Rede von Katja Mast (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Katja Mast (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde
Herr Abgeordneter Meiser, zunächst mal bleiben die Menschen aus der Ukraine, die vor dem 1. April 2025 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, weiterhin bei den Jobcentern und werden dort aktiv in Arbeit vermittelt. Wenn der Rechtskreiswechsel erfolgen sollte, der morgen im Deutschen Bundestag zum ersten Mal beraten wird, dann wird Folgendes eintreten: Die Jobcenter werden für die Vermittlung der Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, nicht mehr zuständig sein. Sie sind nur noch dann zuständig, wenn es sich um Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem SGB II handelt; das ist beim Asylbewerberleistungsgesetz offensichtlich nicht der Fall. Allerdings werden diese Ukrainerinnen und Ukrainer dann von den Agenturen für Arbeit betreut und können dort genauso in Arbeit vermittelt werden wie alle anderen Menschen, die Arbeit suchen.
Relationen
- part_of → Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Auswirkungen der neuen Grundsicherung
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