Schriftliche Frage 142 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Neuermittlung der Regelbedarfe auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchss…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 142 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Neuermittlung der Regelbedarfe auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchss…
Frage 142 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Neuermittlung der Regelbedarfe auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023, insbesondere hinsichtlich Veröffentlichung der regelbedarfsspezifischen Sonderauswertungen, Vorlage des Referentenentwurfs, Kabinettbeschluss, Einbringung in den Deutschen Bundestag, parlamentarischer Beratung und Inkrafttreten neuer Regelbedarfe zum 1. Januar 2027?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 8. Juli 2026:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet aktuell an der Erstellung des Referentenentwurfs für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz 2027. Es ist vorgesehen, die regelbedarfsspezifischen Sonderauswertungen, deren Ergebnisse zurzeit geprüft werden, gemeinsam mit dem Referentenentwurf des neuen Regelbedarfsermittlungsgesetzes zu veröffentlichen. Ein konkreter Zeitplan für das Verfahren kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden.
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