Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin
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Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3803
21. Wahlperiode 27.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich
Lukas Benner, Lamya Kaddor, Leon Eckert, Simone Fischer, Dr. Janosch
Dahmen, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin
Am Samstag, dem 3. Januar 2026, wurde ein Anschlag auf die
Stromversorgung eines Teils des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf verübt. Dieser hat zu
verheerenden Auswirkungen für die Betroffenen geführt. In dem
zwischenzeitlich durch die Sicherheitsbehörden des Landes Berlin und des Bundes als
authentisch eingestuften Bekennerschreiben, bekennt sich zu dem Anschlag eine
sogenannte Vulkangruppe, die sich bereits im Jahr 2011 gegründet haben soll.
Ein zweites Bekennerschreiben der Gruppe wies zudem Vermutungen über eine
russische Involvierung in die Durchführung des Anschlags ausdrücklich zurück
(https://taz.de/Stromausfall-Vulkangruppe-weist-Russland-Spekulation-zuruec
k/!6143436/). Ein drittes, online veröffentlichtes Schreiben einer anderen,
gleichnamigen „Vulkangruppe“ verurteilte den Anschlag und distanzierte sich
von der Tat (www.spiegel.de/panorama/berlin-urspruengliche-vulkangruppe-di
stanziert-sich-von-vulkangruppe-a-93bdbe09-edbe-4eed-8388-ba04729cac13).
Die Vulkangruppe wird vom Berliner Verfassungsschutz dem
linksextremistischen anarchistischen Spektrum zugeordnet. In Berlin und Brandenburg
werden der Gruppe in unregelmäßigen Abständen begangene Brandanschläge auf
neuralgische Punkte der Infrastruktur – oft mit spürbaren Auswirkungen für die
Bevölkerung (Verfassungsschutzbericht 2024, S. 159/160) – vorgeworfen. Bei
einem früheren Brandanschlag auf einen Hochspannungsmast im März 2024,
der auf die Stromversorgung der Tesla-Gigafactory in Grünheide
(Brandenburg) abzielte, entstand dem Unternehmen ein erheblicher Schaden von nach
eigenen Angaben mehreren hundert Millionen Euro. Auch andere
Unternehmen, eine Klinik und Privatwohnungen in Berlin und Brandenburg waren von
dem massiven Stromausfall betroffen. Zu der Tat bekannte sich ebenfalls eine
linksextremistische „Vulkangruppe“ (Verfassungsschutzbericht 2024, S. 141).
Zuletzt bekannte sich die Gruppe nach einer öffentlichen Bekanntgabe des
Berliner Senats in einem Bekennerschreiben, das der Berliner Staatsschutz für
authentisch hält, zu dem Brandanschlag auf Kabel des Kraftwerks Lichterfelde
am Morgen des 3. Januar 2026.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Vor dem Hintergrund, dass der Bundesverfassungsschutz in seinem
jüngsten Bericht von mehreren Vulkangruppen spricht, sind der
Bundesregierung wie viele einzelne Vulkangruppen bekannt?
a) Wie viele einzelne Vulkangruppen sind der Bundesregierung bekannt,
und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Struktur der
Vulkangruppen?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur ideologischen
Ausrichtung der Vulkangruppen vor?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Motiven der
durch die Vulkangruppen begangenen Taten?
d) Aus wie vielen Personen setzen sich diese Vulkangruppen jeweils
zusammen, bzw. wie viele Personen werden den einzelnen Gruppen
jeweils konkret zugerechnet?
e) In welchen Bundesländern sind entsprechende Vulkangruppen bzw.
Mitglieder der Gruppen bekannt?
f) Welche Taten rechnet die Bundesregierung welchen der jeweiligen
Vulkangruppen zu?
g) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche
Tätigkeiten der Vulkangruppen im europäischen Ausland oder Drittstaaten?
h) Inwiefern sind der Bundesregierung Personen, die den Vulkangruppen
oder ihrem Umfeld zugerechnet werden, bekannt?
i) Inwiefern sind der Bundesregierung mögliche Verbindungen der
Vulkangruppen zu anderen extremistischen Gruppierungen oder Akteuren
bekannt, wie z. B. dem sogenannten Kommando Angry Birds, das sich
zu einem Anschlagsversuch auf ein Umspannwerk in Erkrath bekannt
hat?
j) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in der
Vergangenheit strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der
Vulkangruppen, und wenn ja, aufgrund welcher Geschehnisse, aufgrund
welcher Straftatbestände, und mit welchen Ergebnissen?
k) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Mitglieder der
Vulkangruppen eine waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnis
haben?
l) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele, und welche
Waffen und Sprengstoffe die Mitglieder der Vulkangruppe in Besitz
haben?
m) Inwiefern kann die Bundesregierung nach heutigem Kenntnisstand
ausschließen, dass ausländische Mächte mit den Vulkangruppen in
Zusammenhang stehen, und werden entsprechende mögliche
Verbindungen bereits geprüft?
n) Inwiefern hält die Bundesregierung die Zielauswahl und den Anschlag
für professionell in seiner Durchführung, und welche Schlüsse zieht
sie daraus mit Blick auf die Fähigkeiten der Vulkangruppen?
o) Stuft die Bundesregierung die Vulkangruppe als sogenannte
Terroristische Vereinigung ein, oder werden einzelne Vulkangruppen als solche
eingestuft, und wenn nein, warum nicht?
2. Wie, und aufgrund welcher Kriterien schätzt die Bundesregierung die
Authentizität des jüngsten Bekennerschreibens in Bezug auf die
Vulkangruppe zu dem Anschlag auf das Kraftwerk Lichterfelde in Berlin ein, und
welche forensischen Hilfsmittel wurden zur Prüfung der Authentizität
herangezogen?
3. Inwiefern hat die Bundesregierung Anhaltpunkte dafür, dass das
Bekennerschreiben durch KI generiert und bzw. oder aus anderen Sprachen
übersetzt wurde?
4. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Bekennerschreiben zum
Anschlag aus dem Russischen ins Deutsche übersetzt wurde, wie es der
Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter für möglich hält, (www.wel
t.de/politik/ausland/video695bb36efb77630dac278147/blackout-in-
berlinbekennerschreiben-aus-russland-was-ki-analysen-verraten-sollen.html?ici
d=search.product.onsitesearch), wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung?
5. Hält die Bundesregierung es – auch mit Blick auf Erfahrungen bei der
Aufklärung vergangener Taten – für dringend geboten, dass die
Sicherheitsbehörden auch Hinweisen auf potenziell andere Tätergruppen
nachgehen oder nachgegangen sind?
6. Gehen die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung auch
beispielsweise Hinweisen auf eine mögliche russische Urheberschaft des
Bekennerschreibens nach?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Authentizität des am 7. Januar 2026
auf der Plattform Indymedia.org (https://de.indymedia.org/node/566531)
veröffentlichten Schreibens „Gegen Vereinnahmung und falsche
Kontinuitäten – Distanzierung“ einer weiteren Vulkangruppe, die sich damit von
dem Anschlag auf das Kraftwerk Lichterfelde in Berlin distanziert?
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei der in Frage 7
genannten Vulkangruppe um eine andere Gruppe handelt als die
Vulkangruppe, der der Anschlag auf das Kraftwerk Lichterfelde zugerechnet
wird, wenn ja, auf Basis welcher Erkenntnisse, und wenn nein, warum
nicht?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Tathergang des
Brandanschlags am 3. Januar 2026?
a) Welche Tatmittel wurden für den Brandanschlag verwendet?
b) Wie viele Personen waren hierbei involviert?
10. Was konnte das Bundeskriminalamt (BKA), nachdem es schon im März
2024 vom Generalsbundesanwalt wegen des Brandanschlags auf die
Energieversorgung der Tesla-Gigafabrik in Grünheide mit den Ermittlungen
betraut wurde, in Bezug auf die Vulkangruppe und mögliche zugehörige
Personen und Netzwerke bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung
ermitteln?
11. Warum hat der Generalbundesanwalt nicht direkt die Ermittlungen von
der Staatsanwaltschaft Berlin – wie auch schon nach dem Anschlag auf
die Tesla-Gigafabrik 2024 – übernommen?
12. Welche Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung
ausschlaggebend dafür, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im jüngsten
Fall übernommen hat?
13. Liegen bei den Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung
Informationen darüber vor, ob in der jüngsten Vergangenheit
parlamentarische Anfragen zum Schutz, zur Lage oder zum Betrieb kritischer
Infrastrukturen, explizit zu solchen, wie jetzt von dem Anschlag betroffen, in
den Berliner Bezirken gestellt wurden, und wenn ja, welche, und von
welchen Fraktionen wurden diese Anfragen gestellt, und wenn nein,
inwieweit geht die Bundesregierung Hinweisen auf möglicherweise gezielte
Anfragen entsprechend nach?
14. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Bundesregierung mit den ihr
nachgeordneten Behörden in welcher Weise in das Krisenmanagement der Berliner
Regierung einbezogen?
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der
Katastrophenhilfe ergriffen, um die Versorgung und Sicherheit in den von
Stromausfall betroffenen Gebieten zu unterstützen, und inwiefern wurden dabei
die besonderen Schutz- und Versorgungsbedarfe vulnerabler
Personengruppen – insbesondere kranker, pflegebedürftiger, behinderter und
hochbetagter Menschen – in Privathaushalten, Krankenhäusern und in Heimen
berücksichtigt
a) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK),
b) durch das Technische Hilfswerk (THW),
c) durch die Bundespolizei,
d) durch die Bundeswehr,
e) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA),
f) durch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI)?
16. War der Regierende Bürgermeister von Berlin als zuständiger
Regierungschef auch am ersten Tag des Stromausfalls durchgehend für die in
Frage 15 genannten Bundesbehörden erreichbar?
17. Welche bundesweiten Daten oder Risikoanalysen zu kritischen
Infrastrukturen liegen der Bundesregierung vor, und inwiefern werden darin
Schutzbedarfe vulnerabler Personengruppen systematisch berücksichtigt, und
wenn, warum nicht?
18. Welche konkreten Konsequenzen und Maßnahmen hat die
Bundesregierung auf Grundlage der dort gewonnenen Erkenntnisse (vgl. Breuer et al.,
Erkenntnisse aus 31 Stunden Stromausfall in Berlin-Köpenick –
medizinische Schwerpunkte und Herausforderungen https://link.springer.com/articl
e/10.1007/s00101-021-00930-x) bis zum Anschlag auf die
Stromversorgung am 3. Januar 2026 umgesetzt, insbesondere im Hinblick auf das
gesundheitliche Krisenmanagement und den Schutz vulnerabler
Personengruppen?
19. Welche spezifischen gesundheitlichen Risiken für kranke und/oder
pflegebedürftige Menschen (z. B. Ausfall ambulanter Pflege, stromabhängiger
Hilfsmittel und von Medikamentenkühlung sowie fehlende Aufzüge)
wurden durch die Bundesregierung im Rahmen des Krisenmanagements
antizipiert, erfasst oder bewertet?
20. Lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Stromausfalls am 3.
Januar 2026 bundeseinheitliche Vorsorge- oder Einsatzkonzepte zur
frühzeitigen Identifikation und Unterstützung stromabhängiger, pflegebedürftiger
oder chronisch kranker Menschen vor, wenn ja, wurden diese Konzepte
im Rahmen des Stromausfalls vom 3. Januar 2026 aktiv angewendet, und
wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum wurden trotz
vergleichbarer Vorfälle in der Vergangenheit (wie der Stromausfall in Berlin-
Köpenick im Jahr 2019) keine solchen bundeseinheitlichen Konzepte
entwickelt?
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob kranke und
pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörige ausreichend
rechtzeitig Zugang zu Hilfeleistungen während des Stromausfalls erhalten
haben?
22. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
des Stromausfalls gesundheitlich geschädigt worden (z. B. durch
Folgeschäden oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustands), und ist es
nach Kenntnis der Bundesregierung auch zu Todesopfern aufgrund des
Stromausfalls gekommen, und wenn ja, zu wie vielen?
23. Welche Evaluierungen oder Nachbereitungen hat die Bundesregierung
nach dem Stromausfall eingeleitet, um Erkenntnisse über Defizite im
Schutz pflegebedürftiger und kranker Menschen zu gewinnen und in
Zukunft zu vermeiden?
24. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2019
ergriffen, um die gesundheitlichen Folgen von langandauernden Stromausfällen
systematisch in der Krisen- und Katastrophenvorsorge des Bundes zu
evaluieren?
25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Stromausfall für die Weiterentwicklung eines inklusiven Bevölkerungsschutzes und
der Katastrophenvorsorge im Bereich kritischer Infrastrukturen, der auch
gesundheitliche Aspekte einschließt?
26. Im Rahmen welches Zeitplans plant die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang die Einbringung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes?
27. Welche Gremien, Organisationseinheiten und Abstimmungsrunden der
Bundesregierung haben wie häufig getagt, um Maßnahmen der
Bundesregierung zu planen und um (unterstützend) tätig zu werden?
28. Welche Rolle spielten insbesondere folgende Einrichtungen der
Bundesregierung bei der Koordination von Maßnahmen der Bundesregierung
a) Gemeinsamer Koordinierungsstab Kritische Infrastrukturen (GEKIS),
b) Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB),
c) Gemeinsames Melde- und Lagezentrum (GLMZ),
d) Nationaler Sicherheitsrat (NSR)?
29. War das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 3. Januar 2026
und in den Folgetagen personell in die relevanten Krisenstäbe oder
Koordinierungsstrukturen eingebunden, beispielsweise durch
Verbindungsbeamte, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, auf welcher Ebene (Leitung,
Abteilungsebene, Fachreferate), und mit welchen konkreten Aufgaben?
30. Falls das BMG nicht oder nur nachgeordnet in Krisenstäbe eingebunden
war, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung angesichts
der erheblichen gesundheitlichen Risiken eines großflächigen
Stromausfalls?
31. Inwieweit hat die Bundesregierung Vorsorge dafür getroffen, dass im Falle
wiederholter oder länger andauernder großflächiger Stromausfälle in der
Bundeshauptstadt Berlin die Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane
des Bundes nicht eingeschränkt wird, und welche konkreten technischen,
organisatorischen und personellen Maßnahmen wurden hierzu umgesetzt?
32. Inwieweit plant die Bundesregierung eine Überprüfung und Anpassung
der Notinstandsetzungsfähigkeiten, und wenn eine Überprüfung nicht
geplant ist, warum nicht?
33. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Sabotage des
Stromnetztes für die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), und welche
konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um möglichst
unverzüglich ein einheitliches höheres Schutzniveau zu realisieren?
34. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Sabotage des
Stromnetzes für den Bevölkerungsschutz und die Ausstattung des Technischen
Hilfswerkes und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe?
Berlin, den 13. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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