Rede von Tijen Ataoğlu (CDU/CSU) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)
Teil von Protokoll der 93. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haus.
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Rede von Tijen Ataoğlu (CDU/CSU) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hubig! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Derzeit finden in meinem Wahlkreis die sogenannten Hohenlimburger Schloss-Spiele statt. Das ist ein ehrenamtlich organisiertes Kultur- und Theaterfest. Das zentrale Theaterstück in diesem Jahr ist „Terror“ von Ferdinand von Schirach. Für diejenigen, die das gleichnamige Buch nicht gelesen haben, in aller Kürze: Ein Passagierflugzeug mit 164 Menschen an Bord wird von einem Terroristen gekapert, der das Flugzeug auf das ausverkaufte Stadion in München, auf die Allianz Arena, stürzen lassen will. Um das zu verhindern, schießt ein Kampfpilot der Luftwaffe gegen den Befehl seines Vorgesetzten das Flugzeug ab. Alle 164 Menschen an Bord sterben. Der Mann wird angeklagt, und am Ende der Beweisaufnahme wird dem Publikum die entscheidende Frage gestellt: Verurteilung oder Freispruch?
Viele Menschen im Publikum haben in der vergangenen Woche spontan eine Antwort gehabt: Wenn 70 000 Menschen gerettet werden können, dann müssen wir in Kauf nehmen, dass 164 Menschen in dem Flugzeug sterben. – Moralisch kann man das sicher gut vertreten, aber auch rechtlich? Moralisch können wir eine Entscheidung für richtig halten, und trotzdem kann sie rechtlich verboten sein. Und umgekehrt kann eine Entscheidung rechtmäßig sein, die wir moralisch für falsch halten. Das wirkt auf viele Menschen anscheinend regelmäßig wie eine Schwäche des Rechtsstaates. Aber in Wahrheit ist gerade das die Stärke des Rechtsstaates: eine Justiz, die nicht nach Moral entscheidet, eine Justiz, die sich nicht danach richtet, was politisch opportun ist, eine Justiz, die sich nicht davon beeinflussen lässt, was in sozialen Medien gefordert wird. Nein, wir haben eine Justiz, die ausschließlich nach Recht und Gesetz handelt. Deshalb ist der heute eingebrachte Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2027 auch so relevant.
Wie im Jahr 2026 beträgt das Ausgabevolumen des Ministeriums für das Jahr 2027 1,2 Milliarden Euro. Diese 1,2 Milliarden Euro sind mehr als nur Investitionen in Bundesgerichte, in Verwaltung oder in Digitalisierung. Diese 1,2 Milliarden Euro sind Investitionen in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates. Halte ich diese Summe in Anbetracht des Gesamtvolumens des Haushalts von 555 Milliarden Euro für deutlich zu gering? In jedem Fall. Glaube ich dennoch, dass ein vernünftiger Einzelplan vorliegt? Ja.
Wir haben es heute des Öfteren gehört: Eines der relevantesten Themen in dieser Legislaturperiode ist für uns der Pakt für den Rechtsstaat. Mit einer bedauerlichen Verzögerung haben sich Bund und Länder nun im Juni endlich geeinigt. Mit einer halben Milliarde Euro werden wir die Länder in der Justiz unterstützen. In dieser Größenordnung hat es so etwas noch nicht gegeben. Das ist doppelt so viel wie bei unserem Pakt für den Rechtsstaat aus dem Jahre 2019. Die Verhandlungen waren sehr mühselig. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich danke Ihnen, dass Sie da nicht aufgegeben haben; ich danke Ihnen für Ihr Durchhaltevermögen und Ihr Engagement, bis auch das letzte Bundesland zugestimmt hatte.
Der Pakt für den Rechtsstaat hat drei Säulen. Erstens: personelle Stärkung. Wir haben es schon gehört: 240 Millionen Euro für Personal in der Justiz in den Ländern. Damit werden wir 2 000 neue Stellen für Staatsanwälte, Richter, aber auch im nachgeordneten Bereich in den Gerichten schaffen. Das heißt, bei der Vielzahl von offenen Strafverfahren und bei den langen Prozessdauern wird das eine Entlastung der Justiz sein. Das werden auch die Bürgerinnen und Bürger spüren.
Erlauben Sie mir aber in Bezug auf das Personal auch noch einen Wunsch an Sie, liebe Frau Ministerin, und alle Ministerinnen und Minister, die hier sitzen, zu richten. Es ist sehr hilfreich, wenn wir nicht so viele Richterinnen und Staatsanwälte in die Bundes- und Landesministerien abordnen, wenngleich ich verstehe, warum Sie diese hochkarätigen Leute bei Ihnen haben wollen. Aber wir brauchen jetzt jeden Richter und jeden Staatsanwalt vor Ort in seinem Gericht bzw. in seiner Staatsanwaltschaft.
Die zweite Säule des Pakts für den Rechtsstaat, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Digitalisierung der Justiz. Dort haben wir 210 Millionen Euro in dieser Legislaturperiode eingeplant, 70 Millionen Euro pro Jahr. Das ist auch dringend notwendig, weil die Justiz eben noch nicht auf dem Stand ist, auf dem sie sein möchte. Wir haben aber in diesem Jahr und im vergangenen Jahr viel getan. Ab 2027 wird wirklich jede Gerichtsakte in Deutschland digital geführt. Wir erproben derzeit ein digitales Onlineverfahren. Beurkundungen beim Notar sind digital möglich, und auch Gerichtsvollzieher können digital zustellen. Denn wir wissen: Nur eine digitale Justiz ist eine schnelle Justiz.
Damit kommen wir auch zur dritten Säule unseres Pakts für den Rechtsstaat: die Beschleunigung von Verfahrensabläufen. Schnelle Verfahren werden für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen, nämlich dann, wenn Recht sich wie schnelle Entscheidungen anfühlt und nicht wie Akten, die immer größer werden und jahrelang in den Gerichten liegen. Unsere Prozessordnungen sind aber leider noch aus der analogen Welt, und deshalb müssen wir diese sehr schnell überarbeiten – das werden wir auch tun –, nämlich die Zivilprozessordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung, die Strafprozessordnung und das familiengerichtliche Verfahren.
Erlauben Sie mir ein kritisches Wort als Berichterstatterin für die Zivilprozessordnung: Wir warten jetzt doch schon relativ lang auf den Gesetzentwurf. Ich sehe ihm in den nächsten Wochen wirklich entgegen, mit einer Reform des achten Buches, nämlich der Zwangsvollstreckung. Das brauchen unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dringend.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bezeichnet sich zu Recht auch als Gesetzgebungsministerium. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Veränderungen brauchen wir Gesetze, die den Menschen Orientierung und auch ein Gefühl von Gerechtigkeit geben, auch wenn Justiz das nicht immer leisten kann. Zwei Themen sind für mich besonders relevant: die Organisierte Kriminalität und der Sozialleistungsmissbrauch.
Die Organisierte Kriminalität ist nicht nur in NRW und im Ruhrgebiet, das ich hier vertreten darf, ein Problem, sondern in ganz Deutschland. Mit dem Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität haben das Finanzministerium, das Innenministerium und das Justizministerium einen wichtigen Bestandteil unserer Strategie jetzt umgesetzt. Wir müssen da, wo es den Kriminellen wehtut, ansetzen, nämlich beim Geld, bei Luxuskarossen und bei Immobilien. Deshalb sehen wir einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Vermögensabschöpfung jetzt wirklich entgegen.
Beim Sozialleistungsmissbrauch ist es sehr ähnlich. Frau Ministerin Bas ist uns da noch einen Aktionsplan schuldig. Auch das Ministerium der Justiz muss schauen, ob wir dort Gesetze verschärfen müssen, um Sozialleistungsmissbrauch endgültig bekämpfen zu können.
Frau Dr. Gumnior, erlauben Sie mir einen Hinweis: Fragen Sie mal Ihre Kollegen aus NRW, ob Law and Order mit unserem Minister Herbert Reul ganz gut funktioniert. Ich glaube, an ihm können wir uns ein Beispiel nehmen.
Ganz am Ende, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum Stück „Terror“ zurück. Die Frage ist nicht: Was ist moralisch richtig? – Die entscheidende Frage lautet: Wer entscheidet nach welchen Regeln? – Das tut unsere Justiz nach Recht und Verfassung. Deshalb unterstützen wir sie auch mit diesem Haushalt.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 93. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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