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Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)

dip / rede 15.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung als Aufsichtsbehörde des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) aus dem Urteil des Landgerichts Berlin II, wonach Reiseveranstalter einen Anspruch auf Rückzahlung zusätzlich gezahlter Beiträge für den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) haben (www.reisevor9.de/inside/dertour-setzt-rueckzahlung-von-drsf-beitraegen-durch), und inwieweit ergeben sich daraus aus Sicht der Bundesregierung finanzielle Auswirkungen auf das Fondsvermögen sowie auf die zukünftige Ausgestaltung des Fonds? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Das Landgericht Berlin II hat mit dem angesprochenen Zwischenurteil allein über den Anspruchsgrund entschieden. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat gegen das Zwischenurteil Berufung eingelegt. Der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens bleibt abzuwarten. Der DRSF hat für den Fall eines rechtskräftigen Unterliegens entsprechende bilanzielle Vorsorge getroffen. Es wurden angemessene Rückstellungen gebildet. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen sind derzeit nicht veranlasst.

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