Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung "Freiraum Kunst" im Schloss Bellevue
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Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung "Freiraum Kunst" im Schloss Bellevue
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7092
21. Wahlperiode 10.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung „Freiraum Kunst“
im Schloss Bellevue
Im historischen Schloss Bellevue fand vom 13. bis zum 28. Juni 2026 die
Ausstellung „Freiraum Kunst“ statt. Der Bundespräsident stellte der Ausstellung
die weitgehend leeren Räumlichkeiten aufgrund der anstehenden Sanierung des
Schlosses in Kostenhöhe von rund 600 Mio. Euro zur Verfügung (vgl. www.bu
ndespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/04/260427-Freirau
m-Kunst.html, letzter Aufruf: 1. Juli 2026). Die Sanierung soll rund acht Jahre
dauern. Die Steuerung und das Projektmanagement der Baumaßnahme liegen
beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
Nach Angaben des Bundespräsidialamts ist die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) Eigentümerin des Grundstücks und Bauherrin der
Baumaßnahmen am Schloss Bellevue (vgl. www.bundespraesident.de/SharedDocs/Beri
chte/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2026/06/260617-Baumassnahmen-Berliner-
Amtssitz-FAQ.html, letzter Aufruf: 1. Juli 2026). Die BImA gehört zum
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Realisiert wurde die Ausstellung durch die Akademie der Künste, welche laut
Bundeshaushaltsplan Zuwendungen des Bundes in Höhe von rund 32 Mio.
Euro erhält (vgl. Bundestagsdrucksache 21/600, Einzelplan (EPl) 04
Kapitel 0452 Titel 685 21). Der Bund trägt über 96 Prozent der Gesamtfinanzierung.
Nach Recherchen des Medienportals NIUS belaufen sich die vollständigen
Kosten der Ausstellung „Freiraum Kunst“ auf rund 625 000 Euro. Darüber
hinaus beteilige sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM), Wolfram Weimer, mit 100 000 Euro an den Kosten (vgl. https://niu
s.de/nachrichten/sexpuppen-ausstellung-steinmeier-steuergeld, letzter Aufruf:
1. Juli 2026). Aufgrund des hohen Anteils der Bundesförderung an der
Gesamtfinanzierung der Akademie der Künste ergeben sich zwangsläufig Fragen zur
tatsächlichen Förderhöhe für die besagte Ausstellung im Schloss Bellevue.
Allein die Sicherheitskosten werden mit 321 000 Euro beziffert – das entspricht
mehr als der Hälfte der Gesamtkosten. Die Akademie der Künste ließ durch
eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei auf die Presseanfrage von NIUS
antworten (vgl. ebd.). Nach Ansicht der Fragesteller besteht ein öffentliches
Interesse daran, die Honorare und Vergütungen der externen Dienstleister zu
erfahren, die von einer Institution beauftragt wurden, die fast ausschließlich vom
Bund finanziert wird (s. o.).
Laut Medienberichten sorgte die Ausstellung auch international für Aufregung.
Grund des Anstoßes ist ein grüner Bronzeguss des Oberkörpers einer
sogenannten japanischen Sexpuppe gewesen, die in einer nach Ansicht der
Fragesteller obszönen Pose mit Blick auf die angedeuteten Genitalien einer Frau
posiert (vgl. www.spiegel.de/kultur/frank-walter-steinmeier-holt-sich-eine-sexpup
pe-ins-schloss-bellevue-muss-das-sein-a-ae8258e7-e978-4309-9280-b56cbd5f
ae21, letzter Aufruf: 1. Juli 2026).
Das Schloss Bellevue entstand in den Jahren 1785/1786 im Auftrag von Prinz
Ferdinand von Preußen, dem jüngsten Bruder Friedrichs des Großen. Der
Architekt Michael Philipp Boumann entwarf das Gebäude in einer Stilphase
zwischen Rokoko und Klassizismus.
Nach Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg wurde das Schloss zwischen 1955
und 1959 weitgehend originalgetreu im Sinne des barocken Schlossbaus
wiederhergestellt. Die Fassaden zeigen einen frühklassizistischen Charakter. Seit
Januar 1994 dient das Schloss als erster Amtssitz des Bundespräsidenten in
Berlin. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, den
Parlamentssitz nach Berlin zu verlegen, hatte der damalige Bundespräsident
Richard von Weizsäcker die Verlegung des Amtssitzes von der Villa
Hammerschmidt in Bonn nach Berlin vollzogen.
Bereits ab 1844 beherbergte das Schloss mit der Vaterländischen Galerie das
erste Museum für zeitgenössische deutsche Kunst in Preußen – eine
Einrichtung, die als Vorläufer der heutigen Nationalgalerie gilt. Das Schloss Bellevue
bewahrt bis heute seine architektonischen und historisch gewachsenen
Besonderheiten und dient der Bundesrepublik Deutschland als repräsentativer
Amtssitz für Begegnungen mit Staatsgästen, Diplomaten und bedeutenden
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung des Schlosses als Ort von
Kunst, Kultur und Politik für die deutsche Geschichte ist die Wahrung der
Würde sowie der internationalen Reputation dieses Ortes geboten. Die Fragesteller
sehen daher eine derartige Darstellung einer „Sexpuppe“ als problematisch an.
Die vorliegende Kleine Anfrage konzentriert sich auf die haushalts-,
immobilien- und sicherheitsrelevanten Aspekte der bundeseigenen
Liegenschaft und der damit verbundenen Bundesmittel, die durch die Ausstellung
„Freiraum Kunst“, initiiert durch die mit Bundesmitteln geförderte Akademie
der Künste, entstehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Akademie der Künste für die Ausstellung „Freiraum Kunst“ im
Schloss Bellevue eine Bundesförderung erhalten, und wenn ja, wie hoch
ist die Förderung?
2. Vor dem Hintergrund der Gesamtkosten in Höhe von 625 000 Euro für die
Ausstellung und das Begleitprogramm (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller),
a) wie hoch ist die Gesamtbeteiligung des Bundes an den 625 000 Euro,
b) wie setzen sich die Kosten für die Ausstellung in Höhe von
233 000 Euro zusammen,
c) wie setzen sich die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen in Höhe von
321 000 Euro zusammen, und warum betragen die Kosten für
Sicherheitsmaßnahmen über die Hälfte der Gesamtkosten,
d) wie setzen sich die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von
71 000 Euro zusammen?
3. Auf welche Summe beläuft sich die Beteiligung des BKM an den Kosten
der Ausstellung „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue?
a) Ist diese Summe im Bundeshaushaltsplan 2026 auf
Bundestagsdrucksache 21/600, EPl 04, Kapitel 0452 Titel 685 21, schon
miteinberechnet, oder ist die in den Medien veröffentlichte Beteiligung von
100 000 Euro eine zusätzliche Förderung?
b) Wann, in welchem Rahmen und warum wurde die in den Medien
veröffentlichte Beteiligung an der Ausstellung „Freiraum Kunst“ in Höhe
von 100 000 Euro vom BKM beschlossen (bitte begründen)?
4. Welche zusätzlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung
für die Unterhaltung des Schlosses Bellevue durch die Ausstellung
„Freiraum Kunst“ vom 13. bis zum 28. Juni 2026?
5. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kosten für die Bewachung und Sicherheit des Schlosses während der
zweiwöchigen Ausstellung (bitte das Sicherheitskonzept samt
Einlasskontrollen, Höhe der Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten, Anzahl
des Personals, deren Vergütung, welches Unternehmen für diese Arbeit
beauftragt wurde und ob es dazu eine Ausschreibung gab, darlegen)?
6. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kosten für die Reinigungsarbeiten des Schlosses, die durch die
Ausstellung anfallen (bitte mit Höhe der Beteiligung der Bundesregierung an den
Kosten, Anzahl des Personals, deren Vergütung oder welches
Reinigungsunternehmen für diese Arbeit beauftragt wurde und ob es dazu eine
Ausschreibung gab, angeben)?
7. Wer übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche
Sanierungskosten bei potenziellen Beschädigungen beim Auf- und Abbau der
Ausstellung?
8. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine organisatorische
Begleitung des angestellten Personals im Schloss Bellevue statt, oder wurde
dafür zusätzliches Personal angestellt, und wenn ja, auf welche Summe
belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten
für diese potenzielle organisatorische Begleitung, und mit welcher Summe
beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten?
9. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Verschleißschäden am
Boden des Schlosses durch die geschätzten 35 000 Gäste gerechnet (vgl.
www.dw.com/de/skulptur-einer-sexpuppe-als-symbol-der-kunstfreiheit/a-
77500935, letzter Aufruf: 1. Juli 2026)?
a) Wenn ja, mit welchen Schäden und dadurch potenziellen Kosten wird
nach Kenntnis der Bundesregierung gerechnet, und mit welcher
Summe beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten?
b) Wenn nein, welche Schutzvorkehrungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Boden getroffen, um Schäden zu vermeiden?
10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zu internationalen oder
diplomatischen Reaktionen hinsichtlich der Präsentation der in der
Öffentlichkeit genannten „Sexpuppe“ während der Ausstellung „Freiraum
Kunst“ (bitte auflisten)?
11. Welche Kosten sind der von der Bundesregierung geförderten Akademie
der Künste nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Beauftragung
externer Rechtsanwälte zur Beantwortung der Presseanfrage des
Medienportals NIUS (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entstanden (bitte nach
Anwaltskanzlei, Vergütungssätzen und Honoraren auflisten)?
12. Welche Künstler waren an der Erstellung der Ausstellung beteiligt, und
wie und in welcher Höhe wurden sie entlohnt?
13. Sehen die Bundesregierung und der BKM in der Präsentation einer
„Sexpuppe“ in einer obszönen Position die Würde und Reputation des
Schlosses als beeinträchtigt an, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
14. Plant die Bundesregierung, die Ausstellung „Freiraum Kunst“ für das
Bundeskanzleramt oder die Liegenschaften anderer Bundesministerien zu
übernehmen, und wenn ja, welche Gebäude sind betroffen?
15. Welche Ausstellungen haben in den Liegenschaften der Bundesregierung
und der Bundesministerien seit Anfang 2024 stattgefunden (bitte jeweils
nach Bundesministerium, Art, Dauer sowie Kosten der Ausstellung
auflisten)?
Berlin, den 7. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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