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Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)

dip / rede 18.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658) Hat die Bundesregierung ihre begonnene Prüfung bezüglich einer bundeseinheitlichen Regelung zum Schutz vor einer Benachteiligung wegen einer Behinderung im Falle einer Triage anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 (ausweislich ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 82 auf Bundestagsdrucksache 21/2876) mittlerweile abgeschlossen, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis, insbesondere bezüglich der Möglichkeit, dies im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz umzusetzen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass es sich bei den Triage-Regelungen in § 5c Infektionsschutzgesetz um Regelungen der ärztlichen Berufsausübung handelt, die in die Zuständigkeit der Länder fallen. Die Bundesregierung sieht aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Gesetzgebungskompetenz für eine bundesrechtliche Regelung. Diese Frage wurde zurückgezogen.

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