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Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)

dip / rede 22.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW, www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.1005357.de/26-16-1.pdf), wonach die reformierte private Altersvorsorge – ähnlich wie die Riester-Rente – vor allem Besserverdienenden und Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern zugutekommen wird, während Geringverdienende und armutsgefährdete Gruppen, also diejenigen, die gleichzeitig die geringsten Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sammeln, kaum profitieren werden, und inwiefern plant die Bundesregierung, wie von den Studienautoren dringlich empfohlen, diese Schieflage zu korrigieren (bitte begründen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung liegen Daten der Jahre 2022 und 2023 zur bestehenden Riester-Rente zugrunde; die ab dem 1. Januar 2027 reformierte private Altersvorsorge wird damit nicht untersucht. Eine Bevorteilung Besserverdienender gab es aber weder im alten Fördersystem, noch wird es sie im neuen Fördersystem geben. Altersvorsorgende mit Kindern werden weiterhin durch die Kinderzulage besonders gefördert. Diese wird künftig ab Eigenbeiträgen von 25 Euro pro Monat in voller Höhe, also 300 Euro pro Kind, ausgezahlt. Bei der Grundzulage werden Personen mit Eigenbeiträgen bis zu 30 Euro pro Monat durch einen erhöhten Fördersatz (50 Cent pro gesparten Euro) besonders unterstützt, darüber hinaus mit 25 Cent pro gesparten Euro Eigenbeitrag. Menschen mit geringer Sparfähigkeit erreichen damit – gemessen an ihren aufgewendeten Beiträgen – durchaus deutlich höhere Förderquoten als Personen mit höheren Einkommen.

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