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Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4717)

dip / drucksache 30.03.2026 · WP 21 · 21/5115 · Antwort · Original ↗

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Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4717) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5115 21. Wahlperiode 30.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas Korell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4717 – Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang Januar 2026 kam es infolge eines gezielten Anschlags auf kritische Strominfrastruktur in Berlin, zu dem sich die sogenannte Vulkangruppe bekannte, zu teils erheblichen Stromausfällen in mehreren Stadtteilen der Hauptstadt. Der Vorfall hat erneut die Verwundbarkeit zentraler Versorgungsstrukturen sowie die Bedeutung einer jederzeit verfügbaren Notstromversorgung für den Bevölkerungsschutz deutlich gemacht. Vor diesem Hintergrund wird bekannt, dass seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine über das Technische Hilfswerk (THW) mehr als 1 700 Notstromaggregate an die Ukraine abgegeben worden sein sollen (www.berliner-zeitung.de/news/ berlinohne-strom-das-thw-schickte-mindestens-1700-notstromgeraete-in-die-ukrain e-li.10012537). Diese Aggregate dienen dort der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur, insbesondere im Energie-, Gesundheits- und Wassersektor. Angesichts wachsender Bedrohungen durch Sabotageakte sowie konkreter Angriffe auf die Energieversorgung im Bundesgebiet stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang die Abgabe dieser Aggregate ggf. Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft des THW in Deutschland hatte und welche Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender nationaler Notstromkapazitäten ergriffen wurden.  1. Wie viele Notstromaggregate wurden seit dem Jahr 2022 durch das THW an die Ukraine abgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Das Technische Hilfswerk (THW) liefert keine eigene Ausstattung an die Ukraine oder in andere Länder. Entsprechend wurden seit 2022 keine Stromaggregate aus dem Bestand des THW abgegeben. Die Unterstützung der Ukraine im Auftrag der Bundesregierung hat keine Auswirkungen auf die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) des THW. Die Beschaffung und Lieferung von Stromerzeugern für die Ukraine durch das THW erfolgt mit gesonderten Finanzmitteln des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums des Innern im Rahmen der Unterstützung der verschiedenen Partnerorganisationen in der Ukraine. Die Tätigkeit des THW ist eingebettet in die Unterstützung der Ukrai- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ne durch die Bundesregierung infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges. Seit 2022 wurden durch das THW insgesamt 3 399 Stromerzeuger verschiedener Leistungsklassen (2-1250 kVA) beschafft. Davon wurden 2 754 Stromerzeuger in die Ukraine verbracht, die restlichen Stromerzeuger befinden sich in der Transportvorbereitung.  2. Wurden vor der Abgabe technische Prüfungen oder Bewertungen durchgeführt? Entfällt, es wurden keine Stromerzeuger aus dem Bestand des THW abgegeben.  3. Welche elektrische Leistung (kVA/kW) wiesen die jeweils abgegebenen Aggregate auf (bitte nach Leistungsklassen und Jahren differenzieren)? Zum Leistungsspektrum siehe Antwort zu Frage 1.  4. Wie alt waren die einzelnen Notstromaggregate jeweils zum Zeitpunkt der Abgabe (bitte Durchschnitts-, Minimal- und Maximalalter angeben)? Von Seiten des THW wurden mit den gesonderten Finanzmitteln ausschließlich neue Stromaggregate beschafft.  5. In welchem technischen Zustand befanden sich die Aggregate zum Zeitpunkt der Abgabe (z. B. voll einsatzfähig, eingeschränkt einsatzfähig, reparaturbedürftig)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.  6. Wurden vor der Abgabe technische Prüfungen oder Bewertungen durchgeführt, und wenn ja, nach welchen Kriterien? Durch das THW wurden keine technischen Prüfungen vorgenommen.  7. Handelte es sich bei der Abgabe der Aggregate um a) Schenkungen, b) Leihgaben oder c) sonstige Rechtsformen (bitte jeweils Anzahl und rechtliche Grundlage angeben)? Die im Rahmen der Unterstützung der Ukraine durch die Bundesregierung eigens beschafften Stromaggregate wurden als humanitäre Hilfe überstellt.  8. Welche Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden waren an der Entscheidung über die Abgabe der Notstromaggregate beteiligt? Das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium des Innern.  9. Wurde vor der Abgabe eine Bedarfs- oder Risikoprüfung hinsichtlich der nationalen Einsatzbereitschaft des THW durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Es wurde keine Ausstattung des THW abgegeben. 10. Wurde für jedes abgegebene Notstromaggregat ein Eins-zu-eins-Ersatz vorgesehen? Es wurden keine Stromaggregate des THW abgegeben. 11. Wie viele Ersatzaggregate wurden seit 2022 ggf. tatsächlich neu beschafft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es erfolgte keine Abgabe auf deren Grundlage eine Neubeschaffung erfolgen hätte können. 12. Wenn es Ersatzbeschaffungen gab (vgl. Frage 11), zu welchen Zeitpunkten erfolgte jeweils die Ersatzbeschaffung der abgegebenen Aggregate? Ersatzbeschaffungen wurden nicht getätigt. 13. Welche durchschnittlichen Kosten entstanden ggf. pro neu beschafftem Ersatzaggregat? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 14. Wie hoch waren ggf. die Gesamtkosten der Ersatzbeschaffung seit 2022? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 15. Aus welchen Haushaltsmitteln wurde ggf. a) die ursprüngliche Beschaffung der abgegebenen Aggregate sowie b) die Ersatzbeschaffung finanziert (bitte Haushaltstitel, Einzelplan und Kapitel angeben)? Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen. 16. Wurden für die mögliche Ersatzbeschaffung außer- oder überplanmäßige Haushaltsmittel in Anspruch genommen, und wenn ja, in welcher Höhe? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 17. Welche technischen Unterschiede bestehen zwischen den abgegebenen Aggregaten und den ggf. neu beschafften Ersatzaggregaten (z. B. Leistung, Mobilität, Emissionsstandards, Digitaltechnik)? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen, daher ist ein Vergleich nicht möglich. 18. Welche Auswirkungen hatte die Abgabe der Notstromaggregate ggf. auf die Einsatzbereitschaft des THW im Bundesgebiet insgesamt sowie konkret in Großstädten wie Berlin? Die Einsatzbereitschaft des THW ist durch die Unterstützungsleistungen der Ukraine im Auftrag der Bundesregierung nicht beeinträchtigt. 19. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Stromausfälle und wachsender Risiken weiteren Handlungsbedarf zur Stärkung der Notstromkapazitäten des THW, insbesondere vor dem Hintergrund von Warnungen aus dem Bevölkerungsschutz, wonach künftig mit deutlich mehr Krisen und Katastrophen zu rechnen ist (www.spiegel.de/politik/de utschland/bevoelkerungsschutz-thw-warnt-vor-deutlich-mehr-krisen-un d-katastrophen-a-4691eb3d-6561-4ffa-8d75-65fc86cdf16e)? Das THW überprüft regelmäßig seine Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN); eine Handlungsfähigkeit des THW ist gegeben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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