Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung "Freiraum Kunst" im Schloss Bellevue (Antwort zu Drs. 21/7092)
Text
Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung "Freiraum Kunst" im Schloss Bellevue (Antwort zu Drs. 21/7092)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7363
21. Wahlperiode 27.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7092 –
Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung „Freiraum Kunst“
im Schloss Bellevue
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im historischen Schloss Bellevue fand vom 13. bis zum 28. Juni 2026 die
Ausstellung „Freiraum Kunst“ statt. Der Bundespräsident stellte der
Ausstellung die weitgehend leeren Räumlichkeiten aufgrund der anstehenden
Sanierung des Schlosses in Kostenhöhe von rund 600 Mio. Euro zur Verfügung
(vgl. www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/04/
260427-Freiraum-Kunst.html, letzter Aufruf: 1. Juli 2026). Die Sanierung soll
rund acht Jahre dauern. Die Steuerung und das Projektmanagement der
Baumaßnahme liegen beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
Nach Angaben des Bundespräsidialamts ist die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) Eigentümerin des Grundstücks und Bauherrin der
Baumaßnahmen am Schloss Bellevue (vgl. www.bundespraesident.de/SharedDocs/Ber
ichte/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2026/06/260617-Baumassnahmen-Berline
r-Amtssitz-FAQ.html, letzter Aufruf: 1. Juli 2026). Die BImA gehört zum
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Realisiert wurde die Ausstellung durch die Akademie der Künste, welche laut
Bundeshaushaltsplan Zuwendungen des Bundes in Höhe von rund 32 Mio.
Euro erhält (vgl. Bundestagsdrucksache 21/600, Einzelplan (EPl) 04
Kapitel 0452 Titel 685 21). Der Bund trägt über 96 Prozent der
Gesamtfinanzierung.
Nach Recherchen des Medienportals NIUS belaufen sich die vollständigen
Kosten der Ausstellung „Freiraum Kunst“ auf rund 625 000 Euro. Darüber
hinaus beteilige sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM), Wolfram Weimer, mit 100 000 Euro an den Kosten (vgl. https://n
ius.de/nachrichten/sexpuppen-ausstellung-steinmeier-steuergeld, letzter
Aufruf: 1. Juli 2026). Aufgrund des hohen Anteils der Bundesförderung an der
Gesamtfinanzierung der Akademie der Künste ergeben sich zwangsläufig
Fragen zur tatsächlichen Förderhöhe für die besagte Ausstellung im Schloss
Bellevue. Allein die Sicherheitskosten werden mit 321 000 Euro beziffert –
das entspricht mehr als der Hälfte der Gesamtkosten. Die Akademie der
Künste ließ durch eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei auf die Presseanfrage
von NIUS antworten (vgl. ebd.). Nach Ansicht der Fragesteller besteht ein öf-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 24. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fentliches Interesse daran, die Honorare und Vergütungen der externen
Dienstleister zu erfahren, die von einer Institution beauftragt wurden, die fast
ausschließlich vom Bund finanziert wird (s. o.).
Laut Medienberichten sorgte die Ausstellung auch international für
Aufregung. Grund des Anstoßes ist ein grüner Bronzeguss des Oberkörpers einer
sogenannten japanischen Sexpuppe gewesen, die in einer nach Ansicht der
Fragesteller obszönen Pose mit Blick auf die angedeuteten Genitalien einer
Frau posiert (vgl. www.spiegel.de/kultur/frank-walter-steinmeier-holt-sich-ein
e-sexpuppe-ins-schloss-bellevue-muss-das-sein-a-ae8258e7-e978-4309-9280-
b56cbd5fae21, letzter Aufruf: 1. Juli 2026).
Das Schloss Bellevue entstand in den Jahren 1785/1786 im Auftrag von Prinz
Ferdinand von Preußen, dem jüngsten Bruder Friedrichs des Großen. Der
Architekt Michael Philipp Boumann entwarf das Gebäude in einer Stilphase
zwischen Rokoko und Klassizismus.
Nach Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg wurde das Schloss zwischen 1955
und 1959 weitgehend originalgetreu im Sinne des barocken Schlossbaus
wiederhergestellt. Die Fassaden zeigen einen frühklassizistischen Charakter. Seit
Januar 1994 dient das Schloss als erster Amtssitz des Bundespräsidenten in
Berlin. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991,
den Parlamentssitz nach Berlin zu verlegen, hatte der damalige
Bundespräsident Richard von Weizsäcker die Verlegung des Amtssitzes von der Villa
Hammerschmidt in Bonn nach Berlin vollzogen.
Bereits ab 1844 beherbergte das Schloss mit der Vaterländischen Galerie das
erste Museum für zeitgenössische deutsche Kunst in Preußen – eine
Einrichtung, die als Vorläufer der heutigen Nationalgalerie gilt. Das Schloss Bellevue
bewahrt bis heute seine architektonischen und historisch gewachsenen
Besonderheiten und dient der Bundesrepublik Deutschland als repräsentativer
Amtssitz für Begegnungen mit Staatsgästen, Diplomaten und bedeutenden
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung des Schlosses als Ort von
Kunst, Kultur und Politik für die deutsche Geschichte ist die Wahrung der
Würde sowie der internationalen Reputation dieses Ortes geboten. Die
Fragesteller sehen daher eine derartige Darstellung einer „Sexpuppe“ als
problematisch an. Die vorliegende Kleine Anfrage konzentriert sich auf die haushalts-,
immobilien- und sicherheitsrelevanten Aspekte der bundeseigenen
Liegenschaft und der damit verbundenen Bundesmittel, die durch die Ausstellung
„Freiraum Kunst“, initiiert durch die mit Bundesmitteln geförderte Akademie
der Künste, entstehen.
1. Hat die Akademie der Künste für die Ausstellung „Freiraum Kunst“ im
Schloss Bellevue eine Bundesförderung erhalten, und wenn ja, wie hoch
ist die Förderung?
3. Auf welche Summe beläuft sich die Beteiligung des BKM an den Kosten
der Ausstellung „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue?
a) Ist diese Summe im Bundeshaushaltsplan 2026 auf
Bundestagsdrucksache 21/600, EPl 04, Kapitel 0452 Titel 685 21, schon
miteinberechnet, oder ist die in den Medien veröffentlichte Beteiligung von
100 000 Euro eine zusätzliche Förderung?
b) Wann, in welchem Rahmen und warum wurde die in den Medien
veröffentlichte Beteiligung an der Ausstellung „Freiraum Kunst“ in
Höhe von 100 000 Euro vom BKM beschlossen (bitte begründen)?
Die Fragen 1 und 3 bis 3b werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Akademie der Künste wurden auf deren Antrag zusätzliche Mittel i. H. v.
100 000 Euro für das Projekt „FREIRAUM KUNST“ als zweckgebundene
Erhöhung der institutionellen Förderung gewährt. Der BKM hat dem Antrag im
Mai 2026 zugestimmt. Die Realisierung des Projektes war nach Einschätzung
des BKM von erheblichem Bundesinteresse.
2. Vor dem Hintergrund der Gesamtkosten in Höhe von 625 000 Euro für
die Ausstellung und das Begleitprogramm (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller),
a) wie hoch ist die Gesamtbeteiligung des Bundes an den 625 000 Euro,
Die Gesamtbeteiligung des Bundes liegt bei 224 000 Euro = 36 Prozent
(124 000 Euro Akademie der Künste; 100 000 Euro BKM).
b) wie setzen sich die Kosten für die Ausstellung in Höhe von
233 000 Euro zusammen,
• Ausstellung (Reise- und Aufenthaltskosten; Honorare;
Ausstattungsmaterial; Miete Ausstellungstechnik; Kunsttransport/Art-Handling; KSK; GEMA)
= 140 000 Euro
• Bildung & Vermittlung = 26 000 Euro
• Büro der öffentlichen Sache (Reise- und Aufenthaltskosten; Honorare;
Personalkosten Technik; Miete Bestuhlung/Technik; Mobiliar/Gestaltung;
Verbrauchsmaterial) = 67 000 Euro
Gesamt: 233 000 Euro
c) wie setzen sich die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen in Höhe von
321 000 Euro zusammen, und warum betragen die Kosten für
Sicherheitsmaßnahmen über die Hälfte der Gesamtkosten,
• Sicherheitsvorkehrungen Gelände: (Sicherheitsschleusen, Zelte, Mobiliar,
Bodenschutz; Sicherheitspersonal, Kontrolltechnik; Technik,
Kontrollspuren, Ticketsystem/Agentur; Brandschutz; Versicherung) = 225 000 Euro
• Sicherheitsvorkehrungen Ausstellungs-/Veranstaltungsort = 96 000 Euro
Gesamt: 321 000 Euro
Während des Projektzeitraums war das Schloss Bellevue noch Amtssitz des
Bundespräsidenten. Unter anderem fanden noch Staatsbesuche statt. Die
geltenden Sicherheitsanforderungen waren für die Besuchenden einzuhalten.
d) wie setzen sich die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von
71 000 Euro zusammen?
Die Kosten verteilen sich schwerpunktmäßig auf die Positionen Außenwerbung
im Stadtraum (28 000 Euro), Standortkommunikation (15 000 Euro) und
Graphik (10 000 Euro).
4. Welche zusätzlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Unterhaltung des Schlosses Bellevue durch die Ausstellung
„Freiraum Kunst“ vom 13. bis zum 28. Juni 2026?
Zusätzliche Kosten sind für den genannten Zeitraum nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht ermittelbar.
5. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Kosten für die Bewachung und Sicherheit des Schlosses während der
zweiwöchigen Ausstellung (bitte das Sicherheitskonzept samt
Einlasskontrollen, Höhe der Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten,
Anzahl des Personals, deren Vergütung, welches Unternehmen für diese
Arbeit beauftragt wurde und ob es dazu eine Ausschreibung gab,
darlegen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Für die „Sicherheitsvorkehrungen Gelände“ war das Unternehmen Securitas,
für die „Sicherheitsvorkehrungen Ausstellungs-/Veranstaltungsort“ das
Unternehmen Busch & Dähn beauftragt. Die Vergütung der Mitarbeitenden beider
Firmen erfolgt entsprechend der geltenden Tarifverträge. Die Vergabe erfolgte
den Regelungen der UVgO entsprechend ohne Ausschreibung und im Rahmen
bereits geschlossener Rahmenvereinbarungen.
Für die Sicherheitsvorkehrungen des Geländes waren drei Sicherheitsschleusen
mit dem dazugehörigen Personal eingerichtet. Weitere Ausführungen zum
Sicherheitskonzept werden aufgrund der Sicherheitsrelevanz abgelehnt.
6. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Kosten für die Reinigungsarbeiten des Schlosses, die durch die
Ausstellung anfallen (bitte mit Höhe der Beteiligung der Bundesregierung an
den Kosten, Anzahl des Personals, deren Vergütung oder welches
Reinigungsunternehmen für diese Arbeit beauftragt wurde und ob es dazu eine
Ausschreibung gab, angeben)?
Die Reinigung erfolgte durch eigene Kräfte und ist hinsichtlich der anfallenden
Kosten nicht abgrenzbar. Die Vergütung erfolgt entsprechend der geltenden
Tarifverträge.
7. Wer übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche
Sanierungskosten bei potenziellen Beschädigungen beim Auf- und Abbau der
Ausstellung?
Beschädigungen beim Auf- und Abbau sind durch die Verursacher/Firmen zu
tragen. Die Akademie der Künste haftet für ihre Beschäftigten.
8. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine organisatorische
Begleitung des angestellten Personals im Schloss Bellevue statt, oder wurde
dafür zusätzliches Personal angestellt, und wenn ja, auf welche Summe
belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten
für diese potenzielle organisatorische Begleitung, und mit welcher
Summe beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten?
Die Akademie der Künste führte das Projekt mit angestelltem Personal durch.
9. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Verschleißschäden am
Boden des Schlosses durch die geschätzten 35 000 Gäste gerechnet (vgl.
www.dw.com/de/skulptur-einer-sexpuppe-als-symbol-der-kunstfreiheit/
a-77500935, letzter Aufruf: 1. Juli 2026)?
a) Wenn ja, mit welchen Schäden und dadurch potenziellen Kosten wird
nach Kenntnis der Bundesregierung gerechnet, und mit welcher
Summe beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Verschleißschäden am Boden des Schlosses war nicht zu rechnen, und es
sind auch keine verursacht worden.
b) Wenn nein, welche Schutzvorkehrungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Boden getroffen, um Schäden zu vermeiden?
Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schäden werden nicht benötigt.
10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zu internationalen oder
diplomatischen Reaktionen hinsichtlich der Präsentation der in der
Öffentlichkeit genannten „Sexpuppe“ während der Ausstellung „Freiraum
Kunst“ (bitte auflisten)?
Die Bunderegierung hat keine Kenntnis zu internationalen oder diplomatischen
Reaktionen.
11. Welche Kosten sind der von der Bundesregierung geförderten Akademie
der Künste nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Beauftragung
externer Rechtsanwälte zur Beantwortung der Presseanfrage des
Medienportals NIUS (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entstanden (bitte
nach Anwaltskanzlei, Vergütungssätzen und Honoraren auflisten)?
Der BKM ist lediglich die genannte Beauftragung bekannt, weitere
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Welche Künstler waren an der Erstellung der Ausstellung beteiligt, und
wie und in welcher Höhe wurden sie entlohnt?
An der Ausstellung und im Veranstaltungsprogramm vor Ort waren folgende
Akademie-Mitglieder beteiligt: Thomas Auer, Peter Badel, Rosa Barba, Carola
Bauckholt, Alexandra Birken, Jürgen Böttcher, Monica Bonvicini, Arno
Brandlhuber, Ann Cotten, Katja Erfurth, Ayşe Erkmen, Jochen Gerz, Katharina
Grosse, Hanna Hartman, Regine Keller, Ulrich Khuon, Bjørn Melhus,
Boris Mikhailov, Helke Misselwitz, Anh‑Linh Ngo, Kirsten Reese, Trond
Reinholdtsen, Karin Sander, Matthias Sauerbruch, Hanns Schimansky, Iris ter
Schiphorst, Gregor Schneider, Katharina Schultens, Chiyoko Szlavnics,
Wolfgang Tillmans, Manos Tsangaris, Andres Veiel, Cécile Wajsbrot, Harf
Zimmermann. Zudem wirkten die Initiatoren des Projekts mit: Christian Awe,
El Bocho und Christopher Lehmpfuhl.
Bei der Höhe der Entlohnung handelt es sich um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse, die einer Beantwortung entzogen sind.
13. Sehen die Bundesregierung und der BKM in der Präsentation einer
„Sexpuppe“ in einer obszönen Position die Würde und Reputation des
Schlosses als beeinträchtigt an, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Die Kunstfreiheit, Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), ist im
Grundsatz vorbehaltlos gewährleistet. Die Bundesregierung bewertet keine
künstlerischen Einzelpositionen.
14. Plant die Bundesregierung, die Ausstellung „Freiraum Kunst“ für das
Bundeskanzleramt oder die Liegenschaften anderer Bundesministerien
zu übernehmen, und wenn ja, welche Gebäude sind betroffen?
Nein.
15. Welche Ausstellungen haben in den Liegenschaften der Bundesregierung
und der Bundesministerien seit Anfang 2024 stattgefunden (bitte jeweils
nach Bundesministerium, Art, Dauer sowie Kosten der Ausstellung
auflisten)?
Es wird auf die Anlage* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7363 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage zur Kl. Anfrage 21/7092
Ministerium Liegenschaft Art Dauer Kosten der Austellung Anmerkungen
BMF -
Bundesministerium
der Finanzen
Mauerstr. 69-75, 10117
Berlin
Wanderausstellung "75 Jahre Zoll
in der Bundesrepublik
Deutschland"
8.10. bis 24.11.2025 108.829,98 € * Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert.
Die Kosten verteilen sich daher auf mehrere
Ausstellungsorte.
BMF DRH, 4 OG Foto-Ausstellung
"Verfassungsorte"
17.3.2026, ohne
Ablaufdatum
19.956,85 €
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der Bundesregierung
für die Belange von
Menschen mit
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Wanderausstellung
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Calligraphy Association
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Bundesministerium
der Justiz und für
Verbraucherschutz
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75 Jahre Bundeministerium der
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21.11.2024-18.01.2025 45.831,57 €
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Humans of the Holocaust 27.01.2025-03.05.2025 17.748,64 €
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75 Jahre Europarat (2024) -
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30.09.2025-02.12.2025 0,00 €
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BMZ Berlin Informationsausstellung 02.-16.06.2025 823,48 €
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BMZ Bonn Kunstausstellung 1 Tag 1.071 €
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Bundesministerium
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Technologie und
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"Versäumte Bilder -
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Wissenschftlerinnen und
Pionierinnen sichtbar machen" 16.09.25 - 14.10.25
3.400 €
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Surface - Frauen in der
Meeresforschung" 08.07.26 - 18.09.26
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BMUKN Dienstgebäude Berlin
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Kunst am Bau im
Erweiterungsbau, intern 18.08.25 - 12.09.2025
keine
BMUKN STR Berlin
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Ralf" , öffentlich 10.11.-21.11.2025
8.722,08 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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