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Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften (Antwort zu Drs. 21/7747)

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8214 · Antwort · Original ↗

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Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften (Antwort zu Drs. 21/7747) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8214 21. Wahlperiode 24.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Dr. Michael Espendiller, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7747 – Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 1994 ist Schloss Bellevue in Berlin Amtssitz des Bundespräsidenten. Die letzte Teilsanierung erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 (www.b undespraesident.de/DE/amt-und-aufgaben/amtssitze/baumassnahmen-am-berli ner-amtssitz/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz_node.html). Im Jahr 2026 haben nach sechs Jahren Planung umfangreiche Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und an den dazugehörigen Liegenschaften begonnen. Nach Angaben des Bundespräsidialamts ist für die Baumaßnahmen eine Bauzeit bis zum Jahr 2034 vorgesehen (www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pr essemitteilungen/DE/2026/02/260225-Baumassnahmen.html). Nach Angaben des Bundespräsidialamts belaufen sich die Bau- und Planungskosten für die Sanierung des Schlosses Bellevue und der dazugehörigen Liegenschaften auf 601 Mio. Euro. Zusätzlich sind eine Risikoreserve von 188 Mio. Euro und eine Vorsorge für Baupreissteigerungen von 71 Mio. Euro ausgewiesen. Für die Bauzeit ist ein Ausweichquartier in der Elisabeth-Abegg-Straße in Berlin- Moabit für 205 Mio. Euro errichtet worden. Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten von mindestens rund 1,06 Mrd. Euro (www.bundespraesident.de/ DE/amt-und-aufgaben/amtssitze/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz/bauma ssnahmen-am-berliner-amtssitz_node.html#_oh1h3mbje). Unter Beachtung des Denkmalschutzes soll die Bausubstanz instand gesetzt, die Gebäudeausrüstung in technischer Hinsicht erneuert, die Barrierefreiheit ausgeweitet sowie eine energetische Modernisierung umgesetzt werden. Zuständige Bauverwaltung für das Bauvorhaben ist das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Das BBR veranschlagt Kosten in Höhe von 146 Mio. Euro allein für die Sanierung des Schlosses Bellevue. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen soll auch das Präsidialamt saniert werden, mit erwarteten Kosten in Höhe von 120 Mio. Euro. Der Wach- und Kontrollbereich am Schloss Bellevue entspricht nicht mehr neuesten Sicherheitsanforderungen; daher soll ein Neubau der Hauptwache Kosten in Höhe von 173 Mio. Euro verursachen. Abschließend werden Außenanlagen und Infrastruktur für 162 Mio. Euro erneuert (www.bundespraesident.de/DE/amt-und-aufgaben/amt ssitze/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz/baumassnahmen-am-berliner-amt ssitz_node.html). Zusammen genommen belaufen sich die erwarteten Kosten für die geplanten Baumaßnahmen auf 601 Mio. Euro. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Kneller erkundigte sich im Rahmen einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung nach dem finanziellen Gesamtaufwand für die Sanierung, die Interimslösung sowie den Rückumzug. Für die Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Dennis Rohde und erklärte am 2. Februar 2026, dass der finanzielle Gesamtaufwand noch nicht abschließend beziffert werden könne (Antwort auf die Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/4006). In einer weiteren Schriftlichen Frage fragte der Bundestagsabgeordnete nach den bis dahin angefallenen Kosten. Nach Angaben der Bundesregierung beliefen sich die Planungskosten für die Gesamtmaßnahme Schloss Bellevue bis dahin auf 37,2 Mio. Euro. Für das Ausweichquartier werden jährliche Miet- und Betriebskosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro angegeben (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Maximilian Kneller auf Bundestagsdrucksache 21/4186). Im Bundeshaushalt sind die Baumaßnahmen nicht im Einzelplan des Bundespräsidenten, sondern im Einzelplan 25 bei Kapitel 2503 Titel 733 01 veranschlagt. Die Erläuterungen zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027 weisen dort Gesamtausgaben des Bundes von 809,9 Mio. Euro aus, davon 73,1 Mio. Euro für vorbereitende Maßnahmen und 736,8 Mio. Euro für die Hauptbaumaßnahme, sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 642,1 Mio. Euro mit Fälligkeiten bis zum Jahr 2034. Zugleich heißt es dort, die Unterlagen nach § 24 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) für die Hauptbaumaßnahme lägen noch nicht vor; im Bundeshaushaltsplan 2026 wurden sie für das Jahr 2025 erwartet, im Entwurf 2027 für das Jahr 2026 (Bundeshaushaltsplan 2026 und Entwurf 2027, Einzelplan 25 Kapitel 2503). Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die uneinheitliche Veranschlagung von Bauausgaben in verschiedenen Einzelplänen es dem Haushaltsgesetzgeber und der Öffentlichkeit erschwert, einen Gesamtüberblick über die Baukosten zu erhalten, und empfohlen, die Baukosten verursachergerecht im Einzelplan 01 zu veranschlagen. Für Veranstaltungen, die nicht in der Ausweichliegenschaft durchgeführt werden können, regt er an, kostengünstige Mitnutzungen repräsentativer Räumlichkeiten der Bundesregierung zu prüfen, und nennt hierfür das Kronprinzenpalais in Berlin-Mitte. Ferner stellt er fest, dass die Miete für die Ausweichliegenschaft bislang nur vorläufig berechnet ist, gegenüber der Planung aus dem Jahr 2021 um 3 Mio. Euro jährlich gestiegen ist und vom Bundespräsidialamt nicht durch Einsparungen im eigenen Etat kompensiert werden kann (Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO vom 29. August 2025, Geschäftszeichen I 2 – 0003187, Nummer 3.2 und 3.3). Die Fragesteller sind der Ansicht, dass dem Steuerzahler vor dem Hintergrund steigender Schulden und der angespannten wirtschaftlichen Lage des Bundes ein solch kostspieliges Projekt mit Gesamtkosten von über 1 Mrd. Euro nicht zu vermitteln ist. Überdies gibt es Alternativen zu einem temporären Ersatzbau für über 200 Mio. Euro. Während der Teilsanierung in den Jahren 2004 und 2005 wurde Schloss Charlottenburg für einzelne Veranstaltungen genutzt; der Bundesrechnungshof verweist zudem auf die Mitnutzung repräsentativer Räumlichkeiten des Bundes. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Baumaßnahmen auf der Liegenschaft von Schloss Bellevue umfassen die Teilbaumaßnahmen Sanierung des Schlosses Bellevue, die Sanierung des Verwaltungsgebäudes, den Neubau des Wach- und Kontrollgebäudes sowie die Herrichtung der Außenanlagen. Das Ausweichquartier in der Elisabeth-Abegg-Straße ist nicht Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme des Bundespräsidialamtes. Hierbei handelt es sich um ein Bürogebäude, welches durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichtet und vom Bundespräsidialamt während der Bauzeit als Mietobjekt genutzt wird. Nach Abschluss der Baumaßnahmen auf der Liegenschaft von Schloss Bellevue steht das Gebäude dauerhaft anderen Bundesbehörden zur Verfügung.  1. An welchem Datum begannen jeweils Auszug, vorbereitende Arbeiten und eigentliche Bauarbeiten, und um wie viele Monate weicht der Baubeginn vom ursprünglich geplanten Termin ab? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Beginn des Auszugs vor. Der Baubeginn der vorbereitenden Maßnahmen am Spreeweg verschob sich um 4 Monate vom 1. April 2026 auf den 10. August 2026.  2. Aus welchen Gründen vergingen zwischen dem Planungsbeginn 2020 und dem Baubeginn 2026 rund sechs Jahre, und welche Meilensteine haben sich gegenüber der ursprünglichen Planung verzögert (bitte Soll- und Ist-Termine gegenüberstellen)? Mit Vergabe des interdisziplinären Realisierungswettbewerbes 2020 für den Neubau des Wach- und Kontrollgebäudes begann die Planungsphase für alle Teilbaumaßnahmen, die aufgrund der Größe des Gesamtprojektes, der Komplexität und Verzahnung der Teilbaumaßnahmen, Optimierungen für Einsparungen sowie der Anzahl der Beteiligten bis heute andauert. Die Ausführungsplanung soll 2027 planmäßig abgeschlossen werden.  3. Hält die Bundesregierung einen Zeitraum von rund 20 Jahren zwischen der Teilsanierung in den Jahren 2004 bis 2005 und der nun vorgesehenen Grundsanierung der Repräsentationsräume des Bundespräsidenten sowie der zugehörigen Liegenschaften für einen üblichen Sanierungszyklus, und wenn ja, welche weiteren Sanierungs- oder Grundinstandsetzungsmaßnahmen an diesen Liegenschaften sind nach derzeitigem Planungsstand in den kommenden Jahren vorgesehen (bitte nach Maßnahme und voraussichtlichem Zeitpunkt aufschlüsseln)? Die Bundesregierung macht sich die Bezeichnung „Sanierungszyklus“ nicht zu eigen. Die Teilsanierung des Schlosses in den Jahren 2004 bis 2005 war hauptsächlich auf den Nordflügel und auf 20 Monate begrenzt. Auf die Modernisierung der Lüftungsanlage und großer Teile der technischen Infrastruktur sowie der Sicherheitsvorkehrungen musste wegen des hohen Aufwandes und der Zeitvorgabe verzichtet werden. In dieser Zeit konnten daher nur im begrenzten Rahmen Maßnahmen umgesetzt werden. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden Schloss Bellevue, Verwaltungsgebäude, Hauptwache sowie Außenanlagen und Infrastruktur erneuert, um zahlreiche bauliche und technische Mängel zu beheben und den gestiegenen Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Energieeffizienz und Barrierefreiheit gerecht zu werden und eine langfristige Nutzung der Liegenschaft sicherzustellen.  4. Wie sieht der Zeitplan je Teilprojekt aus (mit Beginn- und Fertigstellungsterminen sowie Meilensteinen)? Die vier Teilbaumaßnahmen sind untereinander verzahnt, hängen technisch zusammen und sind voneinander abhängig. Aufgrund der Komplexität der Gesamtbaumaßnahme mit allen Teilprojekten sowie umfangreicher Bausubstanzprüfungen im Schloss und den Außenanlagen, die erst nach dem Auszug beginnen konnten, ist ein Gesamtdurchführungszeitraum von rund acht Jahren geplant. Im weiteren Projektverlauf werden alle zweckmäßigen Mittel und Möglichkeiten zur Verkürzung der Projektlaufzeit herangezogen.  5. Wie weit sind die einzelnen Baumaßnahmen mit Stand 31. Juli 2026 fortgeschritten, welche Teilmaßnahmen sind abgeschlossen, und liegt der Fortschritt im geplanten Zeit- und Kostenrahmen? Die Liegenschaft Schloss Bellevue wurde zum 10. August 2026 vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Rahmen der Sanierung übernommen. Es finden zurzeit bauvorbereitende bauliche Maßnahmen statt. Die Maßnahmen liegen im geplanten Zeit- und Kostenrahmen mit Stand der Finalen Projektunterlage bzw. Haushaltsunterlage. Ab Übergabe der Liegenschaft zum 10. August 2026 an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wurden noch keine Teilmaßnahmen abgeschlossen.  6. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um Bauzeit und Baukosten zu begrenzen, mit welcher jeweils bezifferten Wirkung? Mit der Aufstellung der Finalen Projektunterlage bzw. Haushaltsunterlage nach RBBau wurde die Planung in allen Planungsphasen kritisch auf mögliche Einsparpotentiale überprüft und optimiert. So wurde zum Beispiel auf ein zusätzliches Bürogeschoss im Verwaltungsbau und einen ursprünglich geplanten Konferenzbereich im Schloss verzichtet. Darüber hinaus wurden die Flächen für technische Anlagen reduziert. Es findet eine laufende Prüfung aller Planungen auf die wirtschaftliche, recht- und zweckmäßige Erfüllung der Bauaufgaben für alle Teilbaumaßnahmen statt. Im weiteren Projektverlauf werden alle zweckmäßigen Mittel und Möglichkeiten zur Verkürzung der Projektlaufzeit herangezogen.  7. Wie hoch waren die jährlichen Bewirtschaftungs- und Betriebskosten ab 2020 bis zum Baubeginn (bitte nach Jahr, Liegenschaft und Kostenart darstellen)? Der Bundesregierung liegen zu den nachgefragten Bewirtschaftungs- und Betriebskosten des vom Bundespräsidialamt in Eigenverwaltung betriebenen bisherigen Amtssitzes des Staatsoberhauptes im Schloss Bellevue und des Verwaltungsgebäudes am Spreeweg keine Daten vor.  8. Wie hoch werden die jährlichen Betriebs- und Folgekosten nach der Sanierung ausfallen, und wie verhalten sie sich zu den Kosten davor (je Liegenschaft und Kostenart), welche Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen nach § 24 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung wurde den Bauunterlagen beigefügt, mit welchem Datum und welchem Ergebnis, und wenn keine beigefügt wurde, aus welchen Gründen nicht? Die jährlichen Nutzungskosten nach Übergabe werden derzeit mit ca. 4,8 Mio. Euro angesetzt. Hierbei handelt es sich um eine grobe Abschätzung gem. DIN 18960 zum Stand der Finalen Projektunterlage, bestätigt am 3. Dezember 2025 durch die Fachaufsicht führende Ebene im BBR. In den Nutzungskosten enthalten sind Prognosen für Reinigung, Entsorgung sowie Betriebs- und Verbrauchkosten von technischen Anlagen. Die anfallenden Betriebskosten sollen durch den Einsatz erneuerbarer Energien reduziert werden.  9. Welche einzelnen Maßnahmen umfasst das Gesamtvorhaben, aufgeschlüsselt nach den vier Teilbereichen, mit Kosten und Zeitraum? Die Sanierung der gesamten Liegenschaft umfasst vier Teilbaumaßnahmen, die funktional, technisch und sicherheitstechnisch eng miteinander verbunden und verzahnt sind und in einem Zuge saniert werden. Dazu zählen: – die Sanierung von Schloss Bellevue mit einer Grundsanierung und Erneuerung aller technischen Anlagen inklusive einer sicherheitstechnischen Ertüchtigung, der Instandsetzung und energetischen Verbesserung der Gebäudehülle sowie der Beseitigung baulicher Schäden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, – die Sanierung des Verwaltungsgebäudes mit einer grundlegenden Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung und des Brandschutzes sowie einer umfangreichen Erneuerung der Versorgungssysteme, – der Neubau des Wach- und Kontrollgebäudes zur Unterbringung der Bundespolizei mit liegenschaftsweiter Technikzentrale, Kontrollbereichen sowie Waren- und Entsorgungslogistik, und – die Herrichtung der Außenanlagen mit Sicherheits- und Infrastrukturanlagen, Geothermie sowie der Baulogistik mit der Sanierung sämtlicher unterirdisch verlaufender Leitungen und Kanäle (u. a. Abwassersystem, Versorgungsleitungen) sowie der umfassenden Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen auf der Liegenschaft selbst (Zaunanlagen, Videoüberwachung etc.) sowie im öffentlichen Straßenland (Poller). Die Aufschlüsselung der Kosten je Teilbaumaßnahme ist veröffentlicht auf der Internetseite des Bundespräsidenten: Kurzüberblick zur Sanierung Zur Frage bezüglich des Zeitraums wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 10. Welche Sanierungsmaßnahmen dienen ausschließlich dem Denkmalschutz, und was kosten diese jeweils? Die Sanierungsmaßnahmen im Schloss dienen der Erneuerung der technischen Anlagen und dem Erhalt der Bausubstanz unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes gleichermaßen. Die Kosten werden nicht gesondert nach Denkmalschutzaspekten ermittelt. 11. Mit welchen jährlichen Energieeinsparungen rechnet die Bundesregierung, was kosten die energetischen Maßnahmen jeweils, in welchem Zeitraum amortisieren sie sich, und auf welcher Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung beruhen diese Annahmen (bitte mit Datum und Ergebnis angeben)? Das Projekt setzt die Vorgaben des Bundes an seinen eigenen Gebäudebestand gemäß Erlasslage (Energieeffizienzerlass des Bundes – EEFB) um. Nach Abschluss der Sanierung soll die gesamte Liegenschaft nahezu klimaneutral betrieben werden können. Die Energieversorgung der Liegenschaft basiert im Wesentlichen auf erneuerbare Energien. Der Wärme- und Kältebedarf wird nahezu vollständig über Geothermie abgedeckt. Ergänzend erfolgt Eigenstromversorgung durch Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude. Die Kosten dieser Maßnahmen sind Teil der Gesamtkosten. 12. Welche Termin- und Kostenrisiken sind in dem der Kostenberechnung zugrunde liegenden Register mit über 250 Einzelrisiken erfasst, und mit welchem finanziellen Volumen sind sie hinterlegt (bitte das vollständige Risikoregister nach Risikokategorie und Volumen darstellen, über die auf der Internetseite des Bundespräsidialamts bereits veröffentlichte Aufteilung der Risikoreserve auf die vier Teilbereiche hinaus); unter welchen Bedingungen würden die Risikoreserve von 188 Mio. Euro und die Vorsorge für Baupreissteigerungen von 71 Mio. Euro in Anspruch genommen? Die Risiken werden in die groben Kategorien Standort, Umfeld, Planung und Bauausführung aufgeteilt. Herausgehobene Risiken bestehen insbesondere im Baugrund im Zusammenhang mit der Herstellung der Baugruben für den Neubau des Wach- und Kontrollgebäudes sowie für Schloss Bellevue. Weitere herausgehobene Risiken ergeben sich aus dem Garten- und Bodendenkmal, der Parkanlage. Die tragende Bausubstanz des Schlosses konnte während des Dienstbetriebes im Vorfeld zudem nicht detailliert erkundet werden und wurde daher ebenfalls in die Risikobetrachtung aufgenommen. Darüber hinaus sind archäologische Fundstellen sowie Kampfmittelfunde bekannt. Weitere Funde werden vermutet. Die Risikoreserven werden erst nach Eintritt eines Risikos beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beantragt und durch dieses freigegeben. 13. Wie hoch sind die Kosten des Umzugs in das Ausweichquartier (bitte nach Kostenart und Zeitpunkt differenzieren), und welcher Anteil ist bereits angefallen, nachdem das Bundespräsidialamt nach Feststellung des Bundesrechnungshofes auf dem neu eingerichteten Titel 532 03 (Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte) im Kapitel 0112 für das Jahr 2026 einmalig 300 000 Euro für seinen Umzug ausweist, im Entwurf 2027 auf demselben Titel jedoch weitere 150 000 Euro veranschlagt sind, seit wann und in welcher Form werden die Umzugskosten erfasst, und falls der Bundesregierung weiterhin keine belastbaren Angaben vorliegen (Bundestagsdrucksache 21/4186), aus welchen Gründen nicht? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 14. Welche Personal- und Sachmehrkosten sind den Bundessicherheitsbehörden durch den Umzug entstanden (nach Behörde und Kostenart, soweit ohne Gefährdung von Sicherheitsbelangen möglich), und auf welche Rechtsgrundlage stützte sich eine etwaige Auskunftsverweigerung? Der für den Objektschutz zuständigen Bundespolizeidirektion Berlin sind durch den Umzug die nachfolgend aufgeführten Kosten entstanden: – Demontage und Wiederaufbau einer Antennenanlage 4.284,00 Euro – Umsetzung von zwei Multifunktionsgeräten 658,46 Euro – Beschaffung von Umzugskartons 442,68 Euro Insgesamt sind mithin Sachmehrkosten in Höhe von 5.385,14 Euro entstanden. Personalmehrkosten sind nicht angefallen. 15. Entsprechen die erwarteten Rück-Umzugskosten den in Frage 13 und 14 erfragten Umzugskosten, und wenn nein, wie hoch werden sie veranschlagt, und worin liegen die Unterschiede? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 16. Wie viele Beschäftigte sind den einzelnen Liegenschaften des Bundespräsidialamts zugeordnet (nach Liegenschaft)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 17. Welche Alternativen zur Errichtung des Ausweichquartiers wurden geprüft, auf welcher Kostengrundlage, und warum wurden sie ausgeschlossen? Die BImA hat intensiv nach geeigneten Immobilien in Berlin gesucht und hierbei sowohl im Bestand des Bundes befindliche Objekte als auch Mietangebote des Berliner Immobilienmarktes geprüft. Kein verfügbares Gebäude erfüllte gleichzeitig die besonderen Sicherheits- und Repräsentationsanforderungen für den Amtssitz des Verfassungsorgans Bundespräsident. Die hohen Sicherheitsanforderungen in baulicher Hinsicht, aber auch in Bezug auf die Sicherung von An- und Abfahrtswegen, konnten in keinem der Bestandsgebäude erfüllt werden. Der Neubau auf dem bundeseigenen Grundstück in der Elisabeth-Abegg-Straße hat sich dagegen als die wirtschaftlichste und nachhaltigste Zwischenunterbringung für das Bundespräsidialamt erwiesen: Das Gebäude ist für eine dauerhafte Bundesnutzung konzipiert und wird nach dem Auszug des Bundespräsidialamts von anderen Bundeseinrichtungen genutzt. 18. Welche Alternativen zur dauerhaften Nutzung des Ausweichquartiers für repräsentative Aufgaben wurden geprüft, insbesondere die vom Bundesrechnungshof angeregte kostengünstige Mitnutzung repräsentativer Räumlichkeiten der Bundesregierung einschließlich des Kronprinzenpalais in Berlin‑Mitte, welche Veranstaltungen fanden während der Teilsanierung 2004 und 2005 an welchen Orten und zu welchen Kosten statt, und mit welchem bezifferten Ergebnis wurden die Einschränkungen für Öffentlichkeit und Museumsbetrieb bei einer erneuten Nutzung von Schloss Charlottenburg ermittelt? Es wurde keine Betrachtung für einzelne Veranstaltungen angestellt. 19. Welche repräsentativen und protokollarischen Aufgaben können im Ausweichquartier nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden, und mit welchen Zusatzkosten ist dadurch zu rechnen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 20. Welche konkreten Bundesbehörden sollen das Ausweichquartier nach Abschluss der Sanierung nutzen, ist die Nachnutzung bereits vertraglich oder anderweitig verbindlich geregelt, und ist ein Rückbau vorgesehen, und wenn ja, mit welchen Kosten? Der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt (BPrA) sind Erstnutzer des Gebäudes. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stellt das Gebäude nach Abschluss der Sanierung von Schloss Bellevue und Bundespräsidialamt anderen Bundeseinrichtungen zur Verfügung. Wegen seiner zentralen Lage im Regierungsviertel ist das Objekt insbesondere zur Deckung ministerieller Bedarfe von Interesse. Das Gebäude ist für eine dauerhafte Nutzung konzipiert; ein Rückbau ist nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Nachnutzung bestehen noch keine vertraglichen oder anderweitigen verbindlichen Regelungen. 21. In welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln sind die Ausgaben für die Gesamtmaßnahme Sanierung der Liegenschaft des Bundespräsidialamtes am Spreeweg in Berlin für die Jahre 2020 bis 2034 veranschlagt (bitte je Titel mit Titelbezeichnung, Soll und, für abgeschlossene Haushaltsjahre, Ist sowie mit den bestehenden Verpflichtungsermächtigungen tabellarisch angeben, insbesondere zu Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 und 526 04 sowie zu Einzelplan 01 Kapitel 0112 Titel 518 02, 532 03 und 712 01)? Die Mittel der Gesamtmaßnahme wurden zunächst im Einzelplan 06 und nach Gründung des BMWSB im neuen Einzelplan 25 veranschlagt. Der Haushaltsplan für das Jahr 2027 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren, die Angaben sind vorläufige Werte und werden noch an das Ergebnis der Prüfung der haushaltsbegründenden Unterlage angepasst. Die folgenden drei Tabellen enthalten die Angaben zu den jeweiligen Titeln (Titel 733 01 für das Haushaltsjahr 2027 zur Verpflichtungsermächtigung bereits angepasst auf das Ergebnis der vorgenannten Prüfung). Die Angaben erfolgen jeweils in der Reihenfolge nach Haushaltsjahr, Kapitel, Soll, Ist und Verpflichtungsermächtigung (mit Höhe und Fälligkeitszeitraum): Titel 733 01 Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt in Berlin. Haushaltsjahr Kapitel Soll Ist Verpflichtungsermächtigung* Höhe Fälligkeitszeitraum Angaben in T € 2020 Titel nicht im Haushaltsplan ausgebracht 2021 0605 3.500 0 25.000 2022–2024 2022 2503 1.000 0 18.500 2023–2025 2023 2503 3.500 0 – – 2024 2503 – 0 – – 2025 2503 – 0 73.089 2026–2028 2026 2503 34.517 NN 32.918 2027–2028 2027 2503 110.818 NN 593.034 2028–2034 * Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen verfallen am Ende des Haushaltsjahres. Titel 526 04 Baunebenkosten für Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in Berlin Haushaltsjahr Kapitel Soll Ist Verpflichtungsermächtigung* Höhe Fälligkeitszeitraum Angaben in T € 2020 0605 4.500 579 – – 2021 0605 4.500 1.650 1.000 2022 2022 2503 3.000 4.780 4.400 2023–2025 2023 2503 10.600 9.357 – – 2024 2503 12.000 10.624 – – 2025 2503 11.000 10.246 – – 2026 2503 3.800 NN – – 2027 2503 – NN – – * Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen verfallen am Ende des Haushaltsjahres. Titel 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Haushaltsjahr Kapitel Soll Ist Verpflichtungsermächtigung* Höhe Fälligkeitszeitraum Angaben in T € 2021 0112 65.000 2025–2029 2025 0112 5.144 0 – – 2026 0112 15.956 – 2027 0112 16.808 – 2028 0112 16.808 2029 0112 16.808 2030 0112 16.808 * Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen verfallen am Ende des Haushaltsjahres. Bei Kapitel 0112 Titel 532 03 – Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte – sind im Jahr 2026 300 T Euro und in 2027 sowie im Finanzplanzeitraum jährlich 150 T Euro veranschlagt. Bei Titel 0112 712 01 sind keine Ausgaben veranschlagt. 22. Wie erklärt die Bundesregierung, dass in den Erläuterungen zu Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027 Gesamtausgaben des Bundes von 809 925 000 Euro ausgewiesen sind (73 089 000 Euro für vorbereitende Maßnahmen und 736 836 000 Euro für die Hauptbaumaßnahme), während das Bundespräsidialamt die Bau- und Planungskosten öffentlich mit 601 Mio. Euro angibt, und welche Kostenbestandteile erklären die Differenz von rund 209 Mio. Euro (bitte nach Kostenart und Teilbereich aufschlüsseln)? 23. Lagen bei der Veranschlagung der Ausgaben bei Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 die Unterlagen nach § 24 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung vor, nachdem die Erläuterungen zum Bundeshaushaltsplan 2026 angeben, die Unterlagen für die Hauptbaumaßnahme lägen noch nicht vor und würden für 2025 erwartet, und die Erläuterungen zum Entwurf 2027 dieselbe Aussage mit Erwartung für 2026 wiederholen (bitte das Datum der haushaltsmäßigen Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen angeben), auf welche Ausnahme nach § 24 Absatz 3 BHO stützt sich die Veranschlagung, an welcher Stelle der Erläuterungen ist ihre Notwendigkeit begründet, und aus welchen Gründen wurden die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung von 642 102 000 Euro nicht nach § 24 Absatz 3 Satz 3 BHO gesperrt, obwohl bei Titel 713 01 im Kapitel 2501 desselben Einzelplans in vergleichbarer Lage die Haushaltsmittel bis zur haushaltsmäßigen Anerkennung nach § 24 Absatz 3 BHO gesperrt wurden? Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Im Haushalt 2026 wurden in Kapitel 2503 Titel 733 01 Mittel für die vorbereitenden und vorgezogenen Maßnahmen veranschlagt. Die Anerkennung der haushaltsbegründenden Unterlagen zu den vorbereitenden und vorgezogenen Maßnahmen erfolgte durch das Bundesministerium der Finanzen am 19. Juni 2025. Die im Haushalts 2026 aufgenommenen Titelerläuterungen zur Hauptbaumaßnahme dienten der Information im Hinblick künftigen Haushaltsjahre. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Regierungsentwurfs 2027 war die Erstellung und Prüfung der haushaltsbegründenden Unterlagen zur Hauptbaumaßnahme noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist die Aufnahme in den Regierungsentwurf auf Grundlage von vorläufigen Angaben erfolgt, zusammen mit der Erläuterung „Die Unterlagen nach § 24 BHO für die Hauptbaumaßnahme liegen noch nicht vor. Die Unterlagen werden für 2026 erwartet.“ Die haushaltsmäßige Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen ist am 16. Juli 2026 erfolgt. Dementsprechend sind die Titelerläuterungen im weiteren Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2027 dahingehend anzupassen, dass die o. g. Erläuterungen entfallen und die haushaltsmäßig anerkannte Summe in der Maßnahmentabelle sowie Verpflichtungsermächtigung aufgenommen wird. Damit wird sich die Gegenüberstellung mit den durch das Bundespräsidialamt genannten Kosten wie folgt darstellen: Die folgende Tabelle enthält die Angaben aus der Veröffentlichung durch das BPrA unter dem Titel „Veröffentlichung“ der Zeile 1 im Bereich der Spalten 1 und 2 sowie die Angaben aus dem Bundeshaushaltsplan unter dem Titel „Bundeshaushaltsplan“ der Zeile 1 im Bereich der Spalten 3 bis 5 (Titel 526 04 in Zeile 4, Titel 733 01 in Zeile 5). Veröffentlichung Bundeshaushaltsplan Angaben in 1.000 T€ Angaben in 1.000 T€ Titel 526 04 Titel 733 01 Bau- und Baunebenkosten 601.000 Risikokosten 188.000 Prognostizierte Baupreissteigerung 71.000 Vorbereitende Maßnahmen1 73.089 Hauptbaumaßnahme1 687.768 Baunebenkosten2 49.400 Summe pro Titel 49.400 760.857 Projektkostenziel 860.000 Gesamtausgaben des Bundes 810.257 1 Baukosten, Baunebenkosten (ohne Baunebenkosten zur Erstellung der Haushaltsunterlagen), Baurisiken und Baupreissteigerungen 2 Baunebenkosten bis zur Erstellung der Haushaltsunterlagen; bis 2021 in Epl. 06 24. Aus welchen Gründen ist der Titel 712 01 im Kapitel 0112 des Einzelplans 01 (Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 Euro im Einzelfall) in den Haushaltsjahren 2025, 2026 und 2027 mit 0 Euro veranschlagt, während die Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt im Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 etatisiert sind, und beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung des Bundesrechnungshofes zu folgen, die Baukosten des Berliner Amtssitzes verursachergerecht im Einzelplan 01 zu veranschlagen (Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO vom 29. August 2025, Geschäftszeichen I 2 – 0003187, Nummer 3.2; bitte mit Ja oder Nein antworten und die Entscheidung begründen)? In den Jahren 2025, 2026 und 2027 waren bzw. sind derzeit keine großen Baumaßnahmen vorgesehen, die aus dem Einzelplan 01 finanziert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Baukosten für den Berliner Amtssitz des Bundespräsidialamtes im Einzelplan 01 zu veranschlagen, da diese bereits im Einzelplan 25 (Kapitel 2503 Titel 733 01) veranschlagt sind und es sich um eine laufende Baumaßnahme handelt. Ursprünglich wurde dieser Titel zum Haushalt 2021 in den Einzelplan 06 des seinerzeit zuständigen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat aufgenommen und mit Einrichtung des Einzelplans 25 in Kapitel 2503 übernommen. 25. Wer trägt die Errichtungskosten des Bürogebäudes in der Elisabeth- Abegg-Straße in Höhe von rund 205 Mio. Euro, in welchem Haushalt oder Wirtschaftsplan sind sie veranschlagt, in welcher Höhe fließen sie über Miete und Betriebskosten auf das Bundespräsidialamt zurück (bitte je Haushaltsjahr 2026 bis 2034 angeben), und aus welchen Gründen erfolgen nach Aussage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben keine aktuellen Zwischenabrechnungen zu den Baukosten? Die Gesamtbaukosten für das Gebäude wurden einschließlich Risikovorsorge und zu erwartender Baupreissteigerungen während der Umsetzung der Baumaßnahme mit 205 Mio. Euro angesetzt. Die Errichtungskosten sind im Wirtschaftsplan der BImA veranschlagt. Die Jahresmiete für das Bundespräsidialamt hat die BImA entsprechend der vorläufigen Kosten mit insgesamt rund 16,8 Mio. Euro ermittelt. Diese reduziert sich mit der Abgeltung des nutzerspezifischen Mietkostenanteils nach 5 Jahren auf jährlich 9,2 Mio. Euro. Die restliche Gegenfinanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch die anschließende Nutzung von anderen Bundeseinrichtungen. Es wurden im Projekt keine Anpassungen der vorläufigen Miete anhand von Zwischenabrechnungen von Baukosten vorgenommen. Die Kostensicherheit im Bauprojekt war jederzeit gegeben, so dass keine Anpassungen notwendig waren. Die finale Kostenfeststellung (gem. DIN 276/nach Kostengruppen) erfolgt voraussichtlich bis zum Jahresende 2026 durch die zuständige Bauverwaltung. Anhand der tatsächlichen Projektkosten wird die ELM‑Miete endgültig berechnet und bleibt dann für die Vertragslaufzeit unverändert. Derzeit geht die BImA von einer Unterschreitung des Projektkostenziels in Höhe von 205 Mio. Euro aus. 26. Auf welcher Grundlage beruht die vorläufige Berechnung der Miete für das Ausweichquartier, aus welchen Gründen weichen die Angaben voneinander ab (15 956 000 Euro im Bundeshaushaltsplan 2026, 16 808 000 Euro im Entwurf 2027 und 17,5 Mio. Euro in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Maximilian Kneller auf Bundestagsdrucksache 21/4186), worauf beruht die vom Bundesrechnungshof festgestellte Erhöhung um 3 Mio. Euro jährlich gegenüber der Planung aus dem Jahr 2021, und wann wird die Miethöhe nach der Schlussabrechnung der Baukosten endgültig festgelegt? Die Berechnung der vorläufigen Miete für das Ausweichquartier erfolgte zuletzt auf der Grundlage des in der Finalen Projektunterlage ermittelten Projektkostenziels mit dem Mietentool der BImA. Zwischenzeitlich erfolgten Aktualisierungen beim Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung des von der BImA investierten Kapitals. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die endgültige Miete anhand der abgerechneten Kosten und unter Berücksichtigung des zu Beginn des Jahres der Abrechnung gültigen Zinssatzes berechnet und gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Ergibt sich aus der Neuberechnung im Vergleich zu den bisherigen Mietberechnungen eine Differenz, wird diese gegenüber der Mieterin abgerechnet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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