Frage von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Mit welchen Auswirkungen auf Geschwindigkeit und Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration rechnet die Bundesregierung durch den geplanten Rechtskreiswechsel geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer vom Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ins Asylbewerberleistungsgesetz?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast:
Ziel bleibt es, die Geflüchteten aus der Ukraine auch nach dem Rechtskreiswechsel zügig in Arbeit und Gesellschaft zu integrieren. Dafür wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Für die Geflüchteten besteht weiterhin sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt. Das Leistungsrechtsanpassungsgesetz sieht vor, dass sich arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Geflüchtete künftig unverzüglich um eine Erwerbstätigkeit bemühen müssen. Unterstützend stehen für die Geflüchteten zukünftig die Agenturen für Arbeit vor Ort zur Verfügung. Falls Geflüchtete sich nicht um eine Erwerbstätigkeit bemühen und sie dafür keinen wichtigen Grund darlegen und nachweisen, sollen sie von den zuständigen Behörden zu einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.
Relationen
- asked ← Armin Grau (Frage)
- part_of → Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages