Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4717)
Text
Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4717)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5115
21. Wahlperiode 30.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas
Korell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4717 –
Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und
Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang Januar 2026 kam es infolge eines gezielten Anschlags auf kritische
Strominfrastruktur in Berlin, zu dem sich die sogenannte Vulkangruppe
bekannte, zu teils erheblichen Stromausfällen in mehreren Stadtteilen der
Hauptstadt. Der Vorfall hat erneut die Verwundbarkeit zentraler
Versorgungsstrukturen sowie die Bedeutung einer jederzeit verfügbaren Notstromversorgung für
den Bevölkerungsschutz deutlich gemacht. Vor diesem Hintergrund wird
bekannt, dass seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine über
das Technische Hilfswerk (THW) mehr als 1 700 Notstromaggregate an die
Ukraine abgegeben worden sein sollen (www.berliner-zeitung.de/news/
berlinohne-strom-das-thw-schickte-mindestens-1700-notstromgeraete-in-die-ukrain
e-li.10012537). Diese Aggregate dienen dort der Aufrechterhaltung kritischer
Infrastruktur, insbesondere im Energie-, Gesundheits- und Wassersektor.
Angesichts wachsender Bedrohungen durch Sabotageakte sowie konkreter
Angriffe auf die Energieversorgung im Bundesgebiet stellt sich den Fragestellern
die Frage, in welchem Umfang die Abgabe dieser Aggregate ggf.
Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft des THW in Deutschland hatte und welche
Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender nationaler Notstromkapazitäten
ergriffen wurden.
1. Wie viele Notstromaggregate wurden seit dem Jahr 2022 durch das THW
an die Ukraine abgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Das Technische Hilfswerk (THW) liefert keine eigene Ausstattung an die
Ukraine oder in andere Länder. Entsprechend wurden seit 2022 keine
Stromaggregate aus dem Bestand des THW abgegeben. Die Unterstützung der Ukraine im
Auftrag der Bundesregierung hat keine Auswirkungen auf die Stärke- und
Ausstattungsnachweisung (StAN) des THW. Die Beschaffung und Lieferung von
Stromerzeugern für die Ukraine durch das THW erfolgt mit gesonderten
Finanzmitteln des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums des Innern im
Rahmen der Unterstützung der verschiedenen Partnerorganisationen in der
Ukraine. Die Tätigkeit des THW ist eingebettet in die Unterstützung der Ukrai-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 27. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ne durch die Bundesregierung infolge des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieges.
Seit 2022 wurden durch das THW insgesamt 3 399 Stromerzeuger
verschiedener Leistungsklassen (2-1250 kVA) beschafft. Davon wurden 2 754
Stromerzeuger in die Ukraine verbracht, die restlichen Stromerzeuger befinden sich in
der Transportvorbereitung.
2. Wurden vor der Abgabe technische Prüfungen oder Bewertungen
durchgeführt?
Entfällt, es wurden keine Stromerzeuger aus dem Bestand des THW
abgegeben.
3. Welche elektrische Leistung (kVA/kW) wiesen die jeweils abgegebenen
Aggregate auf (bitte nach Leistungsklassen und Jahren differenzieren)?
Zum Leistungsspektrum siehe Antwort zu Frage 1.
4. Wie alt waren die einzelnen Notstromaggregate jeweils zum Zeitpunkt
der Abgabe (bitte Durchschnitts-, Minimal- und Maximalalter angeben)?
Von Seiten des THW wurden mit den gesonderten Finanzmitteln ausschließlich
neue Stromaggregate beschafft.
5. In welchem technischen Zustand befanden sich die Aggregate zum
Zeitpunkt der Abgabe (z. B. voll einsatzfähig, eingeschränkt einsatzfähig,
reparaturbedürftig)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wurden vor der Abgabe technische Prüfungen oder Bewertungen
durchgeführt, und wenn ja, nach welchen Kriterien?
Durch das THW wurden keine technischen Prüfungen vorgenommen.
7. Handelte es sich bei der Abgabe der Aggregate um
a) Schenkungen,
b) Leihgaben oder
c) sonstige Rechtsformen
(bitte jeweils Anzahl und rechtliche Grundlage angeben)?
Die im Rahmen der Unterstützung der Ukraine durch die Bundesregierung
eigens beschafften Stromaggregate wurden als humanitäre Hilfe überstellt.
8. Welche Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden waren an der
Entscheidung über die Abgabe der Notstromaggregate beteiligt?
Das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium des Innern.
9. Wurde vor der Abgabe eine Bedarfs- oder Risikoprüfung hinsichtlich der
nationalen Einsatzbereitschaft des THW durchgeführt, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Es wurde keine Ausstattung des THW abgegeben.
10. Wurde für jedes abgegebene Notstromaggregat ein Eins-zu-eins-Ersatz
vorgesehen?
Es wurden keine Stromaggregate des THW abgegeben.
11. Wie viele Ersatzaggregate wurden seit 2022 ggf. tatsächlich neu
beschafft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es erfolgte keine Abgabe auf deren Grundlage eine Neubeschaffung erfolgen
hätte können.
12. Wenn es Ersatzbeschaffungen gab (vgl. Frage 11), zu welchen
Zeitpunkten erfolgte jeweils die Ersatzbeschaffung der abgegebenen Aggregate?
Ersatzbeschaffungen wurden nicht getätigt.
13. Welche durchschnittlichen Kosten entstanden ggf. pro neu beschafftem
Ersatzaggregat?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
14. Wie hoch waren ggf. die Gesamtkosten der Ersatzbeschaffung seit 2022?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
15. Aus welchen Haushaltsmitteln wurde ggf.
a) die ursprüngliche Beschaffung der abgegebenen Aggregate sowie
b) die Ersatzbeschaffung finanziert
(bitte Haushaltstitel, Einzelplan und Kapitel angeben)?
Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen.
16. Wurden für die mögliche Ersatzbeschaffung außer- oder überplanmäßige
Haushaltsmittel in Anspruch genommen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
17. Welche technischen Unterschiede bestehen zwischen den abgegebenen
Aggregaten und den ggf. neu beschafften Ersatzaggregaten (z. B.
Leistung, Mobilität, Emissionsstandards, Digitaltechnik)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen, daher ist ein Vergleich nicht
möglich.
18. Welche Auswirkungen hatte die Abgabe der Notstromaggregate ggf. auf
die Einsatzbereitschaft des THW im Bundesgebiet insgesamt sowie
konkret in Großstädten wie Berlin?
Die Einsatzbereitschaft des THW ist durch die Unterstützungsleistungen der
Ukraine im Auftrag der Bundesregierung nicht beeinträchtigt.
19. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Stromausfälle
und wachsender Risiken weiteren Handlungsbedarf zur Stärkung der
Notstromkapazitäten des THW, insbesondere vor dem Hintergrund von
Warnungen aus dem Bevölkerungsschutz, wonach künftig mit deutlich
mehr Krisen und Katastrophen zu rechnen ist (www.spiegel.de/politik/de
utschland/bevoelkerungsschutz-thw-warnt-vor-deutlich-mehr-krisen-un
d-katastrophen-a-4691eb3d-6561-4ffa-8d75-65fc86cdf16e)?
Das THW überprüft regelmäßig seine Stärke- und Ausstattungsnachweisung
(StAN); eine Handlungsfähigkeit des THW ist gegeben.
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ISSN 0722-8333
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