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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)

dip / rede 22.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419) Wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Herkunftsland Sudan seit 2023 entwickelt (bitte nach Jahren sowie zwischen weiblichen und männlichen Asylsuchenden differenzieren und jeweils auch die absolute Zahl der Entscheidungen nennen), und gab es seit Beginn des Bürgerkriegs im April 2023 Abschiebungen aus Deutschland in den Sudan, und, wenn ja, wie viele (bitte gegebenenfalls nach Jahren differenzieren und auch die Zahl in letzter Minute abgebrochener Abschiebungen nennen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Gesamtschutzquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Asylentscheidungen für Staatsangehörige aus dem Sudan betrug 2023 28,1 Prozent, 2024 68,8 Prozent, 2025 67,7 Prozent und für den Zeitraum Januar bis März 2026 58,4 Prozent. Diese Prozentangaben beinhalten alle Entscheidungen des BAMF, also auch formelle Ablehnungen, zum Beispiel aufgrund von Rücknahmen des Asylantrags. Die differenzierte Darstellung der erfragten Quoten ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen des BAMF eignet sich nicht für eine mündliche Beantwortung im Rahmen dieser Fragestunde, da die erfragten Daten sinnvoll nur in Form einer statistischen Tabelle dargestellt werden können und sich als Fließtext naturgemäß nicht allgemeinverständlich kommunizieren lassen. Daher werden diese Daten in der folgenden Tabelle dargestellt. Im Zeitraum April 2023 bis Februar 2026 gab es zwei Abschiebungen von Personen mit sudanesischer Staatsangehörigkeit in den Sudan, die beide zwischen April und Dezember 2023 erfolgten. Der Bundesregierung liegen nur monatliche Zahlen zu Abschiebungen vor. Eine exakte Zuordnung ab dem Beginn des Bürgerkrieges wird statistisch nicht erfasst. Während und nach Übernahme durch die Bundespolizei wurden im gesamten Zeitraum April 2023 bis Februar 2026 die Abschiebungen von drei Personen abgebrochen. Daten im Sinne der Fragestellung („letzte Minute“) werden durch den Bund nicht erhoben. Abschiebungen sind im Zeitraum April 2023 bis Dezember 2023 mit einer Person und im Jahr 2024 mit zwei Personen gescheitert. Die statistischen Angaben zum ersten Teil der Frage können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:           HKL Sudan Zeitraum Entscheidungen über Asylanträge insgesamt Anerkennung als asylberechtigt (Art. 16a GG u. Fam.Asyl) Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG Abschiebungsverbot gem. § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen (unbegr./offens. unbegr.) Sonstige Verfahrenserledigungen (formelle Entscheidungen) Gesamt-Schutzquote (%) Schutzquote unter Nichtberücksichtigung der Sonstigen Verfahrenserledigungen 2023 Gesamt 320 6 62 6 16 51 179 28,13 % 63,80 % männlich 225 2 26 6 11 43 137 20,00 % 51,10 % weiblich 95 4 36 – 5 8 42 47,37 % 84,90 % 2024 Gesamt 1 126 20 125 626 4 8 343 68,83 % 99,00 % männlich 878 3 50 531 2 7 285 66,74 % 98,80 % weiblich 248 17 75 95 2 1 58 76,21 % 99,50 % 2025 Gesamt 1 437 50 123 780 20 3 461 67,71 % 99,70 % männlich 1 113 7 44 641 18 1 402 63,79 % 99,90 % weiblich 324 43 79 139 2 2 59 81,17 % 99,20 % 01.01. – 31.03.2026 Gesamt 341 12 55 130 2 – 142 58,36 % 100,00 % männlich 260 2 27 108 2 – 121 53,46 % 100,00 % weiblich 81 10 28 22 – – 21 74,07 % 100,00 %

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