenhang mit dem salvadorianischen Ausnahmezustand angesichts von Vorwürfen massenhafter willkürlicher Festnahmen, Todesfällen in staatlichem Gewahrsam, des Verschwindenlassens sowie der Aushöhlung richterlicher Unabhängigkeit von einem hinreichenden Anhalt für mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgeht, und, wenn ja, hat sie gegenüber der Regierung El Salvadors sowie in den zuständigen Gremien der Europäische Union und der Vereinten Nationen bilaterale, europäische und multilaterale Schritte unternommen oder vorbereitet (bitte ausführen), und unterstützt sie entsprechend den Empfehlungen des Berichts die Einsetzung einer unabhängigen internationalen Untersuchungsmission sowie einer unabhängigen Überprüfungskommission für Inhaftierte (vergleiche https://dplf.org/en/2026/03/11/el-salvador-at-the-crossroads-crimes-against-humanity-under-the-public-security-policy/)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Bundesregierung beobachtet und verfolgt die Entwicklung der Menschenrechtslage in El Salvador eng. In diesem Zusammenhang ist der Bundesregierung auch der genannte GIPES-Bericht vom 11. März 2026 bekannt. Über das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in San Salvador steht die Bundesregierung im engen Kontakt mit der salvadorianischen Regierung, wobei sie sich für die Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards einsetzt. Zur Menschenrechtsarbeit der Bundesregierung gehören darüber hinaus sowohl regelmäßige Treffen mit der Zivilgesellschaft, ortsansässigen Mittlerorganisationen und Nichtregierungsorganisationen als auch die Beobachtung von Strafprozessen gegen Menschenrechtsverteidiger seitens der Botschaft. Im Januar 2025 hat sich El Salvador der Überprüfung seiner Menschenrechtsbilanz beim sogenannten Universal Periodic Review (UPR) des VN-Menschenrechtsrats in Genf unterzogen. In diesem Zusammenhang hatte die Bundesregierung Empfehlungen eingebracht, die in den offiziellen Abschlussbericht des Menschenrechtsrats übernommen wurden. El Salvador ist nun angehalten, die akzeptierten Empfehlungen bis zum nächsten UPR umzusetzen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wird die Bundesregierung im Weiteren eng verfolgen.

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