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Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5835)

dip / drucksache 04.06.2026 · WP 21 · 21/6235 · Antwort · Original ↗

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Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5835) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6235 21. Wahlperiode 04.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Max Lucks, Agnieszka Brugger, Deborah Düring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5835 – Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode heißt es: „Die Universalität, Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte bilden das Fundament der regelbasierten internationalen Weltordnung. Allen Versuchen, global Freiheits- und Menschenrechte aufzuweichen, Menschenrechtsverteidiger und Zivilgesellschaft einzuschränken, treten wir entschlossen entgegen.“ Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung – insbesondere des Bundeskanzlers Friedrich Merz, des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul sowie weiterer Bundesministerinnen und Bundesminister und Beauftragten der Bundesregierung – müssen, aus Sicht der Fragestellenden, gezielt genutzt werden, diesem selbsterklärten Anspruch der Bundesregierung im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Regierung gerecht zu werden, in dem die Menschenrechtslage im jeweiligen Land, die internationale Menschenrechtspolitik des Landes sowie gegebenenfalls konkrete Einzelfälle zentraler Bestandteil der Gespräche vor Ort sind. Zur Stärkung der internationalen Menschenrechte trägt nach Auffassung der Fragestellenden auch der direkte Austausch mit Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft bei. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung sind Gespräche zu menschenrechtlichen Fragen, zur internationalen Menschenrechtspolitik sowie gegebenenfalls zu menschenrechtlichen Einzelfällen regelmäßig Bestandteil der Gespräche mit Regierungen, multilateralen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Ziel ist ein konstruktiver Dialog, der auf die Förderung der Menschenrechte und den Schutz von Menschenrechtsverteidigern abzielt. Dabei gilt der Grundsatz, dass aus vertraulichen Gesprächen mit anderen Staaten nicht berichtet wird. Zudem können Einzelfälle aus grundsätzlichen Erwägungen, namentlich der Persönlichkeitsrechte, nicht aufgeschlüsselt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bundesminister), Parlamentarischen und beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Beauftragte der Bundesregierung sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren sind zwischen dem 1. September 2025 und dem 31. März 2026 zu offiziellen Gesprächen ins Ausland gereist (bitte nach Mitglied der Bundesregierung bzw. Funktion, Reiseziel, Reisezeitraum und Reiseanlass aufschlüsseln)?  2. Welche Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bundesminister), Parlamentarischen und beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Beauftragte der Bundesregierung sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren, die zwischen dem 1. September 2025 und dem 31. März 2026 zu offiziellen Gesprächen ins Ausland gereist sind, haben im Rahmen ihrer Reise Gespräche mit Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und bzw. oder Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft Gespräche geführt (bitte nach Mitglied der Bundesregierung bzw. Funktion, Reiseziel, Datum des jeweiligen Gesprächs sowie, soweit möglich, Nennung der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung den Informationsaustausch im Zuge von Auslandsreisen mit einer Vielzahl von Gesprächspartnerinnen und -partnern. Mit Blick auf die Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung verweist die Bundesregierung auf die entsprechenden Ankündigungen in der Regierungspressekonferenz und auf den Webseiten der Ministerien. Die Beantwortung der Frage für sämtliche Personen im Sinne der Fragestellung würde eine Abfrage detaillierter Daten für deutlich mehr als 100 Personen in den Leitungsebenen der entsprechenden Ressorts erfordern. Weitergehende Recherchen im Sinne der Fragestellung würden die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da sie eine händische Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen erfordern würden. Diesbezüglich verweist die Bundesregierung darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigt hat, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Reisen von Personen im Sinne der Fragestellung dienen in aller Regel zudem mehreren Zielen.  3. Wurden bei den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Reisen gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Regierung konkrete menschenrechtliche Einzelfälle öffentlich und bzw. oder nichtöffentlich adressiert? a) Wenn ja, bei welchen Reisen und gegenüber welchen Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Regierung (bitte um die Anzahl der angesprochenen Einzelfälle pro jeweilige Auslandsreise ergänzen)? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.  4. Unter welchen Voraussetzungen adressieren Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bundesminister), Parlamentarischen und beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Beauftragte der Bundesregierung sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren bei Auslandreisen konkrete Einzelfälle? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  5. Welche multilateralen Organisationen, VN-Gremien (VN = Vereinte Nationen) und nichtstaatlichen Organisationen stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um international politisch Inhaftierten beizustehen? Der Bundesregierung nutzt ihre Zusammenarbeit mit verschiedenen multilateralen, nationalen und nicht-staatlichen Institutionen, um sich für politisch Inhaftierte einzusetzen. Relevante Institutionen der Vereinten Nationen (VN) beinhalten z. B. den VN-Menschenrechtsrat, das VN-Hochkommissariat für Menschenrechte sowie die VN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierung (Working Group on Arbitrary Detention, WGAD). Hier kann die Bundesregierung Einzelfälle ansprechen und Untersuchungen anregen. Auch über den Europarat, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) setzt sich die Bundesregierung für das Schicksal von willkürlich inhaftierten Menschen ein. Schließlich arbeitet die Bundesregierung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, die sich ebenfalls für politische Gefangene einsetzen.  6. In wie vielen Fällen hat sich die Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. März 2026 erfolgreich für die Freilassung und bzw. oder Ausreise von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und bzw. oder Oppositionellen im Ausland eingesetzt (bitte nach Länderkontext, Zeitpunkt und, soweit möglich, dem jeweiligen Einzelfall aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.  7. Bei welchen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Reisen waren menschenrechtliche Aspekte als eigenständiger Tagesordnungspunkt auf der Agenda offizieller Gespräche gelistet (bitte nach Mitglied der Bundesregierung bzw. Funktion, Reiseziel, Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.  8. Mit welchen Staaten fanden im Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. März 2026 Menschenrechtsdialoge statt, und wer war jeweils Teil der deutschen Delegation, und wer Teil der Delegation des jeweiligen anderen Staates (bitte nach Land und Zeitpunkt der stattgefundenen Menschenrechtsdialoge aufschlüsseln)? Im genannten Zeitraum hat die Bundesregierung keinen Menschenrechtsdialog durchgeführt.  9. Mit welchen Staaten sind für das restliche Jahr 2026 Menschenrechtsdialoge seitens der Bundesregierung geplant (bitte nach geplantem Land, Ort und Zeitpunkt des Dialogs aufschlüsseln)? Seitens der Bundesregierung sind keine bilateralen Menschenrechtsdialoge für das restliche Jahr 2026 geplant. 10. Plant die Bundesregierung die Wiederaufnahme derzeit pausierter Menschenrechtsdialoge? a) Wenn ja, mit welchen Ländern, und aus welchen Gründen? b) Wenn nein, mit welchen Ländern aus welchen Gründen? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. In Bezug auf den deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialog wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 zweiter Absatz der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen. 11. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass Menschenrechte als Querschnittsthema von allen Mitgliedern der Bundesregierung bei ihren jeweiligen Auslandsreisen adressiert werden? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Menschenrechte sind Bestandteil der vorbereitenden Gesprächsunterlagen für die Mitglieder der Bundesregierung, wo dies angezeigt ist. 12. Inwiefern gibt es einen institutionalisierten Austausch zwischen den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung, um insbesondere im Vorfeld von Auslandreisen der Mitglieder der Bundesregierung auf spezifische menschenrechtliche Implikationen hinzuweisen und sicherzustellen, dass die reisenden Mitglieder der Bundesregierung darüber jeweils umfassend informiert sind, um sie vor Ort ansprechen zu können? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Ein institutionalisierter Austausch im Sinne der Fragestellung existiert nicht. Die Ressorts tauschen sich insbesondere im Vorfeld von Auslandsreisen zu menschenrechtlichen Fragen aus, wo dies angezeigt ist. 13. Findet vor Auslandsreisen in Länder, die im aktuellen Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Kapitel D „Menschenrechte weltweit“ aufgeführt sind, gezielt ein Austausch mit internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGO) statt, um sich explizit über die Menschenrechtslage vor Ort zu informieren? Mitglieder der Bundesregierung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ressorts treffen sich regelmäßig mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, um sich über die Menschenrechtslage in einzelnen Ländern zu informieren, auch um im Rahmen von Reisevorbereitungen konkrete Anliegen aufzugreifen. 14. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, wenn Gastgeber die Thematisierung von Menschenrechten als „Einmischung in innere Angelegenheiten“ zurückweisen? Menschenrechte sind universell gültig und in der VN-Charta sowie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte völkerrechtlich verankert, weshalb die Bundesregierung unterschiedliche Instrumente, wie z. B. vertrauliche bilaterale Gespräche, multilaterale Ansprachen und die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure, nutzt, um Menschenrechte auf unterschiedlichen Ebenen zu thematisieren. 15. Existiert ein standardisiertes Reporting-Verfahren (z. B. im Rahmen von Reiseberichten) innerhalb der Bundesregierung, das explizit die Ergebnisse der menschenrechtlichen Gespräche festhält und für die Vorbereitung künftiger Reisen auswertet? Zu Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung verfassen die deutschen Auslandsvertretungen standardmäßig Berichte, die die Ergebnisse der Gespräche wiedergeben und zuständigen Arbeitseinheiten innerhalb der Bundesregierung zugänglich gemacht werden. 16. Wie wird der Erfolg der menschenrechtlichen Interventionen bei Auslandsreisen vonseiten der Bundesregierung gemessen, und welche Rolle spielen z. B. Frauenrechte oder wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hierbei? Frauenrechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind menschenrechtliche Querschnittsthemen, über die sich die Bundesregierung eng mit anderen Regierungen austauscht. Der Erfolg menschenrechtlicher Interventionen ist in den meisten Fällen nicht unmittelbar quantitativ messbar. Über regelmäßige Berichterstattung und die Analyse von verfügbaren Menschenrechtsberichten werden Fortschritte oder Rückschritte nachgehalten und entsprechend thematisiert. 17. Gab es im zweiten Halbjahr 2025 und bzw. oder im ersten Quartal 2026 Anpassungen der bilateralen Zusammenarbeit der Ressorts (z. B. Kürzung von Mitteln, Aussetzung von Projekten bzw. Aufstockungen, Ergänzungen), aufgrund der menschenrechtlichen Situation (bitte nach Ländern auflisten)? In der bilateralen Zusammenarbeit achtet die Bundesregierung stets auch auf die Menschenrechtssituation. Eine systematische Erfassung etwaiger Anpassungen der vielfältigen Arten der Zusammenarbeit der Bundesregierung erfolgt nicht. 18. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit dem 1. September 2025 veranlasst, um Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention, die ihre völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verletzen, zur Umsetzung von Urteilen des EGMR zu bewegen? Die Bundesregierung verfolgt die Umsetzung von Urteilen des EGMR durch die Mitgliedstaaten des Europarats aufmerksam. Sie setzt sich konsequent für deren Umsetzung ein, u. a. bei bilateralen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Mitgliedstaaten sowie in den Gremien des Europarats, insbesondere im Rahmen des vierteljährlich tagenden Sonderformats des Komitees der Ministerbeauftragten zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des EGMR. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeit internationaler Institutionen zum Schutz der Menschenrechte angesichts zunehmender Kürzungen bei freiwilligen Leistungen, des Ausfalls von Pflichtbeiträgen oder des Rückzugs von Mitgliedern aus Institutionen und Verträgen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Die Bundesregierung ist ein wichtiger und verlässlicher Partner internationaler Institutionen, die zum Schutz der Menschenrechte arbeiten. Sie unterstützt die internationale Menschenrechtsarchitektur aktiv. 2024 war Deutschland drittgrößter und 2025 zweitgrößter Geber des VN-Hochkommissariats für Menschenrechte. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung über den Menschenrechtsprojekttitel des Auswärtigen Amts eine Vielzahl von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. 20. Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber Drittstaaten für die Einhaltung von menschenrechtlichen Verträgen ein, und welche konkreten diplomatischen Initiativen unternimmt die Bundesregierung aktuell, um die Einhaltung von menschenrechtlichen Verträgen einzufordern (bitte nach Land und Qualität bzw. Dauer der diplomatischen Initiative auflisten)? Im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN- Menschenrechtsrats (Universal Periodic Review, UPR) setzt sich die Bundesregierung aktiv dafür ein, dass Drittstaaten menschenrechtliche Standards einhalten. Hierzu berichten die Auslandsvertretungen über die aktuelle menschenrechtliche Lage im Gastland; die Bundesregierung spricht Empfehlungen an das Gastland aus; diese werden in Umsetzungsberichten nachgehalten. Auch im VN- Menschenrechtsrat thematisiert die Bundesregierung regelmäßig die Einhaltung menschenrechtlicher Verträge. Außerdem spricht die Bundesregierung das Thema Menschenrechte – wo geboten – regelmäßig mit Partnerländern auch im Rahmen der bilateralen Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit an. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 21. Gab es Dienstreisen im zweiten Halbjahr 2025 und bzw. oder dem ersten Quartal 2026 von Mitgliedern der Bundesregierung in die Türkei, und wurden dabei Einzelfälle von laut Beobachtern politisch inhaftierten Politikerinnen und Politikern sowie Akteurinnen und Akteuren aus der Kultur und Presse angesprochen? 22. Wann hat die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung die Lage von laut Beobachtern politisch Inhaftierten, insbesondere Selahattin Demirtaş, Ekrem İmamoğlu sowie weiterer Politikerinnen und Politiker der HDP, DEM und CHP, zuletzt öffentlich angesprochen? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in der Türkei sehr aufmerksam und sprach in dem genannten Zeitraum in bilateralen Gesprächen die Lage der Menschenrechte, einschließlich Pressefreiheit, und rechtsstaatlicher Prinzipien in der Türkei hochrangig an. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung die Verfahren gegen die in der Fragestellung genannten Personen eng und positioniert sich auch öffentlich, zuletzt durch den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, anlässlich des Prozessauftakts gegen Ekrem Imamoğlu am 9. März 2026. Die Strafverfahren gegen CHP-Mitglieder, einschließlich der Inhaftierungen wurden etwa zuletzt am 28. Mai 2026 im Rahmen der Regierungspressekonferenz angesprochen. Auch Bundesaußenminister Johann Wadephul äußerte sich am 21. Mai 2026 öffentlich zum justiziellen Vorgehen gegen die CHP. 23. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch das iranische Regime strafrechtlich zu verfolgen? Die Bundesregierung war Mitinitiatorin einer Sondersitzung des Menschenrechtsrats der VN am 23. Januar 2026 und hat dort erfolgreich eine Resolution miteingebracht, um das Mandat der unabhängigen „Fact-Finding Mission (FFM) on Iran“ erstmalig für zwei Jahre zu verlängern. Aufgabe der FFM Iran ist u. a. das Sammeln und Aufbereiten von Beweisen für eine rechtliche Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen. Dabei leiten die Bundesregierung, wie auch in anderen Länderkontexten, die Prinzipien, dass Menschenrechtsverletzungen dokumentiert und Täter identifiziert werden müssen und dass schwere Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht nicht straflos bleiben dürfen. 24. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Sudan strafrechtlich zu verfolgen? Die Bundesregierung hat sich im VN-Menschenrechtsrat der in Genf erfolgreich für die Verlängerung der „Fact Finding Mission on Sudan“ eingesetzt und war Mit-Initiatorin des Mandats für eine Sonder-FFM, die im November 2025 nach den Gräueltaten von El-Fasher eingesetzt wurde. Deutschland unterstützt die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, welche sich vor Ort für Rechenschaftspflicht und bessere Dokumentation von Kriegsverbrechen einsetzen. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs in Sudan. Innerhalb der EU hat sich die Bundesregierung erfolgreich für Sanktionen gegen Mitglieder beider Kriegsparteien eingesetzt. Im Rahmen der neu gegründeten „Coalition for Atrocity Prevention and Justice in Sudan“ setzt sich die Bundesregierung in Abstimmung mit europäischen Partnerstaaten für eine größere Unterstützung für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Sudan und eine stärkere Förderung von Maßnahmen gegen Straflosigkeit ein. 25. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der von Beobachtern vorgeworfenen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas strafrechtlich zu verfolgen? Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage in den besetzten palästinensischen Gebieten regelmäßig in Gesprächen mit der israelischen Regierung, der Palästinensischen Autonomiebehörde sowie anderen Akteuren und setzt sich ein für eine strafrechtliche Aufarbeitung möglicher Rechtsverletzungen durch die jeweils zuständigen Behörden und Gerichte. 26. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Myanmar strafrechtlich zu verfolgen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 35 und 36 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4144 wird verwiesen. 27. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt gestartet bzw. unterstützt, um die Ahndung der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo strafrechtlich zu verfolgen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2856 wird verwiesen. 28. In welchen weiteren Kontexten schwerer Menschenverletzungen wurden Strukturermittlungsverfahren seit dem Amtsantritt der Bundesregierung eingeleitet, und in welchen Fällen gibt es laufende Strafverfahren gemäß dem Weltrechtsprinzip? Zum Stichtag 7. Mai 2026 führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) sechs Strafverfahren im Sinne der Fragestellung, in denen bereits Anklage vor den zuständigen Gerichten erhoben wurde. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Pressemitteilungen des GBA vom 28. Juli 2021, 11. April 2024, 16. Juli 2024, 24. Juli 2024, 30. Dezember 2024, 16. Juli 2025 und 22. Dezember 2025 verwiesen. Auskünfte zu etwaigen fragegegenständlichen (Struktur-)Ermittlungsverfahren des GBA kann die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung nicht erteilen, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle eines laufenden (Struktur-)Ermittlungsverfahrens wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass durch den GBA kein (Struktur-)Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer Nichteinleitung eine Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine Antwort verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein Verfahren eingeleitet worden ist. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in künftigen Verfahren des GBA wäre dann nicht mehr möglich. 29. Wie hat die Bundesregierung bei ihren bisherigen Besuchen in der Volksrepublik China Menschenrechtsfragen grundsätzlich thematisiert, und inwieweit wurden dabei auch konkrete Einzelfälle politisch inhaftierter Personen, insbesondere die von Beobachtern so bewertete Inhaftierung des Verlegers Jimmy Lai in Hongkong, angesprochen, und wenn nein, warum nicht? In der China-Strategie (2023) der Bundesregierung ist festgehalten, dass die Menschenrechte für die China-Politik der Bundesregierung eine zentrale Rolle spielen. In hochrangigen Dialogen mit der Volksrepublik China thematisiert die Bundesregierung regelmäßig Menschenrechtsfragen und setzt sich für Menschenrechtseinzelfälle ein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, hat sich am 9. Februar 2026 öffentlich zu Jimmy Lai und seiner Verurteilung geäußert und seine sofortige Freilassung gefordert (https://x.com/deonhumanrights/status/2020809928735174902?s=46 &t=pISCYMkU36H2_5sgXZr7hg). 30. Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche bei ihrer Dienstreise im März 2026 im US-Bundesstaat Texas die dortige Situation der Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf Frauenrechte, die Todesstrafe oder die Grenzpolitik, thematisiert, und wenn nein, warum nicht? Die Ansprache menschenrechtlicher Fragen erfolgt grundsätzlich situations- und formatabhängig sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Gesprächskontexts und der Zuständigkeiten des reisenden Bundesministers oder der reisenden Bundesministerin. Die in der Fragestellung genannte Reise erfolgte im Kontext der CERAWeek 2026 und diente schwerpunktmäßig dem Austausch zu energiepolitischen Themen, insbesondere zu Fragen der Energieversorgung, industriellen Transformation sowie der transatlantischen Energiekooperation. Die Gespräche mit US-amerikanischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern waren entsprechend fachlich auf diese Themenfelder ausgerichtet. 31. Wann hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zuletzt von Beobachtern vorgeworfene Menschenrechtsverletzungen durch die „United States Immigration and Customs Enforcement“ (ICE) thematisiert? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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