Die rechtliche Vorsorge des Bundes für flächendeckende Stromausfälle am Beispiel des terroristischen Brandanschlages in Berlin
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Die rechtliche Vorsorge des Bundes für flächendeckende Stromausfälle am Beispiel des terroristischen Brandanschlages in Berlin
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3962
21. Wahlperiode 02.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Peter Bohnhof,
Gereon Bollmann, Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Martin Hess, Knuth Meyer-
Soltau, Stefan Möller, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Die rechtliche Vorsorge des Bundes für flächendeckende Stromausfälle am
Beispiel des terroristischen Brandanschlages in Berlin
Der Stromausfall im Berliner Südwesten hat erneut die Verwundbarkeit
kritischer Infrastrukturen im Falle großflächiger Energieausfälle verdeutlicht.
Medienberichten zufolge mussten zur Aufrechterhaltung zentraler Funktionen
Notstromaggregate aus Nordrhein-Westfalen nach Berlin verbracht werden, die
unter anderem Pflegeeinrichtungen mit Strom versorgten (www1.wdr.de/nachri
chten/feuerwehr-nrw-stromausfall-berlin-100.html, abgerufen am 23. Januar
2026). Dies legt nach Auffassung der Fragesteller nahe, dass im betroffenen
Raum nicht ausreichend Notstromkapazitäten für den Ernstfall zur Verfügung
standen.
Angesichts bestehender Risiken für die Energieversorgung, etwa durch
Naturkatastrophen, technischen Störungen oder, wie in Berlin, durch gezielte
Angriffe auf die unzureichend geschützte kritische Infrastruktur, stellt sich den
Fragestellern die Frage, inwieweit der Bund, neben seiner gesetzlich verankerten
Verantwortung für den Zivilschutz, auch zur Vorsorge und zur Stärkung der
rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bewältigung solcher Krisen beitragen
kann, insbesondere hinsichtlich der Vorhaltung, Koordinierung und rechtlichen
Nutzung von Notstromkapazitäten sowie bei der möglichen Einbindung der
Bundeswehr im Katastrophenfall.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zum konkreten
Umfang, zu den Tatverdächtigen, zur Dauer und zu den konkreten mittelbaren
und unmittelbaren Auswirkungen des Stromausfalls im Berliner Südwesten,
insbesondere hinsichtlich Todesfällen (beispielsweise unmittelbar durch
Erfrierungen oder mittelbar durch den Ausfall von lebenserhaltenden
Maschinen, Ausfall der Kommunikationsnetze, einschließlich Notrufe, etc.),
Sachschadenswerten, Wohnungseinbrüchen, etc., vor?
2. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Zuge des
Stromausfalls Notstromaggregate aus Nordrhein-Westfalen nach Berlin verbracht
wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich der bundesweiten
Vorhaltung von Notstromkapazitäten?
3. Welche rechtlichen Zuständigkeiten und vertraglichen Verpflichtungen
bestehen auf Bundesebene ggf. für die Vorsorge, Koordinierung und
Bereitstellung von Notstromaggregaten bei großflächigen oder flächendeckenden
Stromausfällen?
4. Inwieweit sieht die Bundesregierung auf Grundlage des Zivilschutz- und
Katastrophenschutzrechts des Bundes ggf. Handlungsbedarf, um eine
bundeseinheitliche Mindestvorhaltung oder zentrale Reserve von
Notstromaggregaten für kritische Infrastrukturen sicherzustellen?
5. Welche rechtlichen Voraussetzungen und gesetzliche Ausführungen gemäß
der Artikel 35 sowie 87a des Grundgesetzes bestehen für den Einsatz der
Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe oder des innerstaatlichen Notstands
zur Unterstützung bei Stromausfällen, insbesondere zur Bereitstellung von
Notstromversorgung, logistischen Leistungen oder technischer Hilfe?
6. In welchen Szenarien hält die Bundesregierung den Einsatz der
Bundeswehr zur Sicherstellung der Energie- und Notstromversorgung für rechtlich
zulässig, und welche gesetzlichen Grundlagen kommen hierbei zur
Anwendung, insbesondere gemäß der Artikel 35 und 87a des Grundgesetzes?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die rechtliche und
organisatorische Verzahnung und Ausgestaltung zwischen zivilen
Katastrophenschutzstrukturen der Bundesländer, deren Kreise sowie Gemeinden
und den Fähigkeiten der Bundeswehr für den Fall großflächiger
Stromausfälle zu verbessern?
Berlin, den 26. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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