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Schriftliche Frage 159 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage der Sonderauswertungen der Einkommensund Verbrauchsstichprobe für die Neuberechnung der Reg…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 159 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage der Sonderauswertungen der Einkommensund Verbrauchsstichprobe für die Neuberechnung der Reg… Frage 159 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage der Sonderauswertungen der Einkommensund Verbrauchsstichprobe für die Neuberechnung der Regelsätze, und plant die Bundesregierung, im Zuge des neuen Regelbedarfsermittlungsgesetzes auch den Anpassungsmechanismus zu ändern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 9. März 2026: Die Ergebnisse der Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 für die Neuermittlung der Regelbedarfe werden im Rahmen des Gesetzentwurfs zum neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz vorgelegt. Dies wird voraussichtlich im Sommer 2026 der Fall sein. Ziel ist es, dass die neu ermittelten Regelbedarfe im Jahr 2027 in Kraft treten. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückführung des Anpassungsmechanismus wird ebenfalls im neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz umgesetzt.

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