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Reform der privaten Altersvorsorge (Antwort zu Drs. 21/403)

dip / drucksache 19.06.2025 · WP 21 · 21/605 · Antwort · Original ↗

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Reform der privaten Altersvorsorge (Antwort zu Drs. 21/403) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/605 21. Wahlperiode 19.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Armin Grau, Katharina Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/403 – Reform der privaten Altersvorsorge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die staatlich geförderte private Altersvorsorge (insbesondere die „Riester- Rente“) wird ihrem Ziel nicht gerecht, als ergänzende Absicherung die Vorsorge der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) 2021, „Private Altersvorsorge braucht einen Neustart“ www.diw.de/de/diw_01.c.826232.de/publikationen/wochenberichte/ 2021_40_1/20_jahre_riester rente_____private_altersvorsorge_braucht_eine n_neustart.html). Angesichts des demografischen Wandels ist es weiterhin notwendig, die Altersvorsorge sicher auf drei Säulen zu stellen und die gesetzliche Rente um eine gute, generationengerechte betriebliche Rente und die private Altersvorsorge zu ergänzen. Mit Blick auf mangelnde Verteilungsgerechtigkeit im Alter besorgt die geringe Verbreitung zusätzlicher Altersvorsorge insbesondere bei Personen, deren Einkommen während ihrer Beschäftigung in den unteren Einkommensgruppen liegt. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2024, Abbildung D 3.7, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Rente/alterssicherungsbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Personen aus den neuen Bundesländern sorgen außerdem seltener ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung vor als Personen aus den alten Bundesländern (Abbildung D 3.2, ebd.). Gleichzeitig sind die Defizite der staatlich geförderten Riester-Rente deutlicher als je zuvor. Komplexe Produkte mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten und vergleichsweise niedrigen Renditen führen dazu, dass viele Vorsorgende oft nur geringe Auszahlungen erhalten (Bundesministerium der Finanzen (BMF) Riester Auszahlungsstatistik 2025, (www.bundesfinanzminis terium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themeng ebiete/Altersvorsorge/2025-03-17-riester-auszahlungsstatistik-2023.html). Mehr und mehr Vorsorgende legen ihre Verträge still oder kündigen sie und verzichten so auch auf staatliche Förderung. Die Zahl der neu abgeschlossenen Riester-Verträge ist seit Jahren rückläufig, und der Gesamtbestand stagniert. Junge Berufstätige profitieren kaum von staatlicher Förderung, und existierende Riester-Renten tragen zur Lebensstandardsicherung im Alter nur unbedeutend bei. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD plant die Bundesregierung die Überführung der Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt und die Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, nennt aber keine Details zur konkreten Ausgestaltung und keinen zeitlichen Rahmen für die geplante Umsetzung (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2025, S. 48).  1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge am insgesamten Alterseinkommen der Vorsorgenden, aufgeschlüsselt nach a) Alter, b) Region, c) Einkommensgruppe, d) Geschlecht? Zum Anteil der geförderten privaten Altersvorsorge an den Gesamteinkommen im Alter liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Auf Grundlage der Befragung „Alterssicherung in Deutschland“ (ASiD 2023) machen Einkommen aus privater Vorsorge im Durchschnitt rund sechs Prozent des Bruttoeinkommensvolumens im Alter aus (Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2024 auf Bundestagsdrucksache 20/14086, Abb. C.3.1.). Unter privater Vorsorge werden dabei neben laufenden Zahlungen aus Riester- Verträgen auch Leistungen aus nicht geförderten privaten Renten- und Lebensversicherungen sowie Zinseinkünfte und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung erfasst (Alterssicherungsbericht 2024, Abschnitt C.2.3). Nicht erfasst sind hier dagegen Auszahlungen in Form einmaliger Kapitalleistungen. Einkommen aus geförderter privater Vorsorge spielen in der heutigen Seniorengeneration derzeit noch eine eher untergeordnete Rolle, da diese Art der zusätzlichen Altersvorsorge in der aktiven Erwerbsphase der heute 65-Jährigen und Älteren wenig verbreitet war.  2. Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittliche Gesamtleistungen bestehender Riester-Verträge in der Auszahlungsphase der Vorsorgenden, aufgeschlüsselt nach a) Alter, b) Region, c) Einkommensgruppe, d) Geschlecht? Seit dem Jahr 2024 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase, die sogenannte „Riester-Auszahlungsstatistik“, auf seiner Internetseite zur Verfügung. Aus Tabelle 2 der entsprechenden Statistiken für die Leistungsjahre 2022 und 2023 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartik el/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvorsorge/2024-04-10-ries ter-auszahlungsstatistik.html und https://www.bundesfinanzministerium.de/Con tent/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvor sorge/2025-03-17-riester-auszahlungsstatistik-2023.html) kann der jährliche durchschnittliche Gesamtleistungsbetrag insgesamt und aufgeschlüsselt nach Auszahlungsform und Geschlecht entnommen werden. Eine Unterteilung des durchschnittlichen Gesamtleistungsbetrags nach Alter, Region und Einkommensgruppe erfolgt nicht. In Tabelle 6 und 7 der entsprechenden Statistiken erfolgt allerdings eine Aufschlüsslung der Personen mit geförderten Riester- Verträgen nach Altersstruktur und Wohnort.  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Auszahlungsstatistiken bestehender Riester-Verträge? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Auszahlungsbeträge bei zukünftigen Auswertungen erhöhen werden, wenn vermehrt Leistungsempfänger mit längeren Ansparphasen berücksichtigt werden. Die in den o. g. Statistiken aufgeführten Bestandsfälle können kaum lange Ansparphasen aufweisen, da die Förderung der Riester-Rente erst im Jahr 2002 begann.  4. Wie viele Riester-Verträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 abgeschlossen, und wie verteilen sich die Abschlüsse auf die Jahre 2002 bis 2024? Angaben zur Entwicklung der bestehenden Riester-Verträge können der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden (Riester-Vertragsstatistik, https://www.bmas.de/DE/Service/Statistiken-Open-D ata/Statistik-zu-Riester-Vertraegen/statistik-zusaetzliche-altersvorsorge.html). Bei den ausgewiesenen Verträgen handelt es sich um den Bestand nach Angaben der Anbieter, bereinigt um stornierte Verträge, zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraums. Zu den Vertragsabschlussdaten liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.  5. Wie viele Riester-Verträge anteilig an der Grundgesamtheit bestehender Verträge sind aktuell beitragsfrei gestellt, und wie viele Verträge wurden in den vergangenen fünf Jahren beitragsfrei gestellt? Es existiert kein über alle Anbieterverbände von Riester-Verträgen etabliertes statistisches Berichtswesen zur Zahl der beitragsfrei gestellten Verträge. Im Rahmen der jährlichen Erfassung des Riester-Vertragsbestands anhand der Meldungen der Anbieter wird der Anteil der ruhenden Verträge (keine Beitragsleistung im Berichtszeitraum) derzeit auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel geschätzt. Für das Jahr 2019 wurde der Anteil noch auf gut ein Fünftel geschätzt. Der Anteil ruhender Verträge steigt – auch bei nicht geförderten privaten Renten- und Lebensversicherungen – mit dem Alter des Vertragsbestandes.  6. Wie viele Riester-Verträge anteilig an der Grundgesamtheit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2021 gekündigt, und wie hoch sind die durchschnittlich seitens des Anbieters in Rechnung gestellten Kosten einer Vertragsauflösung nach Kenntnis der Bundesregierung? Angaben über die Anzahl der seit Januar 2021 gekündigten Riester-Verträge sowie Angaben über die in Rechnung gestellten Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung liegen der Bundesregierung nicht vor.  7. Wie viele Riester-Verträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch aktiv bespart (bitte nach Wohnsitz und Alter der Sparerinnen und Sparer aufschlüsseln)? Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung (https://www.bundesfinanzministeriu m.de/Content/DE/Standardartikel/Themen /Steuern/Steuerliche_Themengebiet e/Altersvorsorge/2024-11-15-Statistik-Riester-Foerderung-bis-2023.html). Aus Tabelle 1 dieser Statistik kann entnommen werden, dass für das Beitragsjahr 2021 rund 10,2 Millionen Personen eine steuerliche Förderung (Altersvorsorgezulage/Steuerermäßigung durch den Sonderausgabenabzug) erhalten haben. Da eine geförderte Person (Altersvorsorgender) mehrere Riester-Verträge abschließen kann, ist die Anzahl der Riester-Verträge, die im Beitragsjahr 2021 aktiv bespart wurden, sogar noch höher. Eine Aufteilung der geförderten Personen nach Alter und Wohnsitz (nicht jedoch vertragsbezogen) kann der Tabelle 4 und 11 dieser Statistik entnommen werden.  8. Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung erzielte Renditen (inklusive staatlicher Zulagen bzw. Steuerersparnisse) staatlich geförderter privater Altersvorsorgeverträge seit 2002 (bitte nach den unterschiedlichen Vertragsformen aufschlüsseln)?  9. Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung erzielte Renditen (inklusive staatlicher Zulagen bzw. Steuerersparnisse) staatlich geförderter privater Altersvorsorgeverträge im Verhältnis zu Abschluss und Vertriebs- sowie Verwaltungskosten seit 2002 (bitte nach den unterschiedlichen Vertragsformen aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Angaben zu den Renditen sowie zu den Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten von Altersvorsorgeverträgen liegen der Bundesregierung nicht vor. Hilfsweise wird hierzu auf veröffentliche Studien, wie beispielsweise vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (https://cdn.dam.union-investment.de/442 234_Gutachten_Union-Riester_220817.pdf), verwiesen. 10. Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung angebotene Garantiezinsen staatlich geförderter privater Altersvorsorgeverträge seit der Anhebung des Höchstrechnungszinssatzes am 1. Januar 2025 auf 1 Prozent? 11. In welchem Verhältnis zur Kostenentwicklung (Abschluss- und Vertriebs- sowie Verwaltungskosten) stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 angebotene Garantiezinsen? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bieten die Lebensversicherer im Neugeschäft mit geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen oft noch ältere Tarife an. Bei den Garantiezinsen und der Kostenentwicklung gibt es insoweit keine Veränderung. Im Übrigen müssen die Anbieter den Garantiezins stets so festlegen, dass sie ihn dauerhaft erfüllen können. Das gilt unabhängig von der Kostenentwicklung. 12. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge innerhalb der 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vor? Die Bundesregierung arbeitet an einer zügigen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform der privaten Altersvorsorge. Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor. 13. Inwiefern soll die geplante Renten-Kommission auch über die Reform der privaten Altersvorsorge beraten, bzw. Empfehlungen erarbeiten (siehe Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, in der Regierungsbefragung am 14. Mai 2025, Plenarprotokoll 21/3 S. 78; bitte begründen)? Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass in einer Rentenkommission bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen geprüft wird. Darüber hinaus gibt es derzeit noch keine weiteren Vereinbarungen zur Einsetzung, zum Zeitplan und zum Auftrag der Kommission. 14. Wie möchte die Bundesregierung die im o. g. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten erreichen? 15. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Reformvorschläge des Sachverständigenrats (SVR) für Wirtschaft aus dem Jahresbericht 2023 für die Reform der privaten Altersvorsorge (SVR 2023 www.sachverstae ndigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2023.html), wonach ein öffentlich verwalteter Fonds den meisten Kostensenkungsdruck auch auf nicht staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte ausübt (bitte begründen)? 16. Inwiefern greift die Bundesregierung bei der angekündigten Reform auf die Empfehlungen der in der 20. Legislaturperiode durch das BMF eingesetzten Fokusgruppe Private Altersvorsorge zurück? 17. Inwiefern plant die Bundesregierung, ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot für die staatlich geförderte Altersvorsorge zuzulassen, in dessen Rahmen u. a. in Fonds und andere realwertorientierte Anlageklassen investiert werden kann, und plant die Bundesregierung, die Garantieanforderung hier entfallen zu lassen, wie von der Fokusgruppe Private Altersvorsorge empfohlen (bitte begründen)? 18. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Empfehlung der Fokusgruppe Private Altersvorsorge aus dem Jahr 2023 an, von der Verrentungspflicht abzusehen und auch flexible, langlaufende Auszahlungspläne zuzulassen (bitte begründen)? 19. Wie beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die geförderte private Altersvorsorge eingeführt wurde, um die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos zum Teil von der gesetzlichen Rentenversicherung zur kapitalgedeckten privaten Vorsorge zu verlagern, die Lücke bei der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos zu füllen, die entstehen würde, wenn Auszahlungen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge nicht mehr als lebenslange Rente ausgezahlt werden müssten? Die Fragen 14 bis 19 werden zusammen beantwortet. Die Regierungsparteien haben vereinbart, die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt zu überführen, von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten zu reformieren. Eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten soll geprüft werden. Dieses neue Produkt soll mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleitet werden. Kern der reformierten Riester-Rente wird ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes geben soll. Die Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge hatten diese Aspekte bereits teilweise adressiert. Die Bundesregierung bereitet eine Reform der privaten Altersvorsorge vor. Die Arbeiten dauern an, Aussagen zu konkreten Einzelfragen können daher noch nicht getroffen werden. 20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die private Altersvorsorge junger Menschen unter 30 Jahren und Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen zielorientiert zu fördern? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Die Regierungskoalition hat sich zudem vorgenommen, junge Menschen mit der sogenannten Frühstart-Rente zu unterstützen. 21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Vorsorgende, die das möchten, auch nachhaltig staatlich gefördert in ihre private Altersvorsorge investieren können, also in Einklang mit den neuen Vorgaben der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and Markets Authority)? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Grundsätzlich sollen Altersvorsorgende bei der Kapitalanlage Wahlfreiheit zwischen den für die Altersvorsorge geeigneten Produkten haben. Dies beinhaltet auch geeignete Produkte unter besonderen Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, die im Übrigen im Einklang mit den europäischen Vorgaben stehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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