Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Rechtsprechung zur Rückvergütung von Reiseleistungen für eine mögliche Neuregelung, insbesondere im Hinblick auf den Handelsvertreterstatus von Reisebüros sowie die Rolle von Cashback-Modellen im Reisevertrieb (vergleiche www.fvw.de/touristik/vertrieb/reisebueros-am-scheideweg-video-rtk-chef-thomas-boesl-setzt-auf-handelsvertreter-status-258966), und inwieweit ist im Falle einer Neuregelung der bisherigen Praxis mit Steuermindereinnahmen für den Bund zu rechnen?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann:
Die Bundesregierung zieht keine Konsequenzen aus der in dem Artikel zitierten Rechtsprechung, weder mit Blick auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen noch mit Blick auf den Handelsvertreterstatus gemäß § 84 HGB.
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