Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen - Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung (Antwort zu Drs. 21/7739)
Text
Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen - Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung (Antwort zu Drs. 21/7739)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7974
21. Wahlperiode 10.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Anne-
Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7739 –
Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen
– Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss am 13.
November 2025 mit der Mehrheit der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD, das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) in Ratingen mit
870 000 Euro für die Erneuerung seiner Dauerausstellung zu fördern. Die
Mittel sind für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vorgesehen. Grundlage war
dabei offenbar ein Konzept des Museums für die Neugestaltung der
Dauerausstellung zwecks Attraktivitätssteigerung und Modernisierung seines Standorts
(vgl. Oberschlesisches Landesmuseum | Klare Entscheidung für Ratingen:
Bundesmittel sichern Zukunft des Oberschlesischen Landesmuseums). Diese
Entscheidung kam für Beobachter durchaus überraschend, denn einerseits
hatte sich der Bund 2001, also nur kurz nach der Eröffnung im Jahre 1998, aus
der Förderung zurückgezogen und auch der private Betreiber des OSLM, die
1970 in Bonn gegründete Stiftung Haus Oberschlesien, hatte sich kurz vor der
Förderentscheidung noch für eine Verlagerung des Museumsbetriebs von
Ratingen und eine Eingliederung in das Ruhrmuseum in Essen ausgesprochen.
Der Standort und die zukünftige Ausrichtung des Oberschlesischen
Landesmuseums sind seit Jahrzehnten Gegenstand öffentlicher, fachpolitischer und
haushaltspolitischer Diskussionen. Bereits der Bundesrechnungshof stellte in
seinem Bericht aus dem Jahr 1997 erhebliche strukturelle Mängel der
Standortentscheidung fest, verwies insbesondere auf dauerhaft geringe
Besucherzahlen und vermochte das gestiegene Bundesinteresse an dem Neubau nicht
zu erkennen. Diese Einschätzung führte nach einer Evaluierung im Jahr 2001
zum Ausstieg des Bundes aus der institutionellen Förderung der Stiftung,
wovon auch der Museumsbetrieb betroffen war.
In der Folge übernahm das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) die
institutionelle Finanzierung des Betriebs des Oberschlesischen Landesmuseums; die
Stiftung Haus Oberschlesien blieb Zuwendungsnehmerin. Eine nachhaltige
strukturelle Konsolidierung des Museumsbetriebs wurde jedoch auch in den
darauffolgenden Jahren nicht erreicht.
Im Jahr 2024 traten die bekannten strukturellen Defizite erneut offen zutage.
In der regionalen und überregionalen Berichterstattung wurde wiederholt auf
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 9. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stagnierende bzw. niedrige Besucherzahlen, einen erheblichen baulichen
Investitionsbedarf an den Immobilien sowie auf einen strukturell unter Druck
geratenen Museumshaushalt hingewiesen. Vor diesem Hintergrund wurden
alternative Entwicklungsperspektiven für eine zukunftsfähige Ausrichtung des
Museums diskutiert. Nach übereinstimmenden Medienberichten verliefen
insbesondere Gespräche mit der Stiftung Zollverein in Essen, auf Vermittlung des
Landes NRW, konstruktiv und eröffneten die Möglichkeit, das Museum in
einen kulturell, bildungspolitisch und touristisch deutlich stärker
frequentierten Standort zu integrieren.
Diese Überlegungen fanden nach Presseangaben auch innerhalb der
Trägerstrukturen des Museums Unterstützung. Sowohl der Vorstand der Stiftung
Haus Oberschlesien als auch der Stifter, die Landsmannschaft der
Oberschlesier e. V. (Bundesverband), sollen sich mehrheitlich bzw. einstimmig für eine
Verlagerung des Museums nach Essen ausgesprochen haben. Als Gründe
wurden insbesondere die angespannte wirtschaftliche Lage der Trägerstiftung, der
erhebliche Sanierungs- und Investitionsbedarf am bisherigen Standort sowie
fortbestehende strukturelle Defizite benannt.
In der „Rheinischen Post“ (RP; Ausgabe Ratingen vom 10. Juni 2025) wurde
zudem über einen „erheblichen Finanzskandal“ aufgrund von
Unregelmäßigkeiten in der Haushaltsführung des Museums berichtet, der seit 2019
aufgearbeitet werde und bis heute andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
sowie Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber zur Folge
haben soll. Diese Vorgänge werfen grundlegende Fragen zur Kontrolle der
Verwendung öffentlicher Mittel, zur Verantwortung privater Trägerstrukturen
sowie zur Rolle des Bundes bei der Finanzierung kultureller Einrichtungen auf.
Am 14. Juli 2025 beschloss der Stiftungsvorstand der Trägerstiftung des
OSLM mit 3 : 2 Stimmen, den Museumsbetrieb in Ratingen zum 31.
Dezember 2025 einzustellen (vgl. https://landsmannschaft-schlesien.de/neuigkeiten-z
um-oberschlesischen-landesmuseum/) und nach Essen zu verlagern. Die
Landsmannschaft der Oberschlesier e. V. (Bundesverband) schloss sich dem
Votum an. Ausweislich öffentlicher Medienberichterstattung fanden in der
Folgezeit Gespräche von Vertretern der CDU/CSU-Gruppe der Vertriebenen
und der Bundesregierung mit Stiftungsgremien und der Landesregierung
NRW statt. Im September 2025 beschloss der Vorstand der Trägerstiftung
erneut grundsätzlich die Bereitschaft, die Verlagerung des Museumsbetriebs
nach Essen zu vollziehen, getragen von der Zustimmung der Landsmannschaft
der Oberschlesier als Stifterin. Lediglich der Stiftungsrat äußerte, die Stiftung
habe keine problematische finanzielle Situation und es gebe keinen kurz- oder
mittelfristigen Sanierungsbedarf am Standort Ratingen. Das entsprechende
Veto des Stiftungsrates soll der Vorstand allerdings zurückgewiesen haben.
Vor diesem Hintergrund ist die medial als „Rettung“ dargestellte Entscheidung
der Bundesregierung, das OSLM erneut mit erheblichen Bundesmitteln zu
unterstützen und faktisch am bisherigen Standort festzuhalten, aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller in besonderem Maße erklärungsbedürftig. Dies
gilt insbesondere angesichts der fortbestehenden strukturellen Probleme, der
bekannten wirtschaftlichen Risiken sowie der Tatsache, dass selbst die
privaten Trägerstrukturen zwischenzeitlich eine alternative Standortlösung als
vorzugswürdig erachtet haben. Zumal offenbar wird, dass die bauliche und
strukturelle Debatte mit der Förderentscheidung nicht vom Tisch ist. Wie die
„Rheinische Post“ berichtete, soll vor einem Mitteleinsatz des Bundes zur
Modernisierung der Dauerausstellung „zunächst das Gebäude selbst unter die
Lupe genommen werden.“ Dies ginge aus einer Mitteilung der Stiftung Haus
Oberschlesien hervor, „nachdem BdV-Präsident [BdV = Bund der
Vertriebenen] Stephan Mayer MdB [Mitglied des Deutschen Bundestages] das Haus
besucht hat“ (RP vom 20. Juli 2026). Auch eine Machbarkeitsstudie müsse
erst noch erarbeitet werden (ebd.).
Am 20. Februar 2026 berichtete die „Rheinische Post“, dass es zwischen
Stiftungsvorstand und OSLM, aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über die
Ausrichtung des Museums, zu einem Zerwürfnis gekommen ist. Laut eigener
Satzung ist die Stiftung nie angetreten, um ein Museum zu betreiben.
Stattdessen soll sie sich an einem Standort […] „zu einem europäischen Kultur- und
Begegnungszentrum weiterentwickeln.“ (zit. nach: RP vom 20. Februar 2026).
Mit Bescheid vom 2. Juli 2026 hat zudem die Bezirksregierung Düsseldorf die
Streichung einer Schlüsselstelle des OSLM beschlossen: Künftig werden die
Personalkosten der Stelle für Digitalisierung und Bestandssicherung im
OSLM nicht mehr im Rahmen der institutionellen Förderung übernommen
(vgl. https://unser-ratingen.com/mein-ratingen/aktuelles/rueckschlag-fuer-kult
urerbe-land-streicht-digitalisierungsstelle-am-museum-in-hoesel-id2562).
Die Entscheidung der Bundesregierung scheint sich nach Ansicht der
Fragestellenden, nach dem Wechsel der Zuständigkeit vom Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hin zum Bundesministerium des
Innern (BMI) mit Antritt der aktuellen Bundesregierung, aber einzureihen in
eine generelle neue Linie hin zu einer verstärkten Förderung von kulturellen
Einrichtungen im Rahmen des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG),
deren Haushaltsansätze im Bundesregierungsentwurf für den
Haushaltsentwurf 2027 allesamt erhöht werden.
1. Welche konkreten neuen tatsächlichen oder rechtlichen Erkenntnisse
haben die Bundesregierung dazu veranlasst, von der kritischen Bewertung
des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 1997 (vgl.
Bundestagsdrucksache 13/8550) abzuweichen und erneut erhebliche Bundesmittel für das
Oberschlesische Landesmuseum bereitzustellen?
Die Bereitstellung der Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum
(OSLM) geht auf die Entscheidung des Haushaltsauschusses des
Deutschen Bundestages am 13. November 2025 zurück (Bereinigungssitzung).
2. In welcher Höhe wurden seit dem erneuten Einstieg des Bundes
Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum bewilligt oder in Aussicht
gestellt (bitte nach Haushaltsjahren, Förderinstrumenten und Titeln
aufschlüsseln)?
Für das Haushaltsjahr 2026 wurden 305 000 Euro und für das Haushaltsjahr
2027 565 000 Euro als Projektförderung aus Kapitel 0603, Titel 893 72
zweckgebunden für die Herrichtung der Dauerausstellung in Aussicht gestellt.
3. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Einsatz erheblicher
Bundesmittel für eine kulturelle Einrichtung in privater Trägerschaft, deren
wirtschaftliche Tragfähigkeit und der Standort seit Jahrzehnten öffentlich,
selbst vom Land Nordrhein-Westfalen, in Zweifel gezogen werden?
Die Mittel sollen ausschließlich für die Neugestaltung der Dauerausstellung
bereitgestellt werden. Im Zusammenhang mit der Bewilligung werden die
rechtlichen Grundlagen überprüft.
4. Wieso blieb bei der Förderentscheidung der Bundesregierung die
Tatsache offenbar unberücksichtigt, dass sich der Vorstand der privaten
Trägerstiftung sowie die Stifterin selbst öffentlich für eine alternative
Standortlösung ausgesprochen hatten?
Es handelt sich um eine Inaussichtstellung der Mittel des Deutschen
Bundestages, die die Bundesregierung administrativ umzusetzen hat. Eine
Förderentscheidung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.
5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob das OSLM
langfristig an einem zentralen Standort in Nordrhein-Westfalen untergebracht
werden kann oder untergebracht werden sollte, wenn ja, von wem wurde
diese Prüfung unternommen, welches Ergebnis hatte sie, und inwieweit
ist dieses Prüfungsergebnis in die Entscheidung einer Bundesförderung
am Standort Ratingen eingeflossen?
Die Bundesregierung war bei der Prüfung eines zentralen Standorts in
Nordrhein-Westfalen nicht einbezogen.
6. Lag der Bundesregierung vor der Entscheidung zur Bewilligung einer
Förderung des OSLM ein Gutachten über den Zustand des
Museumsgebäudes vor, wenn ja, von wem wurde es durchgeführt, und zu welchem
Ergebnis kam es?
Die Bundesregierung war vor der Entscheidung zur Bewilligung einer
Förderung nicht einbezogen und es lag ihr kein Gutachten vor. Die Bundesregierung
hat Kenntnis, dass derzeit der bauliche Zustand des Museumsgebäudes im
Rahmen eines Werterhaltungsgutachtens untersucht wird.
7. Lag der Bundesregierung vor der Entscheidung zur Bewilligung einer
Förderung des OSLM ein Konzept zur Neugestaltung der
Dauerausstellung im OSLM samt thematischer Gliederung und Kostenkalkulation
vor, wenn ja, von wem wurde es zu welchem Zeitpunkt erstellt, mit
welchen Kosten wird darin kalkuliert, und erfolgte auf dieser Grundlage
bereits eine entsprechende Antragstellung beim Bund und Land?
Der Bundesregierung lag ein solches Konzept vor der parlamentarischen
Entscheidung zur Förderung des OSLM nicht vor.
8. Wurde der wissenschaftliche Beirat, der die Konzeption begleiten sollte,
bereits gegründet, wenn ja, wann ist dies geschehen, wer gehört ihm an,
wenn nein, warum nicht, und hält die Bundesregierung seine Einsetzung
vor einer Mittelvergabe für erforderlich (bitte begründen)?
Nach Auskunft der Museumsleitung ist ein wissenschaftlicher Beirat für die
Neukonzeption der Dauerausstellung bislang noch nicht formell eingesetzt
worden, aber grundsätzlich vorgesehen. Von einer formellen Einsetzung wurde
bislang mit Blick auf die derzeit laufende grundlegende Neuordnung der
Stiftungsstrukturen und Satzung abgesehen. Wenn die Rahmenbedingungen geklärt
sind, soll im Anschluss der Beirat die Konzeption der Dauerausstellung
fachlich und wissenschaftlich begleiten. Die Bundesregierung begrüßt die
Beteiligung eines wissenschaftlichen Beirats vor der Mittelvergabe.
9. Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
maßgeblichen Beschlussfassung zur wirtschaftlichen Lage, zum
Sanierungsbedarf sowie zur strukturellen Finanzierung des Museums und seiner
Trägerstiftung vor, und wie erklärt sich die Bundesregierung die
unterschiedliche Einschätzung von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat in der
Sache?
10. Auf welcher fachlichen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen
Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass der
Museumsbetrieb am Standort Ratingen langfristig tragfähig ist?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist seit mehreren Jahren nicht mehr an der Finanzierung
des Oberschlesischen Landesmuseums beteiligt und in den Gremien vertreten.
Für die Berufungsperiode 2023 bis 2027 hat die Bundesregierung keine
Vertretung in den Stiftungsrat entsandt und ihren Sitz im Stiftungsrat ruhen gelassen.
Der Bundesregierung lagen keine konkreten Erkenntnisse zum Zeitpunkt der
maßgeblichen Beschlussfassung vor, sie kann sich daher zu den
Einschätzungen von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand nicht äußern.
11. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und bzw. oder
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich
Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien haben im Vorfeld der
Förderentscheidung mit Vertretern der Stiftung Haus Oberschlesien und des OSLM
stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen
und Thema aufführen)?
Am 11. September 2025 führte der Beauftragte der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, im
Oberschlesischen Landesmuseum in Ratingen ein Gespräch mit dem Museumsdirektor
Dr. David Skrabania sowie dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Haus
Oberschlesien, Sebastian Wladarz, über die Neukonzeption der Dauerausstellung
des Museums.
12. Inwieweit liegt ein gestiegenes Bundesinteresse an der Förderung des
Museumsbetriebs der Stiftung Haus Oberschlesien durch das
Bundesministerium des Innern vor, das die Wiederaufnahme der Finanzierung
rechtfertigte?
Eine Förderung des Museumsbetriebs ist nicht vorgesehen. Es handelt sich um
eine einmalige Projektförderung zur Herrichtung der Dauerausstellung.
13. Mit welchen konkreten Kontroll-, Auflagen- oder
Sanktionsmechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass die eingesetzten
Bundesmittel den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Nachhaltigkeit entsprechen?
Wie bei allen Förderungen üblich muss das OSLM gemäß § 7 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) wirtschaftlich und sparsam handeln. Zudem ergeben sich
zusätzliche Auflagen, wie etwa aus § 44 BHO und den Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest-P). Als Kontrollmechanismus
funktionieren die Verwendungsnachweisprüfung des Bundesverwaltungsamtes
sowie die Erfolgskontrolle des Bundesministeriums des Innern (BMI).
14. Welche vertraglichen, finanziellen oder sonstigen Vereinbarungen
bestehen in diesem Zusammenhang zwischen der Bundesregierung und
dem Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Hinblick auf eine
mögliche dauerhafte Mitfinanzierung?
Es bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen. Eine dauerhafte
Mitfinanzierung wird nicht angestrebt.
15. Trifft es zu, dass mehrere Gesprächsrunden zwischen dem
Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und der
nordrhein-westfälischen Ministerin für Kultur und Wissenschaft zum OSLM
stattgefunden haben, und wenn ja:
a) Welche Gesprächsrunden fanden konkret statt (bitte nach Datum und
Teilnehmern aufführen)?
b) Welche alternativen Investitions- oder Entwicklungskonzepte wurden
dabei konkret erörtert?
c) Aus welchen Gründen wurden diese Alternativen nicht
weiterverfolgt?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Zum Thema Oberschlesisches Landesmuseum führte der Beauftragte der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd
Fabritius, folgende Gespräche mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Brandes, MdL:
• Juli 2025: Telefonat mit der Ministerin
• 23. Juli 2025: Videokonferenz mit der Ministerin. An der Videokonferenz
nahmen unter anderem der damalige Direktor des Ruhrmuseums, Professor
Heinrich Theodor Grütter, sowie ein Abteilungsleiter des Ministeriums für
Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen teil.
• 12. September 2025: Gespräch im Schaudepot des Ruhrmuseums mit der
Ministerin Brandes. An dem Gespräch nahmen außerdem der Beauftragte
für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und
Spätaussiedlern des Landes Nordrhein-Westfalen, Heiko Hendriks, der damalige
Direktor des Ruhrmuseums, Professor Heinrich Theodor Grütter, der
Bundesvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien
e. V., Stephan Rauhut, sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Klaus-Peter Willsch und Peter Beyer teil.
• 7. November 2025: Videokonferenz mit der Ministerin Brandes. Darüber
hinaus nahmen der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Stefan Mayer,
MdB, der Abgeordnete des Deutschen Bundestages Peter Beyer, der
Beauftragte für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und
Spätaussiedlern des Landes Nordrhein-Westfalen, Heiko Hendriks, der
Bundesvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien
e. V., Stephan Rauhut, der damalige Direktor des Ruhrmuseums, Professor
Heinrich Theodor Grütter, ein Abteilungsleiter sowie eine Gruppenleiterin
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-
Westfalen teil.
Gegenstand der Gespräche war insbesondere die Frage, ob die
Dauerausstellung des Oberschlesischen Landesmuseums in Ratingen verbleiben oder in das
Schaudepot des Ruhrmuseums überführt werden soll. Darüber hinaus wurde
die Möglichkeit erörtert, die Neukonzeption der Dauerausstellung des
Oberschlesischen Landesmuseums aus Bundesmitteln zu finanzieren.
16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der Sitzung des Ausschusses für
Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13.
November 2025 (Landtagsdrucksache APr 18/1063) der Standort Ratingen
weiterhin als nachteilig bewertet und eine positive Entwicklung einzig an ein
verstärktes Engagement des Bundes geknüpft wurde, und wenn ja:
a) Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung vor
diesem Hintergrund?
b) Ist eine Rückkehr des Bundes in eine dauerhafte institutionelle
Förderung des Oberschlesischen Landesmuseums vorgesehen, und wenn
ja, unter welchen finanziellen, strukturellen und haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen?
c) Wird der Bund die Finanzierung der vom Land gestrichenen Stelle
für Digitalisierung und Bestandssicherung im OSLM künftig
übernehmen?
Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über einen „erheblichen
Finanzskandal“ im Jahr 2019 vor, über den die „Rheinische Post“
(Ausgabe Ratingen vom 10. Juni 2025) berichtet und der bis heute
andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Rückforderungsansprüche
öffentlicher Zuwendungsgeber zur Folge haben soll?
a) Liegen der Bundesregierung Informationen zum aktuellen Stand
dieser Ermittlungen vor?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Zum aktuellen Stand der Ermittlungen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
b) In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber gegenüber der
Trägerstiftung?
Die Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber lagen nach
Einschätzung der Stiftung Haus Oberschlesien im sechststelligen Bereich. In
welcher Höhe aktuell die Rückforderung gegenüber der Trägerstiftung beträgt,
entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.
c) Welche Auswirkungen hätte die vollständige Durchsetzung dieser
Rückforderungen auf die wirtschaftliche Existenz der Trägerstiftung
und den Fortbestand des Museumsbetriebs?
Über mögliche Auswirkungen einer vollständigen Durchsetzung dieser
Rückforderung ist der Bundesregierung nichts bekannt.
d) Inwieweit waren diese Sachverhalte der Bundesregierung zum
Zeitpunkt der Förderentscheidung bekannt?
Der Bundesregierung war im Rahmen seiner Gremienmitgliedschaft aus
früheren Stiftungsratssitzungen und Protokollen bekannt, dass es in der
Geschäftsführung in den Jahren bis 2018 Unregelmäßigkeiten gab und Regressansprüche
gegen einen früheren Geschäftsführer und Direktor erhoben wurden.
18. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt (bitte nach Bundesministerien,
Bundeszentrale für politische Bildung, Bund der Vertriebenen etc.
auflisten) haben in den letzten zehn Jahren (bitte einzeln nach
Zuwendungszweck, Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber und nach Jahren
aufführen) folgende Einrichtungen erhalten:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat in den
Jahren 2017 bis 01/2023 den Kulturreferenten am Oberschlesischen
Landesmuseum aus Projektmitteln finanziert. Zum 1. Februar 2023 endete die Tätigkeit
des Kulturreferenten für Oberschlesien. Durch die Kürzung des einschlägigen
Haushaltstitels wurde die Stelle nicht nachbesetzt. Zur Existenz oder
unmittelbaren Förderung der unter 18b bis 18i genannten Einrichtungen liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Nach Auskunft des Oberschlesischen
Landesmuseums waren diese Einrichtungen historisch mit der Stiftung Haus
Oberschlesien verbunden. Folgende Mittel sind aus dem Haushalt des BKM, Kapitel
0452 Titel 684 71 geflossen:
a) Stiftung Haus Oberschlesien,
In den vergangenen 10 Jahren wurde der Kulturreferent der Stiftung Haus
Oberschlesien sowie einzelne Projekte der Stiftung von BKM gefördert.
Zuwendungsempfänger,
Zuwendungszweck
2017
T Euro
2018
T Euro
2019
T Euro
2020
T Euro
2021
T Euro
2022
T Euro
2023
T Euro
2024
T Euro
2025
T Euro
Stiftung Haus Oberschlesien
(SHOS), Kulturreferent
117 117 117 117 117 117 13
SHOS Projekt
Digitalisierungsprojekt „Digishelf“
29,7
SHOS Projekt „Silesia
Challenges“/Escape Rooms
171,3
SHOS Projekt
Ausstellungsprojekt zum Widerstand
22,1
SHOS Projekt Filmprojekt
„Nova Silesia“
6 6
SHOS Projekt Filmprojekt
„Nova Silesia“ – Durch
Kulturreferat für Schlesien
am Schlesischen Museum
10
b) Eichendorff-Verein,
c) Eichendorff-Gesellschaft,
d) Gustav-Freytag-Gesellschaft,
e) Oberschlesischer Heimatverlag (Dülmen),
f) Hilfswerk Oberschlesien,
g) Eichendorff-Institut an der Universität Düsseldorf,
Die unter 18b bis 18g genannten Einrichtungen wurden in den letzten zehn
Jahren nicht vom Bund gefördert.
h) Landsmannschaft der Oberschlesier und
Folgende Projekte sind aus dem oben genannten Etat in Höhe von
117 000 Euro des Kulturreferenten finanziert wurden. Die Projekte sind also
nicht auf die Gesamtförderung des Bundes zu addieren, sondern der Förderung
des BKM mittelbar durch den Kulturreferenten zuzurechnen.
Zuwendungsempfänger, Zuwendungszweck 2019
T Euro
2020
T Euro
2021
T Euro
2022
T Euro
Landsmannschaft der Oberschlesier NRW,
Brauchtumsveranstaltung bei Annaberg-Wallfahrt und
Kulturtag in Haltern am See
5
Landsmannschaft der Oberschlesier Kreisgruppe
Kassel, Projekt Studienfahrt nach Oberschlesien
5,3
Landsmannschaft der Oberschlesier Kreisgruppe
Kassel, Projekt Studienfahrt nach Niederschlesien
5
Landsmannschaft der Oberschlesier NRW,
Brauchtumsveranstaltung bei Annaberg-Wallfahrt und
Kulturtag in Haltern am See
6,8
i) Oberschlesische Jugend?
Folgende Projekte sind aus dem oben genannten Etat in Höhe von
117 000 Euro des Kulturreferenten finanziert worden. Die Projekte sind also
nicht auf die Gesamtförderung des Bundes zu addieren, sondern der Förderung
des BKM mittelbar durch den Kulturreferenten zuzurechnen.
Zuwendungsempfänger, Zuwendungszweck 2021
T Euro
Oberschlesische Jugend
Projekt Sportfest
0,5
Oberschlesische Jugend
Projekt Wallfahrt nach Altötting
2
19. Welche institutionelle Förderung bzw. Zuschüsse an Einrichtungen
gemäß § 26 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) haben in den
letzten zehn Jahren folgende Einrichtungen erhalten:
a) Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V.,
b) Adalbert Stifter Verein e. V.,
c) Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie,
d) Ostpreußisches Landesmuseum,
e) Pommersches Landesmuseum,
f) Schlesisches Museum zu Görlitz,
g) Westpreußisches Landesmuseum,
h) Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek,
i) Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa
e. V.,
j) Donauschwäbisches Zentralmuseum und
k) Deutsches Kulturforum östliches Europa
(bitte einzeln nach Zuwendungsempfänger, Jahren und nach
Zuwendungshöhe aufführen)?
In der Tabelle werden die IST-Zahlen der institutionellen Förderungen der
jeweiligen Einrichtungen dargestellt. Zuschüsse wie z. B. Projektförderungen
und Bauvorhaben der letzten zehn Jahre konnten aufgrund der Fristsetzung in
nachstehender Tabelle nicht berücksichtigt werden. Für das Jahr 2026 werden
die Soll-Zahlen verwendet, da noch keine IST-Zahlen vorliegen:
Zuwendungsempfänger/-Jahr
2017
T Euro
2018
T Euro
2019
T Euro
2020
T Euro
2021
T Euro
2022
T Euro
2023
T Euro
2024
T Euro
2025
T Euro
2026
T Euro
Institut für deutsche
Kultur und
Geschichte Südosteuropas
e. V.
793 811 836 843 843 861 888 894 896 981
Adalbert Stifter
Verein e. V.
617 646 671 649 679 655 684 738 719 773
Stiftung Kunstforum
Ostdeutsche Galerie
686 709 739 768 770 760 773 773 773 875
Ostpreußisches
Landesmuseum
824 856 895 949 1 037 940 969 1 017 1 049 1 184
Pommersches
Landesmuseum
780 783 807 877 940 876 835 873 899 940
Schlesisches Museum
zu Görlitz
682 698 719 770 790 780 818 930 943 882
Westpreußisches
Landesmuseum
698 706 721 729 694 696 698 718 763 858
Stiftung Martin-
Opitz-Bibliothek
895 776 802 810 1 022 906 909 995 1 081 1 088
Institut für Kultur
und Geschichte der
Deutschen in
Nordosteuropa e. V.
1 456 1 507 1 791 1 810 1 810 1 844 1 849 1 912 1 943 2 090
Donauschwäbisches
Zentralmuseum
557 578 598 604 604 682 640 640 602 705
Deutsches
Kulturforum östliches Europa
1 342 1 381 1 434 1 451 1 451 1 601 1 606 1 726 1 744 1 825
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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