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Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)

dip / rede 25.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187) In welchem Umfang hat die Bundesebene im Zuge des Stromausfalls nach dem Anschlag auf die Versorgungsleitung in Lichterfelde das Land Berlin im Rahmen der Amtshilfe unterstützt, und welche Fähigkeiten wurden seitens der Bundeswehr bereitgestellt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) war im gesamten Zeitraum mit insgesamt 1 023 Einsatzkräften aus 34 THW-Ortsverbänden (auch aus anderen Ländern) bei der Lagebewältigung im Einsatz. Die Hauptaufgaben des THW umfassten: – Aufbau und Betrieb von Notstromversorgungen (unter anderem Stromversorgung von Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen); – Betrieb von Notrufannahmestellen für die Bevölkerung; – Unterstützung von Notunterkünften und Anlaufstellen; – Transport von Kraftstoffen und Aggregaten; – Beleuchtung; – Einrichtung und Betrieb einer Kraftstofflogistik für Netzersatzanlagen (auch zusammen mit der Bundeswehr); – Fachberatung sowie Führung und Koordinierung der eingesetzten Kräfte. Die Bundespolizei setzte zur Unterstützung der Polizei des Landes Berlin auf Anforderung gemäß § 11 Bundespolizeigesetz im Zeitraum 5. bis 11. Januar 2026 insgesamt 852 Beamte sowie Einsatzmittel (beispielsweise Lautsprecherkraftwagen, Lichtmastkraftwagen) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den betroffenen Bezirken ein. Die Bundeswehr hat auf Ersuchen der zuständigen Behörden (Senatsverwaltung Berlin, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und der Feuerwehr Berlin) im Rahmen der Amtshilfe (gemäß Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes) vom 5. bis zum 12. Januar 2026 unterstützt. Die Unterstützung umfasste die Bereitstellung von Betriebsstoff für Notstromaggregate, die Bereitstellung von Notstromaggregaten, die Gestellung von Unterkünften für zivile Einsatzkräfte sowie die Ausgabe von Verpflegung im betroffenen Gebiet.

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