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Frage von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie mit ihrer geplanten Grundsicherungsreform auch im Einzelfall und nicht nur im Grundsatz sicherstellen muss, dass Menschen im SGB-II-Bezug, die aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen Termine versäumen, nicht sanktioniert werden, weil sonst die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde und des Gebots der Wirksamkeit von Sanktionen nicht erfüllt sind, und wenn nicht, warum nicht? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Der Bundesregierung ist es ein besonderes Anliegen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht unverschuldet in Notlagen geraten. Sind dem Jobcenter psychische Erkrankungen von Leistungsberechtigten bekannt, soll die betroffene Person persönlich angehört werden, bevor Meldeversäumnisse oder Pflichtverletzungen festgestellt werden. Damit wird verdeutlicht, dass psychische Erkrankungen besonders schutzwürdige Umstände für Entscheidungen des Jobcenters darstellen. Daneben prüfen die Jobcenter immer, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt. Wenn zum Beispiel bei Menschen aufgrund von psychischen Problemen ein Kontaktverlust zum Jobcenter oder schwerwiegende persönliche Konsequenzen drohen, werden die Leistungen nicht gemindert. Die Beurteilung, ob ein Härtefall vorliegt, kann dabei nur im Einzelfall erfolgen.

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