Zukunft des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)
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Zukunft des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8028
21. Wahlperiode 16.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise
Loop, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zukunft des Deutschen Reisesicherungsfonds
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat sich seit seiner Einführung im
Jahr 2021 zu einem wichtigen Baustein des Verbraucherschutzes im Tourismus
entwickelt. Der gesetzliche Auftrag des DRSF geht auf die EU-
Pauschalreiserichtlinie (2015/2302) zurück, die alle Mitgliedstaaten zur Einrichtung
eines wirksamen Insolvenzsicherungssystems für Reisende verpflichtet hat
(vgl. https://drsf.reise/ueber-uns/). Anlass hierfür war unter anderem die
Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook, die deutliche Lücken in der
Absicherung von Pauschalreisen offenlegte. Der deutsche Gesetzgeber hat diese
Vorgabe in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umgesetzt. Auf dieser
Grundlage sind größere Reiseveranstalter mit einem absicherungspflichtigen
Jahresumsatz ab 10 Mio. Euro gesetzlich zur Absicherung beim DRSF
verpflichtet, wodurch der Verbraucherschutz für Pauschalreisende verbindlich
geregelt ist und ein angemessener Schutz für Pauschalreisende geschaffen wurde
(vgl. ebd.). Mittlerweile wurden über den Fonds erfolgreich sowohl kleinere als
auch größere Insolvenzen innerhalb der Reisebranche abgewickelt (vgl. https://
drsf.reise/pressemeldungen/fti-insolvenz-drsf-zieht-vorlaeufige-schlussbilanz/).
Gleichzeitig konnten nach Erreichen der angestrebten finanziellen Meilensteine
in der Aufbauphase des Fonds im vergangenen Jahr auch die Entgelte für die
Reiseunternehmen gesenkt werden. Eine weitere Senkung der Entgelte für die
abgesicherten Reiseveranstalter ist zum Start des neuen Absicherungsjahres
zum 1. November 2026 angekündigt (vgl. www.reisevor9.de/inside/deutscher-r
eisesicherungsfonds-halbiert-entgelte-ab-november). Der Fonds und seine
Strukturen haben sich in den letzten Jahren bewährt und sind ein Erfolgsmodell
für den Verbraucherschutz im Tourismus. Gleichzeitig bleibt es entscheidend,
dass der Fonds nach seiner insgesamt erfolgreichen Startphase auch künftig so
aufgestellt bleibt, dass er den Verbraucherschutz für Reisende weiterhin in
hohem Maße gewährleistet. Hierzu existieren aktuell sowohl innerhalb der
Branche als auch im politischen Raum zahlreiche Reformideen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist das aktuelle Fondsvolumen des Deutschen
Reisesicherungsfonds (bitte nach Fondsvermögen aus Entgelten, Sicherheitsleistungen und
Kreditmittellinien aufschlüsseln)?
2. Wie hoch war das Fondsvolumen des Deutschen Reisesicherungsfonds
zum 1. November 2025 (bitte nach Fondsvermögen aus Entgelten,
Sicherheitsleistungen und Kreditmittellinien aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist die angestrebte Höhe des Zielkapitals zum Start des neuen
Absicherungsjahres am 1. November 2026 (bitte nach Fondsvermögen aus
Entgelten, Sicherheitsleistungen und Kreditmittellinien aufschlüsseln)?
4. Inwieweit wurde der DRSF im aktuellen Absicherungsjahr durch
Insolvenzen oder sonstige Verpflichtungen finanziell belastet bzw. reduziert
(bitte einzeln nach Art und Höhe der Belastung angeben)?
5. Wie wurden Insolvenzen von Reiseveranstaltern in der Vergangenheit
entschädigt, und welchen Anteil machten hierbei jeweils die
Sicherheitsleistungen, das Fondsvermögen und die Kreditmittellinien aus (bitte einzeln
pro Insolvenzfall angeben)?
6. In welcher Höhe und in welcher Reihenfolge der Inanspruchnahme
wurden die Sicherheitsleistungen, das Fondsvermögen und die
Kreditmittellinien jeweils genutzt (bitte einzeln pro Insolvenzfall angeben)?
7. Zieht die Bundesregierung aus der Abwicklung der ersten Insolvenzfälle
(z. B. FTI oder BigXtra) durch den DRSF Lehren für mögliche zukünftige
Fälle, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
8. Plant die Bundesregierung, im Zuge einer möglichen Reformierung oder
Anpassung des DRSF ein Expertengremium einzusetzen, und wenn ja,
a) welche Akteure sollen beteiligt werden, und anhand welcher Kriterien
erfolgt deren Auswahl,
b) mit welchem Zeitplan und mit welcher Zielsetzung soll dieser Prozess
erfolgen?
9. Erkennt die Bundesregierung ein Problem in der aktuellen Doppelfunktion
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV),
das sowohl als Rechtsaufsicht als auch als Genehmigungsbehörde für die
Höhe der zu entrichtenden Entgelte auftritt, und wenn nein, warum nicht?
10. Plant die Bundesregierung, hinsichtlich der Aufsichtsbehörde des Fonds
Veränderungen vorzunehmen, wenn ja, welche Institutionen oder
Behörden kommen aus ihrer Sicht hierfür infrage, und aus welchen Gründen?
11. Plant die Bundesregierung, auf eine Anpassung der Trägerschaft des
DRSF hinzuwirken, und wenn ja, wie soll die künftige
Gesellschafterstruktur aufgestellt werden?
12. Plant die Bundesregierung, die Vorteile der Pauschalreise sowie die damit
verbundene Schutzfunktion des DRSF in der öffentlichen Wahrnehmung
stärker zu verankern, und wenn ja, welche Rolle spielt dabei die
Einführung eines einheitlichen Siegels für Pauschalreisen (vgl. www.reisevor
9.de/inside/studie-zeigt-staerken-und-schwaechen-der-pauschalreise)?
13. Inwiefern ist die Prüfung einer Weiterentwicklung der Vorgaben für die
Anforderungen an die Liquidierbarkeit des Fondsvermögens im DRSF
und die Erweiterung der Assetklassen (z. B. in Form von Aktien) bereits
fortgeschritten (vgl. Schriftliche Frage 90 des Abgeordneten Stefan
Schmidt auf Bundestagsdrucksache 21/5846), und zu welchem Zeitpunkt
rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung (vgl. https://drsf.reis
e/pressemeldungen/deutscher-reisesicherungsfonds-entlastet-die-reisebran
che-mit-senkung-der-entgelte-und-sicherheitsleistungen-zum-1-novembe
r-2026-deutlich/?utm_source=chatgpt.com)?
14. Auf welchen Anlagekriterien basiert die aktuelle Verwaltung des
Fondsvermögens durch den DRSF, und wie, d. h. mit welchen methodischen
Ansätzen und mit welcher Entscheidungsrelevanz, werden ESG-Kriterien
hierbei angewandt?
15. Inwieweit gab es im Rahmen der jährlichen Überprüfung des
Tarifierungsmodells unterschiedliche Auffassungen zwischen den
Gesellschaftern, dem Beirat und der Aufsichtsbehörde (BMJV) hinsichtlich der
erneuten Absenkung der Entgelte für abgesicherte Reiseveranstalter von
0,5 Prozent auf 0,25 Prozent zum 1. November 2026 (vgl. https://drsf.reis
e/pressemeldungen/deutscher-reisesicherungsfonds-entlastet-die-reisebran
che-mit-senkung-der-entgelte-und-sicherheitsleistungen-zum-1-novembe
r-2026-deutlich/)?
16. Inwiefern nutzen die zuständigen Akteure unterschiedliche Berechnungs-
und Szenarienmodelle zur Einschätzung der grundsätzlichen Entwicklung
des DRSF und des Fondsvermögens, und welche Kriterien und Szenarien
lagen den Entscheidungen zu den vergangenen Absenkungen der Entgelte
jeweils zugrunde (bitte jeweils einzeln beantworten)?
17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ehemaligen DRSF-
Geschäftsführers Prof. Dr. Ali Arnaout, dass eine Senkung der Entgelte
auf 0,1 Prozent grundsätzlich möglich wäre (vgl. „Vorschläge zur
Weiterentwicklung der Reisepreisabsicherung durch den Deutschen
Reisesicherungsfonds (DRSF)“, Ausschussdrucksache 21(20)37), und wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
18. Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Beitragsregelungen für
Veranstalter (vgl. ebd.), die in den letzten Monaten neu in den DRSF
aufgenommen wurden oder künftig Teil des Fonds werden, und wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
19. Inwiefern plant die Bundesregierung eine Anpassung des
Sicherheitenkonzepts des DRSF mit einer Differenzierung nach unterschiedlichen
Geschäftsmodellen der Reiseveranstalter (z. B. saisonale, nichtsaisonale,
untypische Geschäftsmodelle) zur genaueren Abbildung der
Unternehmensprofile sowie saisonaler Umsatz- und Sicherheitenverläufe (vgl. ebd.), und
hält sie einen solchen Ansatz mit den verbraucherschutzrechtlichen
Anforderungen des DRSF für vereinbar?
20. Inwiefern plant die Bundesregierung eine Anpassung des
Sicherheitenkonzepts des DRSF mit einer Differenzierung anhand aktueller Buchungs-
und Anzahlungsdaten zur genaueren Abbildung der Unternehmensprofile
sowie saisonaler Umsatz- und Sicherheitenverläufe (vgl. ebd.), und hält
sie einen solchen Ansatz mit den verbraucherschutzrechtlichen
Anforderungen des DRSF für vereinbar?
21. Plant die Bundesregierung eine höhere Kreditmittelquote zu erlauben (vgl.
ebd.), und wenn ja, aus welchen Gründen, und mit welcher angestrebten
maximalen Höhe der Kreditmittelquote?
22. Welche Auswirkungen hat eine hohe Kreditmittelquote des DRSF auf den
risikominimierenden Anreiz für Reiseunternehmen, eine
Mittelverwendung des branchenübergreifenden Fonds und Beitragserhöhungen für alle
Unternehmen nach Möglichkeit zu vermeiden?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Transparenz des DRSF im Hinblick
auf die tatsächliche Verwendung von Kreditzusagen, die
Eigenkapitalquote sowie die verfolgte Anlagestrategie?
Berlin, den 7. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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