Reform der privaten Altersvorsorge
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Reform der privaten Altersvorsorge
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/403
21. Wahlperiode 05.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Armin Grau, Katharina Beck, Sascha
Müller, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Reform der privaten Altersvorsorge
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge (insbesondere die „Riester-
Rente“) wird ihrem Ziel nicht gerecht, als ergänzende Absicherung die
Vorsorge der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken (Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW) 2021, „Private Altersvorsorge braucht einen
Neustart“ www.diw.de/de/diw_01.c.826232.de/publikationen/wochenberichte/202
1_40_1/20_jahre_riester rente_____private_altersvorsorge_braucht_einen_neus
tart.html).
Angesichts des demografischen Wandels ist es weiterhin notwendig, die
Altersvorsorge sicher auf drei Säulen zu stellen und die gesetzliche Rente um eine
gute, generationengerechte betriebliche Rente und die private Altersvorsorge zu
ergänzen. Mit Blick auf mangelnde Verteilungsgerechtigkeit im Alter besorgt
die geringe Verbreitung zusätzlicher Altersvorsorge insbesondere bei Personen,
deren Einkommen während ihrer Beschäftigung in den unteren
Einkommensgruppen liegt. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2024,
Abbildung D 3.7, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/alterssicherun
gsbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Personen aus den neuen
Bundesländern sorgen außerdem seltener ergänzend zur gesetzlichen
Rentenversicherung vor als Personen aus den alten Bundesländern (Abbildung D 3.2,
ebd.).
Gleichzeitig sind die Defizite der staatlich geförderten Riester-Rente deutlicher
als je zuvor. Komplexe Produkte mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten
und vergleichsweise niedrigen Renditen führen dazu, dass viele Vorsorgende
oft nur geringe Auszahlungen erhalten (Bundesministerium der Finanzen
(BMF) Riester Auszahlungsstatistik 2025, (www.bundesfinanzministerium.de/
Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Alter
svorsorge/2025-03-17-riester-auszahlungsstatistik-2023.html). Mehr und mehr
Vorsorgende legen ihre Verträge still oder kündigen sie und verzichten so auch
auf staatliche Förderung. Die Zahl der neu abgeschlossenen Riester-Verträge ist
seit Jahren rückläufig, und der Gesamtbestand stagniert. Junge Berufstätige
profitieren kaum von staatlicher Förderung, und existierende Riester-Renten
tragen zur Lebensstandardsicherung im Alter nur unbedeutend bei.
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD plant die
Bundesregierung die Überführung der Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt und die
Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, nennt aber keine Details zur
konkreten Ausgestaltung und keinen zeitlichen Rahmen für die geplante
Umsetzung (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2025, S. 48).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil der
staatlich geförderten privaten Altersvorsorge am insgesamten
Alterseinkommen der Vorsorgenden, aufgeschlüsselt nach
a) Alter,
b) Region,
c) Einkommensgruppe,
d) Geschlecht?
2. Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittliche
Gesamtleistungen bestehender Riester-Verträge in der Auszahlungsphase
der Vorsorgenden, aufgeschlüsselt nach
a) Alter,
b) Region,
c) Einkommensgruppe,
d) Geschlecht?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Auszahlungsstatistiken bestehender Riester-Verträge?
4. Wie viele Riester-Verträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 abgeschlossen, und wie
verteilen sich die Abschlüsse auf die Jahre 2002 bis 2024?
5. Wie viele Riester-Verträge anteilig an der Grundgesamtheit bestehender
Verträge sind aktuell beitragsfrei gestellt, und wie viele Verträge wurden
in den vergangenen fünf Jahren beitragsfrei gestellt?
6. Wie viele Riester-Verträge anteilig an der Grundgesamtheit wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2021 gekündigt, und wie hoch
sind die durchschnittlich seitens des Anbieters in Rechnung gestellten
Kosten einer Vertragsauflösung nach Kenntnis der Bundesregierung?
7. Wie viele Riester-Verträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell noch aktiv bespart (bitte nach Wohnsitz und Alter der Sparerinnen
und Sparer aufschlüsseln)?
8. Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung erzielte
Renditen (inklusive staatlicher Zulagen bzw. Steuerersparnisse) staatlich
geförderter privater Altersvorsorgeverträge seit 2002 (bitte nach den
unterschiedlichen Vertragsformen aufschlüsseln)?
9. Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung erzielte Renditen
(inklusive staatlicher Zulagen bzw. Steuerersparnisse) staatlich geförderter
privater Altersvorsorgeverträge im Verhältnis zu Abschluss und
Vertriebssowie Verwaltungskosten seit 2002 (bitte nach den unterschiedlichen
Vertragsformen aufschlüsseln)?
10. Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung angebotene
Garantiezinsen staatlich geförderter privater Altersvorsorgeverträge seit der
Anhebung des Höchstrechnungszinssatzes am 1. Januar 2025 auf 1
Prozent?
11. In welchem Verhältnis zur Kostenentwicklung (Abschluss- und
Vertriebssowie Verwaltungskosten) stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2025 angebotene Garantiezinsen?
12. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Reform der staatlich
geförderten privaten Altersvorsorge innerhalb der 21. Legislaturperiode
des Deutschen Bundestages vor?
13. Inwiefern soll die geplante Renten-Kommission auch über die Reform der
privaten Altersvorsorge beraten, bzw. Empfehlungen erarbeiten (siehe
Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, in der Regierungsbefragung
am 14. Mai 2025, Plenarprotokoll 21/3 S. 78; bitte begründen)?
14. Wie möchte die Bundesregierung die im o. g. Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigte Reduzierung der Verwaltungs-,
Produkt- und Abschlusskosten erreichen?
15. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Reformvorschläge des
Sachverständigenrats (SVR) für Wirtschaft aus dem Jahresbericht 2023
für die Reform der privaten Altersvorsorge (SVR 2023 www.sachverstaen
digenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2023.html), wonach ein öffentlich
verwalteter Fonds den meisten Kostensenkungsdruck auch auf nicht
staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte ausübt (bitte begründen)?
16. Inwiefern greift die Bundesregierung bei der angekündigten Reform auf
die Empfehlungen der in der 20. Legislaturperiode durch das BMF
eingesetzten Fokusgruppe Private Altersvorsorge zurück?
17. Inwiefern plant die Bundesregierung, ein zertifiziertes
Altersvorsorgedepot für die staatlich geförderte Altersvorsorge zuzulassen, in dessen
Rahmen u. a. in Fonds und andere realwertorientierte Anlageklassen investiert
werden kann, und plant die Bundesregierung, die Garantieanforderung
hier entfallen zu lassen, wie von der Fokusgruppe Private Altersvorsorge
empfohlen (bitte begründen)?
18. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Empfehlung der
Fokusgruppe Private Altersvorsorge aus dem Jahr 2023 an, von der
Verrentungspflicht abzusehen und auch flexible, langlaufende Auszahlungspläne
zuzulassen (bitte begründen)?
19. Wie beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die
geförderte private Altersvorsorge eingeführt wurde, um die Absicherung des
Langlebigkeitsrisikos zum Teil von der gesetzlichen Rentenversicherung
zur kapitalgedeckten privaten Vorsorge zu verlagern, die Lücke bei der
Absicherung des Langlebigkeitsrisikos zu füllen, die entstehen würde,
wenn Auszahlungen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
nicht mehr als lebenslange Rente ausgezahlt werden müssten?
20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die private
Altersvorsorge junger Menschen unter 30 Jahren und Bezieherinnen und Bezieher
kleiner und mittlerer Einkommen zielorientiert zu fördern?
21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
Vorsorgende, die das möchten, auch nachhaltig staatlich gefördert in ihre
private Altersvorsorge investieren können, also in Einklang mit den neuen
Vorgaben der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA (European
Securities and Markets Authority)?
Berlin, den 4. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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