Schriftliche Frage 15 von Stefan Schröder (AfD): Ist der Bundesregierung die Analyse der Deutschen Bundesbank bekannt, nach welcher „zwar 37 Mrd. Euro neue Schulden für Infrastruktur aufgen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 15 von Stefan Schröder (AfD): Ist der Bundesregierung die Analyse der Deutschen Bundesbank bekannt, nach welcher „zwar 37 Mrd. Euro neue Schulden für Infrastruktur aufgen…
Frage 15 (Stefan Schröder, AfD):
Ist der Bundesregierung die Analyse der Deutschen Bundesbank bekannt, nach welcher „zwar 37 Mrd. Euro neue Schulden für Infrastruktur aufgenommen werden, die Investitionen aber nur um rund 2,5 Mrd. Euro steigen“ und somit „93 % der Mittel [...] also zweckentfremdet [werden]“, wohingegen „im Verteidigungsbereich [...] einer Ausweitung der Verschuldung von 32 Mrd. Euro ein Anstieg der Rüstungsausgaben von nur 11 Mrd. Euro gegenüber [steht]“ und „auch hier [...] zwei Drittel der aufgenommenen Mittel verschoben [werden]“ (www.ifo.de/standpunkt/2025- 10-06/zweckentfremdung-neuer-schulden-sto ppen), und wenn ja, wie positioniert sie sich hierzu inhaltlich im Hinblick auf das sog. Sondervermögen dazu? 1 Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. Februar 2026:
Der am 30. September 2025 verkündete Bundeshaushalt 2025 sah Investitionsausgaben des Bundes im Kernhaushalt, Klima- und Transformationsfonds (KTF) und Ausgaben des Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von 115,6 Mrd. Euro vor – und damit rd. 41 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2024 investiert wurden. Wie in dem am 23. Januar 2026 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegten vorläufigen Jahresabschluss 2025 dargelegt, beliefen sich die Investitionsausgaben des Bundes im Jahr 2025 zusammengenommen auf 86,8 Mrd. Euro, davon entfallen 55,4 Mrd. Euro auf den eigentlichen Kernhaushalt 2025, 17,4 Mrd. Euro auf den KTF und 14 Mrd. Euro auf das SVIK (unter Abzug der Zuweisungen an den KTF). Gegenüber dem Jahr 2024 bedeutet dies eine Steigerung um 12,3 Mrd. Euro beziehungsweise um 16,6 Prozent. Dabei ist die lange anhaltende vorläufige Haushaltsführung zu berücksichtigen. Außerdem wurden die rechtlichen Grundlagen für den Anteil des Sondervermögens von 100 Mrd. Euro für Investitionen in Ländern und Kommunen erst Mitte Dezember 2025 abgeschlossen, so dass die Gelder erst im Jahr 2026 an die Länder fließen werden. Die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung des SVIK steht in den Folgejahren zur Verfügung. Fest steht aber auch, dass Bund und Länder die Mittel mit mehr Tempo investieren müssen. Hier sind alle in der Pflicht, die Verantwortung für die Umsetzung tragen. Jeder Euro muss so zügig, so effizient und so zielgerichtet wie möglich eingesetzt werden. Hierzu wird auch das derzeit im BMF in Entwicklung befindliche Monitoring des SVIK beitragen. Die Zahlen zum Verteidigungsbereich sind hier nicht nachvollziehbar, scheinen aber nach dem Artikel des ifo Instituts unter Heranziehung von Überlegungen zur „Bereichsausnahme“ entstanden zu sein. Die Bereichsausnahme zielt nach ihrer Definition nicht nur auf „Rüstungsausgaben“, sondern auf „Ausgaben für Verteidigung, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“. Die Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt (nach der Begründung zur Grundgesetzänderung die Ausgaben des Einzelplans 14 des BMVg) sind von 2024 nach 2025 um ca. 10 Mrd. Euro auf ca. 62 Mrd. Euro angestiegen.
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