Gestaltung barrierefreier und inklusiver Gesundheitsversorgung - Umsetzung konkreter Maßnahmen
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Gestaltung barrierefreier und inklusiver Gesundheitsversorgung - Umsetzung konkreter Maßnahmen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2019
21. Wahlperiode 15.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Corinna Rüffer, Misbah Khan und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gestaltung barrierefreier und inklusiver Gesundheitsversorgung – Umsetzung
konkreter Maßnahmen
Der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies
Gesundheitswesen wurde im Dezember 2024 von der damaligen Bundesregierung vorgelegt.
Ziel des Plans ist es, Barrieren in der medizinischen Versorgung – sowohl
physischer als auch kommunikativer Art – abzubauen und den gleichberechtigten
Zugang zu Gesundheitsdiensten für alle Menschen zu gewährleisten.
Dieser Aktionsplan greift zentrale Vorgaben aus Artikel 25 der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des
Grundgesetzes (GG) auf. Artikel 25 der UN-BRK garantiert Menschen mit
Behinderungen das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, ohne
Diskriminierung. Artikel 3 GG verpflichtet den Staat, die Gleichbehandlung
aller Menschen zu sichern und Benachteiligungen – auch aufgrund einer
Behinderung – aktiv entgegenzuwirken.
Ein zentraler Bestandteil des Aktionsplans ist die verpflichtende
Barrierefreiheit bei der Bedarfsplanung sowie beim Neubau von Gesundheitseinrichtungen.
Darüber hinaus sollen der Zugang zu Heilmitteln verbessert und Maßnahmen
zur Aus- und Weiterbildung von Fachkräften ergriffen werden.
Die Concluding Observations (Abschließenden Bemerkungen) des UN-
Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum
kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Deutschlands zu Artikel 25 der
UN-BRK unterstreichen ebenfalls die umfassende Verpflichtung der Staaten,
eine barrierefreie, zugängliche und qualitativ hochwertige
Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Dies betrifft nicht nur die bauliche Barrierefreiheit,
sondern auch die Beseitigung kommunikativer und organisatorischer Hürden sowie
die Ausbildung von Fachkräften im Umgang mit den spezifischen Bedürfnissen
von Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus fordert der Ausschuss
Deutschland dazu auf, Diskriminierung im Gesundheitswesen konsequent zu
erkennen und zu beseitigen, um eine diskriminierungsfreie Versorgung für alle
Menschen zu gewährleisten.
Eine Studie von Bartig et al. (2021), im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes, zeigt deutlich auf, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin
spezifischen Diskriminierungsrisiken bei der Inanspruchnahme von
Gesundheitsdiensten ausgesetzt sind. Besonders deutlich wird dies durch den
ungleichen Zugang zur ärztlichen Versorgung sowie durch die mangelnde
Bereitschaft vieler Fachkräfte, Menschen mit Behinderungen in der ambulanten und
stationären Versorgung aufzunehmen und zu behandeln. Mit Beschluss vom
16. Dezember 2021 (1 BvR 1541/20) hat das Bundesverfassungsgericht im
sogenannten Triage-Urteil klargestellt, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich
verpflichtet ist, wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Menschen mit
Behinderungen vor Benachteiligungen im Zugang zu überlebenswichtigen
medizinischen Leistungen zu schützen.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den Zugang zu medizinischer
Versorgung so zu gestalten, dass er für alle Menschen – rechtlich, baulich und
kommunikativ – gleichberechtigt und barrierefrei gewährleistet wird. Die
Umsetzung dieser Verpflichtungen ist nicht nur Ausdruck einer inklusiven
Gesundheitspolitik, sondern auch eine völker- und verfassungsrechtliche
Verpflichtung.
Der Dritte Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von
Menschen mit Behinderungen (2021) verdeutlicht den erheblichen
Handlungsbedarf: Rund 79 Prozent der Arztpraxen sind für Rollstuhlnutzerinnen und
Rollstuhlnutzer nicht zugänglich, und fast 90 Prozent erfüllen nicht die
erweiterten Barrierefreiheitskriterien, wie etwa höhenverstellbare
Untersuchungsmöbel oder barrierefreie Sanitäranlagen. Diese Zahlen belegen, dass es neben
strukturellen und kommunikativen Barrieren auch physische Barrieren gibt, die
zu einer fortgesetzten Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen
führen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die aktuelle Bundesregierung
die Umsetzung des Aktionsplans bewertet, welche konkreten Maßnahmen sie
ergreifen wird und welche Prioritäten sie setzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Thema eines diversen,
inklusiven und barrierefreien Gesundheitswesens in der laufenden
Legislaturperiode bei?
2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung des
Aktionsplans für ein inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen konkret,
und wenn keine Maßnahmen vorgesehen sind, aus welchen Gründen
nicht?
3. Wie gestaltet sich der Zeit- und Umsetzungsplan der einzelnen
Maßnahmen, und welche Ressorts sind jeweils federführend zuständig?
4. Welche finanziellen Mittel stehen für die Umsetzung zur Verfügung, und
wie sollen diese verteilt werden?
5. Plant die Bundesregierung die Einrichtung oder Aufrechterhaltung eines
zentralen Koordinationsgremiums, und wenn ja, wie soll dieses personell
und organisatorisch ausgestaltet sein?
6. Findet ein regelmäßiger Austausch mit Ländern, Kommunen, Verbänden
der Menschen mit Behinderungen und Fachverbänden statt, und wenn ja,
in welcher Form?
7. Wie viele Gesundheitseinrichtungen (z. B. Arztpraxen,
Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen, Kliniken, psychotherapeutische Praxen) sind
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit baulich und technisch
barrierefrei (bitte nach Einrichtungstyp aufschlüsseln)?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um Defizite bei
der baulichen, technischen und kommunikativen Barrierefreiheit in
Gesundheitseinrichtungen (z. B. Arztpraxen, Physiotherapiepraxen,
Pflegeeinrichtungen, Kliniken, psychotherapeutische Praxen) wirksam
abzubauen, und welche Förderinstrumente oder gesetzlichen Vorgaben bestehen
bereits bzw. sind in Planung oder Umsetzung?
9. Welche Zielwerte setzt sich die Bundesregierung, bis wann ein bestimmter
Anteil von Gesundheitseinrichtungen barrierefrei sein soll, und wie wird
die Zielerreichung überprüft?
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsleistungen durch den regelhaften Einsatz von
Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern
sicherzustellen, und hält die Bundesregierung hierfür die Hinzuziehung
von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern
in der Regelversorgung oder die Einrichtung spezialisierter
Behandlungszentren bzw.Behandlungsabteilungen, in denen Gebärdensprache Standard
ist (wie z. B. in Österreich), für zielführend?
11. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um auch
Gruppentherapieangebote barrierefrei und mit Gebärdensprachdolmetschung zugänglich zu
machen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
12. Welche speziellen Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der Langzeitpflege
sind vorgesehen, und in welchem zeitlichen Rahmen sollen sie umgesetzt
werden?
13. Wie unterstützt die Bundesregierung die inklusive Aus- und
Weiterbildung von Fachkräften im Gesundheits- und Pflegebereich, und welche
Programme existieren oder sind geplant?
14. Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Kassenärztlichen
Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, um Barrierefreiheit
in der vertragsärztlichen Versorgung verbindlich zu verankern, wenn ja,
mit welchem Ziel und welchen Ergebnissen, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Nutzung
barrierefreier Kommunikationsangebote im Gesundheitswesen, beispielsweise
Gebärdensprache, Leichte Sprache oder digitale Assistenzlösungen, durch
gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme oder andere Instrumente
verbindlich zu verankern und ihre Umsetzung zu unterstützen?
16. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
gesundheitlichen Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen
gezielt zu berücksichtigen, insbesondere in den Bereichen reproduktive und
sexuelle Gesundheit, Schwangerschaft und Geburtshilfe sowie Gewalt-
und Trauma-sensibilität, um den Verpflichtungen aus Artikel 6 i. V. m.
Artikel 25 UN-BRK Rechnung zu tragen, und welche rechtlichen Vorgaben,
Förderprogramme oder finanziellen Instrumente bestehen bereits bzw.
sind in Planung?
17. Wie sollen Diversity-Aspekte und intersektionale Perspektiven strukturell
in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen berücksichtigt werden?
18. In welcher Form sollen Patientinnen und Patienten mit Behinderungen
sowie deren Selbstvertretungsorganisationen in die Entwicklung und
Umsetzung eingebunden werden?
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bisherigen SPZ-
Regelungen (SPZ = Sozialpädiatrische Zentren) hinaus konkret, um die
gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderungen kind- und familiengerecht barrierefrei auszugestalten, wie wird
dabei sichergestellt, dass die spezifischen Bedürfnisse und Rechte dieser
Kinder und Jugendlichen gemäß Artikel 7 UN-BRK vorrangig
berücksichtigt werden (inklusive Monitoring und Indikatoren; bitte mit Zeitplan
und Zuständigkeitsverteilung angeben), und wenn keine Maßnahmen
vorgesehen sind, warum nicht?
20. Plant die Bundesregierung, erfolgreiche Projekte zu sogenannten
Patientenlotsen, die im Rahmen des Innovationsfonds gefördert wurden, in die
Regelversorgung zu überführen, und wenn ja, für welche Zielgruppen soll
ein Anspruch auf Begleitung durch „Patientenlotsen“ geschaffen werden?
21. Welche Evaluationsinstrumente und Berichtspflichten sollen eingesetzt
werden, um den Fortschritt der Umsetzung regelmäßig zu überprüfen?
22. Wie sollen digitale Lösungen und Assistenztechnologien im
Gesundheitswesen und in der Pflege barrierefrei gestaltet und gefördert werden?
23. Plant die Bundesregierung einen Folge- oder Ergänzungsplan zum
Aktionsplan, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Rahmen und in welcher
Form?
Berlin, den 7. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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