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Frage von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Was ist der Zeitplan für das Regelbedarfsermittlungsverfahren, mit dem die Höhe der Regelsätze in der Grundsicherung (Zweites Buch Sozialgesetzbuch und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) bestimmt wird? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 wurden am 9. Dezember 2025 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Nach Vorlage der Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe können die Regelbedarfe neu ermittelt und der Gesetzentwurf für das neue Regelbedarfsermittlungsgesetz erstellt werden. Dies wird voraussichtlich im Sommer 2026 der Fall sein. Ziel ist, dass die neu ermittelten Regelbedarfe im Jahr 2027 in Kraft treten.

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