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Frage von Mirze Edis (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Mirze Edis (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bezüglich der Aufhebung der Schuldenbremse nur für Verteidigung, nicht aber für Bildung oder Gesundheit, im Hinblick auf die Aussage des früheren NATO-Generalsekretärs Jens Stoltenberg und jetzigen Finanzministers Norwegens, der sich für höhere Verteidigungsausgaben ausspricht, aber gleichwohl einräumt: „Jede Milliarde, die man für Verteidigung ausgibt, ist eine Milliarde, die man nicht für Bildung, Gesundheit oder für Infrastruktur ausgeben kann“ (Quelle: www.deutschlandfunk.de/ex-nato-generalsekretaer-stoltenberg-zu-venezuela-und-groenland-102.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die in der Frage zitierte Aussage des früheren NATO-Generalsekretärs und jetzigen norwegischen Finanzministers Jens Stoltenberg sollte im Gesamtzusammenhang des Interviews interpretiert werden. Selbstverständlich kann jede Milliarde bzw. jeder Euro des Staates nur einmal verausgabt werden. Dies gilt nicht nur für Ausgaben für Verteidigung, sondern für alle Ausgaben des Staates. Interpretieren Sie diese Aussage jedoch so, dass höhere Verteidigungsausgaben durch Einsparungen im Bereich Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur finanziert werden, dann ist die Bundesregierung anderer Auffassung. Schließlich führt die mit der Grundgesetzänderung vom März 2025 eingeführte Bereichsausnahme für sicherheits- und verteidigungspolitische Ausgaben gerade dazu, dass höhere Verteidigungsausgaben nicht durch Einsparungen im Bereich Bildung, Gesundheit und Infrastruktur oder anderen Bereichen finanziert werden, sondern durch höhere Kreditfinanzierungsspielräume. Durch das mit der Grundgesetzänderung vom März 2025 darüber hinaus eingerichtete Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wurden sogar zusätzliche Finanzierungsspielräume geschaffen, die auch im Bereich der Bildung, Gesundheit und Infrastruktur ihre Wirkung entfalten.

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