Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften (Antwort zu Drs. 21/7747)
Text
Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften (Antwort zu Drs. 21/7747)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8214
21. Wahlperiode 24.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Dr. Michael
Espendiller, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7747 –
Baumaßnahmen am Schloss Bellevue und den zugehörigen Liegenschaften
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Jahr 1994 ist Schloss Bellevue in Berlin Amtssitz des
Bundespräsidenten. Die letzte Teilsanierung erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 (www.b
undespraesident.de/DE/amt-und-aufgaben/amtssitze/baumassnahmen-am-berli
ner-amtssitz/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz_node.html).
Im Jahr 2026 haben nach sechs Jahren Planung umfangreiche Baumaßnahmen
am Schloss Bellevue und an den dazugehörigen Liegenschaften begonnen.
Nach Angaben des Bundespräsidialamts ist für die Baumaßnahmen eine
Bauzeit bis zum Jahr 2034 vorgesehen (www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pr
essemitteilungen/DE/2026/02/260225-Baumassnahmen.html). Nach Angaben
des Bundespräsidialamts belaufen sich die Bau- und Planungskosten für die
Sanierung des Schlosses Bellevue und der dazugehörigen Liegenschaften auf
601 Mio. Euro. Zusätzlich sind eine Risikoreserve von 188 Mio. Euro und
eine Vorsorge für Baupreissteigerungen von 71 Mio. Euro ausgewiesen. Für
die Bauzeit ist ein Ausweichquartier in der Elisabeth-Abegg-Straße in Berlin-
Moabit für 205 Mio. Euro errichtet worden. Insgesamt ergeben sich damit
Gesamtkosten von mindestens rund 1,06 Mrd. Euro (www.bundespraesident.de/
DE/amt-und-aufgaben/amtssitze/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz/bauma
ssnahmen-am-berliner-amtssitz_node.html#_oh1h3mbje).
Unter Beachtung des Denkmalschutzes soll die Bausubstanz instand gesetzt,
die Gebäudeausrüstung in technischer Hinsicht erneuert, die Barrierefreiheit
ausgeweitet sowie eine energetische Modernisierung umgesetzt werden.
Zuständige Bauverwaltung für das Bauvorhaben ist das Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR). Das BBR veranschlagt Kosten in Höhe von
146 Mio. Euro allein für die Sanierung des Schlosses Bellevue. Im Zuge der
Sanierungsmaßnahmen soll auch das Präsidialamt saniert werden, mit
erwarteten Kosten in Höhe von 120 Mio. Euro. Der Wach- und Kontrollbereich am
Schloss Bellevue entspricht nicht mehr neuesten Sicherheitsanforderungen;
daher soll ein Neubau der Hauptwache Kosten in Höhe von 173 Mio. Euro
verursachen. Abschließend werden Außenanlagen und Infrastruktur für
162 Mio. Euro erneuert (www.bundespraesident.de/DE/amt-und-aufgaben/amt
ssitze/baumassnahmen-am-berliner-amtssitz/baumassnahmen-am-berliner-amt
ssitz_node.html). Zusammen genommen belaufen sich die erwarteten Kosten
für die geplanten Baumaßnahmen auf 601 Mio. Euro.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. September
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Kneller erkundigte sich im Rahmen
einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung nach dem finanziellen
Gesamtaufwand für die Sanierung, die Interimslösung sowie den Rückumzug.
Für die Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär
Dennis Rohde und erklärte am 2. Februar 2026, dass der finanzielle
Gesamtaufwand noch nicht abschließend beziffert werden könne (Antwort auf die
Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/4006). In einer weiteren
Schriftlichen Frage fragte der Bundestagsabgeordnete nach den bis dahin
angefallenen Kosten. Nach Angaben der Bundesregierung beliefen sich die
Planungskosten für die Gesamtmaßnahme Schloss Bellevue bis dahin auf
37,2 Mio. Euro. Für das Ausweichquartier werden jährliche Miet- und
Betriebskosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro angegeben (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Maximilian Kneller
auf Bundestagsdrucksache 21/4186).
Im Bundeshaushalt sind die Baumaßnahmen nicht im Einzelplan des
Bundespräsidenten, sondern im Einzelplan 25 bei Kapitel 2503 Titel 733 01
veranschlagt. Die Erläuterungen zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2027
weisen dort Gesamtausgaben des Bundes von 809,9 Mio. Euro aus, davon
73,1 Mio. Euro für vorbereitende Maßnahmen und 736,8 Mio. Euro für die
Hauptbaumaßnahme, sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 642,1 Mio.
Euro mit Fälligkeiten bis zum Jahr 2034. Zugleich heißt es dort, die
Unterlagen nach § 24 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) für die
Hauptbaumaßnahme lägen noch nicht vor; im Bundeshaushaltsplan 2026 wurden sie für das
Jahr 2025 erwartet, im Entwurf 2027 für das Jahr 2026 (Bundeshaushaltsplan
2026 und Entwurf 2027, Einzelplan 25 Kapitel 2503).
Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die uneinheitliche
Veranschlagung von Bauausgaben in verschiedenen Einzelplänen es dem
Haushaltsgesetzgeber und der Öffentlichkeit erschwert, einen Gesamtüberblick
über die Baukosten zu erhalten, und empfohlen, die Baukosten
verursachergerecht im Einzelplan 01 zu veranschlagen. Für Veranstaltungen, die nicht in der
Ausweichliegenschaft durchgeführt werden können, regt er an, kostengünstige
Mitnutzungen repräsentativer Räumlichkeiten der Bundesregierung zu prüfen,
und nennt hierfür das Kronprinzenpalais in Berlin-Mitte. Ferner stellt er fest,
dass die Miete für die Ausweichliegenschaft bislang nur vorläufig berechnet
ist, gegenüber der Planung aus dem Jahr 2021 um 3 Mio. Euro jährlich
gestiegen ist und vom Bundespräsidialamt nicht durch Einsparungen im eigenen
Etat kompensiert werden kann (Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88
Absatz 2 BHO vom 29. August 2025, Geschäftszeichen I 2 – 0003187,
Nummer 3.2 und 3.3).
Die Fragesteller sind der Ansicht, dass dem Steuerzahler vor dem Hintergrund
steigender Schulden und der angespannten wirtschaftlichen Lage des Bundes
ein solch kostspieliges Projekt mit Gesamtkosten von über 1 Mrd. Euro nicht
zu vermitteln ist. Überdies gibt es Alternativen zu einem temporären
Ersatzbau für über 200 Mio. Euro. Während der Teilsanierung in den Jahren 2004
und 2005 wurde Schloss Charlottenburg für einzelne Veranstaltungen genutzt;
der Bundesrechnungshof verweist zudem auf die Mitnutzung repräsentativer
Räumlichkeiten des Bundes.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragestellerinnen und
Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen
zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten
Sachverhalte.
Die Baumaßnahmen auf der Liegenschaft von Schloss Bellevue umfassen die
Teilbaumaßnahmen Sanierung des Schlosses Bellevue, die Sanierung des
Verwaltungsgebäudes, den Neubau des Wach- und Kontrollgebäudes sowie die
Herrichtung der Außenanlagen.
Das Ausweichquartier in der Elisabeth-Abegg-Straße ist nicht Bestandteil der
Gesamtbaumaßnahme des Bundespräsidialamtes. Hierbei handelt es sich um
ein Bürogebäude, welches durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) errichtet und vom Bundespräsidialamt während der Bauzeit als
Mietobjekt genutzt wird. Nach Abschluss der Baumaßnahmen auf der Liegenschaft
von Schloss Bellevue steht das Gebäude dauerhaft anderen Bundesbehörden
zur Verfügung.
1. An welchem Datum begannen jeweils Auszug, vorbereitende Arbeiten
und eigentliche Bauarbeiten, und um wie viele Monate weicht der
Baubeginn vom ursprünglich geplanten Termin ab?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Beginn des Auszugs vor.
Der Baubeginn der vorbereitenden Maßnahmen am Spreeweg verschob sich
um 4 Monate vom 1. April 2026 auf den 10. August 2026.
2. Aus welchen Gründen vergingen zwischen dem Planungsbeginn 2020
und dem Baubeginn 2026 rund sechs Jahre, und welche Meilensteine
haben sich gegenüber der ursprünglichen Planung verzögert (bitte Soll- und
Ist-Termine gegenüberstellen)?
Mit Vergabe des interdisziplinären Realisierungswettbewerbes 2020 für den
Neubau des Wach- und Kontrollgebäudes begann die Planungsphase für alle
Teilbaumaßnahmen, die aufgrund der Größe des Gesamtprojektes, der
Komplexität und Verzahnung der Teilbaumaßnahmen, Optimierungen für Einsparungen
sowie der Anzahl der Beteiligten bis heute andauert. Die Ausführungsplanung
soll 2027 planmäßig abgeschlossen werden.
3. Hält die Bundesregierung einen Zeitraum von rund 20 Jahren zwischen
der Teilsanierung in den Jahren 2004 bis 2005 und der nun vorgesehenen
Grundsanierung der Repräsentationsräume des Bundespräsidenten sowie
der zugehörigen Liegenschaften für einen üblichen Sanierungszyklus,
und wenn ja, welche weiteren Sanierungs- oder
Grundinstandsetzungsmaßnahmen an diesen Liegenschaften sind nach derzeitigem
Planungsstand in den kommenden Jahren vorgesehen (bitte nach Maßnahme und
voraussichtlichem Zeitpunkt aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung macht sich die Bezeichnung „Sanierungszyklus“ nicht zu
eigen. Die Teilsanierung des Schlosses in den Jahren 2004 bis 2005 war
hauptsächlich auf den Nordflügel und auf 20 Monate begrenzt. Auf die
Modernisierung der Lüftungsanlage und großer Teile der technischen Infrastruktur sowie
der Sicherheitsvorkehrungen musste wegen des hohen Aufwandes und der
Zeitvorgabe verzichtet werden. In dieser Zeit konnten daher nur im begrenzten
Rahmen Maßnahmen umgesetzt werden.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden Schloss Bellevue,
Verwaltungsgebäude, Hauptwache sowie Außenanlagen und Infrastruktur erneuert, um
zahlreiche bauliche und technische Mängel zu beheben und den gestiegenen
Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Energieeffizienz und Barrierefreiheit
gerecht zu werden und eine langfristige Nutzung der Liegenschaft sicherzustellen.
4. Wie sieht der Zeitplan je Teilprojekt aus (mit Beginn- und
Fertigstellungsterminen sowie Meilensteinen)?
Die vier Teilbaumaßnahmen sind untereinander verzahnt, hängen technisch
zusammen und sind voneinander abhängig. Aufgrund der Komplexität der
Gesamtbaumaßnahme mit allen Teilprojekten sowie umfangreicher
Bausubstanzprüfungen im Schloss und den Außenanlagen, die erst nach dem Auszug
beginnen konnten, ist ein Gesamtdurchführungszeitraum von rund acht Jahren
geplant. Im weiteren Projektverlauf werden alle zweckmäßigen Mittel und
Möglichkeiten zur Verkürzung der Projektlaufzeit herangezogen.
5. Wie weit sind die einzelnen Baumaßnahmen mit Stand 31. Juli 2026
fortgeschritten, welche Teilmaßnahmen sind abgeschlossen, und liegt der
Fortschritt im geplanten Zeit- und Kostenrahmen?
Die Liegenschaft Schloss Bellevue wurde zum 10. August 2026 vom
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Rahmen der Sanierung
übernommen. Es finden zurzeit bauvorbereitende bauliche Maßnahmen statt. Die
Maßnahmen liegen im geplanten Zeit- und Kostenrahmen mit Stand der
Finalen Projektunterlage bzw. Haushaltsunterlage. Ab Übergabe der Liegenschaft
zum 10. August 2026 an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR) wurden noch keine Teilmaßnahmen abgeschlossen.
6. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um Bauzeit und
Baukosten zu begrenzen, mit welcher jeweils bezifferten Wirkung?
Mit der Aufstellung der Finalen Projektunterlage bzw. Haushaltsunterlage nach
RBBau wurde die Planung in allen Planungsphasen kritisch auf mögliche
Einsparpotentiale überprüft und optimiert. So wurde zum Beispiel auf ein
zusätzliches Bürogeschoss im Verwaltungsbau und einen ursprünglich geplanten
Konferenzbereich im Schloss verzichtet. Darüber hinaus wurden die Flächen
für technische Anlagen reduziert. Es findet eine laufende Prüfung aller
Planungen auf die wirtschaftliche, recht- und zweckmäßige Erfüllung der
Bauaufgaben für alle Teilbaumaßnahmen statt. Im weiteren Projektverlauf werden alle
zweckmäßigen Mittel und Möglichkeiten zur Verkürzung der Projektlaufzeit
herangezogen.
7. Wie hoch waren die jährlichen Bewirtschaftungs- und Betriebskosten ab
2020 bis zum Baubeginn (bitte nach Jahr, Liegenschaft und Kostenart
darstellen)?
Der Bundesregierung liegen zu den nachgefragten Bewirtschaftungs- und
Betriebskosten des vom Bundespräsidialamt in Eigenverwaltung betriebenen
bisherigen Amtssitzes des Staatsoberhauptes im Schloss Bellevue und des
Verwaltungsgebäudes am Spreeweg keine Daten vor.
8. Wie hoch werden die jährlichen Betriebs- und Folgekosten nach der
Sanierung ausfallen, und wie verhalten sie sich zu den Kosten davor (je
Liegenschaft und Kostenart), welche Schätzung der nach Fertigstellung
der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen nach § 24
Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung wurde den Bauunterlagen
beigefügt, mit welchem Datum und welchem Ergebnis, und wenn keine
beigefügt wurde, aus welchen Gründen nicht?
Die jährlichen Nutzungskosten nach Übergabe werden derzeit mit ca. 4,8 Mio.
Euro angesetzt. Hierbei handelt es sich um eine grobe Abschätzung gem.
DIN 18960 zum Stand der Finalen Projektunterlage, bestätigt am 3. Dezember
2025 durch die Fachaufsicht führende Ebene im BBR. In den Nutzungskosten
enthalten sind Prognosen für Reinigung, Entsorgung sowie Betriebs- und
Verbrauchkosten von technischen Anlagen. Die anfallenden Betriebskosten sollen
durch den Einsatz erneuerbarer Energien reduziert werden.
9. Welche einzelnen Maßnahmen umfasst das Gesamtvorhaben,
aufgeschlüsselt nach den vier Teilbereichen, mit Kosten und Zeitraum?
Die Sanierung der gesamten Liegenschaft umfasst vier Teilbaumaßnahmen, die
funktional, technisch und sicherheitstechnisch eng miteinander verbunden und
verzahnt sind und in einem Zuge saniert werden. Dazu zählen:
– die Sanierung von Schloss Bellevue mit einer Grundsanierung und
Erneuerung aller technischen Anlagen inklusive einer sicherheitstechnischen
Ertüchtigung, der Instandsetzung und energetischen Verbesserung der
Gebäudehülle sowie der Beseitigung baulicher Schäden unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes,
– die Sanierung des Verwaltungsgebäudes mit einer grundlegenden Sanierung
der technischen Gebäudeausrüstung und des Brandschutzes sowie einer
umfangreichen Erneuerung der Versorgungssysteme,
– der Neubau des Wach- und Kontrollgebäudes zur Unterbringung der
Bundespolizei mit liegenschaftsweiter Technikzentrale, Kontrollbereichen sowie
Waren- und Entsorgungslogistik, und
– die Herrichtung der Außenanlagen mit Sicherheits- und
Infrastrukturanlagen, Geothermie sowie der Baulogistik mit der Sanierung sämtlicher
unterirdisch verlaufender Leitungen und Kanäle (u. a. Abwassersystem,
Versorgungsleitungen) sowie der umfassenden Erneuerung der
sicherheitstechnischen Anlagen auf der Liegenschaft selbst (Zaunanlagen,
Videoüberwachung etc.) sowie im öffentlichen Straßenland (Poller).
Die Aufschlüsselung der Kosten je Teilbaumaßnahme ist veröffentlicht auf der
Internetseite des Bundespräsidenten: Kurzüberblick zur Sanierung
Zur Frage bezüglich des Zeitraums wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
10. Welche Sanierungsmaßnahmen dienen ausschließlich dem
Denkmalschutz, und was kosten diese jeweils?
Die Sanierungsmaßnahmen im Schloss dienen der Erneuerung der technischen
Anlagen und dem Erhalt der Bausubstanz unter Berücksichtigung des
Denkmalschutzes gleichermaßen. Die Kosten werden nicht gesondert nach
Denkmalschutzaspekten ermittelt.
11. Mit welchen jährlichen Energieeinsparungen rechnet die
Bundesregierung, was kosten die energetischen Maßnahmen jeweils, in welchem
Zeitraum amortisieren sie sich, und auf welcher
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung beruhen diese
Annahmen (bitte mit Datum und Ergebnis angeben)?
Das Projekt setzt die Vorgaben des Bundes an seinen eigenen Gebäudebestand
gemäß Erlasslage (Energieeffizienzerlass des Bundes – EEFB) um. Nach
Abschluss der Sanierung soll die gesamte Liegenschaft nahezu klimaneutral
betrieben werden können. Die Energieversorgung der Liegenschaft basiert im
Wesentlichen auf erneuerbare Energien. Der Wärme- und Kältebedarf wird
nahezu vollständig über Geothermie abgedeckt. Ergänzend erfolgt
Eigenstromversorgung durch Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude. Die
Kosten dieser Maßnahmen sind Teil der Gesamtkosten.
12. Welche Termin- und Kostenrisiken sind in dem der Kostenberechnung
zugrunde liegenden Register mit über 250 Einzelrisiken erfasst, und mit
welchem finanziellen Volumen sind sie hinterlegt (bitte das vollständige
Risikoregister nach Risikokategorie und Volumen darstellen, über die auf
der Internetseite des Bundespräsidialamts bereits veröffentlichte
Aufteilung der Risikoreserve auf die vier Teilbereiche hinaus); unter welchen
Bedingungen würden die Risikoreserve von 188 Mio. Euro und die
Vorsorge für Baupreissteigerungen von 71 Mio. Euro in Anspruch
genommen?
Die Risiken werden in die groben Kategorien Standort, Umfeld, Planung und
Bauausführung aufgeteilt. Herausgehobene Risiken bestehen insbesondere im
Baugrund im Zusammenhang mit der Herstellung der Baugruben für den
Neubau des Wach- und Kontrollgebäudes sowie für Schloss Bellevue. Weitere
herausgehobene Risiken ergeben sich aus dem Garten- und Bodendenkmal, der
Parkanlage.
Die tragende Bausubstanz des Schlosses konnte während des Dienstbetriebes
im Vorfeld zudem nicht detailliert erkundet werden und wurde daher ebenfalls
in die Risikobetrachtung aufgenommen. Darüber hinaus sind archäologische
Fundstellen sowie Kampfmittelfunde bekannt. Weitere Funde werden vermutet.
Die Risikoreserven werden erst nach Eintritt eines Risikos beim
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beantragt und
durch dieses freigegeben.
13. Wie hoch sind die Kosten des Umzugs in das Ausweichquartier (bitte
nach Kostenart und Zeitpunkt differenzieren), und welcher Anteil ist
bereits angefallen, nachdem das Bundespräsidialamt nach Feststellung des
Bundesrechnungshofes auf dem neu eingerichteten Titel 532 03
(Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte) im Kapitel 0112 für das Jahr 2026
einmalig 300 000 Euro für seinen Umzug ausweist, im Entwurf 2027 auf
demselben Titel jedoch weitere 150 000 Euro veranschlagt sind, seit
wann und in welcher Form werden die Umzugskosten erfasst, und falls
der Bundesregierung weiterhin keine belastbaren Angaben vorliegen
(Bundestagsdrucksache 21/4186), aus welchen Gründen nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
14. Welche Personal- und Sachmehrkosten sind den
Bundessicherheitsbehörden durch den Umzug entstanden (nach Behörde und Kostenart, soweit
ohne Gefährdung von Sicherheitsbelangen möglich), und auf welche
Rechtsgrundlage stützte sich eine etwaige Auskunftsverweigerung?
Der für den Objektschutz zuständigen Bundespolizeidirektion Berlin sind durch
den Umzug die nachfolgend aufgeführten Kosten entstanden:
– Demontage und Wiederaufbau einer Antennenanlage 4.284,00 Euro
– Umsetzung von zwei Multifunktionsgeräten 658,46 Euro
– Beschaffung von Umzugskartons 442,68 Euro
Insgesamt sind mithin Sachmehrkosten in Höhe von 5.385,14 Euro entstanden.
Personalmehrkosten sind nicht angefallen.
15. Entsprechen die erwarteten Rück-Umzugskosten den in Frage 13 und 14
erfragten Umzugskosten, und wenn nein, wie hoch werden sie
veranschlagt, und worin liegen die Unterschiede?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
16. Wie viele Beschäftigte sind den einzelnen Liegenschaften des
Bundespräsidialamts zugeordnet (nach Liegenschaft)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
17. Welche Alternativen zur Errichtung des Ausweichquartiers wurden
geprüft, auf welcher Kostengrundlage, und warum wurden sie
ausgeschlossen?
Die BImA hat intensiv nach geeigneten Immobilien in Berlin gesucht und
hierbei sowohl im Bestand des Bundes befindliche Objekte als auch Mietangebote
des Berliner Immobilienmarktes geprüft.
Kein verfügbares Gebäude erfüllte gleichzeitig die besonderen Sicherheits- und
Repräsentationsanforderungen für den Amtssitz des Verfassungsorgans
Bundespräsident. Die hohen Sicherheitsanforderungen in baulicher Hinsicht, aber
auch in Bezug auf die Sicherung von An- und Abfahrtswegen, konnten in
keinem der Bestandsgebäude erfüllt werden.
Der Neubau auf dem bundeseigenen Grundstück in der Elisabeth-Abegg-Straße
hat sich dagegen als die wirtschaftlichste und nachhaltigste
Zwischenunterbringung für das Bundespräsidialamt erwiesen: Das Gebäude ist für eine dauerhafte
Bundesnutzung konzipiert und wird nach dem Auszug des Bundespräsidialamts
von anderen Bundeseinrichtungen genutzt.
18. Welche Alternativen zur dauerhaften Nutzung des Ausweichquartiers für
repräsentative Aufgaben wurden geprüft, insbesondere die vom
Bundesrechnungshof angeregte kostengünstige Mitnutzung repräsentativer
Räumlichkeiten der Bundesregierung einschließlich des
Kronprinzenpalais in Berlin‑Mitte, welche Veranstaltungen fanden während der
Teilsanierung 2004 und 2005 an welchen Orten und zu welchen Kosten statt,
und mit welchem bezifferten Ergebnis wurden die Einschränkungen für
Öffentlichkeit und Museumsbetrieb bei einer erneuten Nutzung von
Schloss Charlottenburg ermittelt?
Es wurde keine Betrachtung für einzelne Veranstaltungen angestellt.
19. Welche repräsentativen und protokollarischen Aufgaben können im
Ausweichquartier nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden, und
mit welchen Zusatzkosten ist dadurch zu rechnen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
20. Welche konkreten Bundesbehörden sollen das Ausweichquartier nach
Abschluss der Sanierung nutzen, ist die Nachnutzung bereits vertraglich
oder anderweitig verbindlich geregelt, und ist ein Rückbau vorgesehen,
und wenn ja, mit welchen Kosten?
Der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt (BPrA) sind Erstnutzer des
Gebäudes. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stellt das Gebäude nach
Abschluss der Sanierung von Schloss Bellevue und Bundespräsidialamt
anderen Bundeseinrichtungen zur Verfügung. Wegen seiner zentralen Lage im
Regierungsviertel ist das Objekt insbesondere zur Deckung ministerieller Bedarfe
von Interesse. Das Gebäude ist für eine dauerhafte Nutzung konzipiert; ein
Rückbau ist nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Nachnutzung bestehen noch
keine vertraglichen oder anderweitigen verbindlichen Regelungen.
21. In welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln sind die Ausgaben für die
Gesamtmaßnahme Sanierung der Liegenschaft des Bundespräsidialamtes
am Spreeweg in Berlin für die Jahre 2020 bis 2034 veranschlagt (bitte je
Titel mit Titelbezeichnung, Soll und, für abgeschlossene Haushaltsjahre,
Ist sowie mit den bestehenden Verpflichtungsermächtigungen
tabellarisch angeben, insbesondere zu Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01
und 526 04 sowie zu Einzelplan 01 Kapitel 0112 Titel 518 02, 532 03
und 712 01)?
Die Mittel der Gesamtmaßnahme wurden zunächst im Einzelplan 06 und nach
Gründung des BMWSB im neuen Einzelplan 25 veranschlagt. Der
Haushaltsplan für das Jahr 2027 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren, die
Angaben sind vorläufige Werte und werden noch an das Ergebnis der Prüfung
der haushaltsbegründenden Unterlage angepasst.
Die folgenden drei Tabellen enthalten die Angaben zu den jeweiligen Titeln
(Titel 733 01 für das Haushaltsjahr 2027 zur Verpflichtungsermächtigung
bereits angepasst auf das Ergebnis der vorgenannten Prüfung). Die Angaben
erfolgen jeweils in der Reihenfolge nach Haushaltsjahr, Kapitel, Soll, Ist und
Verpflichtungsermächtigung (mit Höhe und Fälligkeitszeitraum):
Titel 733 01 Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt in Berlin.
Haushaltsjahr
Kapitel Soll Ist Verpflichtungsermächtigung*
Höhe Fälligkeitszeitraum
Angaben in T €
2020 Titel nicht im Haushaltsplan
ausgebracht
2021 0605 3.500 0 25.000 2022–2024
2022 2503 1.000 0 18.500 2023–2025
2023 2503 3.500 0 – –
2024 2503 – 0 – –
2025 2503 – 0 73.089 2026–2028
2026 2503 34.517 NN 32.918 2027–2028
2027 2503 110.818 NN 593.034 2028–2034
* Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen verfallen am Ende des
Haushaltsjahres.
Titel 526 04 Baunebenkosten für Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in
Berlin
Haushaltsjahr
Kapitel Soll Ist Verpflichtungsermächtigung*
Höhe Fälligkeitszeitraum
Angaben in T €
2020 0605 4.500 579 – –
2021 0605 4.500 1.650 1.000 2022
2022 2503 3.000 4.780 4.400 2023–2025
2023 2503 10.600 9.357 – –
2024 2503 12.000 10.624 – –
2025 2503 11.000 10.246 – –
2026 2503 3.800 NN – –
2027 2503 – NN – –
* Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen verfallen am Ende des
Haushaltsjahres.
Titel 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
Haushaltsjahr
Kapitel Soll Ist Verpflichtungsermächtigung*
Höhe Fälligkeitszeitraum
Angaben in T €
2021 0112 65.000 2025–2029
2025 0112 5.144 0 – –
2026 0112 15.956 –
2027 0112 16.808 –
2028 0112 16.808
2029 0112 16.808
2030 0112 16.808
* Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen verfallen am Ende des
Haushaltsjahres.
Bei Kapitel 0112 Titel 532 03 – Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte –
sind im Jahr 2026 300 T Euro und in 2027 sowie im Finanzplanzeitraum
jährlich 150 T Euro veranschlagt.
Bei Titel 0112 712 01 sind keine Ausgaben veranschlagt.
22. Wie erklärt die Bundesregierung, dass in den Erläuterungen zu
Einzelplan 25 Kapitel 2503 Titel 733 01 im Entwurf des
Bundeshaushaltsplans 2027 Gesamtausgaben des Bundes von 809 925 000 Euro
ausgewiesen sind (73 089 000 Euro für vorbereitende Maßnahmen und
736 836 000 Euro für die Hauptbaumaßnahme), während das
Bundespräsidialamt die Bau- und Planungskosten öffentlich mit 601 Mio. Euro
angibt, und welche Kostenbestandteile erklären die Differenz von rund
209 Mio. Euro (bitte nach Kostenart und Teilbereich aufschlüsseln)?
23. Lagen bei der Veranschlagung der Ausgaben bei Einzelplan 25
Kapitel 2503 Titel 733 01 in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 die
Unterlagen nach § 24 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung vor, nachdem die
Erläuterungen zum Bundeshaushaltsplan 2026 angeben, die Unterlagen
für die Hauptbaumaßnahme lägen noch nicht vor und würden für 2025
erwartet, und die Erläuterungen zum Entwurf 2027 dieselbe Aussage mit
Erwartung für 2026 wiederholen (bitte das Datum der haushaltsmäßigen
Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen angeben), auf
welche Ausnahme nach § 24 Absatz 3 BHO stützt sich die
Veranschlagung, an welcher Stelle der Erläuterungen ist ihre Notwendigkeit
begründet, und aus welchen Gründen wurden die Ausgaben und die
Verpflichtungsermächtigung von 642 102 000 Euro nicht nach § 24 Absatz 3
Satz 3 BHO gesperrt, obwohl bei Titel 713 01 im Kapitel 2501 desselben
Einzelplans in vergleichbarer Lage die Haushaltsmittel bis zur
haushaltsmäßigen Anerkennung nach § 24 Absatz 3 BHO gesperrt wurden?
Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet.
Im Haushalt 2026 wurden in Kapitel 2503 Titel 733 01 Mittel für die
vorbereitenden und vorgezogenen Maßnahmen veranschlagt. Die Anerkennung der
haushaltsbegründenden Unterlagen zu den vorbereitenden und vorgezogenen
Maßnahmen erfolgte durch das Bundesministerium der Finanzen am 19. Juni
2025. Die im Haushalts 2026 aufgenommenen Titelerläuterungen zur
Hauptbaumaßnahme dienten der Information im Hinblick künftigen Haushaltsjahre.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Regierungsentwurfs 2027 war die Erstellung
und Prüfung der haushaltsbegründenden Unterlagen zur Hauptbaumaßnahme
noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist die Aufnahme in den
Regierungsentwurf auf Grundlage von vorläufigen Angaben erfolgt, zusammen
mit der Erläuterung „Die Unterlagen nach § 24 BHO für die
Hauptbaumaßnahme liegen noch nicht vor. Die Unterlagen werden für 2026 erwartet.“ Die
haushaltsmäßige Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen ist am
16. Juli 2026 erfolgt. Dementsprechend sind die Titelerläuterungen im weiteren
Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2027 dahingehend anzupassen,
dass die o. g. Erläuterungen entfallen und die haushaltsmäßig anerkannte
Summe in der Maßnahmentabelle sowie Verpflichtungsermächtigung aufgenommen
wird. Damit wird sich die Gegenüberstellung mit den durch das
Bundespräsidialamt genannten Kosten wie folgt darstellen:
Die folgende Tabelle enthält die Angaben aus der Veröffentlichung durch das
BPrA unter dem Titel „Veröffentlichung“ der Zeile 1 im Bereich der Spalten 1
und 2 sowie die Angaben aus dem Bundeshaushaltsplan unter dem Titel
„Bundeshaushaltsplan“ der Zeile 1 im Bereich der Spalten 3 bis 5 (Titel 526 04 in
Zeile 4, Titel 733 01 in Zeile 5).
Veröffentlichung Bundeshaushaltsplan
Angaben in
1.000 T€
Angaben in
1.000 T€
Titel
526 04
Titel
733 01
Bau- und
Baunebenkosten
601.000
Risikokosten 188.000
Prognostizierte
Baupreissteigerung
71.000
Vorbereitende
Maßnahmen1
73.089
Hauptbaumaßnahme1
687.768
Baunebenkosten2 49.400
Summe pro Titel 49.400 760.857
Projektkostenziel 860.000 Gesamtausgaben
des Bundes
810.257
1 Baukosten, Baunebenkosten (ohne Baunebenkosten zur Erstellung der Haushaltsunterlagen),
Baurisiken und Baupreissteigerungen
2 Baunebenkosten bis zur Erstellung der Haushaltsunterlagen; bis 2021 in Epl. 06
24. Aus welchen Gründen ist der Titel 712 01 im Kapitel 0112 des
Einzelplans 01 (Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 Euro im Einzelfall) in
den Haushaltsjahren 2025, 2026 und 2027 mit 0 Euro veranschlagt,
während die Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt im Einzelplan 25
Kapitel 2503 Titel 733 01 etatisiert sind, und beabsichtigt die
Bundesregierung, der Empfehlung des Bundesrechnungshofes zu folgen, die
Baukosten des Berliner Amtssitzes verursachergerecht im Einzelplan 01
zu veranschlagen (Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO vom 29. August
2025, Geschäftszeichen I 2 – 0003187, Nummer 3.2; bitte mit Ja oder
Nein antworten und die Entscheidung begründen)?
In den Jahren 2025, 2026 und 2027 waren bzw. sind derzeit keine großen
Baumaßnahmen vorgesehen, die aus dem Einzelplan 01 finanziert werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Baukosten für den Berliner
Amtssitz des Bundespräsidialamtes im Einzelplan 01 zu veranschlagen, da diese
bereits im Einzelplan 25 (Kapitel 2503 Titel 733 01) veranschlagt sind und es sich
um eine laufende Baumaßnahme handelt. Ursprünglich wurde dieser Titel zum
Haushalt 2021 in den Einzelplan 06 des seinerzeit zuständigen
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat aufgenommen und mit Einrichtung des
Einzelplans 25 in Kapitel 2503 übernommen.
25. Wer trägt die Errichtungskosten des Bürogebäudes in der Elisabeth-
Abegg-Straße in Höhe von rund 205 Mio. Euro, in welchem Haushalt
oder Wirtschaftsplan sind sie veranschlagt, in welcher Höhe fließen sie
über Miete und Betriebskosten auf das Bundespräsidialamt zurück (bitte
je Haushaltsjahr 2026 bis 2034 angeben), und aus welchen Gründen
erfolgen nach Aussage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben keine
aktuellen Zwischenabrechnungen zu den Baukosten?
Die Gesamtbaukosten für das Gebäude wurden einschließlich Risikovorsorge
und zu erwartender Baupreissteigerungen während der Umsetzung der
Baumaßnahme mit 205 Mio. Euro angesetzt.
Die Errichtungskosten sind im Wirtschaftsplan der BImA veranschlagt. Die
Jahresmiete für das Bundespräsidialamt hat die BImA entsprechend der
vorläufigen Kosten mit insgesamt rund 16,8 Mio. Euro ermittelt. Diese reduziert sich
mit der Abgeltung des nutzerspezifischen Mietkostenanteils nach 5 Jahren auf
jährlich 9,2 Mio. Euro. Die restliche Gegenfinanzierung der Baumaßnahme
erfolgt durch die anschließende Nutzung von anderen Bundeseinrichtungen.
Es wurden im Projekt keine Anpassungen der vorläufigen Miete anhand von
Zwischenabrechnungen von Baukosten vorgenommen. Die Kostensicherheit im
Bauprojekt war jederzeit gegeben, so dass keine Anpassungen notwendig
waren. Die finale Kostenfeststellung (gem. DIN 276/nach Kostengruppen) erfolgt
voraussichtlich bis zum Jahresende 2026 durch die zuständige Bauverwaltung.
Anhand der tatsächlichen Projektkosten wird die ELM‑Miete endgültig
berechnet und bleibt dann für die Vertragslaufzeit unverändert. Derzeit geht die BImA
von einer Unterschreitung des Projektkostenziels in Höhe von 205 Mio. Euro
aus.
26. Auf welcher Grundlage beruht die vorläufige Berechnung der Miete für
das Ausweichquartier, aus welchen Gründen weichen die Angaben
voneinander ab (15 956 000 Euro im Bundeshaushaltsplan 2026,
16 808 000 Euro im Entwurf 2027 und 17,5 Mio. Euro in der Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten
Maximilian Kneller auf Bundestagsdrucksache 21/4186), worauf beruht die
vom Bundesrechnungshof festgestellte Erhöhung um 3 Mio. Euro
jährlich gegenüber der Planung aus dem Jahr 2021, und wann wird die
Miethöhe nach der Schlussabrechnung der Baukosten endgültig festgelegt?
Die Berechnung der vorläufigen Miete für das Ausweichquartier erfolgte
zuletzt auf der Grundlage des in der Finalen Projektunterlage ermittelten
Projektkostenziels mit dem Mietentool der BImA. Zwischenzeitlich erfolgten
Aktualisierungen beim Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung des von der BImA
investierten Kapitals. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die endgültige
Miete anhand der abgerechneten Kosten und unter Berücksichtigung des zu
Beginn des Jahres der Abrechnung gültigen Zinssatzes berechnet und gilt
rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Ergibt sich aus der Neuberechnung im
Vergleich zu den bisherigen Mietberechnungen eine Differenz, wird diese
gegenüber der Mieterin abgerechnet.
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ISSN 0722-8333
Relationen
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