Rede von Dr. David Preisendanz (CDU/CSU) – Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Teil von Protokoll der 65. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung.
Das Protokoll 21/65 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 24.03.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Dr. David Preisendanz (CDU/CSU) – Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Peterka, es handelt sich um 95 Prozent bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, nicht der Reform. Fakten halten Sie eben selten auf.
Stellen Sie sich vor: Ein Vollstreckungsantrag wird digital gestellt – schnell, effizient, online. Dann passiert Folgendes: Der Vollstreckungstitel muss ausgedruckt, unterschrieben und als Original per Post nachgereicht werden. Das ist kein Einzelfall, das ist der Alltag in der Zwangsvollstreckung. Genau diese Abläufe zeigen: Wir haben in Deutschland viel zu häufig nicht wirklich digitalisiert, sondern wir haben digitale Vorstufen mit einem anschließenden Papierverfahren eingeführt. Das bedeutet in der Praxis: Die Verfahren dauern länger, Akten wandern zwischen Digital und Papier hin und her, Fachkräfte verlieren wertvolle Zeit für wichtige Dinge, weil sie durch viele unnötige Handgriffe abgelenkt werden. Die ständigen Wechsel zwischen Digital und Papier kosten Zeit, Geld und Nerven.
Mich erinnert das immer an das Bild von jemandem, der ganz mutig seinen kleinen Zeh ins Schwimmbecken hält und dann davon spricht: Das war jetzt ein Sprung ins kalte Wasser.
Aber wir gehen dieses Problem jetzt entschlossen an und beenden diese halbherzige Digitalisierung – Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf reduzieren wir die Zahl hybrider Verfahren, also das ungute Zusammentreffen von Digital und Papier. Medienbrüche werden abgebaut, Verfahren werden klarer und effizienter. Außerdem haben wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren gemeinsam noch einmal deutlich verbessert. An entscheidenden Stellen gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter, zum Beispiel, indem wir jetzt auch den Kreditinstituten die Eröffnung eines Justizpostfachs vorgeben. Hätten wir diese Änderungen nicht vorgenommen, dann wären wir mutig mit zwei Zehen ins Wasser gegangen,
vielleicht auch mit dem ganzen Fuß; aber so richtig nass wären wir halt nicht geworden. Wir hätten den gesamten Bereich der Kontopfändung aus dem elektronischen Prozess ausgenommen. Und wieder wäre am Ende ausgedruckt worden. Jetzt ist der gesamte Prozess vollständig digital, und das ist ein schöner Erfolg.
Wir sind natürlich mit unserem Reformeifer noch nicht am Ende. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir den nächsten großen Schritt gehen – mit einer zentralen digitalen Datenbank für die Zwangsvollstreckung. Vollstreckungsorgane können dann noch schneller sehen, welche Maßnahmen bereits laufen. Informationen müssen dann nicht mehr mühsam zusammengesucht werden. Verfahren können dann schneller vorangebracht werden. Auf diesen Gesetzentwurf freue ich mich jetzt schon.
Eines müssen wir uns immer wieder in Erinnerung rufen: Die Digitalisierung unserer Justiz ist kein Selbstzweck. Sie muss die Verfahren schneller machen, effizienter machen und den Arbeitsalltag derjenigen, die jeden Tag in der Praxis damit arbeiten, deutlich erleichtern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Digitalisierung funktioniert nicht mit halben Lösungen. Sie funktioniert nur, wenn man die Verfahren auch wirklich konsequent neu denkt.
Ich danke Ihnen.
Relationen
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