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Rede von Kerstin Griese (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Kerstin Griese (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde Herr Abgeordneter Dzienus, im SGB-II-Änderungsgesetz ist das nicht als Sanktion vorgesehen, sondern für den Fall, dass jemand gar nicht mehr erreichbar ist. Erst dann können die Mittel zur Deckung der Wohnungskosten gestrichen werden. Das heißt, es geht nicht um eine Sanktion wegen nicht angenommener Arbeit oder nicht angenommener Arbeitsmarktmaßnahmen; sondern es geht um den Fall, dass jemand länger gar nicht mehr erreichbar ist. Es ist extra die Möglichkeit einer persönlichen Vorsprache vorgesehen in Fällen, in denen Menschen mit psychischen Erkrankungen betroffen sind oder das Jobcenter einen entsprechenden Hintergrund vermutet. Hier müssen die Jobcentermitarbeiter aktiv dafür sorgen, dass der betreffende Mensch entweder telefonisch oder persönlich vorsprechen kann. Wie gesagt, die Mittel zur Deckung der Wohnkosten werden nur dann gestrichen, wenn jemand gar nicht erreichbar ist.

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