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Schriftliche Frage 5 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Vermögensaufbau privater Haushalte, insbesondere unterer Einkommensgruppen, zu fördern, und fall…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 5 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Vermögensaufbau privater Haushalte, insbesondere unterer Einkommensgruppen, zu fördern, und fall… Frage 5 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Vermögensaufbau privater Haushalte, insbesondere unterer Einkommensgruppen, zu fördern, und falls nein, warum nicht, und falls ja, welche, und wann sind diese geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. Februar 2026: Die Bundesregierung beabsichtigt eine umfassende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und die Einführung einer Frühstart- Rente. Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Entwurf einer Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) beschlossen. Zulagenberechtigte erhalten für jeden eingezahlten Euro in ihren Altersvorsorgevertrag eine Zulage, die direkt in den Vertrag fließt. Die Förderung greift ab einer monatlichen Einzahlung von 10 Euro auf den Altersvorsorgevertrag. Durch ein sogenanntes Beitragsmatching können kleine bis mittlere Eigenbeiträge einen höheren Fördersatz erreichen: Jeder Eigenbeitrag bis zu 1.200 Euro jährlich wird mit einer Grundzulage in Höhe von 30 Cent pro Euro gefördert (ab dem Jahr 2029: 35 Cent); dazu kommen 25 Cent pro Euro Kinderzulage für jedes Kind, maximal 300 Euro pro Kind. Höhere Eigenbeiträge zwischen 1.201 und 1.800 Euro jährlich werden mit einer Grundzulage in Höhe von 20 Cent pro Euro gefördert. Die reformierte steuerlich geförderte private Altersvorsorge soll ab dem 1. Januar 2027 von Anbietern von Altersvorsorgeverträgen angeboten werden können. Darüber hinaus soll die Frühstart-Rente eingeführt werden, deren Eckpunkte vom Bundeskabinett ebenfalls am 17. Dezember 2025 beschlossen wurden. Die Frühstart-Rente soll sowohl für Kinder als auch für deren Eltern einen konkreten Anlass für eine informierte Auseinandersetzung mit den Themen Kapitalanlage und Altersvorsorge bieten; dies dient ebenfalls dem Vermögensaufbau privater Haushalte. Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, die Reform der privaten Altersvorsorge und die Frühstart-Rente im Hinblick auf die finanzielle Bildung intensiv zu begleiten.

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