Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften
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Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7747
21. Wahlperiode 27.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Dr. Michael Espendiller, Marc Bernhard,
Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto
Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften
Seit dem Jahr 1994 ist Schloss Bellevue in Berlin Amtssitz des
Bundespräsidenten. Die letzte Teilsanierung erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 (www.bu
ndespraesident.de/DE/amt-und-aufgaben/amtssitze/baumassnahmen-am-berline
r-amtssitz/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz_node.html).
Im Jahr 2026 haben nach sechs Jahren Planung umfangreiche Baumaßnahmen
am Schloss Bellevue und an den dazugehörigen Liegenschaften begonnen.
Nach Angaben des Bundespräsidialamts ist für die Baumaßnahmen eine
Bauzeit bis zum Jahr 2034 vorgesehen (www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pre
ssemitteilungen/DE/2026/02/260225-Baumassnahmen.html). Nach Angaben
des Bundespräsidialamts belaufen sich die Bau- und Planungskosten für die
Sanierung des Schlosses Bellevue und der dazugehörigen Liegenschaften auf
601 Mio. Euro. Zusätzlich sind eine Risikoreserve von 188 Mio. Euro und eine
Vorsorge für Baupreissteigerungen von 71 Mio. Euro ausgewiesen. Für die
Bauzeit ist ein Ausweichquartier in der Elisabeth-Abegg-Straße in Berlin-
Moabit für 205 Mio. Euro errichtet worden. Insgesamt ergeben sich damit
Gesamtkosten von mindestens rund 1,06 Mrd. Euro (www.bundespraesident.de/D
E/amt-und-aufgaben/amtssitze/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz/baumassn
ahmen-am-berliner-amtssitz_node.html#_oh1h3mbje).
Unter Beachtung des Denkmalschutzes soll die Bausubstanz instand gesetzt,
die Gebäudeausrüstung in technischer Hinsicht erneuert, die Barrierefreiheit
ausgeweitet sowie eine energetische Modernisierung umgesetzt werden.
Zuständige Bauverwaltung für das Bauvorhaben ist das Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung (BBR). Das BBR veranschlagt Kosten in Höhe von
146 Mio. Euro allein für die Sanierung des Schlosses Bellevue. Im Zuge der
Sanierungsmaßnahmen soll auch das Präsidialamt saniert werden, mit
erwarteten Kosten in Höhe von 120 Mio. Euro. Der Wach- und Kontrollbereich am
Schloss Bellevue entspricht nicht mehr neuesten Sicherheitsanforderungen;
daher soll ein Neubau der Hauptwache Kosten in Höhe von 173 Mio. Euro
verursachen. Abschließend werden Außenanlagen und Infrastruktur für 162 Mio.
Euro erneuert (www.bundespraesident.de/DE/amt-und-aufgaben/amtssitze/bau
massnahmen-am-berliner-amtssitz/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz_nod
e.html). Zusammen genommen belaufen sich die erwarteten Kosten für die
geplanten Baumaßnahmen auf 601 Mio. Euro.
Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Kneller erkundigte sich im Rahmen
einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung nach dem finanziellen
Gesamtaufwand für die Sanierung, die Interimslösung sowie den Rückumzug. Für
die Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Dennis
Rohde und erklärte am 2. Februar 2026, dass der finanzielle Gesamtaufwand
noch nicht abschließend beziffert werden könne (Antwort auf die Schriftliche
Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/4006). In einer weiteren Schriftlichen
Frage fragte der Bundestagsabgeordnete nach den bis dahin angefallenen
Kosten. Nach Angaben der Bundesregierung beliefen sich die Planungskosten für
die Gesamtmaßnahme Schloss Bellevue bis dahin auf 37,2 Mio. Euro. Für das
Ausweichquartier werden jährliche Miet- und Betriebskosten in Höhe von
17,5 Mio. Euro angegeben (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 8 des Abgeordneten Maximilian Kneller auf Bundestagsdrucksache
21/4186).
Im Bundeshaushalt sind die Baumaßnahmen nicht im Einzelplan des
Bundespräsidenten, sondern im Einzelplan 25 bei Kapitel 2503 Titel 733 01
veranschlagt. Die Erläuterungen zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027
weisen dort Gesamtausgaben des Bundes von 809,9 Mio. Euro aus, davon
73,1 Mio. Euro für vorbereitende Maßnahmen und 736,8 Mio. Euro für die
Hauptbaumaßnahme, sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 642,1 Mio.
Euro mit Fälligkeiten bis zum Jahr 2034. Zugleich heißt es dort, die Unterlagen
nach § 24 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) für die Hauptbaumaßnahme
lägen noch nicht vor; im Bundeshaushaltsplan 2026 wurden sie für das Jahr 2025
erwartet, im Entwurf 2027 für das Jahr 2026 (Bundeshaushaltsplan 2026 und
Entwurf 2027, Einzelplan 25 Kapitel 2503).
Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die uneinheitliche
Veranschlagung von Bauausgaben in verschiedenen Einzelplänen es dem
Haushaltsgesetzgeber und der Öffentlichkeit erschwert, einen Gesamtüberblick über
die Baukosten zu erhalten, und empfohlen, die Baukosten verursachergerecht
im Einzelplan 01 zu veranschlagen. Für Veranstaltungen, die nicht in der
Ausweichliegenschaft durchgeführt werden können, regt er an, kostengünstige
Mitnutzungen repräsentativer Räumlichkeiten der Bundesregierung zu prüfen, und
nennt hierfür das Kronprinzenpalais in Berlin-Mitte. Ferner stellt er fest, dass
die Miete für die Ausweichliegenschaft bislang nur vorläufig berechnet ist,
gegenüber der Planung aus dem Jahr 2021 um 3 Mio. Euro jährlich gestiegen ist
und vom Bundespräsidialamt nicht durch Einsparungen im eigenen Etat
kompensiert werden kann (Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO
vom 29. August 2025, Geschäftszeichen I 2 – 0003187, Nummer 3.2 und 3.3).
Die Fragesteller sind der Ansicht, dass dem Steuerzahler vor dem Hintergrund
steigender Schulden und der angespannten wirtschaftlichen Lage des Bundes
ein solch kostspieliges Projekt mit Gesamtkosten von über 1 Mrd. Euro nicht
zu vermitteln ist. Überdies gibt es Alternativen zu einem temporären Ersatzbau
für über 200 Mio. Euro. Während der Teilsanierung in den Jahren 2004 und
2005 wurde Schloss Charlottenburg für einzelne Veranstaltungen genutzt; der
Bundesrechnungshof verweist zudem auf die Mitnutzung repräsentativer
Räumlichkeiten des Bundes.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. An welchem Datum begannen jeweils Auszug, vorbereitende Arbeiten
und eigentliche Bauarbeiten, und um wie viele Monate weicht der
Baubeginn vom ursprünglich geplanten Termin ab?
2. Aus welchen Gründen vergingen zwischen dem Planungsbeginn 2020 und
dem Baubeginn 2026 rund sechs Jahre, und welche Meilensteine haben
sich gegenüber der ursprünglichen Planung verzögert (bitte Soll- und Ist-
Termine gegenüberstellen)?
3. Hält die Bundesregierung einen Zeitraum von rund 20 Jahren zwischen
der Teilsanierung in den Jahren 2004 bis 2005 und der nun vorgesehenen
Grundsanierung der Repräsentationsräume des Bundespräsidenten sowie
der zugehörigen Liegenschaften für einen üblichen Sanierungszyklus, und
wenn ja, welche weiteren Sanierungs- oder
Grundinstandsetzungsmaßnahmen an diesen Liegenschaften sind nach derzeitigem Planungsstand in den
kommenden Jahren vorgesehen (bitte nach Maßnahme und
voraussichtlichem Zeitpunkt aufschlüsseln)?
4. Wie sieht der Zeitplan je Teilprojekt aus (mit Beginn- und
Fertigstellungsterminen sowie Meilensteinen)?
5. Wie weit sind die einzelnen Baumaßnahmen mit Stand 31. Juli 2026
fortgeschritten, welche Teilmaßnahmen sind abgeschlossen, und liegt der
Fortschritt im geplanten Zeit- und Kostenrahmen?
6. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um Bauzeit und
Baukosten zu begrenzen, mit welcher jeweils bezifferten Wirkung?
7. Wie hoch waren die jährlichen Bewirtschaftungs- und Betriebskosten ab
2020 bis zum Baubeginn (bitte nach Jahr, Liegenschaft und Kostenart
darstellen)?
8. Wie hoch werden die jährlichen Betriebs- und Folgekosten nach der
Sanierung ausfallen, und wie verhalten sie sich zu den Kosten davor (je
Liegenschaft und Kostenart), welche Schätzung der nach Fertigstellung der
Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen nach § 24
Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung wurde den Bauunterlagen
beigefügt, mit welchem Datum und welchem Ergebnis, und wenn keine
beigefügt wurde, aus welchen Gründen nicht?
9. Welche einzelnen Maßnahmen umfasst das Gesamtvorhaben,
aufgeschlüsselt nach den vier Teilbereichen, mit Kosten und Zeitraum?
10. Welche Sanierungsmaßnahmen dienen ausschließlich dem
Denkmalschutz, und was kosten diese jeweils?
11. Mit welchen jährlichen Energieeinsparungen rechnet die
Bundesregierung, was kosten die energetischen Maßnahmen jeweils, in welchem
Zeitraum amortisieren sie sich, und auf welcher
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung beruhen diese
Annahmen (bitte mit Datum und Ergebnis angeben)?
12. Welche Termin- und Kostenrisiken sind in dem der Kostenberechnung
zugrunde liegenden Register mit über 250 Einzelrisiken erfasst, und mit
welchem finanziellen Volumen sind sie hinterlegt (bitte das vollständige
Risikoregister nach Risikokategorie und Volumen darstellen, über die auf der
Internetseite des Bundespräsidialamts bereits veröffentlichte Aufteilung
der Risikoreserve auf die vier Teilbereiche hinaus); unter welchen
Bedingungen würden die Risikoreserve von 188 Mio. Euro und die Vorsorge für
Baupreissteigerungen von 71 Mio. Euro in Anspruch genommen?
13. Wie hoch sind die Kosten des Umzugs in das Ausweichquartier (bitte
nach Kostenart und Zeitpunkt differenzieren), und welcher Anteil ist
bereits angefallen, nachdem das Bundespräsidialamt nach Feststellung des
Bundesrechnungshofes auf dem neu eingerichteten Titel 532 03 (Sonstige
Dienstleistungsaufträge an Dritte) im Kapitel 0112 für das Jahr 2026
einmalig 300 000 Euro für seinen Umzug ausweist, im Entwurf 2027 auf
demselben Titel jedoch weitere 150 000 Euro veranschlagt sind, seit wann
und in welcher Form werden die Umzugskosten erfasst, und falls der
Bundesregierung weiterhin keine belastbaren Angaben vorliegen
(Bundestagsdrucksache 21/4186), aus welchen Gründen nicht?
14. Welche Personal- und Sachmehrkosten sind den
Bundessicherheitsbehörden durch den Umzug entstanden (nach Behörde und Kostenart, soweit
ohne Gefährdung von Sicherheitsbelangen möglich), und auf welche
Rechtsgrundlage stützte sich eine etwaige Auskunftsverweigerung?
15. Entsprechen die erwarteten Rück-Umzugskosten den in Frage 13 und 14
erfragten Umzugskosten, und wenn nein, wie hoch werden sie
veranschlagt, und worin liegen die Unterschiede?
16. Wie viele Beschäftigte sind den einzelnen Liegenschaften des
Bundespräsidialamts zugeordnet (nach Liegenschaft)?
17. Welche Alternativen zur Errichtung des Ausweichquartiers wurden
geprüft, auf welcher Kostengrundlage, und warum wurden sie
ausgeschlossen?
18. Welche Alternativen zur dauerhaften Nutzung des Ausweichquartiers für
repräsentative Aufgaben wurden geprüft, insbesondere die vom
Bundesrechnungshof angeregte kostengünstige Mitnutzung repräsentativer
Räumlichkeiten der Bundesregierung einschließlich des
Kronprinzenpalais in Berlin-Mitte, welche Veranstaltungen fanden während der
Teilsanierung 2004 und 2005 an welchen Orten und zu welchen Kosten statt,
und mit welchem bezifferten Ergebnis wurden die Einschränkungen für
Öffentlichkeit und Museumsbetrieb bei einer erneuten Nutzung von
Schloss Charlottenburg ermittelt?
19. Welche repräsentativen und protokollarischen Aufgaben können im
Ausweichquartier nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden, und
mit welchen Zusatzkosten ist dadurch zu rechnen?
20. Welche konkreten Bundesbehörden sollen das Ausweichquartier nach
Abschluss der Sanierung nutzen, ist die Nachnutzung bereits vertraglich oder
anderweitig verbindlich geregelt, und ist ein Rückbau vorgesehen, und
wenn ja, mit welchen Kosten?
21. In welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln sind die Ausgaben für die
Gesamtmaßnahme Sanierung der Liegenschaft des Bundespräsidialamtes
am Spreeweg in Berlin für die Jahre 2020 bis 2034 veranschlagt (bitte je
Titel mit Titelbezeichnung, Soll und, für abgeschlossene Haushaltsjahre,
Ist sowie mit den bestehenden Verpflichtungsermächtigungen tabellarisch
angeben, insbesondere zu Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 und
526 04 sowie zu Einzelplan 01 Kapitel 0112 Titel 518 02, 532 03 und
712 01)?
22. Wie erklärt die Bundesregierung, dass in den Erläuterungen zu
Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 im Entwurf des
Bundeshaushaltsplans 2027 Gesamtausgaben des Bundes von 809 925 000 Euro
ausgewiesen sind (73 089 000 Euro für vorbereitende Maßnahmen und
736 836 000 Euro für die Hauptbaumaßnahme), während das
Bundespräsidialamt die Bau- und Planungskosten öffentlich mit 601 Mio. Euro
angibt, und welche Kostenbestandteile erklären die Differenz von rund
209 Mio. Euro (bitte nach Kostenart und Teilbereich aufschlüsseln)?
23. Lagen bei der Veranschlagung der Ausgaben bei Einzelplan 25
Kapitel 2503 Titel 733 01 in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 die
Unterlagen nach § 24 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung vor, nachdem die
Erläuterungen zum Bundeshaushaltsplan 2026 angeben, die Unterlagen
für die Hauptbaumaßnahme lägen noch nicht vor und würden für 2025
erwartet, und die Erläuterungen zum Entwurf 2027 dieselbe Aussage mit
Erwartung für 2026 wiederholen (bitte das Datum der haushaltsmäßigen
Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen angeben), auf
welche Ausnahme nach § 24 Absatz 3 BHO stützt sich die
Veranschlagung, an welcher Stelle der Erläuterungen ist ihre Notwendigkeit
begründet, und aus welchen Gründen wurden die Ausgaben und die
Verpflichtungsermächtigung von 642 102 000 Euro nicht nach § 24 Absatz 3
Satz 3 BHO gesperrt, obwohl bei Titel 713 01 im Kapitel 2501 desselben
Einzelplans in vergleichbarer Lage die Haushaltsmittel bis zur
haushaltsmäßigen Anerkennung nach § 24 Absatz 3 BHO gesperrt wurden?
24. Aus welchen Gründen ist der Titel 712 01 im Kapitel 0112 des
Einzelplans 01 (Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 Euro im Einzelfall) in
den Haushaltsjahren 2025, 2026 und 2027 mit 0 Euro veranschlagt,
während die Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt im Einzelplan 25
Kapitel 2503 Titel 733 01 etatisiert sind, und beabsichtigt die
Bundesregierung, der Empfehlung des Bundesrechnungshofes zu folgen, die
Baukosten des Berliner Amtssitzes verursachergerecht im Einzelplan 01 zu
veranschlagen (Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO vom 29. August 2025,
Geschäftszeichen I 2 – 0003187, Nummer 3.2; bitte mit Ja oder Nein
antworten und die Entscheidung begründen)?
25. Wer trägt die Errichtungskosten des Bürogebäudes in der Elisabeth-
Abegg-Straße in Höhe von rund 205 Mio. Euro, in welchem Haushalt
oder Wirtschaftsplan sind sie veranschlagt, in welcher Höhe fließen sie
über Miete und Betriebskosten auf das Bundespräsidialamt zurück (bitte
je Haushaltsjahr 2026 bis 2034 angeben), und aus welchen Gründen
erfolgen nach Aussage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben keine
aktuellen Zwischenabrechnungen zu den Baukosten?
26. Auf welcher Grundlage beruht die vorläufige Berechnung der Miete für
das Ausweichquartier, aus welchen Gründen weichen die Angaben
voneinander ab (15 956 000 Euro im Bundeshaushaltsplan 2026,
16 808 000 Euro im Entwurf 2027 und 17,5 Mio. Euro in der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten
Maximilian Kneller auf Bundestagsdrucksache 21/4186), worauf beruht die vom
Bundesrechnungshof festgestellte Erhöhung um 3 Mio. Euro jährlich
gegenüber der Planung aus dem Jahr 2021, und wann wird die Miethöhe
nach der Schlussabrechnung der Baukosten endgültig festgelegt?
Berlin, den 26. August 2028
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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