Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5835)
Text
Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5835)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6235
21. Wahlperiode 04.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Max Lucks, Agnieszka
Brugger, Deborah Düring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5835 –
Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode heißt es: „Die Universalität, Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit der
Menschenrechte bilden das Fundament der regelbasierten internationalen
Weltordnung. Allen Versuchen, global Freiheits- und Menschenrechte
aufzuweichen, Menschenrechtsverteidiger und Zivilgesellschaft einzuschränken,
treten wir entschlossen entgegen.“
Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung – insbesondere des
Bundeskanzlers Friedrich Merz, des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul sowie weiterer Bundesministerinnen und Bundesminister und
Beauftragten der Bundesregierung – müssen, aus Sicht der Fragestellenden,
gezielt genutzt werden, diesem selbsterklärten Anspruch der Bundesregierung
im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Regierung gerecht
zu werden, in dem die Menschenrechtslage im jeweiligen Land, die
internationale Menschenrechtspolitik des Landes sowie gegebenenfalls konkrete
Einzelfälle zentraler Bestandteil der Gespräche vor Ort sind. Zur Stärkung der
internationalen Menschenrechte trägt nach Auffassung der Fragestellenden auch
der direkte Austausch mit Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft
bei.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung sind Gespräche zu
menschenrechtlichen Fragen, zur internationalen Menschenrechtspolitik sowie
gegebenenfalls zu menschenrechtlichen Einzelfällen regelmäßig Bestandteil der
Gespräche mit Regierungen, multilateralen Organisationen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren. Ziel ist ein konstruktiver Dialog, der auf die Förderung
der Menschenrechte und den Schutz von Menschenrechtsverteidigern abzielt.
Dabei gilt der Grundsatz, dass aus vertraulichen Gesprächen mit anderen
Staaten nicht berichtet wird. Zudem können Einzelfälle aus grundsätzlichen
Erwägungen, namentlich der Persönlichkeitsrechte, nicht aufgeschlüsselt werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler,
Bundesministerinnen und Bundesminister), Parlamentarischen und beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Beauftragte der Bundesregierung sowie
Koordinatorinnen und Koordinatoren sind zwischen dem 1. September
2025 und dem 31. März 2026 zu offiziellen Gesprächen ins Ausland
gereist (bitte nach Mitglied der Bundesregierung bzw. Funktion, Reiseziel,
Reisezeitraum und Reiseanlass aufschlüsseln)?
2. Welche Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler,
Bundesministerinnen und Bundesminister), Parlamentarischen und beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Beauftragte der Bundesregierung sowie
Koordinatorinnen und Koordinatoren, die zwischen dem 1. September
2025 und dem 31. März 2026 zu offiziellen Gesprächen ins Ausland
gereist sind, haben im Rahmen ihrer Reise Gespräche mit
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und bzw. oder
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft Gespräche geführt (bitte
nach Mitglied der Bundesregierung bzw. Funktion, Reiseziel, Datum des
jeweiligen Gesprächs sowie, soweit möglich, Nennung der
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter
der Bundesregierung den Informationsaustausch im Zuge von Auslandsreisen
mit einer Vielzahl von Gesprächspartnerinnen und -partnern. Mit Blick auf die
Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung verweist die Bundesregierung auf
die entsprechenden Ankündigungen in der Regierungspressekonferenz und auf
den Webseiten der Ministerien.
Die Beantwortung der Frage für sämtliche Personen im Sinne der Fragestellung
würde eine Abfrage detaillierter Daten für deutlich mehr als 100 Personen in
den Leitungsebenen der entsprechenden Ressorts erfordern.
Weitergehende Recherchen im Sinne der Fragestellung würden die
Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da sie eine händische
Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen erfordern würden. Diesbezüglich
verweist die Bundesregierung darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in
ständiger Rechtsprechung bestätigt hat, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7.
November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Reisen von Personen im Sinne der
Fragestellung dienen in aller Regel zudem mehreren Zielen.
3. Wurden bei den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Reisen
gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Regierung konkrete
menschenrechtliche Einzelfälle öffentlich und bzw. oder nichtöffentlich
adressiert?
a) Wenn ja, bei welchen Reisen und gegenüber welchen Vertreterinnen
und Vertretern der jeweiligen Regierung (bitte um die Anzahl der
angesprochenen Einzelfälle pro jeweilige Auslandsreise ergänzen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1
und 2 wird verwiesen.
4. Unter welchen Voraussetzungen adressieren Mitglieder der
Bundesregierung (Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bundesminister),
Parlamentarischen und beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre,
Beauftragte der Bundesregierung sowie Koordinatorinnen und
Koordinatoren bei Auslandreisen konkrete Einzelfälle?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Welche multilateralen Organisationen, VN-Gremien (VN = Vereinte
Nationen) und nichtstaatlichen Organisationen stehen der Bundesregierung
zur Verfügung, um international politisch Inhaftierten beizustehen?
Der Bundesregierung nutzt ihre Zusammenarbeit mit verschiedenen
multilateralen, nationalen und nicht-staatlichen Institutionen, um sich für politisch
Inhaftierte einzusetzen. Relevante Institutionen der Vereinten Nationen (VN)
beinhalten z. B. den VN-Menschenrechtsrat, das VN-Hochkommissariat für
Menschenrechte sowie die VN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierung
(Working Group on Arbitrary Detention, WGAD). Hier kann die
Bundesregierung Einzelfälle ansprechen und Untersuchungen anregen. Auch über den
Europarat, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie die
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) setzt sich
die Bundesregierung für das Schicksal von willkürlich inhaftierten Menschen
ein. Schließlich arbeitet die Bundesregierung mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen zusammen, die sich ebenfalls für politische Gefangene einsetzen.
6. In wie vielen Fällen hat sich die Bundesregierung im Zeitraum vom
1. Januar 2020 bis zum 31. März 2026 erfolgreich für die Freilassung
und bzw. oder Ausreise von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern und bzw. oder Oppositionellen im Ausland
eingesetzt (bitte nach Länderkontext, Zeitpunkt und, soweit möglich, dem
jeweiligen Einzelfall aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1
und 2 wird verwiesen.
7. Bei welchen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Reisen waren
menschenrechtliche Aspekte als eigenständiger Tagesordnungspunkt auf
der Agenda offizieller Gespräche gelistet (bitte nach Mitglied der
Bundesregierung bzw. Funktion, Reiseziel, Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartnern auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1
und 2 wird verwiesen.
8. Mit welchen Staaten fanden im Zeitraum vom 1. September 2025 bis
zum 31. März 2026 Menschenrechtsdialoge statt, und wer war jeweils
Teil der deutschen Delegation, und wer Teil der Delegation des
jeweiligen anderen Staates (bitte nach Land und Zeitpunkt der stattgefundenen
Menschenrechtsdialoge aufschlüsseln)?
Im genannten Zeitraum hat die Bundesregierung keinen Menschenrechtsdialog
durchgeführt.
9. Mit welchen Staaten sind für das restliche Jahr 2026
Menschenrechtsdialoge seitens der Bundesregierung geplant (bitte nach geplantem Land,
Ort und Zeitpunkt des Dialogs aufschlüsseln)?
Seitens der Bundesregierung sind keine bilateralen Menschenrechtsdialoge für
das restliche Jahr 2026 geplant.
10. Plant die Bundesregierung die Wiederaufnahme derzeit pausierter
Menschenrechtsdialoge?
a) Wenn ja, mit welchen Ländern, und aus welchen Gründen?
b) Wenn nein, mit welchen Ländern aus welchen Gründen?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
In Bezug auf den deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialog wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 zweiter Absatz der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen.
11. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass Menschenrechte als
Querschnittsthema von allen Mitgliedern der Bundesregierung bei ihren
jeweiligen Auslandsreisen adressiert werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Menschenrechte
sind Bestandteil der vorbereitenden Gesprächsunterlagen für die Mitglieder der
Bundesregierung, wo dies angezeigt ist.
12. Inwiefern gibt es einen institutionalisierten Austausch zwischen den
verschiedenen Ressorts der Bundesregierung, um insbesondere im Vorfeld
von Auslandreisen der Mitglieder der Bundesregierung auf spezifische
menschenrechtliche Implikationen hinzuweisen und sicherzustellen, dass
die reisenden Mitglieder der Bundesregierung darüber jeweils umfassend
informiert sind, um sie vor Ort ansprechen zu können?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Ein
institutionalisierter Austausch im Sinne der Fragestellung existiert nicht. Die Ressorts
tauschen sich insbesondere im Vorfeld von Auslandsreisen zu
menschenrechtlichen Fragen aus, wo dies angezeigt ist.
13. Findet vor Auslandsreisen in Länder, die im aktuellen Bericht der
Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Kapitel D
„Menschenrechte weltweit“ aufgeführt sind, gezielt ein Austausch mit
internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGO) statt, um sich explizit über
die Menschenrechtslage vor Ort zu informieren?
Mitglieder der Bundesregierung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Ressorts treffen sich regelmäßig mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, um
sich über die Menschenrechtslage in einzelnen Ländern zu informieren, auch
um im Rahmen von Reisevorbereitungen konkrete Anliegen aufzugreifen.
14. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, wenn Gastgeber die
Thematisierung von Menschenrechten als „Einmischung in innere
Angelegenheiten“ zurückweisen?
Menschenrechte sind universell gültig und in der VN-Charta sowie in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte völkerrechtlich verankert, weshalb
die Bundesregierung unterschiedliche Instrumente, wie z. B. vertrauliche
bilaterale Gespräche, multilaterale Ansprachen und die Unterstützung
zivilgesellschaftlicher Akteure, nutzt, um Menschenrechte auf unterschiedlichen Ebenen
zu thematisieren.
15. Existiert ein standardisiertes Reporting-Verfahren (z. B. im Rahmen von
Reiseberichten) innerhalb der Bundesregierung, das explizit die
Ergebnisse der menschenrechtlichen Gespräche festhält und für die
Vorbereitung künftiger Reisen auswertet?
Zu Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung verfassen die
deutschen Auslandsvertretungen standardmäßig Berichte, die die Ergebnisse der
Gespräche wiedergeben und zuständigen Arbeitseinheiten innerhalb der
Bundesregierung zugänglich gemacht werden.
16. Wie wird der Erfolg der menschenrechtlichen Interventionen bei
Auslandsreisen vonseiten der Bundesregierung gemessen, und welche Rolle
spielen z. B. Frauenrechte oder wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte hierbei?
Frauenrechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind
menschenrechtliche Querschnittsthemen, über die sich die Bundesregierung eng mit
anderen Regierungen austauscht. Der Erfolg menschenrechtlicher
Interventionen ist in den meisten Fällen nicht unmittelbar quantitativ messbar. Über
regelmäßige Berichterstattung und die Analyse von verfügbaren
Menschenrechtsberichten werden Fortschritte oder Rückschritte nachgehalten und entsprechend
thematisiert.
17. Gab es im zweiten Halbjahr 2025 und bzw. oder im ersten Quartal 2026
Anpassungen der bilateralen Zusammenarbeit der Ressorts (z. B.
Kürzung von Mitteln, Aussetzung von Projekten bzw. Aufstockungen,
Ergänzungen), aufgrund der menschenrechtlichen Situation (bitte nach
Ländern auflisten)?
In der bilateralen Zusammenarbeit achtet die Bundesregierung stets auch auf
die Menschenrechtssituation. Eine systematische Erfassung etwaiger
Anpassungen der vielfältigen Arten der Zusammenarbeit der Bundesregierung erfolgt
nicht.
18. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit dem 1.
September 2025 veranlasst, um Vertragsstaaten der Europäischen
Menschenrechtskonvention, die ihre völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung
von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) verletzen, zur Umsetzung von Urteilen des EGMR zu
bewegen?
Die Bundesregierung verfolgt die Umsetzung von Urteilen des EGMR durch
die Mitgliedstaaten des Europarats aufmerksam. Sie setzt sich konsequent für
deren Umsetzung ein, u. a. bei bilateralen Gesprächen mit Vertreterinnen und
Vertretern der betroffenen Mitgliedstaaten sowie in den Gremien des
Europarats, insbesondere im Rahmen des vierteljährlich tagenden Sonderformats des
Komitees der Ministerbeauftragten zur Überwachung der Umsetzung der
Urteile des EGMR.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeit
internationaler Institutionen zum Schutz der Menschenrechte angesichts
zunehmender Kürzungen bei freiwilligen Leistungen, des Ausfalls von
Pflichtbeiträgen oder des Rückzugs von Mitgliedern aus Institutionen und
Verträgen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Die Bundesregierung ist ein wichtiger und verlässlicher Partner internationaler
Institutionen, die zum Schutz der Menschenrechte arbeiten. Sie unterstützt die
internationale Menschenrechtsarchitektur aktiv. 2024 war Deutschland
drittgrößter und 2025 zweitgrößter Geber des VN-Hochkommissariats für
Menschenrechte. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung über den
Menschenrechtsprojekttitel des Auswärtigen Amts eine Vielzahl von internationalen
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz der
Menschenrechte einsetzen.
20. Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber Drittstaaten für die
Einhaltung von menschenrechtlichen Verträgen ein, und welche konkreten
diplomatischen Initiativen unternimmt die Bundesregierung aktuell, um
die Einhaltung von menschenrechtlichen Verträgen einzufordern (bitte
nach Land und Qualität bzw. Dauer der diplomatischen Initiative
auflisten)?
Im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-
Menschenrechtsrats (Universal Periodic Review, UPR) setzt sich die
Bundesregierung aktiv dafür ein, dass Drittstaaten menschenrechtliche Standards einhalten.
Hierzu berichten die Auslandsvertretungen über die aktuelle
menschenrechtliche Lage im Gastland; die Bundesregierung spricht Empfehlungen an das
Gastland aus; diese werden in Umsetzungsberichten nachgehalten. Auch im VN-
Menschenrechtsrat thematisiert die Bundesregierung regelmäßig die Einhaltung
menschenrechtlicher Verträge. Außerdem spricht die Bundesregierung das
Thema Menschenrechte – wo geboten – regelmäßig mit Partnerländern auch im
Rahmen der bilateralen Regierungsverhandlungen zur
Entwicklungszusammenarbeit an. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
21. Gab es Dienstreisen im zweiten Halbjahr 2025 und bzw. oder dem ersten
Quartal 2026 von Mitgliedern der Bundesregierung in die Türkei, und
wurden dabei Einzelfälle von laut Beobachtern politisch inhaftierten
Politikerinnen und Politikern sowie Akteurinnen und Akteuren aus der
Kultur und Presse angesprochen?
22. Wann hat die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung
die Lage von laut Beobachtern politisch Inhaftierten, insbesondere
Selahattin Demirtaş, Ekrem İmamoğlu sowie weiterer Politikerinnen und
Politiker der HDP, DEM und CHP, zuletzt öffentlich angesprochen?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in der Türkei sehr
aufmerksam und sprach in dem genannten Zeitraum in bilateralen Gesprächen die Lage
der Menschenrechte, einschließlich Pressefreiheit, und rechtsstaatlicher
Prinzipien in der Türkei hochrangig an. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung die Verfahren
gegen die in der Fragestellung genannten Personen eng und positioniert sich
auch öffentlich, zuletzt durch den Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, anlässlich des
Prozessauftakts gegen Ekrem Imamoğlu am 9. März 2026. Die Strafverfahren
gegen CHP-Mitglieder, einschließlich der Inhaftierungen wurden etwa zuletzt
am 28. Mai 2026 im Rahmen der Regierungspressekonferenz angesprochen.
Auch Bundesaußenminister Johann Wadephul äußerte sich am 21. Mai 2026
öffentlich zum justiziellen Vorgehen gegen die CHP.
23. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen durch das iranische Regime strafrechtlich zu
verfolgen?
Die Bundesregierung war Mitinitiatorin einer Sondersitzung des
Menschenrechtsrats der VN am 23. Januar 2026 und hat dort erfolgreich eine Resolution
miteingebracht, um das Mandat der unabhängigen „Fact-Finding Mission
(FFM) on Iran“ erstmalig für zwei Jahre zu verlängern. Aufgabe der FFM Iran
ist u. a. das Sammeln und Aufbereiten von Beweisen für eine rechtliche
Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen. Dabei leiten die Bundesregierung,
wie auch in anderen Länderkontexten, die Prinzipien, dass
Menschenrechtsverletzungen dokumentiert und Täter identifiziert werden müssen und dass
schwere Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht nicht straflos bleiben dürfen.
24. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen in Sudan strafrechtlich zu verfolgen?
Die Bundesregierung hat sich im VN-Menschenrechtsrat der in Genf
erfolgreich für die Verlängerung der „Fact Finding Mission on Sudan“ eingesetzt und
war Mit-Initiatorin des Mandats für eine Sonder-FFM, die im November 2025
nach den Gräueltaten von El-Fasher eingesetzt wurde. Deutschland unterstützt
die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, welche sich vor Ort für
Rechenschaftspflicht und bessere Dokumentation von Kriegsverbrechen einsetzen. Die
Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Arbeit des Internationalen
Strafgerichtshofs in Sudan. Innerhalb der EU hat sich die Bundesregierung
erfolgreich für Sanktionen gegen Mitglieder beider Kriegsparteien eingesetzt. Im
Rahmen der neu gegründeten „Coalition for Atrocity Prevention and Justice in
Sudan“ setzt sich die Bundesregierung in Abstimmung mit europäischen
Partnerstaaten für eine größere Unterstützung für Menschenrechtsverteidigerinnen
und Menschenrechtsverteidiger in Sudan und eine stärkere Förderung von
Maßnahmen gegen Straflosigkeit ein.
25. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der von Beobachtern
vorgeworfenen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in den von Israel
besetzten Gebieten Palästinas strafrechtlich zu verfolgen?
Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage in den besetzten
palästinensischen Gebieten regelmäßig in Gesprächen mit der israelischen
Regierung, der Palästinensischen Autonomiebehörde sowie anderen Akteuren und
setzt sich ein für eine strafrechtliche Aufarbeitung möglicher
Rechtsverletzungen durch die jeweils zuständigen Behörden und Gerichte.
26. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen in Myanmar strafrechtlich zu verfolgen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 35 und 36 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/4144 wird verwiesen.
27. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo strafrechtlich
zu verfolgen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2856
wird verwiesen.
28. In welchen weiteren Kontexten schwerer Menschenverletzungen wurden
Strukturermittlungsverfahren seit dem Amtsantritt der Bundesregierung
eingeleitet, und in welchen Fällen gibt es laufende Strafverfahren gemäß
dem Weltrechtsprinzip?
Zum Stichtag 7. Mai 2026 führt der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof (GBA) sechs Strafverfahren im Sinne der Fragestellung, in denen
bereits Anklage vor den zuständigen Gerichten erhoben wurde. Zu weiteren
Einzelheiten wird auf die Pressemitteilungen des GBA vom 28. Juli 2021,
11. April 2024, 16. Juli 2024, 24. Juli 2024, 30. Dezember 2024, 16. Juli 2025
und 22. Dezember 2025 verwiesen.
Auskünfte zu etwaigen fragegegenständlichen (Struktur-)Ermittlungsverfahren
des GBA kann die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung nicht erteilen,
auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung
wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse
der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und
organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden
begrenzt. Im Falle eines laufenden (Struktur-)Ermittlungsverfahrens wäre eine
entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu
erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall
gelten, dass durch den GBA kein (Struktur-)Ermittlungsverfahren im Sinne der
Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer Nichteinleitung eine
Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine Antwort verweigert,
könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass eine
Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein Verfahren eingeleitet
worden ist. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in künftigen Verfahren des
GBA wäre dann nicht mehr möglich.
29. Wie hat die Bundesregierung bei ihren bisherigen Besuchen in der
Volksrepublik China Menschenrechtsfragen grundsätzlich thematisiert, und
inwieweit wurden dabei auch konkrete Einzelfälle politisch inhaftierter
Personen, insbesondere die von Beobachtern so bewertete Inhaftierung
des Verlegers Jimmy Lai in Hongkong, angesprochen, und wenn nein,
warum nicht?
In der China-Strategie (2023) der Bundesregierung ist festgehalten, dass die
Menschenrechte für die China-Politik der Bundesregierung eine zentrale Rolle
spielen. In hochrangigen Dialogen mit der Volksrepublik China thematisiert die
Bundesregierung regelmäßig Menschenrechtsfragen und setzt sich für
Menschenrechtseinzelfälle ein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, hat sich am 9. Februar 2026 öffentlich
zu Jimmy Lai und seiner Verurteilung geäußert und seine sofortige Freilassung
gefordert (https://x.com/deonhumanrights/status/2020809928735174902?s=46
&t=pISCYMkU36H2_5sgXZr7hg).
30. Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche
bei ihrer Dienstreise im März 2026 im US-Bundesstaat Texas die dortige
Situation der Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf
Frauenrechte, die Todesstrafe oder die Grenzpolitik, thematisiert, und wenn nein,
warum nicht?
Die Ansprache menschenrechtlicher Fragen erfolgt grundsätzlich situations-
und formatabhängig sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen
Gesprächskontexts und der Zuständigkeiten des reisenden Bundesministers oder der
reisenden Bundesministerin. Die in der Fragestellung genannte Reise erfolgte im
Kontext der CERAWeek 2026 und diente schwerpunktmäßig dem Austausch zu
energiepolitischen Themen, insbesondere zu Fragen der Energieversorgung,
industriellen Transformation sowie der transatlantischen Energiekooperation. Die
Gespräche mit US-amerikanischen Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartnern waren entsprechend fachlich auf diese Themenfelder ausgerichtet.
31. Wann hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika zuletzt von Beobachtern vorgeworfene
Menschenrechtsverletzungen durch die „United States Immigration and Customs
Enforcement“ (ICE) thematisiert?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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