Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Herkunftsland Sudan seit 2023 entwickelt (bitte nach Jahren sowie zwischen weiblichen und männlichen Asylsuchenden differenzieren und jeweils auch die absolute Zahl der Entscheidungen nennen), und gab es seit Beginn des Bürgerkriegs im April 2023 Abschiebungen aus Deutschland in den Sudan, und, wenn ja, wie viele (bitte gegebenenfalls nach Jahren differenzieren und auch die Zahl in letzter Minute abgebrochener Abschiebungen nennen)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Die Gesamtschutzquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Asylentscheidungen für Staatsangehörige aus dem Sudan betrug 2023 28,1 Prozent, 2024 68,8 Prozent, 2025 67,7 Prozent und für den Zeitraum Januar bis März 2026 58,4 Prozent. Diese Prozentangaben beinhalten alle Entscheidungen des BAMF, also auch formelle Ablehnungen, zum Beispiel aufgrund von Rücknahmen des Asylantrags.
Die differenzierte Darstellung der erfragten Quoten ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen des BAMF eignet sich nicht für eine mündliche Beantwortung im Rahmen dieser Fragestunde, da die erfragten Daten sinnvoll nur in Form einer statistischen Tabelle dargestellt werden können und sich als Fließtext naturgemäß nicht allgemeinverständlich kommunizieren lassen. Daher werden diese Daten in der folgenden Tabelle dargestellt.
Im Zeitraum April 2023 bis Februar 2026 gab es zwei Abschiebungen von Personen mit sudanesischer Staatsangehörigkeit in den Sudan, die beide zwischen April und Dezember 2023 erfolgten. Der Bundesregierung liegen nur monatliche Zahlen zu Abschiebungen vor. Eine exakte Zuordnung ab dem Beginn des Bürgerkrieges wird statistisch nicht erfasst.
Während und nach Übernahme durch die Bundespolizei wurden im gesamten Zeitraum April 2023 bis Februar 2026 die Abschiebungen von drei Personen abgebrochen. Daten im Sinne der Fragestellung („letzte Minute“) werden durch den Bund nicht erhoben. Abschiebungen sind im Zeitraum April 2023 bis Dezember 2023 mit einer Person und im Jahr 2024 mit zwei Personen gescheitert.
Die statistischen Angaben zum ersten Teil der Frage können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
HKL Sudan
Zeitraum
Entscheidungen über Asylanträge
insgesamt
Anerkennung als asylberechtigt (Art. 16a GG u. Fam.Asyl)
Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 I AsylG
Subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG
Abschiebungsverbot gem. § 60 V/VII AufenthG
Ablehnungen (unbegr./offens. unbegr.)
Sonstige Verfahrenserledigungen (formelle Entscheidungen)
Gesamt-Schutzquote (%)
Schutzquote unter Nichtberücksichtigung der Sonstigen Verfahrenserledigungen
2023
Gesamt
320
6
62
6
16
51
179
28,13 %
63,80 %
männlich
225
2
26
6
11
43
137
20,00 %
51,10 %
weiblich
95
4
36
–
5
8
42
47,37 %
84,90 %
2024
Gesamt
1 126
20
125
626
4
8
343
68,83 %
99,00 %
männlich
878
3
50
531
2
7
285
66,74 %
98,80 %
weiblich
248
17
75
95
2
1
58
76,21 %
99,50 %
2025
Gesamt
1 437
50
123
780
20
3
461
67,71 %
99,70 %
männlich
1 113
7
44
641
18
1
402
63,79 %
99,90 %
weiblich
324
43
79
139
2
2
59
81,17 %
99,20 %
01.01. – 31.03.2026
Gesamt
341
12
55
130
2
–
142
58,36 %
100,00 %
männlich
260
2
27
108
2
–
121
53,46 %
100,00 %
weiblich
81
10
28
22
–
–
21
74,07 %
100,00 %
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