Reform der privaten Altersvorsorge (Antwort zu Drs. 21/403)
Text
Reform der privaten Altersvorsorge (Antwort zu Drs. 21/403)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/605
21. Wahlperiode 19.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Armin Grau,
Katharina Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/403 –
Reform der privaten Altersvorsorge
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge (insbesondere die „Riester-
Rente“) wird ihrem Ziel nicht gerecht, als ergänzende Absicherung die
Vorsorge der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken (Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW) 2021, „Private Altersvorsorge braucht einen
Neustart“ www.diw.de/de/diw_01.c.826232.de/publikationen/wochenberichte/
2021_40_1/20_jahre_riester rente_____private_altersvorsorge_braucht_eine
n_neustart.html).
Angesichts des demografischen Wandels ist es weiterhin notwendig, die
Altersvorsorge sicher auf drei Säulen zu stellen und die gesetzliche Rente um
eine gute, generationengerechte betriebliche Rente und die private
Altersvorsorge zu ergänzen. Mit Blick auf mangelnde Verteilungsgerechtigkeit im Alter
besorgt die geringe Verbreitung zusätzlicher Altersvorsorge insbesondere bei
Personen, deren Einkommen während ihrer Beschäftigung in den unteren
Einkommensgruppen liegt. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) 2024, Abbildung D 3.7, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Rente/alterssicherungsbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Personen aus den neuen Bundesländern sorgen außerdem seltener ergänzend
zur gesetzlichen Rentenversicherung vor als Personen aus den alten
Bundesländern (Abbildung D 3.2, ebd.).
Gleichzeitig sind die Defizite der staatlich geförderten Riester-Rente
deutlicher als je zuvor. Komplexe Produkte mit hohen Abschluss- und
Verwaltungskosten und vergleichsweise niedrigen Renditen führen dazu, dass viele
Vorsorgende oft nur geringe Auszahlungen erhalten (Bundesministerium der
Finanzen (BMF) Riester Auszahlungsstatistik 2025, (www.bundesfinanzminis
terium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themeng
ebiete/Altersvorsorge/2025-03-17-riester-auszahlungsstatistik-2023.html).
Mehr und mehr Vorsorgende legen ihre Verträge still oder kündigen sie und
verzichten so auch auf staatliche Förderung. Die Zahl der neu
abgeschlossenen Riester-Verträge ist seit Jahren rückläufig, und der Gesamtbestand
stagniert. Junge Berufstätige profitieren kaum von staatlicher Förderung, und
existierende Riester-Renten tragen zur Lebensstandardsicherung im Alter nur
unbedeutend bei.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD plant die
Bundesregierung die Überführung der Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt und die
Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, nennt aber keine Details zur
konkreten Ausgestaltung und keinen zeitlichen Rahmen für die geplante
Umsetzung (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2025, S. 48).
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil der
staatlich geförderten privaten Altersvorsorge am insgesamten
Alterseinkommen der Vorsorgenden, aufgeschlüsselt nach
a) Alter,
b) Region,
c) Einkommensgruppe,
d) Geschlecht?
Zum Anteil der geförderten privaten Altersvorsorge an den Gesamteinkommen
im Alter liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
Auf Grundlage der Befragung „Alterssicherung in Deutschland“ (ASiD 2023)
machen Einkommen aus privater Vorsorge im Durchschnitt rund sechs Prozent
des Bruttoeinkommensvolumens im Alter aus (Alterssicherungsbericht der
Bundesregierung 2024 auf Bundestagsdrucksache 20/14086, Abb. C.3.1.).
Unter privater Vorsorge werden dabei neben laufenden Zahlungen aus Riester-
Verträgen auch Leistungen aus nicht geförderten privaten Renten- und
Lebensversicherungen sowie Zinseinkünfte und Einkommen aus Vermietung und
Verpachtung erfasst (Alterssicherungsbericht 2024, Abschnitt C.2.3). Nicht erfasst
sind hier dagegen Auszahlungen in Form einmaliger Kapitalleistungen.
Einkommen aus geförderter privater Vorsorge spielen in der heutigen
Seniorengeneration derzeit noch eine eher untergeordnete Rolle, da diese Art der
zusätzlichen Altersvorsorge in der aktiven Erwerbsphase der heute 65-Jährigen und
Älteren wenig verbreitet war.
2. Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittliche Gesamtleistungen bestehender Riester-Verträge in der
Auszahlungsphase der Vorsorgenden, aufgeschlüsselt nach
a) Alter,
b) Region,
c) Einkommensgruppe,
d) Geschlecht?
Seit dem Jahr 2024 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung
mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische
Auswertungen von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase, die
sogenannte „Riester-Auszahlungsstatistik“, auf seiner Internetseite zur
Verfügung. Aus Tabelle 2 der entsprechenden Statistiken für die Leistungsjahre 2022
und 2023 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartik
el/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvorsorge/2024-04-10-ries
ter-auszahlungsstatistik.html und https://www.bundesfinanzministerium.de/Con
tent/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvor
sorge/2025-03-17-riester-auszahlungsstatistik-2023.html) kann der jährliche
durchschnittliche Gesamtleistungsbetrag insgesamt und aufgeschlüsselt nach
Auszahlungsform und Geschlecht entnommen werden. Eine Unterteilung des
durchschnittlichen Gesamtleistungsbetrags nach Alter, Region und
Einkommensgruppe erfolgt nicht. In Tabelle 6 und 7 der entsprechenden Statistiken
erfolgt allerdings eine Aufschlüsslung der Personen mit geförderten Riester-
Verträgen nach Altersstruktur und Wohnort.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Auszahlungsstatistiken bestehender Riester-Verträge?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Auszahlungsbeträge bei
zukünftigen Auswertungen erhöhen werden, wenn vermehrt Leistungsempfänger
mit längeren Ansparphasen berücksichtigt werden. Die in den o. g. Statistiken
aufgeführten Bestandsfälle können kaum lange Ansparphasen aufweisen, da die
Förderung der Riester-Rente erst im Jahr 2002 begann.
4. Wie viele Riester-Verträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 abgeschlossen, und wie
verteilen sich die Abschlüsse auf die Jahre 2002 bis 2024?
Angaben zur Entwicklung der bestehenden Riester-Verträge können der
Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden
(Riester-Vertragsstatistik, https://www.bmas.de/DE/Service/Statistiken-Open-D
ata/Statistik-zu-Riester-Vertraegen/statistik-zusaetzliche-altersvorsorge.html).
Bei den ausgewiesenen Verträgen handelt es sich um den Bestand nach
Angaben der Anbieter, bereinigt um stornierte Verträge, zum Ende des jeweiligen
Berichtszeitraums. Zu den Vertragsabschlussdaten liegen der Bundesregierung
keine Angaben vor.
5. Wie viele Riester-Verträge anteilig an der Grundgesamtheit bestehender
Verträge sind aktuell beitragsfrei gestellt, und wie viele Verträge wurden
in den vergangenen fünf Jahren beitragsfrei gestellt?
Es existiert kein über alle Anbieterverbände von Riester-Verträgen etabliertes
statistisches Berichtswesen zur Zahl der beitragsfrei gestellten Verträge. Im
Rahmen der jährlichen Erfassung des Riester-Vertragsbestands anhand der
Meldungen der Anbieter wird der Anteil der ruhenden Verträge (keine
Beitragsleistung im Berichtszeitraum) derzeit auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel
geschätzt. Für das Jahr 2019 wurde der Anteil noch auf gut ein Fünftel geschätzt.
Der Anteil ruhender Verträge steigt – auch bei nicht geförderten privaten
Renten- und Lebensversicherungen – mit dem Alter des Vertragsbestandes.
6. Wie viele Riester-Verträge anteilig an der Grundgesamtheit wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2021 gekündigt, und wie hoch
sind die durchschnittlich seitens des Anbieters in Rechnung gestellten
Kosten einer Vertragsauflösung nach Kenntnis der Bundesregierung?
Angaben über die Anzahl der seit Januar 2021 gekündigten Riester-Verträge
sowie Angaben über die in Rechnung gestellten Kosten bei einer vorzeitigen
Vertragsauflösung liegen der Bundesregierung nicht vor.
7. Wie viele Riester-Verträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell noch aktiv bespart (bitte nach Wohnsitz und Alter der
Sparerinnen und Sparer aufschlüsseln)?
Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung
mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische
Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge
auf seiner Internetseite zur Verfügung (https://www.bundesfinanzministeriu
m.de/Content/DE/Standardartikel/Themen /Steuern/Steuerliche_Themengebiet
e/Altersvorsorge/2024-11-15-Statistik-Riester-Foerderung-bis-2023.html). Aus
Tabelle 1 dieser Statistik kann entnommen werden, dass für das
Beitragsjahr 2021 rund 10,2 Millionen Personen eine steuerliche Förderung
(Altersvorsorgezulage/Steuerermäßigung durch den Sonderausgabenabzug) erhalten
haben. Da eine geförderte Person (Altersvorsorgender) mehrere Riester-Verträge
abschließen kann, ist die Anzahl der Riester-Verträge, die im Beitragsjahr 2021
aktiv bespart wurden, sogar noch höher.
Eine Aufteilung der geförderten Personen nach Alter und Wohnsitz (nicht
jedoch vertragsbezogen) kann der Tabelle 4 und 11 dieser Statistik entnommen
werden.
8. Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung erzielte
Renditen (inklusive staatlicher Zulagen bzw. Steuerersparnisse) staatlich
geförderter privater Altersvorsorgeverträge seit 2002 (bitte nach den
unterschiedlichen Vertragsformen aufschlüsseln)?
9. Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung erzielte
Renditen (inklusive staatlicher Zulagen bzw. Steuerersparnisse) staatlich
geförderter privater Altersvorsorgeverträge im Verhältnis zu Abschluss und
Vertriebs- sowie Verwaltungskosten seit 2002 (bitte nach den
unterschiedlichen Vertragsformen aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Angaben zu den Renditen sowie zu den Abschluss-, Vertriebs- und
Verwaltungskosten von Altersvorsorgeverträgen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Hilfsweise wird hierzu auf veröffentliche Studien, wie beispielsweise vom
Institut für Vorsorge und Finanzplanung (https://cdn.dam.union-investment.de/442
234_Gutachten_Union-Riester_220817.pdf), verwiesen.
10. Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung angebotene
Garantiezinsen staatlich geförderter privater Altersvorsorgeverträge seit der
Anhebung des Höchstrechnungszinssatzes am 1. Januar 2025 auf 1
Prozent?
11. In welchem Verhältnis zur Kostenentwicklung (Abschluss- und
Vertriebs- sowie Verwaltungskosten) stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 angebotene Garantiezinsen?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bieten die
Lebensversicherer im Neugeschäft mit geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen oft
noch ältere Tarife an. Bei den Garantiezinsen und der Kostenentwicklung gibt
es insoweit keine Veränderung. Im Übrigen müssen die Anbieter den
Garantiezins stets so festlegen, dass sie ihn dauerhaft erfüllen können. Das gilt
unabhängig von der Kostenentwicklung.
12. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Reform der staatlich
geförderten privaten Altersvorsorge innerhalb der 21. Legislaturperiode
des Deutschen Bundestages vor?
Die Bundesregierung arbeitet an einer zügigen Umsetzung der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Reform der privaten Altersvorsorge. Ein konkreter
Zeitplan liegt noch nicht vor.
13. Inwiefern soll die geplante Renten-Kommission auch über die Reform
der privaten Altersvorsorge beraten, bzw. Empfehlungen erarbeiten
(siehe Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, in der
Regierungsbefragung am 14. Mai 2025, Plenarprotokoll 21/3 S. 78; bitte begründen)?
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass in einer Rentenkommission bis zur
Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau
über alle drei Rentensäulen geprüft wird. Darüber hinaus gibt es derzeit noch
keine weiteren Vereinbarungen zur Einsetzung, zum Zeitplan und zum Auftrag
der Kommission.
14. Wie möchte die Bundesregierung die im o. g. Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigte Reduzierung der Verwaltungs-,
Produkt- und Abschlusskosten erreichen?
15. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Reformvorschläge des
Sachverständigenrats (SVR) für Wirtschaft aus dem Jahresbericht 2023
für die Reform der privaten Altersvorsorge (SVR 2023 www.sachverstae
ndigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2023.html), wonach ein
öffentlich verwalteter Fonds den meisten Kostensenkungsdruck auch auf nicht
staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte ausübt (bitte begründen)?
16. Inwiefern greift die Bundesregierung bei der angekündigten Reform auf
die Empfehlungen der in der 20. Legislaturperiode durch das BMF
eingesetzten Fokusgruppe Private Altersvorsorge zurück?
17. Inwiefern plant die Bundesregierung, ein zertifiziertes
Altersvorsorgedepot für die staatlich geförderte Altersvorsorge zuzulassen, in dessen
Rahmen u. a. in Fonds und andere realwertorientierte Anlageklassen
investiert werden kann, und plant die Bundesregierung, die
Garantieanforderung hier entfallen zu lassen, wie von der Fokusgruppe Private
Altersvorsorge empfohlen (bitte begründen)?
18. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Empfehlung der
Fokusgruppe Private Altersvorsorge aus dem Jahr 2023 an, von der
Verrentungspflicht abzusehen und auch flexible, langlaufende
Auszahlungspläne zuzulassen (bitte begründen)?
19. Wie beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die
geförderte private Altersvorsorge eingeführt wurde, um die Absicherung
des Langlebigkeitsrisikos zum Teil von der gesetzlichen
Rentenversicherung zur kapitalgedeckten privaten Vorsorge zu verlagern, die Lücke bei
der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos zu füllen, die entstehen
würde, wenn Auszahlungen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
nicht mehr als lebenslange Rente ausgezahlt werden müssten?
Die Fragen 14 bis 19 werden zusammen beantwortet.
Die Regierungsparteien haben vereinbart, die bisherige Riester-Rente in ein
neues Vorsorgeprodukt zu überführen, von bürokratischen Hemmnissen zu
befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung
der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten zu reformieren. Eine
Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten soll geprüft werden. Dieses neue
Produkt soll mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für
Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleitet werden. Kern der
reformierten Riester-Rente wird ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form
eines Standardproduktes geben soll. Die Empfehlungen der Fokusgruppe
private Altersvorsorge hatten diese Aspekte bereits teilweise adressiert.
Die Bundesregierung bereitet eine Reform der privaten Altersvorsorge vor. Die
Arbeiten dauern an, Aussagen zu konkreten Einzelfragen können daher noch
nicht getroffen werden.
20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die private
Altersvorsorge junger Menschen unter 30 Jahren und Bezieherinnen und
Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen zielorientiert zu fördern?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
Die Regierungskoalition hat sich zudem vorgenommen, junge Menschen mit
der sogenannten Frühstart-Rente zu unterstützen.
21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
Vorsorgende, die das möchten, auch nachhaltig staatlich gefördert in ihre
private Altersvorsorge investieren können, also in Einklang mit den
neuen Vorgaben der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA (European
Securities and Markets Authority)?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
Grundsätzlich sollen Altersvorsorgende bei der Kapitalanlage Wahlfreiheit
zwischen den für die Altersvorsorge geeigneten Produkten haben. Dies beinhaltet
auch geeignete Produkte unter besonderen Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, die
im Übrigen im Einklang mit den europäischen Vorgaben stehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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