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Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen - Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung (Antwort zu Drs. 21/7739)

dip / drucksache 10.09.2026 · WP 21 · 21/7974 · Antwort · Original ↗

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Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen - Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung (Antwort zu Drs. 21/7739) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7974 21. Wahlperiode 10.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Anne- Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7739 – Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen – Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss am 13. November 2025 mit der Mehrheit der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) in Ratingen mit 870 000 Euro für die Erneuerung seiner Dauerausstellung zu fördern. Die Mittel sind für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vorgesehen. Grundlage war dabei offenbar ein Konzept des Museums für die Neugestaltung der Dauerausstellung zwecks Attraktivitätssteigerung und Modernisierung seines Standorts (vgl. Oberschlesisches Landesmuseum | Klare Entscheidung für Ratingen: Bundesmittel sichern Zukunft des Oberschlesischen Landesmuseums). Diese Entscheidung kam für Beobachter durchaus überraschend, denn einerseits hatte sich der Bund 2001, also nur kurz nach der Eröffnung im Jahre 1998, aus der Förderung zurückgezogen und auch der private Betreiber des OSLM, die 1970 in Bonn gegründete Stiftung Haus Oberschlesien, hatte sich kurz vor der Förderentscheidung noch für eine Verlagerung des Museumsbetriebs von Ratingen und eine Eingliederung in das Ruhrmuseum in Essen ausgesprochen. Der Standort und die zukünftige Ausrichtung des Oberschlesischen Landesmuseums sind seit Jahrzehnten Gegenstand öffentlicher, fachpolitischer und haushaltspolitischer Diskussionen. Bereits der Bundesrechnungshof stellte in seinem Bericht aus dem Jahr 1997 erhebliche strukturelle Mängel der Standortentscheidung fest, verwies insbesondere auf dauerhaft geringe Besucherzahlen und vermochte das gestiegene Bundesinteresse an dem Neubau nicht zu erkennen. Diese Einschätzung führte nach einer Evaluierung im Jahr 2001 zum Ausstieg des Bundes aus der institutionellen Förderung der Stiftung, wovon auch der Museumsbetrieb betroffen war. In der Folge übernahm das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) die institutionelle Finanzierung des Betriebs des Oberschlesischen Landesmuseums; die Stiftung Haus Oberschlesien blieb Zuwendungsnehmerin. Eine nachhaltige strukturelle Konsolidierung des Museumsbetriebs wurde jedoch auch in den darauffolgenden Jahren nicht erreicht. Im Jahr 2024 traten die bekannten strukturellen Defizite erneut offen zutage. In der regionalen und überregionalen Berichterstattung wurde wiederholt auf Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. stagnierende bzw. niedrige Besucherzahlen, einen erheblichen baulichen Investitionsbedarf an den Immobilien sowie auf einen strukturell unter Druck geratenen Museumshaushalt hingewiesen. Vor diesem Hintergrund wurden alternative Entwicklungsperspektiven für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Museums diskutiert. Nach übereinstimmenden Medienberichten verliefen insbesondere Gespräche mit der Stiftung Zollverein in Essen, auf Vermittlung des Landes NRW, konstruktiv und eröffneten die Möglichkeit, das Museum in einen kulturell, bildungspolitisch und touristisch deutlich stärker frequentierten Standort zu integrieren. Diese Überlegungen fanden nach Presseangaben auch innerhalb der Trägerstrukturen des Museums Unterstützung. Sowohl der Vorstand der Stiftung Haus Oberschlesien als auch der Stifter, die Landsmannschaft der Oberschlesier e. V. (Bundesverband), sollen sich mehrheitlich bzw. einstimmig für eine Verlagerung des Museums nach Essen ausgesprochen haben. Als Gründe wurden insbesondere die angespannte wirtschaftliche Lage der Trägerstiftung, der erhebliche Sanierungs- und Investitionsbedarf am bisherigen Standort sowie fortbestehende strukturelle Defizite benannt. In der „Rheinischen Post“ (RP; Ausgabe Ratingen vom 10. Juni 2025) wurde zudem über einen „erheblichen Finanzskandal“ aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der Haushaltsführung des Museums berichtet, der seit 2019 aufgearbeitet werde und bis heute andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber zur Folge haben soll. Diese Vorgänge werfen grundlegende Fragen zur Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel, zur Verantwortung privater Trägerstrukturen sowie zur Rolle des Bundes bei der Finanzierung kultureller Einrichtungen auf. Am 14. Juli 2025 beschloss der Stiftungsvorstand der Trägerstiftung des OSLM mit 3 : 2 Stimmen, den Museumsbetrieb in Ratingen zum 31. Dezember 2025 einzustellen (vgl. https://landsmannschaft-schlesien.de/neuigkeiten-z um-oberschlesischen-landesmuseum/) und nach Essen zu verlagern. Die Landsmannschaft der Oberschlesier e. V. (Bundesverband) schloss sich dem Votum an. Ausweislich öffentlicher Medienberichterstattung fanden in der Folgezeit Gespräche von Vertretern der CDU/CSU-Gruppe der Vertriebenen und der Bundesregierung mit Stiftungsgremien und der Landesregierung NRW statt. Im September 2025 beschloss der Vorstand der Trägerstiftung erneut grundsätzlich die Bereitschaft, die Verlagerung des Museumsbetriebs nach Essen zu vollziehen, getragen von der Zustimmung der Landsmannschaft der Oberschlesier als Stifterin. Lediglich der Stiftungsrat äußerte, die Stiftung habe keine problematische finanzielle Situation und es gebe keinen kurz- oder mittelfristigen Sanierungsbedarf am Standort Ratingen. Das entsprechende Veto des Stiftungsrates soll der Vorstand allerdings zurückgewiesen haben. Vor diesem Hintergrund ist die medial als „Rettung“ dargestellte Entscheidung der Bundesregierung, das OSLM erneut mit erheblichen Bundesmitteln zu unterstützen und faktisch am bisherigen Standort festzuhalten, aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in besonderem Maße erklärungsbedürftig. Dies gilt insbesondere angesichts der fortbestehenden strukturellen Probleme, der bekannten wirtschaftlichen Risiken sowie der Tatsache, dass selbst die privaten Trägerstrukturen zwischenzeitlich eine alternative Standortlösung als vorzugswürdig erachtet haben. Zumal offenbar wird, dass die bauliche und strukturelle Debatte mit der Förderentscheidung nicht vom Tisch ist. Wie die „Rheinische Post“ berichtete, soll vor einem Mitteleinsatz des Bundes zur Modernisierung der Dauerausstellung „zunächst das Gebäude selbst unter die Lupe genommen werden.“ Dies ginge aus einer Mitteilung der Stiftung Haus Oberschlesien hervor, „nachdem BdV-Präsident [BdV = Bund der Vertriebenen] Stephan Mayer MdB [Mitglied des Deutschen Bundestages] das Haus besucht hat“ (RP vom 20. Juli 2026). Auch eine Machbarkeitsstudie müsse erst noch erarbeitet werden (ebd.). Am 20. Februar 2026 berichtete die „Rheinische Post“, dass es zwischen Stiftungsvorstand und OSLM, aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über die Ausrichtung des Museums, zu einem Zerwürfnis gekommen ist. Laut eigener Satzung ist die Stiftung nie angetreten, um ein Museum zu betreiben. Stattdessen soll sie sich an einem Standort […] „zu einem europäischen Kultur- und Begegnungszentrum weiterentwickeln.“ (zit. nach: RP vom 20. Februar 2026). Mit Bescheid vom 2. Juli 2026 hat zudem die Bezirksregierung Düsseldorf die Streichung einer Schlüsselstelle des OSLM beschlossen: Künftig werden die Personalkosten der Stelle für Digitalisierung und Bestandssicherung im OSLM nicht mehr im Rahmen der institutionellen Förderung übernommen (vgl. https://unser-ratingen.com/mein-ratingen/aktuelles/rueckschlag-fuer-kult urerbe-land-streicht-digitalisierungsstelle-am-museum-in-hoesel-id2562). Die Entscheidung der Bundesregierung scheint sich nach Ansicht der Fragestellenden, nach dem Wechsel der Zuständigkeit vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hin zum Bundesministerium des Innern (BMI) mit Antritt der aktuellen Bundesregierung, aber einzureihen in eine generelle neue Linie hin zu einer verstärkten Förderung von kulturellen Einrichtungen im Rahmen des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG), deren Haushaltsansätze im Bundesregierungsentwurf für den Haushaltsentwurf 2027 allesamt erhöht werden. 1. Welche konkreten neuen tatsächlichen oder rechtlichen Erkenntnisse haben die Bundesregierung dazu veranlasst, von der kritischen Bewertung des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 1997 (vgl. Bundestagsdrucksache 13/8550) abzuweichen und erneut erhebliche Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum bereitzustellen? Die Bereitstellung der Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) geht auf die Entscheidung des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages am 13. November 2025 zurück (Bereinigungssitzung). 2. In welcher Höhe wurden seit dem erneuten Einstieg des Bundes Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum bewilligt oder in Aussicht gestellt (bitte nach Haushaltsjahren, Förderinstrumenten und Titeln aufschlüsseln)? Für das Haushaltsjahr 2026 wurden 305 000 Euro und für das Haushaltsjahr 2027 565 000 Euro als Projektförderung aus Kapitel 0603, Titel 893 72 zweckgebunden für die Herrichtung der Dauerausstellung in Aussicht gestellt. 3. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Einsatz erheblicher Bundesmittel für eine kulturelle Einrichtung in privater Trägerschaft, deren wirtschaftliche Tragfähigkeit und der Standort seit Jahrzehnten öffentlich, selbst vom Land Nordrhein-Westfalen, in Zweifel gezogen werden? Die Mittel sollen ausschließlich für die Neugestaltung der Dauerausstellung bereitgestellt werden. Im Zusammenhang mit der Bewilligung werden die rechtlichen Grundlagen überprüft. 4. Wieso blieb bei der Förderentscheidung der Bundesregierung die Tatsache offenbar unberücksichtigt, dass sich der Vorstand der privaten Trägerstiftung sowie die Stifterin selbst öffentlich für eine alternative Standortlösung ausgesprochen hatten? Es handelt sich um eine Inaussichtstellung der Mittel des Deutschen Bundestages, die die Bundesregierung administrativ umzusetzen hat. Eine Förderentscheidung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.  5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob das OSLM langfristig an einem zentralen Standort in Nordrhein-Westfalen untergebracht werden kann oder untergebracht werden sollte, wenn ja, von wem wurde diese Prüfung unternommen, welches Ergebnis hatte sie, und inwieweit ist dieses Prüfungsergebnis in die Entscheidung einer Bundesförderung am Standort Ratingen eingeflossen? Die Bundesregierung war bei der Prüfung eines zentralen Standorts in Nordrhein-Westfalen nicht einbezogen.  6. Lag der Bundesregierung vor der Entscheidung zur Bewilligung einer Förderung des OSLM ein Gutachten über den Zustand des Museumsgebäudes vor, wenn ja, von wem wurde es durchgeführt, und zu welchem Ergebnis kam es? Die Bundesregierung war vor der Entscheidung zur Bewilligung einer Förderung nicht einbezogen und es lag ihr kein Gutachten vor. Die Bundesregierung hat Kenntnis, dass derzeit der bauliche Zustand des Museumsgebäudes im Rahmen eines Werterhaltungsgutachtens untersucht wird.  7. Lag der Bundesregierung vor der Entscheidung zur Bewilligung einer Förderung des OSLM ein Konzept zur Neugestaltung der Dauerausstellung im OSLM samt thematischer Gliederung und Kostenkalkulation vor, wenn ja, von wem wurde es zu welchem Zeitpunkt erstellt, mit welchen Kosten wird darin kalkuliert, und erfolgte auf dieser Grundlage bereits eine entsprechende Antragstellung beim Bund und Land? Der Bundesregierung lag ein solches Konzept vor der parlamentarischen Entscheidung zur Förderung des OSLM nicht vor.  8. Wurde der wissenschaftliche Beirat, der die Konzeption begleiten sollte, bereits gegründet, wenn ja, wann ist dies geschehen, wer gehört ihm an, wenn nein, warum nicht, und hält die Bundesregierung seine Einsetzung vor einer Mittelvergabe für erforderlich (bitte begründen)? Nach Auskunft der Museumsleitung ist ein wissenschaftlicher Beirat für die Neukonzeption der Dauerausstellung bislang noch nicht formell eingesetzt worden, aber grundsätzlich vorgesehen. Von einer formellen Einsetzung wurde bislang mit Blick auf die derzeit laufende grundlegende Neuordnung der Stiftungsstrukturen und Satzung abgesehen. Wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind, soll im Anschluss der Beirat die Konzeption der Dauerausstellung fachlich und wissenschaftlich begleiten. Die Bundesregierung begrüßt die Beteiligung eines wissenschaftlichen Beirats vor der Mittelvergabe.  9. Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der maßgeblichen Beschlussfassung zur wirtschaftlichen Lage, zum Sanierungsbedarf sowie zur strukturellen Finanzierung des Museums und seiner Trägerstiftung vor, und wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedliche Einschätzung von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat in der Sache? 10. Auf welcher fachlichen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass der Museumsbetrieb am Standort Ratingen langfristig tragfähig ist? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist seit mehreren Jahren nicht mehr an der Finanzierung des Oberschlesischen Landesmuseums beteiligt und in den Gremien vertreten. Für die Berufungsperiode 2023 bis 2027 hat die Bundesregierung keine Vertretung in den Stiftungsrat entsandt und ihren Sitz im Stiftungsrat ruhen gelassen. Der Bundesregierung lagen keine konkreten Erkenntnisse zum Zeitpunkt der maßgeblichen Beschlussfassung vor, sie kann sich daher zu den Einschätzungen von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand nicht äußern. 11. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und bzw. oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien haben im Vorfeld der Förderentscheidung mit Vertretern der Stiftung Haus Oberschlesien und des OSLM stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema aufführen)? Am 11. September 2025 führte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, im Oberschlesischen Landesmuseum in Ratingen ein Gespräch mit dem Museumsdirektor Dr. David Skrabania sowie dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Haus Oberschlesien, Sebastian Wladarz, über die Neukonzeption der Dauerausstellung des Museums. 12. Inwieweit liegt ein gestiegenes Bundesinteresse an der Förderung des Museumsbetriebs der Stiftung Haus Oberschlesien durch das Bundesministerium des Innern vor, das die Wiederaufnahme der Finanzierung rechtfertigte? Eine Förderung des Museumsbetriebs ist nicht vorgesehen. Es handelt sich um eine einmalige Projektförderung zur Herrichtung der Dauerausstellung. 13. Mit welchen konkreten Kontroll-, Auflagen- oder Sanktionsmechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass die eingesetzten Bundesmittel den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit entsprechen? Wie bei allen Förderungen üblich muss das OSLM gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wirtschaftlich und sparsam handeln. Zudem ergeben sich zusätzliche Auflagen, wie etwa aus § 44 BHO und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest-P). Als Kontrollmechanismus funktionieren die Verwendungsnachweisprüfung des Bundesverwaltungsamtes sowie die Erfolgskontrolle des Bundesministeriums des Innern (BMI). 14. Welche vertraglichen, finanziellen oder sonstigen Vereinbarungen bestehen in diesem Zusammenhang zwischen der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche dauerhafte Mitfinanzierung? Es bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen. Eine dauerhafte Mitfinanzierung wird nicht angestrebt. 15. Trifft es zu, dass mehrere Gesprächsrunden zwischen dem Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und der nordrhein-westfälischen Ministerin für Kultur und Wissenschaft zum OSLM stattgefunden haben, und wenn ja: a) Welche Gesprächsrunden fanden konkret statt (bitte nach Datum und Teilnehmern aufführen)? b) Welche alternativen Investitions- oder Entwicklungskonzepte wurden dabei konkret erörtert? c) Aus welchen Gründen wurden diese Alternativen nicht weiterverfolgt? Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet. Zum Thema Oberschlesisches Landesmuseum führte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, folgende Gespräche mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Brandes, MdL: • Juli 2025: Telefonat mit der Ministerin • 23. Juli 2025: Videokonferenz mit der Ministerin. An der Videokonferenz nahmen unter anderem der damalige Direktor des Ruhrmuseums, Professor Heinrich Theodor Grütter, sowie ein Abteilungsleiter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen teil. • 12. September 2025: Gespräch im Schaudepot des Ruhrmuseums mit der Ministerin Brandes. An dem Gespräch nahmen außerdem der Beauftragte für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern des Landes Nordrhein-Westfalen, Heiko Hendriks, der damalige Direktor des Ruhrmuseums, Professor Heinrich Theodor Grütter, der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien e. V., Stephan Rauhut, sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Klaus-Peter Willsch und Peter Beyer teil. • 7. November 2025: Videokonferenz mit der Ministerin Brandes. Darüber hinaus nahmen der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Stefan Mayer, MdB, der Abgeordnete des Deutschen Bundestages Peter Beyer, der Beauftragte für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern des Landes Nordrhein-Westfalen, Heiko Hendriks, der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien e. V., Stephan Rauhut, der damalige Direktor des Ruhrmuseums, Professor Heinrich Theodor Grütter, ein Abteilungsleiter sowie eine Gruppenleiterin des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein- Westfalen teil. Gegenstand der Gespräche war insbesondere die Frage, ob die Dauerausstellung des Oberschlesischen Landesmuseums in Ratingen verbleiben oder in das Schaudepot des Ruhrmuseums überführt werden soll. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit erörtert, die Neukonzeption der Dauerausstellung des Oberschlesischen Landesmuseums aus Bundesmitteln zu finanzieren. 16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13. November 2025 (Landtagsdrucksache APr 18/1063) der Standort Ratingen weiterhin als nachteilig bewertet und eine positive Entwicklung einzig an ein verstärktes Engagement des Bundes geknüpft wurde, und wenn ja: a) Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund? b) Ist eine Rückkehr des Bundes in eine dauerhafte institutionelle Förderung des Oberschlesischen Landesmuseums vorgesehen, und wenn ja, unter welchen finanziellen, strukturellen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen? c) Wird der Bund die Finanzierung der vom Land gestrichenen Stelle für Digitalisierung und Bestandssicherung im OSLM künftig übernehmen? Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet. Nein. 17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über einen „erheblichen Finanzskandal“ im Jahr 2019 vor, über den die „Rheinische Post“ (Ausgabe Ratingen vom 10. Juni 2025) berichtet und der bis heute andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber zur Folge haben soll? a) Liegen der Bundesregierung Informationen zum aktuellen Stand dieser Ermittlungen vor? Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet. Zum aktuellen Stand der Ermittlungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber gegenüber der Trägerstiftung? Die Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber lagen nach Einschätzung der Stiftung Haus Oberschlesien im sechststelligen Bereich. In welcher Höhe aktuell die Rückforderung gegenüber der Trägerstiftung beträgt, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. c) Welche Auswirkungen hätte die vollständige Durchsetzung dieser Rückforderungen auf die wirtschaftliche Existenz der Trägerstiftung und den Fortbestand des Museumsbetriebs? Über mögliche Auswirkungen einer vollständigen Durchsetzung dieser Rückforderung ist der Bundesregierung nichts bekannt. d) Inwieweit waren diese Sachverhalte der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bekannt? Der Bundesregierung war im Rahmen seiner Gremienmitgliedschaft aus früheren Stiftungsratssitzungen und Protokollen bekannt, dass es in der Geschäftsführung in den Jahren bis 2018 Unregelmäßigkeiten gab und Regressansprüche gegen einen früheren Geschäftsführer und Direktor erhoben wurden. 18. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt (bitte nach Bundesministerien, Bundeszentrale für politische Bildung, Bund der Vertriebenen etc. auflisten) haben in den letzten zehn Jahren (bitte einzeln nach Zuwendungszweck, Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber und nach Jahren aufführen) folgende Einrichtungen erhalten: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat in den Jahren 2017 bis 01/2023 den Kulturreferenten am Oberschlesischen Landesmuseum aus Projektmitteln finanziert. Zum 1. Februar 2023 endete die Tätigkeit des Kulturreferenten für Oberschlesien. Durch die Kürzung des einschlägigen Haushaltstitels wurde die Stelle nicht nachbesetzt. Zur Existenz oder unmittelbaren Förderung der unter 18b bis 18i genannten Einrichtungen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Nach Auskunft des Oberschlesischen Landesmuseums waren diese Einrichtungen historisch mit der Stiftung Haus Oberschlesien verbunden. Folgende Mittel sind aus dem Haushalt des BKM, Kapitel 0452 Titel 684 71 geflossen: a) Stiftung Haus Oberschlesien, In den vergangenen 10 Jahren wurde der Kulturreferent der Stiftung Haus Oberschlesien sowie einzelne Projekte der Stiftung von BKM gefördert. Zuwendungsempfänger, Zuwendungszweck 2017 T Euro 2018 T Euro 2019 T Euro 2020 T Euro 2021 T Euro 2022 T Euro 2023 T Euro 2024 T Euro 2025 T Euro Stiftung Haus Oberschlesien (SHOS), Kulturreferent 117 117 117 117 117 117 13 SHOS Projekt Digitalisierungsprojekt „Digishelf“ 29,7 SHOS Projekt „Silesia Challenges“/Escape Rooms 171,3 SHOS Projekt Ausstellungsprojekt zum Widerstand 22,1 SHOS Projekt Filmprojekt „Nova Silesia“ 6 6 SHOS Projekt Filmprojekt „Nova Silesia“ – Durch Kulturreferat für Schlesien am Schlesischen Museum 10 b) Eichendorff-Verein, c) Eichendorff-Gesellschaft, d) Gustav-Freytag-Gesellschaft, e) Oberschlesischer Heimatverlag (Dülmen), f) Hilfswerk Oberschlesien, g) Eichendorff-Institut an der Universität Düsseldorf, Die unter 18b bis 18g genannten Einrichtungen wurden in den letzten zehn Jahren nicht vom Bund gefördert. h) Landsmannschaft der Oberschlesier und Folgende Projekte sind aus dem oben genannten Etat in Höhe von 117 000 Euro des Kulturreferenten finanziert wurden. Die Projekte sind also nicht auf die Gesamtförderung des Bundes zu addieren, sondern der Förderung des BKM mittelbar durch den Kulturreferenten zuzurechnen. Zuwendungsempfänger, Zuwendungszweck 2019 T Euro 2020 T Euro 2021 T Euro 2022 T Euro Landsmannschaft der Oberschlesier NRW, Brauchtumsveranstaltung bei Annaberg-Wallfahrt und Kulturtag in Haltern am See 5 Landsmannschaft der Oberschlesier Kreisgruppe Kassel, Projekt Studienfahrt nach Oberschlesien 5,3 Landsmannschaft der Oberschlesier Kreisgruppe Kassel, Projekt Studienfahrt nach Niederschlesien 5 Landsmannschaft der Oberschlesier NRW, Brauchtumsveranstaltung bei Annaberg-Wallfahrt und Kulturtag in Haltern am See 6,8 i) Oberschlesische Jugend? Folgende Projekte sind aus dem oben genannten Etat in Höhe von 117 000 Euro des Kulturreferenten finanziert worden. Die Projekte sind also nicht auf die Gesamtförderung des Bundes zu addieren, sondern der Förderung des BKM mittelbar durch den Kulturreferenten zuzurechnen. Zuwendungsempfänger, Zuwendungszweck 2021 T Euro Oberschlesische Jugend Projekt Sportfest 0,5 Oberschlesische Jugend Projekt Wallfahrt nach Altötting 2 19. Welche institutionelle Förderung bzw. Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) haben in den letzten zehn Jahren folgende Einrichtungen erhalten: a) Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V., b) Adalbert Stifter Verein e. V., c) Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie, d) Ostpreußisches Landesmuseum, e) Pommersches Landesmuseum, f) Schlesisches Museum zu Görlitz, g) Westpreußisches Landesmuseum, h) Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek, i) Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V., j) Donauschwäbisches Zentralmuseum und k) Deutsches Kulturforum östliches Europa (bitte einzeln nach Zuwendungsempfänger, Jahren und nach Zuwendungshöhe aufführen)? In der Tabelle werden die IST-Zahlen der institutionellen Förderungen der jeweiligen Einrichtungen dargestellt. Zuschüsse wie z. B. Projektförderungen und Bauvorhaben der letzten zehn Jahre konnten aufgrund der Fristsetzung in nachstehender Tabelle nicht berücksichtigt werden. Für das Jahr 2026 werden die Soll-Zahlen verwendet, da noch keine IST-Zahlen vorliegen: Zuwendungsempfänger/-Jahr 2017 T Euro 2018 T Euro 2019 T Euro 2020 T Euro 2021 T Euro 2022 T Euro 2023 T Euro 2024 T Euro 2025 T Euro 2026 T Euro Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V. 793 811 836 843 843 861 888 894 896 981 Adalbert Stifter Verein e. V. 617 646 671 649 679 655 684 738 719 773 Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie 686 709 739 768 770 760 773 773 773 875 Ostpreußisches Landesmuseum 824 856 895 949 1 037 940 969 1 017 1 049 1 184 Pommersches Landesmuseum 780 783 807 877 940 876 835 873 899 940 Schlesisches Museum zu Görlitz 682 698 719 770 790 780 818 930 943 882 Westpreußisches Landesmuseum 698 706 721 729 694 696 698 718 763 858 Stiftung Martin- Opitz-Bibliothek 895 776 802 810 1 022 906 909 995 1 081 1 088 Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. 1 456 1 507 1 791 1 810 1 810 1 844 1 849 1 912 1 943 2 090 Donauschwäbisches Zentralmuseum 557 578 598 604 604 682 640 640 602 705 Deutsches Kulturforum östliches Europa 1 342 1 381 1 434 1 451 1 451 1 601 1 606 1 726 1 744 1 825 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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